V/0873/2005
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung
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Beschlussvorlage
1331 Zeichen
V/0873/2005
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung
bei den Haushaltsstellen
a) 4850.781.1000.8 Leistungen für Personen nach § 41 Nr. 2 außerhalb von Einrichtungen
(Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) und
b) 4820.783.0000.0 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch)
Beratungsfolge
08.11.2005 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
09.11.2005 Hauptausschuss Vorberatung
09.11.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt.
Kosten/Folgekosten
2. s. anliegende Dringlichkeitsentscheidung
Finanzierung/Mittelbereitstellung
3. s. anliegende Dringlichkeitsentscheidung
Begründung:
Hinsichtlich der Begründung wird auf den Text der Dringlichkeitsentscheidung verwiesen.
I.V.
Dr. Klein
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 21.10.2005
Vorlagen-Nr.:
V/0873/2005
Auskunft erteilt:
Herr Woltering
Ruf:
492 50 11
E-Mail:
WolteringA@stadt-muenster.de
Datum:
21.10.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0873/2005
Dringlichkeitsentscheidung
8254 Zeichen
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW
Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei den Haushaltsstellen
a) 4850.781.1000.8 Leistungen für Personen nach § 4 1 Nr. 2 außerhalb von Einrich-
tungen
(Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) und
b) 4820.783.0000.0 Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch)
Beschlussvorschlag
Sachentscheidung
zu a)
Auf Grund der Ausgabeentwicklung im Bereich der Gru ndsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch
werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.650.000 € bereitgestellt.
zu b)
Auf Grund der Ausgabeentwicklung im Bereich der Gru ndsicherung für Arbeitsuchende nach
dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch werden zusätzlich e Mittel in Höhe von 4.040.000 € be-
reitgestellt.
Mittelbereitstellung/Finanzierung
zu a)
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.650.000 € bei
Haushaltsstelle: 4850.781.1000.8
Bezeichnung: Leistungen für Personen nach § 41 Nr. 2 außerhalb von Einrichtungen
wird gemäß § 83 Abs. 1 GO NW zugestimmt.
I. vorläufige Deckung:
Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4200.161.0000.X
Bezeichnung: Erstattung vom Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
Betrag: 1.650.000 €
II. endgültige Deckung:
Die endgültige Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2005.
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zu b)
Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.040.000 € bei
Haushaltsstelle: 4820.783.0000.0
Bezeichnung: Leistungen für Unterkunft und Heizung
wird gemäß § 83 Abs. 1 GO NW zugestimmt.
I. vorläufige Deckung:
Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4200.161.0000.X
Bezeichnung: Erstattung vom Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
Betrag: 2.520.000 €
II. endgültige Deckung:
Die endgültige Deckung in Höhe von 2.520.000 € erfo lgt im Rahmen des Nachtragshaus-
haltsplans 2005.
Der Restbetrag in Höhe von 1.520.000 €, der nicht z um Nachtragshaushaltsplan 2005 an-
gemeldet wurde, wird wie folgt gedeckt:
a) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4100.162.0000.1
Bezeichnung: Von überörtlichen Sozialhilfeträgern: Kostenerstattungen
Betrag: 35.000 €
b) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4100.162.1000.7
Bezeichnung: Von örtlichen Sozialhilfeträgern: Kostenerstattungen
Betrag: 190.000 €
c) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4110.162.0000.6
Bezeichnung: Von überörtlichen Sozialhilfeträgern: Kostenerstattungen
Betrag: 50.000 €
d) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4110.251.0000.7
Bezeichnung: Kostenbeitrag, Aufwendungs- u. Kostenersatz i. E.
Betrag: 35.000 €
e) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4551.240.3000.2
Bezeichnung: Erstattung überzahlter Vollzeitpflegekosten
Betrag: 150.000 €
f) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4551.250.0000.8
Bezeichnung: Kostenbeiträge für Kinder in Heimen
Betrag: 100.000 €
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g) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4640.162.0000.5
Bezeichnung: Erstattung vom LV für integrative Erziehung
Betrag: 100.000 €
h) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4820.191.0000.9
Bezeichnung: Leistungsbeteiligung Bund für Unterkunft und Heizung
Betrag: 430.000 €
i) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 4850.249.0000.4
Bezeichnung: Erstattung überzahlter Leistungen, Zinsen, Tilgung a.v.E.
Betrag: 30.000 €
j) Mehreinnahme
bei der Haushaltsstelle: 7911.177.0000.7
Bezeichnung: Rückz. überz. Zusch. Progr. - Arbeit statt Sozialhilfe -
Betrag: 400.000 €
Summe zur Deckung des Restbedarfes: 1.520.000 €
Befristung
2005
Begründung
zu a)
1. Kalkulation
Die Kalkulation des Unterabschnitts 4850 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmin-
derung in Höhe von 10.355.000 € erfolgte im vergangenem Jahr in Anlehnung an das
Rechnungsergebnis des Jahres 2003. Dabei wurde v on ca. 1.950 Fällen ausgegangen.
