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AN/0414/2018

Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln

Gem. Anfrage nach § 4 (FDP/KSG) 05.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.04.2018, TOP 6.5

Gem. Anfrage nach § 4 (FDP)

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Gem. Anfrage nach § 4 (FDP)

3318 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Grüne im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0414/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 23.04.2018 
 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 
23.04.2018 aufzunehmen: 
 
2013 beauftragte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ein Gutachten über die 
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln als Entscheidungsgrundlage zur 
Feststellung der Höchstzahl der zuzulassenden Taxikonzessionen. Das Gutachten wurde im 
November 2015 vorgelegt. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Funktionsfähigkeit 
des Kölner Taxigewerbes nicht mehr gegeben und eine Gefährdung des öffentlichen Ver-
kehrsinteresses erkennbar ist.  
 
Folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit werden im Gutachten 
empfohlen: 
 
 Reduzierung der Genehmigungen (von 1.217 auf 950 Fahrzeuge). 
 Marktbereinigung: Die Wiedererteilung der Genehmigung soll nur bei Erfüllung der 
steuerrechtlichen-, arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten erfolgen. 
 Eine über die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Überprüfung erfolgt im 
Rahmen des sogenannten „Hamburger Modells“, bei dem auch die steuerrechtlichen 
und betriebswirtschaftlichen Angaben auf Plausibilität geprüft werden.  
 Aufzeichnungspflichten: Mit der Einführung des Mindestlohns hat das Taxigewerbe 
neue Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Dies erleichtert zusätzliche Kontrollen.  
 Evaluation: Es wird empfohlen, nach ca. drei bis vier Jahren die Entwicklung des Köl-
ner Taximarktes erneut zu untersuchen.

- 2 - 
 
Diesem Gutachten schloss sich die Verwaltung mit ihrer Mitteilung an den AVR (Ausschuss 
Allg. Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales) vom 25.01.2016 mit folgen-
den Empfehlungen an: Die Verwaltung prüft die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnah-
men und wird sich mit anderen Städten in Verbindung setzen zwecks Erfahrungsaustausch 
mit der Reduzierung der Genehmigungszahl.  
Bis auf weiteres werden von der Verwaltung eingezogene oder ansonsten an die Verwaltung 
zurückgefallene Genehmigungen nicht erneut erteilt.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahmen geprüft?  
2. Was haben die Gespräche mit den anderen Städten ergeben?  
3. Wie viele Genehmigungen wurden seitdem einbehalten?  
4. Inwieweit werden Mietwagenunternehmen genauso einer Prüfung unterzogen und 
inwiefern kann die Stadt Köln darauf Einfluss nehmen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Dr. Barbara Lübbecke    Niklas Kienitz 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin  CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
 
Jörg Frank     Ulrich Breite 
Grüne- Fraktionsgeschäftsführer  FDP- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

23.04.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0414/2018
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (FDP/KSG)
Datum
05.04.2018
Erstellt
13.03.2018 12:54