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1711/2021

Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 18.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.05.2021, TOP 9.1.1

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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DE 1711-2021

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Unterschriebene DE 1711-2021

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2128 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 1711/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine 
Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor-
gelegt.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo-
genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge-
sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen 
städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen.  
 
Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das 
öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der 
„Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel-
mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. 
den Christopher-Street-Day (CSD) vor.  
 
Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass 
i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für 
die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an 
diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

DE 1711-2021

2342 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 1711/2021 
Freigabedatum 
12.05.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine 
Sitzung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vor-
gelegt.  
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo-
genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
12.05.2021  Zugestimmt  gez. Inan Gökpinar  
Stellvertr. Bezirksbürgermeister 
SPD-Fraktion 
 gez. Wolfgang Kleinjans 
Fraktionsvorsitzender  
Bündnis 90/Die Grünen  
 
 
 
 
gez. Joshua Schlimgen  
FDP

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge-
sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen 
städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen.  
 
Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das 
öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der 
„Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel-
mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. 
den Christopher-Street-Day (CSD) vor.  
 
Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass 
i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für 
die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an 
diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

Unterschriebene DE 1711-2021

2163 Zeichen

| I | Vorlagen-Nummer

E27 | 1711/2021

i B u ar

Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum

Dezernat, Dienststelle

OB/01

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Beflaggung des Bezirksrathauses Chorweiler mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021

Gremium Datum

Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021

Begründung für die Dringlichkeit:

Da vor dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021 keine Sit-
zung der Bezirksvertretung stattfindet, wird die Angelegenheit als Dringlichkeitsentscheidung vorge-
legt.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Beflaggung des Bezirksrathauses mit der Regenbo-
genflagge zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17. Mai 2021.

Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift
KERUSEL Zugesk mut LET n= BES (Ge

7) EIERN e r4
7 G

Haushaltsmäßige Auswirkungen
RX Nein

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 dafür einstimmig dafür ausge-
sprochen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen
städtischen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen.

Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das
öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der
„Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel-
mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a.
den Christopher-Street-Day (CSD) vor.

Für das Rathaus hat die Oberbürgermeisterin entschieden, am 17. Mai 2021 aus besonderem Anlass
i. S.d. 8 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu setzen. Für
die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob an
diesem Tag die Regenbogenfahne gesetzt wird.

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1711/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.05.2021
Erstellt
05.05.2021 16:55