Des Weiteren wurde berücksichtigt, dass in den Ausg aben des Vorjahres die Anrechnung
des besonderen Mietzuschusses enthalten war. Da die se Leistung ab dem Jahr 2005 ent-
fallen ist, wurde die Kalkulation erschwert.
Die Ausgaben wurden für den Nachtragshaushaltsplan 2005 der aktuellen Entwicklung an-
gepasst. Im Oktober wird bereits in 2.089 Fällen Gr undsicherung gezahlt. Des Weiteren er-
gibt sich ein erhöhter Bedarf durch den Wegfall der Kindergeldanrechnung bei volljährigen
behinderten Kindern. Hier wird ein Mehrbedarf von c a. 250.000 € erwartet. Zum Nachtrag
wurde eine Erhöhung des Ansatzes der Haushaltsstell e 4850.781.1000.8 von 3.136.050 €
um 1.650.000 € auf 4.786.050 € angemeldet. Damit er gibt sich im Unterabschnitt 4850 ein
Gesamtansatz in Höhe von 12.005.000 €.
Die erwarteten Mehrausgaben belaufen sich auf 1.650 .000 €. Die Mittel sollen bei der vorge-
nannten Haushaltsstelle bereitgestellt und entsprec hend des Bedarfs der anderen Haus-
haltsstellen des Unterabschnitts auf diese verteilt werden.
Der Mehrbedarf in Höhe von 1.650.000 € ist überplanmäßig bereitzustellen.
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2. Deckung
Bei der vorläufigen Deckung handelt es sich um Meh reinnahmen durch zusätzliche Landes-
erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz für geduldete ethnische Minderheiten
aus dem Kosovo. Diese Mehreinnahmen wurden mit eine m Gesamtbetrag in Höhe von
11.500.000 € in den Nachtragshaushaltsplan 2005 ein gestellt. Die endgültige Deckung er-
folgt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2005.
3. Dringlichkeit
Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da ein Teil der Mittel bereits im Oktober für
die dann zu buchenden Novemberleistungen der Sozialhilfe benötigt wird.
zu b)
1. Kalkulation
Auf Grund der Ausgabeentwicklung wurde für den Nach tragshaushaltspan 2005 nach einer
vorsichtigen Schätzung eine Erhöhung des Ansatzes d er Haushaltsstelle von 38.860.000 €
um 2.520.000 € auf 41.380.000 € vorgesehen. Wegen d er steigenden Ausgabeentwicklung
bis Oktober ist der Ansatz auf 42.900.000 € zu erhö hen. Dies ist u.a. mit der Fallzahlenent-
wicklung zu begründen. Während die Ursprungskalkula tion von 9.077 Fällen ausging, befan-
den sich im Oktober 10.376 Haushalte im Hilfebezug.
Ausgabestand 09.2005 (reine Kosten der Unterkunft und Heizung) = 30.710.352 €
zuzüglich ∅ 3.900.000 € x 3 Monate = 11.700.000 €
= 42.410.352 €
zuzüglich Wohnungsbeschaffungskosten etc. = 460. 000 €
= 42.870.352 €
Bedarf = 42.900.000 €
Die erwarteten Mehrausgaben belaufen sich auf 4.040 .000 €. Der Mehrbedarf ist überplan-
mäßig bereitzustellen.
2. Deckung
Bei der vorläufigen Deckung in Höhe von 2.520.000 € handelt es sich um Mehreinnahmen
durch zusätzliche Landeserstattungen nach dem Flüch tlingsaufnahmegesetz für geduldete
ethnische Minderheiten aus dem Kosovo. Diese Mehrei nnahmen wurden mit einem Gesamt-
betrag in Höhe von 11.500.000 € in den Nachtragshau shaltsplan 2005 eingestelt. Die end-
gültige Deckung dieses Betrages erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2005.
zu Buchstabe h der endgültigen Deckung des Restbedarfs:
Unter dieser Haushaltsstelle ist die erwartete Bund eserstattung veranschlagt. Gemäß § 46
Abs. 6 SGB II trägt der Bund im Jahr 2005 29,1 % de r Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung nach § 22 Abs. 1 SGB II.
Auf Grund der aktuellen Hochrechnung der Leistungen für Unterkunft und Heizung ergeben
sich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 430.000 €.
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Gesamtbedarf = 42.900.000 €
abzüglich Wohnungsbeschaffungskosten etc. = 460 .000 €
= 42.440.000 €
x 29,1 % = 12.350.040 €
abzüglich Nachtragsansatz = 11.919.360 €
Mehreinnahme = 430.680 €
zu den sonstigen Buchstaben der endgültigen Deckung des Restbedarfs:
Die Mehreinnahmen können aufgrund der tatsächlichen Einnahmeentwicklung zur Deckung
eingesetzt werden.
3. Dringlichkeit
Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da ein Teil der Mittel voraussichtlich bereits
Anfang November zur Auszahlung an die Hilfeempfänger benötigt wird.
Münster, den 21.10.2005
gez. gez.
Dr. Tillmann Heuer
Oberbürgermeister Ratsherr
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0873/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.10.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37