V/0460/2009
Fritz-Stricker-Straße - Zufahrt zum GAD-Gelände
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Beschlussvorlage
2300 Zeichen
V/0460/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Fritz-Stricker-Straße - Zufahrt zum GAD-Gelände
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
03.09.2009 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Zufahrt zur GAD auf der Fritz-Stricker-Straße wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der
Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9978 Blatt 1(1) vom 23.06.2009)
neu gebaut.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die Finanzierung erfolgt durch die GAD eG auf der Grundlage des unterzeichneten Durchfüh-
rungsvertrages vom 13.12.2007.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 „Mecklenbeck – Ossen-
kampstiege / Schürbusch“ beinhaltet eine weitere Zufahrt zur GAD von der Fritz-Stricker-
Straße ausgehend.
Diese Bebauungsplanänderung wurde am 21.12.2007 rechtskräftig. Die Stadt Münster hat
mit der GAD einen Durchführungsvertrag abgeschlossen, der am 13.12.2007 unterschrieben
wurde.
Vorlagen-Nr.:
V/0460/2009
Auskunft erteilt:
Frau Vissing
Ruf:
492 66 44
E-Mail:
Vissing@stadt-muenster.de
Datum:
23.06.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0460/2009
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine 6,50 m breite asphaltierte Zufahrt, die durch
eine neue Leuchte beleuchtet wird. Der vorhandene Geh- und Radweg wird beidseitig
ebenerdig angeschlossen.
Über den Ossenkampgraben wird ein Brückenbauwerk errichtet. Dieses Bauwerk wird im
Eigentum der GAD verbleiben.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt zeitnah, der Bau durch die GAD soll noch in 2009 beginnen.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Für das neue Brückenbauwerk ist eine Genehmigung nach § 99 Landeswassergesetz erfor-
derlich. Die Genehmigung wird vor Baubeginn erwartet.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Liegenschaftliche Regelungen sind erforderlich und bereits abgewickelt.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Fritz-Stricker-Straße
- Schürbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0460/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37