3684/2017
Zeitgemäße Neuordnung des Verkehrs im Osten des Stadtteils Brück
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 3684/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 Zeitgemäße Neuordnung des Verkehrs im Osten des Stadtteils Brück hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.04.2017, TOP 7.1 Beschluss: „1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Verkehrssituation im Quartier zwischen den Straßen Olpener Straße, Brücker Mauspfad, Am Wildwechsel, Am Hirschsprung und Königs- forststraße in Köln-Brück zeitgemäß neu geordnet werden kann und hierzu konkrete Maßnahmen vorzuschlagen. 2. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Einführung einer Einbahnstraßenregelung. Abbindung der Königsforststraße mit Pollern zur Schaffung einer Sackgasse analog der Lö- sung in der Straße „Am Klausenberg“ in Köln-Brück oder des „Stachelsweges“ im Stadtteil Rath/Heumar. Markierung von Parkplätzen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs, zur Freihaltung von Geh- wegen und zur Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit. Überprüfung des Bereichs „Olpener Straße/Am Wildwechsel“ hinsichtlich einer perspektivi- schen Schaffung eines Kreisverkehrs inkl. Fußgängerquerung in Abstimmung mit Straßen NRW. 3. Der Bezirksvertretung Kalk ist das Ergebnis der Prüfung zur weiteren Beratung und Beschlusslage vorzulegen.“ Mitteilung der Verwaltung: Einführung einer Einbahnstraßenregelung und Abbindung der Königsforststraße mit Pollern zur Schaffung einer Sackgasse analog der Lösung in der Straße „Am Klausenberg in Köln-Brück oder des Stachelweges“ im Stadtteil Rath/Heumar Aus den sieben Verkehrszählungen der letzten sieben Jahre geht hervor, dass sich die Verkehrs- menge in der Tempo 30-Zone, die durch die Straßen Brücker Mauspfad, Am Hirschsprung, Am Wild- wechsel und Olpener Straße abgegrenzt ist, auch in den Spitzenstunden (Sph) auf einem für ein Wohngebiet zumutbaren Niveau befindet (max. 146 Kfz/ Sph). Ältere Durchgangsverkehrszählungen (2001/ 2002) ergaben, dass der Anteil am Durchgangsverkehr bei einer insgesamt geringen Ver- kehrsbelastung etwa 1/3 beträgt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer Wiederholung der 2 Zählungen ähnliche Werte resultieren würden und rät von aufwändigen Durchgangsverkehrs- und Knotenstromzählungen ab. Zudem wurde 2008 der Knoten Olpener Straße/Brücker Mauspfad ausgebaut. Da die Leistungsfähig- keit und der Verkehrsfluss verbessert wurden, ist davon auszugehen, dass weniger Durchgangsver- kehr durch die Tempo 30-Zone fährt und dieser eher auf dem übergeordneten Verkehrsnetz bleibt. Die geschwindigkeitsreduzierende Wirkung der Fahrbahneinengung in der Königsforststraße redu- ziert des Weiteren den Anreiz, diese Route als Durchgangsverkehr zu nutzen. Verkehrslenkende Maßnahmen, wie z. B. Einbahnstraßen oder Sperrungen durch Poller, würden die innere Erschließung in der Tempo 30-Zone deutlich verschlechtern. Für Zielverkehre würden somit zum Teil wesentlich längere Umwege entstehen, die weder ökonomisch, ökologisch noch sozial ver- tretbar sind. Dies gilt insbesondere bei einer Einbahnstraßenführung von der Königsforststraße Rich- tung stadtauswärts für die Erreichbarkeit aus Osten über die Olpener Straße. Statt über die Straße „Am Wildwechsel“ in die Königsforststraße abzubiegen, müssten die AnwohnerInnen entweder über „Am Hirschsprung“ und Hoffnungsthaler Straße oder über die Olpener Straße und Hoffnungsthaler Straße fahren. Bei dem ersten Fall würde es zu einer Mehrbelastung im Wohngebiet in der Straße „Am Hirschsprung“ kommen. Bei dem zweiten Fall würde die ohnehin vergleichsweise stärker belas- tete Olpener Straße zusätzliche Verkehre aufnehmen müssen. Unter Nachhaltigkeitsaspekten be- trachtet, ist somit von dieser Einbahnstraßenführung abzuraten, da diese Lösung lediglich zu Ver- kehrsverlagerungen und Umwegen führen würde. Markierung von Parkplätzen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs, zur Freihaltung von Gehwegen und zur Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit Auf der Königsforstraße wurde am 24.11.2017, zwischen der Olpener Straße und der Straße „Am Wildwechsel“, alternierendes Parken auf der Fahrbahn angeordnet. Zusätzlich wird im Bereich der Olpener Straße auf beiden Fahrbahnseiten eine Grenzmarkierung aufgebracht. Überprüfung des Bereichs „Olpener Straße“/Am Wildwechsel“ hinsichtlich einer perspektivischen Schaffung eines Kreisverkehrs inkl. Fußgängerführung in Abstimmung mit Straßen NRW Die Möglichkeit der Errichtung eines Kreisverkehrs an der Olpener Straße/Am Wildwechsel befindet sich derzeit in Prüfung. Sobald diese abgeschlossen wurde, wird die Bezirksvertretung Kalk entspre- chend informiert.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3684/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.01.2018
- Erstellt
- 27.11.2017 13:06