V/0355/2019
Prüfauftrag zum arbeitsrechtlichen Status von Tageseltern in Münster - Antrag der SPD-Fraktion "Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster - Kinderbetreuungsangebote durch Tageseltern", Prüfauftrag an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und
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Anlage A
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Anlage A zur V/0355/2019 Kurzüberblick Die Stadt Münster bleibt bezüglich des arbeitsrechtlichen Status bei der derzeitigen Ausrichtung der Kindertagespflege in Münster. Tagespflegepersonen, die in ein Anstellungsverhältnis bei ei- nem freien Träger der Jugendhilfe wechseln möchten, können dies im Rahmen neuer Großta- gespflegen, die durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe betrieben werden, ab 2019 reali- sieren. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. 30 Prozent der Betreuungsplätze für unter 3-jährige Kinder wird in Münster durch die Kinderta- gespflege bereitgestellt Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlage: SGBVIII §§ 22 - 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Aus- bauplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung . Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
2018 11 28_Prüfantrag bzgl. Tagesmütter_AKJF
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Abbau prekärer Beschäftigung SPD-Fraktion bei der Stadt Münster - im Rat der Stadt Münster Kinderbetreuungsangebote durch Tageseltern Prüfantrag an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511750 www.spd-muenster.de 28.11.2018 Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die für die Stadt Münster arbeitenden Tageseltern zeitnah und stufenweise in den TVöD eingegliedert werden können. Ein Verfahrensvorschlag soll dem AKJF und dem APOSOE im ersten Halbjahr des Jahres 2019 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Hierbei sind die Kosten für diese Eingliederung darzustellen. Vorrangig sind insbesondere die Tageseltern zu berücksichtigen, die ein Interesse an einem Wechsel in ein Beschäftigungsverhältnis nach den Bestimmungen des TVöD bekunden. Bei der Entwicklung der Verfahrensschritte sind die Interessenvertretungen der Tageseltern zu beteiligen. Begründung: Gemäß dem Grundsatz, dass gute Arbeit auch eine gute Bezahlung und eine gesicherte Beschäftigungssituation erfordert, soll daher die Eingliederung der bisher mit einem Stundenlohn pro Kind und Stunde tätigen Tageseltern in den TVöD in Gang gesetzt werden. Das Ziel ist es, die Anzahl von Honorarverträgen deutlich zu reduzieren. Wie wir bereits in unserem Ratsantrag „Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster“ vom 01. Dezember 2016 gefordert haben, möchten wir uns perspektivisch für sämtliche Ämter und Einrichtungen der Stadt nicht nur einen detaillierten Überblick über die Beschäftigung von Honorarkräften verschaffen. Ziel soll es vielmehr ebenso sein, diese Art von prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster in Zukunft schrittweise einzuschränken. gez. Anne Schulze Wintzler, Doris Feldmann & Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0355/2019 V/0355/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Prüfauftrag zum arbeitsrechtlichen Status von Tageseltern in Münster Antrag der SPD-Fraktion „Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster – Kinder- betreuungsangebote durch Tageseltern“, Prüfauftrag an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 28.11.2018 Beratungsfolge 18.06.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 26.06.