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V/0513/2022

Planungs- und Baubeschluss zum Ersatzbauwerk Geh-/Radwegbrücke Ramertsweg/Münstersche Aa

Vorlagen 18.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 22.09.2022, TOP 6.1

Anlage A

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BV_West_V_0513_2022_Planungs_und_Baubeschluss_zum_Ersatzbauwerk_Geh_Radwegbruecke_Ramertsweg_Muenstersche_Aa_Anlage_DIN_A_4

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Beschlussvorlage

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V_513_2022_Folgelastenberechnung

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Anlage A

1911 Zeichen

Anlage A zur V/0513/2022 
 
Kurzüberblick 
Ersatzneubau der Geh- und Radwegbrücke Ramertsweg über die Münstersche Aa. Be-
schluss für Planung und Bau. Ersatzbauwerk aus Stahl mit einem geschlossenen Brü-
ckendeck aus GFK zur Verbesserung der Rutschhemmung. Geländer 1,3 m hoch als 
Füllstabgeländer gemäß Erfordernis für Radwege. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von siche-
ren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes/Förderung und Stärkung des 
Radverkehrs in Münster“ bzw. „Erhalt bzw. Wiederherstellung der verkehrstechnischen An-
lagen“. 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2024 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 910.000 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung  
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad -  
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

BV_West_V_0513_2022_Planungs_und_Baubeschluss_zum_Ersatzbauwerk_Geh_Radwegbruecke_Ramertsweg_Muenstersche_Aa_Anlage_DIN_A_4

135 Zeichen

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Maßstab 1: 5000
Datum: 01.08.2022
Notizen:
BW0388
© Stadt Münster
H 5757 222
R 400 224
R 401 009
H 5758 322
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

7328 Zeichen

V/0513/2022 
V/0513/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Planungs- und Baubeschluss zum Ersatzbauwerk Geh-/Radwegbrücke Ramertsweg/Münstersche 
Aa 
- BW 0800388 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster veranlasst die Planung und die bauliche Umset-
zung einer Ersatzbrücke für die abgängige und gesperrte Brücke Bredeheide – Ramertsweg über die 
Münstersche Aa.  
Der Planung und Umsetzung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 
910.000,- € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 750.000,- €.  
 
Aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage und ihrer Auswirkung auf den Welt markt sind weitere 
Kostensteigerungen nicht auszuschließen und aktuell nicht vorhersehbar. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 
 
  2022 
2023 
2024 
80.000 
700.000 
130.000 
Planungen 
Bau 
Bau 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
12.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wienker 
Telefon: 492-6575 
WienkerJens@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0513/2022 
Einzahlungen 
 
 
   
2024 
 
750.000 
Landes-
/Bundeszuwen
dungen 
Saldo 160.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
Die bestehende Brücke Ramertsweg ist eine Holzbrücke aus dem Jahr 1986. Das Bauwerk besteht 
aus Tropenholz und überspannt als 3 -Feld-Brücke die Münstersche Aa. Nach einer turnusmäßigen 
Bauwerksprüfung, die im Rahmen der Bauwerksunterhaltung im April 2022 d urchgeführt wurde, 
musste das Bauwerk wegen massiver, statisch relevanter Schäden im Überbau und der Gründung für 
den Verkehr gesperrt werden. Die beiden Hauptlängsträger sind jeweils in mehreren Bereichen durch 
Innenfäule stark geschädigt. Eine Instandsetzung dieser Bauteile in allen geschädigten Bereichen ist 
technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Die Brücke steht auf hölzernen Rammpfählen, diese sind 
in der Wasserwechselzone ebenfalls stark geschädigt und nicht mehr zu verwenden. Seit der Sper-
rung des Bauwerks für den Verkehr sind wiederholt durch unbekannte Täter Sachbeschädigungen 
durch Inbrandsetzen am Bauwerk verübt worden, was zu weiteren Schäden am Bauwerk führte. 
 
Die Brücke liegt im Naturschutzgebiet Aa Aue, welches vom LANUV im Biotopkataster als schutzbe-
dürftig eingestuft worden ist. Zusätzlich ist die betroffene Fläche als Kompensationsfläche für die 
Planfeststellung BAB 1 (Komkat-Nr. 31004) ausgewiesen. 
 
Im Zuge der Brückensperrung ist eine Umleitungsstrecke über den Geh-/Radweg an der Landstraße 
Roxeler Straße ausgeschildert worden.  
 
Die Brücke stellt eine wichtige Verbindung für Radfahrende und Fußgänger*innen zwischen den Orts-
teilen Roxel und Gievenbeck dar, die auch als Schulweg intensiv genutzt wird. Somit ist ein Ersatz-
neubau dringend erforderlich. 
 
