Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln
Gem. Anfrage nach § 4 (FDP/KSG) AN/0414/2018 vom 05.04.2018
Stand: Am 23.04.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage nach § 4 (FDP)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Grüne im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: AN/0414/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 23.04.2018 Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Köln Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 23.04.2018 aufzunehmen: 2013 beauftragte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in der Stadt Köln als Entscheidungsgrundlage zur Feststellung der Höchstzahl der zuzulassenden Taxikonzessionen. Das Gutachten wurde im November 2015 vorgelegt. Das Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Funktionsfähigkeit des Kölner Taxigewerbes nicht mehr gegeben und eine Gefährdung des öffentlichen Ver- kehrsinteresses erkennbar ist. Folgende Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit werden im Gutachten empfohlen: Reduzierung der Genehmigungen (von 1.217 auf 950 Fahrzeuge). Marktbereinigung: Die Wiedererteilung der Genehmigung soll nur bei Erfüllung der steuerrechtlichen-, arbeits- und sozialrechtlichen Pflichten erfolgen. Eine über die rechtlichen Anforderungen hinausgehende Überprüfung erfolgt im Rahmen des sogenannten „Hamburger Modells“, bei dem auch die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angaben auf Plausibilität geprüft werden. Aufzeichnungspflichten: Mit der Einführung des Mindestlohns hat das Taxigewerbe neue Aufzeichnungspflichten zu erfüllen. Dies erleichtert zusätzliche Kontrollen. Evaluation: Es wird empfohlen, nach ca. drei bis vier Jahren die Entwicklung des Köl- ner Taximarktes erneut zu untersuchen. - 2 - Diesem Gutachten schloss sich die Verwaltung mit ihrer Mitteilung an den AVR (Ausschuss Allg. Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales) vom 25.01.2016 mit folgen- den Empfehlungen an: Die Verwaltung prüft die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnah- men und wird sich mit anderen Städten in Verbindung setzen zwecks Erfahrungsaustausch mit der Reduzierung der Genehmigungszahl. Bis auf weiteres werden von der Verwaltung eingezogene oder ansonsten an die Verwaltung zurückgefallene Genehmigungen nicht erneut erteilt. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 1. Mit welchem Ergebnis hat die Verwaltung die Umsetzung der Maßnahmen geprüft? 2. Was haben die Gespräche mit den anderen Städten ergeben? 3. Wie viele Genehmigungen wurden seitdem einbehalten? 4. Inwieweit werden Mietwagenunternehmen genauso einer Prüfung unterzogen und inwiefern kann die Stadt Köln darauf Einfluss nehmen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke Niklas Kienitz SPD-Fraktionsgeschäftsführerin CDU- Fraktionsgeschäftsführer Jörg Frank Ulrich Breite Grüne- Fraktionsgeschäftsführer FDP- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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23.04.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen
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