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster bleibt bezüglich des arbeitsrechtlichen Status der Tagespflegepersonen als selbstständig Tätige bei der derzeitigen Ausrichtung der Kindertagespflege in Münster. Die gesetzlichen Regeln im SGB VIII zur Finanzierung der Kindertagespflege stellen die Grundla- ge dieser Entscheidung dar. Tagespflegepersonen, die in ein Anstellungsverhältnis bei einem freien Träger der Jugendhilfe wechseln möchten, können dies im Rahmen neuer Großtages- pflegen, die durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe betrieben werden, ab 2019 reali- sieren. 2. Der Prüfantrag der SPD-Fraktion „Abbau prekärer Beschäftigung bei der Stadt Münster - Kin- derbetreuungsangebote durch Tageseltern“ vom 28.11.2018 ist hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 22.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heintze, Frau Kratz- Trutti, Frau Pohl Telefon: 492-5845 HeintzeO@stadt- muenster.de - 2 - V/0355/2019 Begründung: Kindertagespflege in der Stadt Münster Kindertagespflege stellt in der Stadt Münster eine wichtige Säule in der Betreuung, insbesondere von Kindern bis drei Jahren dar. Ein Drittel aller Plätze für Kinder bis zu drei Jahren werden in der Stadt Münster über Kindertagespflege abgedeckt. Der Stadt Münster ist es besonders wichtig, die Kinder- tagespflege in Münster professionell aufzustellen. Wurden 2005 noch 500 Kinder in Kindertagespfle- ge betreut, so liegt deren Zahl heute bei 1.367 Kinder, die von 284 i.d.R. selbstständig tätigen Tages- pflegepersonen betreut werden. Von den 1.367 Plätzen in der Kindertagespflege sind 1.280 Plätze für die Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren. Hiervon sind 63 Prozent bei Tagespflegepersonen im eigenen Haushalt und 37 Pro- zent in Großtagespflegestellen. Von den 284 Tagespflegepersonen in Münster sind 58 Prozent der Tagespflegepersonen nach dem Standard des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert und 42 Prozent sind ausgebildete sozialpädago- gische Fachkräfte gemäß KiBiz. D. h. hier handelt es sich um Personen, die als Gruppenleitung in einer Einrichtung arbeiten könnten. Die Quote der sozialpädagogischen Fachkräfte variiert jedoch zwischen den Formen der Kindertagespflege. In der Großtagespflegestelle sind ca. 50 Prozent aller Tagespflegepersonen sozialpädagogische Fachkräfte, im eigenen Haushalt sind es ca. 33 Prozent. Kindertagespflege als selbstständige Tätigkeit Alle Tagespflegepersonen in Münster sind selbstständig tätig. Sie sind nicht als Honorarkräfte der Stadt Münster tätig. Die gesetzlichen Regeln im SGB VIII zur Finanzierung der Kindertagespflege (siehe insbesondere § 23 SGB VIII) haben sich historisch aus dem Bild der selbstständig tätigen Ta- gespflegepersonen entwickelt. Diese stellen auch die Grundlage für die Kindertagespflege in der Stadt Münster dar. Details hierzu sind u. a. der Vorlage „Künftige Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Münster“ aus 2015 zu entnehmen (V/0496/2015). Zuletzt hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Urteil vom 18.01.2018 noch einmal bestätigt, dass die Tätigkeit als Tagespflegeper- son keine arbeitsvertragliche Grundlage hat, sondern wie durch das SGB VIII konstruiert, eine selbst- ständige Tätigkeit ist (AZ 11Sa1196/17). Kindertagespflege ist keine prekäre Beschäftigung Bei der Tätigkeit als Tagespflegeperson in der Stadt Münster ist nicht von einer prekären Beschäfti- gung auszugehen. Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2018 beschlossen, die Geldleistung für vollqualifizierte Tagespflegepersonen ab Januar 2019 von 4,50 € auf 4,75 € und ab Januar 2020 auf 5 € zu erhöhen. Des Weiteren hat die Stadt Münster eine Reihe von kommunalen Regeln im Sin- ne der Tagespflegepersonen erlassen. In der Regel betreuen Tagespflegepersonen in Münster zwi- schen vier und fünf Kinder gleichzeitig. Die Einnahmeseite wird ergänzt durch hohe Steuerfreibeträge sowie der Erstattung von 50 Prozent der Sozialabgaben. Nicht ohne Grund sind 42 Prozent der Ta- gespflegepersonen in Münster sozialpädagogische Fachkräfte, die gemäß KiBiz