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V/0460/2009

Fritz-Stricker-Straße - Zufahrt zum GAD-Gelände

Vorlagen 23.06.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 03.09.2009, TOP 4.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2300 Zeichen

V/0460/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fritz-Stricker-Straße - Zufahrt zum GAD-Gelände 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Zufahrt zur GAD auf der Fritz-Stricker-Straße wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der 
Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9978 Blatt 1(1) vom 23.06.2009) 
neu gebaut. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Finanzierung erfolgt durch die GAD eG auf der Grundlage des unterzeichneten Durchfüh-
rungsvertrages vom 13.12.2007. 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
 Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 „Mecklenbeck – Ossen-
kampstiege / Schürbusch“ beinhaltet eine weitere Zufahrt zur GAD von der Fritz-Stricker-
Straße ausgehend.  
 
 Diese Bebauungsplanänderung wurde am 21.12.2007 rechtskräftig. Die Stadt Münster hat 
mit der GAD einen Durchführungsvertrag abgeschlossen, der am 13.12.2007 unterschrieben 
wurde. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0460/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Vissing 
Ruf: 
492 66 44 
E-Mail: 
Vissing@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.06.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0460/2009 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine 6,50 m breite asphaltierte Zufahrt, die durch 
eine neue Leuchte beleuchtet wird.  Der vorhandene Geh- und Radweg wird beidseitig 
ebenerdig angeschlossen.  
 
 Über den Ossenkampgraben wird ein Brückenbauwerk errichtet. Dieses Bauwerk wird im 
Eigentum der GAD verbleiben. 
        
3. Ausschreibung und Bau: 
 
 Die Ausschreibung erfolgt zeitnah, der Bau durch die GAD soll noch in 2009 beginnen. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
 Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
 Für das neue Brückenbauwerk ist eine Genehmigung nach § 99 Landeswassergesetz erfor-
derlich. Die Genehmigung wird vor Baubeginn erwartet. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
 Liegenschaftliche Regelungen sind erforderlich und bereits abgewickelt. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Fritz-Stricker-Straße
  • Schürbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0460/2009
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37