V/0513/2022
Planungs- und Baubeschluss zum Ersatzbauwerk Geh-/Radwegbrücke Ramertsweg/Münstersche Aa
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Anlage A
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Anlage A zur V/0513/2022 Kurzüberblick Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Ramertsweg über die Münstersche Aa. Be- schluss für Planung und Bau. Ersatzbauwerk aus Stahl mit einem geschlossenen Brü- ckendeck aus GFK zur Verbesserung der Rutschhemmung. Geländer 1,3 m hoch als Füllstabgeländer gemäß Erfordernis für Radwege. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche- ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes/Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster“ bzw. „Erhalt bzw. Wiederherstellung der verkehrstechnischen An- lagen“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 910.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad - Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
BV_West_V_0513_2022_Planungs_und_Baubeschluss_zum_Ersatzbauwerk_Geh_Radwegbruecke_Ramertsweg_Muenstersche_Aa_Anlage_DIN_A_4
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 01.08.2022 Notizen: BW0388 © Stadt Münster H 5757 222 R 400 224 R 401 009 H 5758 322 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0513/2022 V/0513/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Planungs- und Baubeschluss zum Ersatzbauwerk Geh-/Radwegbrücke Ramertsweg/Münstersche Aa - BW 0800388 Beratungsfolge 22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster veranlasst die Planung und die bauliche Umset- zung einer Ersatzbrücke für die abgängige und gesperrte Brücke Bredeheide – Ramertsweg über die Münstersche Aa. Der Planung und Umsetzung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 910.000,- € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 750.000,- €. Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage und ihrer Auswirkung auf den Welt markt sind weitere Kostensteigerungen nicht auszuschließen und aktuell nicht vorhersehbar. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2022 2023 2024 80.000 700.000 130.000 Planungen Bau Bau Amt für Mobilität und Tiefbau 12.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wienker Telefon: 492-6575 WienkerJens@stadt- muenster.de - 2 - V/0513/2022 Einzahlungen 2024 750.000 Landes- /Bundeszuwen dungen Saldo 160.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: 1. Voraussetzungen Die bestehende Brücke Ramertsweg ist eine Holzbrücke aus dem Jahr 1986. Das Bauwerk besteht aus Tropenholz und überspannt als 3 -Feld-Brücke die Münstersche Aa. Nach einer turnusmäßigen Bauwerksprüfung, die im Rahmen der Bauwerksunterhaltung im April 2022 d urchgeführt wurde, musste das Bauwerk wegen massiver, statisch relevanter Schäden im Überbau und der Gründung für den Verkehr gesperrt werden. Die beiden Hauptlängsträger sind jeweils in mehreren Bereichen durch Innenfäule stark geschädigt. Eine Instandsetzung dieser Bauteile in allen geschädigten Bereichen ist technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die Brücke steht auf hölzernen Rammpfählen, diese sind in der Wasserwechselzone ebenfalls stark geschädigt und nicht mehr zu verwenden. Seit der Sper- rung des Bauwerks für den Verkehr sind wiederholt durch unbekannte Täter Sachbeschädigungen durch Inbrandsetzen am Bauwerk verübt worden, was zu weiteren Schäden am Bauwerk führte. Die Brücke liegt im Naturschutzgebiet Aa Aue, welches vom LANUV im Biotopkataster als schutzbe- dürftig eingestuft worden ist. Zusätzlich ist die betroffene Fläche als Kompensationsfläche für die Planfeststellung BAB 1 (Komkat-Nr. 31004) ausgewiesen. Im Zuge der Brückensperrung ist eine Umleitungsstrecke über den Geh-/Radweg an der Landstraße Roxeler Straße ausgeschildert worden. Die Brücke stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrende und Fußgänger*innen zwischen den Orts- teilen Roxel und Gievenbeck dar, die auch als Schulweg intensiv genutzt wird. Somit ist ein Ersatz- neubau dringend erforderlich. Die Stadt Münster geht derzeit von Baukosten (incl. Planung, Prüfung, Baugrunderkundung) in Höhe von etwa 910.000,- € brutto aus. