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1592/2017

Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 29.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 26.06.2017, TOP 2.2

Anlage 2 - Lageskizze zur Eingabe - Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

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Anlage 3 - Luftbild - Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Bürgereingabe - Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

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Anlage 2 - Lageskizze zur Eingabe - Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

143 Zeichen

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Anlage 2

Jugend-Kunstschule
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Anlage 3 - Luftbild - Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

468 Zeichen

Luftbild2016, Maßstab 1:3000 
E32356174 
N5642084 
N5641364 
100 m
E32355664 Amtfür Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sindgesetzlichgeschütztund nur fürden Dienstgebrauch zu verwenden. Fürdie Richtigkeitund Vollständigkeitsinddie jeweiligen Herausgeber 
verantwortlich.Diese sind auch fürdieGenehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
Hundefreilauffläche 
Nr. 15 
Skateranlage 
Vorschlagsfläche 
Historische 
Anlage 
Spielplatz 
Anlage 3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2479 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1592/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Hundefreilauffläche Vorgebirgspark 
Bürgereingabe gern. 24 GO 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Verlegung der Hundefreilauffläche im Vorgebirgspark 
nördlich der Kierberger Straße in die Wiese südlich der Kierberger Straße ab. 
 
 
Alternative: 
 
Die Hundefreilauffläche im Vorgebirgspark wird ersatzlos gestrichen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.06.2017

2 
Begründung: 
Aus Sicht der Fachdienststelle ist eine Verlegung der Hundefreilauffläche in den Vorschlagsbereich 
der Petentin nicht möglich. Diese Fläche ist eine relativ ebene und helle Wiesenfläche, das heißt dort 
befindet sich verhältnismäßig wenig Baumbestand. Dort halten sich bei guter Wetterlage erfahrungs-
gemäß die meisten Menschen zum Grillen, Ballspielen, Sonnenbaden etc. auf. Mehrere Hobbyverei-
ne nutzen diese Fläche zum Fußballspielen. Für diese gibt es im Vorgebirgspark keine Ausweich-
möglichkeit, da es sonst keine so große Freifläche im Vorgebirgspark gibt. Die Kölner Stadtordnung 
schränkt die Nutzung von Hundefreilaufflächen für andere Nutzer stark ein, das heißt hier sind Spiele 
jeglicher Art sowie das Grillen verboten.  
Zudem befindet sich die Vorschlagsfläche in unmittelbarer Nähe zum historischen Teil des Parks, und 
wird eingesäumt von der Skaterbahn auf der ehemaligen Kierberger Straße und einem Kinderspiel-
platz. Konflikte wären vorprogrammiert. Darüber hinaus wäre sie erheblich kleiner: die vorhandene 
Hundefreilauffläche umfasst 68.015 m², die vorgeschlagene lediglich rund 26.470 m². 
Die derzeitige Hundefreilauffläche ist vom übrigen Park durch Baum- und Strauchbestand optisch 
abgegrenzt, so dass für Hundehalter auch deutlich ersichtlich ist, in welchem Abschnitt die Tiere frei 
laufen dürfen. Die vorgeschlagene Fläche grenzt unmittelbar an eine weitere Wiese, weder für Hund 
noch Mensch wäre zu erkennen, wenn Hunde über die Grenze der Hundefreilauffläche laufen. Auch 
das würde zu erheblichen Problemen mit anderen Parknutzern führen. 
Die bisherige Hundefreilauffläche hat sich bewährt. Alternative Flächen, die für den unangeleinten 
Auslauf von Hunden geeignet sind, gibt es im Vorgebirgspark nicht. 
Anlagen:  Bürgereingabe 
 Lageskizze der Petentin 
 Luftbild des Vorgebirgsparks

Anlage 1 - Bürgereingabe - Hundefreilauffläche Vorgebirgspark

1062 Zeichen

Anlage 1:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wohne in der Nauheimer Str., direkt am Vorgebirgspark und der Hundefreilauffläche.

Es ist nun so, dass von der Hundewiese (naturgemäß) sehr viel Lärm ausgeht. Es ist
ständiges Gebell und Gekläffe, dazu kommen die oft sehr lauten Rufe der Hundebesitzer.
Unser Häuserblock wirkt wie eine Wand, die die Geräusche noch mal verstärkt.

Südlich der Kierberger Str. sind noch mal 2 große Wiesen, die aber nicht so dicht an den
Wohnhäusern liegen und es stellt sich die Frage, ob man die Hundefreilauffläche nicht dahin
verlegen kann. Es grenzt kein Spielplatz an, von der westlichen Seite sind Sträucher, da
wäre die Fläche abgegrenzt.

Ich bin nicht gegen Hunde, bin selbst Hundebesitzerin, aber die Geräuschkulisse ist
manchmal unerträglich. Aus Gesprächen weiß ich, dass auch die Nachbarn das so sehen.
Es sind sogar schon Leute deswegen ausgezogen.

Ich bin natürlich gerne bereit, Ihnen vor Ort meinen Vorschlag zu unterbreiten.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß

Beratungsverlauf (1)

26.06.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kierberger Straße
  • Nauheimer Straße

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Details

Aktenzeichen
1592/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
29.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27