als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung arbeiten könnten, sich aber für die Tätigkeit als selbstständige Tages- pflegeperson entschieden haben. Eine in Vollzeit tätige Tagespflegeperson erhält je nach Anzahl der betreuten Kinder und des jeweili- gen Stundenbedarfs durchschnittlich ca. 42.500 € an Geldleistung. Von den Einnahmen sind ca. 35 Prozent steuerfrei und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Hinzu kommen die Gelder, die durch die Stadt Münster für die Hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Tagespflegeper- son ausgezahlt werden. Diese belaufen sich in diesem Beispiel auf ca. 4.250 €. Von der Geldleistung müssen die Tagespflegepersonen auch einen Anteil für Sachkosten aufwenden. Zusätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, monatlich maximal 80 € pro Vollzeitplatz an Essensgeld von den Eltern zu erheben. Weitere Zuzahlungen hat der Gesetzesgeber untersagt. - 3 - V/0355/2019 Jede Beschäftigungsform – ob selbstständig oder angestellt – hat Vor- und Nachteile, wie die zwei Seiten einer Medaille. Die Weisungsungebundenheit der Tagespflegepersonen ergibt sich aus der selbstständigen Tätigkeit. Genauso aber auch z.B. die Verantwortung, sich eigenverantwortlich gegen Einnahmeausfall bei Krankheit abzusichern. Zum Vergleich die durchschnittlichen Personalkosten von angestellten Personen aus dem Erzie- hungsdienst der Stadt Münster aus dem Jahr 2018. Die durchschnittlichen Personalkosten für eine Kinderpflegerin eingruppiert in S3 belaufen sich auf 44.480 €, für eine Erzieherin eingruppiert in S8a auf 53.420 €. Besondere Anforderungen durch Arbeitsschutz und Arbeitsrecht Grundsätzlich stehen die charakteristischen Merkmale der Kindertagespflege wie die höchstpersön- lich zu erbringende Dienstleistung in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den arbeitsschutz- rechtlichen Erfordernissen. U.a. stellen sich hier Fragen wie z.B.: wie verhält sich das Erfordernis der höchstpersönlich zu erbringenden Dienstleistung zum Weisungsrecht des Arbeitgebers oder wie ist das Recht auf Pausen mit den Regeln der Kindertagespflege zu vereinbaren? Diese rechtlichen Fragestellungen sind auch in den aktuellen Projekten mit angestellten Tagespflege- personen noch nicht endgültig geklärt. Des Weiteren ist zu beachten, dass der weit überwiegende Anteil an Wohnungen und Großtagespfle- gestellen nicht über nach außen aufschlagende Türen verfügen. D.h. dass in diesen Räumen auf- grund der Regelungen aus dem Arbeitsschutz keine angestellten Personen arbeiten dürfen. Anforde- rungen wie Pausenräume und zusätzliche Toiletten würden wohl auch auf die Kindertagespflege zu- kommen. Bestehende Möglichkeit für Tagespflegepersonen, in ein Anstellungsverhältnis zu wechseln Tagespflegepersonen, die in ein Anstellungsverhältnis bei einem freien Träger der Jugendhilfe wech- seln möchten, können dies ab diesem Jahr tun. In 2019 werden sechs Großtagespflegestellen eröff- net, die durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe betrieben werden. Grundlage für dieses Mo- dell bildet die Vorlage „Großtagespflege in der Stadt Münster – Erweiterung der erfolgreichen Aus- baustrategie mit selbstständigen Tagespflegepersonen durch die Möglichkeit, Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegepersonen zu betreiben“ aus 2017 (V/0454/2017). Bis jetzt sind nur ein kleiner Teil der so geschaffenen Stellen schon vergeben worden. D. h. potentiel- len Interessenten haben ganz aktuell die Möglichkeit, in ein Anstellungsverhältnis zu wechseln. Die entsprechenden Träger freuen sich über qualifizierte Bewerberinnen. In den nächsten Jahren werden weitere Großtagespflegestellen mit angestellten Tagespflegeperso- nen hinzukommen. I.V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0355/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37