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Das neue Bauwerk wird, wie das Bestandsbauwerk, mit 3 m lichter Breite geplan t und soll ähnlich dem Bestand als 3 -Feld-Brücke über die Aa geführt werden. Wie das Altbauwerk, erfolgt eine Grün- dung über eine gerammte oder gebohrte Tiefgründung jedoch in Stahl bzw. Stahlbeton und nicht mehr in Holz. Der Überbau der Brücke wird als St ahlkonstruktion geplant. Die theoretische Nutzungsdauer beträgt bei Stahl etwa 100 Jahre. Eine Holzbrücke überdauert je nach Konstruktionsweise max. 30-60 Jahre. Die Bestandsbrücke aus in Münster nicht mehr zulässigem Tropenholz hat mit intensivem Erhal- tungsaufwand 36 Jahre gehalten. Gleichzeitig ist eine Stahlbrücke leichter als z.B. Stahlbeton, was die Baustellenlogistik vereinfacht und den für den Bau erforderlichen Eingriff in die Natur reduziert. Um dem Hochwasserschutz gerecht zu werden, wird die Brü cke als Fachwerk-Trogbrücke geplant. Damit werden Anrampungen in den Brückenzufahrten entbehrlich und gleichzeitig der Durchfluss- querschnitt unter dem Bauwerk verbessert. - 3 - V/0513/2022 Das Brückendeck wird in rutschhemmendem Glasfaserkunststoff (GFK) geplant. Zusätzlich wird die Brücke geradlinig über das Gewässer geführt, im Unterschied zum kurvigen Verlauf der Bestandsbrü- cke. Damit ist die Verkehrssicherheit besonders bei schlechter Witterung gegenüber dem Bestand verbessert und eine sichere Querung der Brücke gewährleistet. Die Geländer werden 1,3 m hoch ausgeführt als Füllstabgeländer gemäß ERA bzw. Vorgaben der ZTV-Ing. Beispielbild einer kürzeren Fachwerk-Trogbrücke, ausgeführt am Twenteweg über den Gievenbach, zur Erläuterung des Prinzips Fachwerktrog. Auch dort wurde ein GFK-Deck verbaut. Aufgrund der größeren Spannweiten an der Münsterschen Aa, werden kräftigere Profile erforderlich werden, als Geländer soll ein klassisches Füllstabgeländer ausgeführt werden. Das Ersatzneubauwerk beinhaltet: 2 Ortbeton-Widerlager und 2 Zwischenauflager auf Pfahl-Tiefgründungen Stahl-Überbau mit 3 m lichter Breite und Füllstabgeländer 1,3 m hoch Rutschhemmendes, geschlossenes Brückendeck aus GFK Lasteinwirkung nach DIN EN 1991-2 (Geh- und Radweg, incl. Unterhaltungsfahrzeug) Ausführung gemäß ZTV-Ing und Stand der Technik Das Bestandsbauwerk wird zur Gefahrenabwehr vorab zurückgebaut. Die hölzernen Rammpfähle verbleiben im Erdreich. 3. Ausschreibung und Bau - Die Ausführungsplanung soll nach dem Beschluss extern vergeben werden und der Ersatz- neubau anschließend unter Beachtung des Vergaberechts schnellstmöglich ausgeführt wer- den. - Über die bestehende Umleitung hinaus sind keine weiteren verkehrlichen Einschränkungen zu erwarten. - 4 - V/0513/2022 - Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunter- nehmen geplant. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse - Die Maßnahme ist zuwendungsfähig. Es werden Zuwendungen in Höhe von 90% der zuwen- dungsfähigen Baukosten erwartet. 830.000 € x 90% = ca. 750.000,- € Zuwendung. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Folgende Genehmigungen werden im Rahmen der Planung eingeholt. 5.1 Landschaftsrechtliche Genehmigung nach § 30 und § 75 LNatSchG NRW 5.2 Wasserrechtliche Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz NRW 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0513/2022 Aufgestellt am: 16.08.2022 Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme Jahr der Fertigstellung: 2024 Nutzungsdauer: 100 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 750.000 82,42 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 160.000 17,58 Gesamt-Kapitalbedarf 910.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 910.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 910.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 9.100 44,17 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 9.100 44,17 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 9.100 44,17 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2.400 11,65 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.400 € p.a. + Tilgung 4.800 € p.a. = Schuldendienst 7.200 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 20.600 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 7.500 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 7.500 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 13.100 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,44 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Ersatzbauwerk BW0800388 Ramertsweg / Münstersche Aa Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Roxeler Straße
- Ramertsweg
- Holzbrücke
- Twenteweg
- Bredeheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0513/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 12:49