Die Stadt Münster geht derzeit von Baukosten (incl. Planung, Prüfung, Baugrunderkundung) in Höhe 
von etwa 910.000,- € brutto aus.  
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das neue Bauwerk wird, wie das Bestandsbauwerk, mit 3 m lichter Breite geplan t und soll ähnlich 
dem Bestand als 3 -Feld-Brücke über die Aa geführt werden. Wie das Altbauwerk, erfolgt eine Grün-
dung über eine gerammte oder gebohrte Tiefgründung jedoch in Stahl bzw. Stahlbeton und nicht 
mehr in Holz.  
Der Überbau der Brücke wird als St ahlkonstruktion geplant. Die theoretische Nutzungsdauer beträgt 
bei Stahl etwa 100 Jahre. Eine Holzbrücke überdauert je nach Konstruktionsweise max. 30-60 Jahre. 
Die Bestandsbrücke aus in Münster nicht mehr zulässigem Tropenholz hat mit intensivem Erhal-
tungsaufwand 36 Jahre gehalten. Gleichzeitig ist eine Stahlbrücke leichter als z.B. Stahlbeton, was 
die Baustellenlogistik vereinfacht und den für den Bau erforderlichen Eingriff in die Natur reduziert.  
Um dem Hochwasserschutz gerecht zu werden, wird die Brü cke als Fachwerk-Trogbrücke geplant. 
Damit werden Anrampungen in den Brückenzufahrten entbehrlich und gleichzeitig der Durchfluss-
querschnitt unter dem Bauwerk verbessert.

- 3 - 
V/0513/2022 
Das Brückendeck wird in rutschhemmendem Glasfaserkunststoff (GFK) geplant. Zusätzlich  wird die 
Brücke geradlinig über das Gewässer geführt, im Unterschied zum kurvigen Verlauf der Bestandsbrü-
cke. Damit ist die Verkehrssicherheit besonders bei schlechter Witterung gegenüber dem Bestand 
verbessert und eine sichere Querung der Brücke gewährleistet. 
Die Geländer werden 1,3 m hoch ausgeführt als Füllstabgeländer gemäß ERA bzw. Vorgaben der 
ZTV-Ing. 
 
Beispielbild einer kürzeren Fachwerk-Trogbrücke, ausgeführt am Twenteweg über den Gievenbach, 
zur Erläuterung des Prinzips Fachwerktrog. Auch dort wurde ein GFK-Deck verbaut. Aufgrund der 
größeren Spannweiten an der Münsterschen Aa, werden kräftigere Profile erforderlich werden, als 
Geländer soll ein klassisches Füllstabgeländer ausgeführt werden. 
 
Das Ersatzneubauwerk beinhaltet: 
 
 2 Ortbeton-Widerlager und 2 Zwischenauflager auf Pfahl-Tiefgründungen 
 Stahl-Überbau mit 3 m lichter Breite und Füllstabgeländer 1,3 m hoch 
 Rutschhemmendes, geschlossenes Brückendeck aus GFK 
 Lasteinwirkung nach DIN EN 1991-2 (Geh- und Radweg, incl. Unterhaltungsfahrzeug) 
 Ausführung gemäß ZTV-Ing und Stand der Technik 
 
Das Bestandsbauwerk wird zur Gefahrenabwehr vorab zurückgebaut. Die hölzernen Rammpfähle 
verbleiben im Erdreich. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
- Die Ausführungsplanung soll nach dem Beschluss extern vergeben werden und der Ersatz-
neubau anschließend unter Beachtung des Vergaberechts schnellstmöglich ausgeführt wer-
den. 
- Über die bestehende Umleitung hinaus sind keine weiteren verkehrlichen Einschränkungen zu 
erwarten.

- 4 - 
V/0513/2022 
- Nach dem derzeitigen Planungsstand sind keine Leitungsverlegungen von Versorgungsunter-
nehmen geplant. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
- Die Maßnahme ist zuwendungsfähig. Es werden Zuwendungen in Höhe von 90% der zuwen-
dungsfähigen Baukosten erwartet. 830.000 € x 90% = ca. 750.000,- € Zuwendung. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
Folgende Genehmigungen werden im Rahmen der Planung eingeholt. 
5.1 Landschaftsrechtliche Genehmigung nach § 30 und § 75 LNatSchG NRW 
5.2 Wasserrechtliche Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz NRW 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für 
Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen

V_513_2022_Folgelastenberechnung

2344 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0513/2022 Aufgestellt am: 16.08.2022
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme
Jahr der Fertigstellung: 2024
Nutzungsdauer: 100 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 750.000 82,42
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 160.000 17,58
Gesamt-Kapitalbedarf 910.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 910.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 910.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 2025 9.100 44,17
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 9.100 44,17
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 9.100 44,17
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2.400 11,65
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 2.400 € p.a.
+ Tilgung 4.800 € p.a.
= Schuldendienst 7.200 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 20.600 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2025 7.500 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 7.500 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 13.100
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,44
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Ersatzbauwerk BW0800388 Ramertsweg / Münstersche Aa
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung

Beratungsverlauf (1)

22.09.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roxeler Straße
  • Ramertsweg
  • Holzbrücke
  • Twenteweg
  • Bredeheide

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Details

Aktenzeichen
V/0513/2022
Typ
Vorlagen
Datum
18.08.2022
Erstellt
18.08.2022 12:49