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Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 1711/2021 vom 18.05.2021

Stand: Am 19.05.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1711/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor- gelegt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo- genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge- sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.
  • DE 1711-2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1711/2021 Freigabedatum 12.05.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor- gelegt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo- genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 12.05.2021 Zugestimmt gez. Inan Gökpinar Stellvertr. Bezirksbürgermeister SPD-Fraktion gez. Wolfgang Kleinjans Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen gez. Joshua Schlimgen FDP 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge- sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.
  • Unterschriebene DE 1711-2021

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    | I | Vorlagen-Nummer E27 | 1711/2021 i B u ar Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle OB/01 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sit- zung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vorge- legt. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo- genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift KERUSEL Zugesk mut LET n= BES (Ge 7) EIERN e r4 7 G Haushaltsmäßige Auswirkungen RX Nein Begründung: Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge- sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass i. S.d. 8 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

Beratungsverlauf

  1. 19.05.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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