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3684/2017

Zeitgemäße Neuordnung des Verkehrs im Osten des Stadtteils Brück

Mitteilung BV 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.01.2018, TOP 10.2.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4755 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/663 
 
Vorlagen-Nummer 
 3684/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.01.2018 
 
Zeitgemäße Neuordnung des Verkehrs im Osten des Stadtteils Brück 
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 27.04.2017, TOP 
7.1 
 Beschluss:  
 
„1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Verkehrssituation im Quartier zwischen 
den Straßen Olpener Straße, Brücker Mauspfad, Am Wildwechsel, Am Hirschsprung und Königs-
forststraße in Köln-Brück zeitgemäß neu geordnet werden kann und hierzu konkrete Maßnahmen 
vorzuschlagen.  
 
 2. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:  
 
 Einführung einer Einbahnstraßenregelung. 
 
 Abbindung der Königsforststraße mit Pollern zur Schaffung einer Sackgasse analog der Lö-
sung in der Straße „Am Klausenberg“ in Köln-Brück oder des „Stachelsweges“ im Stadtteil 
Rath/Heumar.  
 
 Markierung von Parkplätzen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs, zur Freihaltung von Geh-
wegen und zur Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit. 
 
 Überprüfung des Bereichs „Olpener Straße/Am Wildwechsel“ hinsichtlich einer perspektivi-
schen Schaffung eines Kreisverkehrs inkl. Fußgängerquerung in Abstimmung mit Straßen 
NRW.  
 
 3. Der Bezirksvertretung Kalk ist das Ergebnis der Prüfung zur weiteren Beratung und Beschlusslage 
vorzulegen.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Einführung einer Einbahnstraßenregelung und Abbindung der Königsforststraße mit Pollern zur 
Schaffung einer Sackgasse analog der Lösung in der Straße „Am Klausenberg in Köln-Brück oder 
des Stachelweges“ im Stadtteil Rath/Heumar 
 
Aus den sieben Verkehrszählungen der letzten sieben Jahre geht hervor, dass sich die Verkehrs-
menge in der Tempo 30-Zone, die durch die Straßen Brücker Mauspfad, Am Hirschsprung, Am Wild-
wechsel und Olpener Straße abgegrenzt ist, auch in den Spitzenstunden (Sph) auf einem für ein 
Wohngebiet zumutbaren Niveau befindet (max. 146 Kfz/ Sph). Ältere Durchgangsverkehrszählungen 
(2001/ 2002) ergaben, dass der Anteil am Durchgangsverkehr bei einer insgesamt geringen Ver-
kehrsbelastung etwa 1/3 beträgt. Die Verwaltung geht davon aus, dass bei einer Wiederholung der

2 
 
Zählungen ähnliche Werte resultieren würden und rät von aufwändigen Durchgangsverkehrs- und 
Knotenstromzählungen ab. 
 
Zudem wurde 2008 der Knoten Olpener Straße/Brücker Mauspfad ausgebaut. Da die Leistungsfähig-
keit und der Verkehrsfluss verbessert wurden, ist davon auszugehen, dass weniger Durchgangsver-
kehr durch die Tempo 30-Zone fährt und dieser eher auf dem übergeordneten Verkehrsnetz bleibt. 
 
Die geschwindigkeitsreduzierende Wirkung der Fahrbahneinengung in der Königsforststraße redu-
ziert des Weiteren den Anreiz, diese Route als Durchgangsverkehr zu nutzen. 
 
Verkehrslenkende Maßnahmen, wie z. B. Einbahnstraßen oder Sperrungen durch Poller, würden die 
innere Erschließung in der Tempo 30-Zone deutlich verschlechtern. Für Zielverkehre würden somit 
zum Teil wesentlich längere Umwege entstehen, die weder ökonomisch, ökologisch noch sozial ver-
tretbar sind. Dies gilt insbesondere bei einer Einbahnstraßenführung von der Königsforststraße Rich-
tung stadtauswärts für die Erreichbarkeit aus Osten über die Olpener Straße. Statt über die Straße 
„Am Wildwechsel“ in die Königsforststraße abzubiegen, müssten die AnwohnerInnen  entweder über 
„Am Hirschsprung“ und Hoffnungsthaler Straße oder über die Olpener Straße und Hoffnungsthaler 
Straße fahren. Bei dem ersten Fall würde es zu einer Mehrbelastung im Wohngebiet in der Straße 
„Am Hirschsprung“ kommen. Bei dem zweiten Fall würde die ohnehin vergleichsweise stärker belas-
tete Olpener Straße zusätzliche Verkehre aufnehmen müssen. Unter Nachhaltigkeitsaspekten be-
trachtet, ist somit von dieser Einbahnstraßenführung abzuraten, da diese Lösung lediglich zu Ver-
kehrsverlagerungen und Umwegen führen würde. 
 
Markierung von Parkplätzen zur Ordnung des ruhenden Verkehrs, zur Freihaltung von Gehwegen 
und zur Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit 
 
Auf der Königsforstraße wurde am 24.11.2017, zwischen der Olpener Straße und der Straße „Am 
Wildwechsel“, alternierendes Parken auf der Fahrbahn angeordnet. Zusätzlich wird im Bereich der 
Olpener Straße auf beiden Fahrbahnseiten eine Grenzmarkierung aufgebracht. 
 
Überprüfung des Bereichs „Olpener Straße“/Am Wildwechsel“ hinsichtlich einer perspektivischen 
Schaffung eines Kreisverkehrs inkl. Fußgängerführung in Abstimmung mit Straßen NRW 
 
Die Möglichkeit der Errichtung eines Kreisverkehrs an der Olpener Straße/Am Wildwechsel befindet 
sich derzeit in Prüfung. Sobald diese abgeschlossen wurde, wird die Bezirksvertretung Kalk entspre-
chend informiert.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3684/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2018
Erstellt
27.11.2017 13:06