0931/2020
Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss
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Anlage 1 - Auszug BV 1 vom 26.08.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 Fax : (0221) E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 27.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 26.08.2020 öffentlich 3.19 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 0931/2020 Beschluss Alternative: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschuss und des Finanzausschusses- mit der Pla- nung zur Neuerrichtung einer zeitgenössischen Brunnenanlage am Standort des Brunnens aus den 50er-Jahren sowie eine Neugestaltung des Neumark- tes. Die Planung soll dabei eine Sicht auf das Gesamtensemble des Neu- markts betrachten. 2. Für die Planungskosten werden 120.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. Weitere Planungskosten können entstehen. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än- derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent- liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von Grüne (5), CDU (3), Linke (2), FDP (1) und Gut (1) gegen die Stimmen der SPD (3) und Deine Freunde (1) bei Enthaltung einer Stimme der SPD und einer Stimme der CDU zugestimmt.
Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Ausschusses Kunst und Kultur vom 31.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Kunst und Kultur Frau Maida Telefon: (0221) 221-23657 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Kerstin.Maida@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzun g des Ausschusses Kunst und Kultur vom 31.08.2020 öffentlich 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 0931/2020 Änderungsantrag der Fraktionen CDU sowie Bündnis 90 / Die Grünen zu TOP 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Pla- nungsbeschluss AN/1026/2020 Beschluss zum Änderungsantrag: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Gesamt-Beschlussfassung: Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt den entscheidenden Gremien wie folgt geändert zu beschließen: Beschluss: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla- nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt. 2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge- schätzt circa 600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie- rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än- derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent- liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift des Kunstbeirates vom 27.08.2020
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Geschäftsführung Kunstbeirat Herr Hermann Koch Telefon: (0221) 221-23146 Fax : (0221) 221- E-Mail: hermann.koch@stadt-koeln.de Datum: 31.08.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Kunstbeirates vom 27.08.2020 öffentlich TOP 5.5. Aussprache zur Vorlage 0931/2020 zum Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss Frau van Duiven erläutert den Sachverhalt und erklärt die Intention der Beschluss- vorlage, die im Kunst- und Kulturausschuss am 25.8.2020 vorlag. Herr Dr. Leitner verdeutlicht entsprechend die Haltung der BV1. Es folgt eine Aussprache. Der Kreis der Kunstbeirats-Mitglieder zeigt sich verwundert, dass der Kunstbeirat im Gremie n- lauf der Beschlussvorlage nicht eingebunden war, obwohl als Alternative zum Be- schluss „die Planung zur Neuerrichtung einer zeitgenössischen Brunnenanlage“ fo r- muliert ist. Ergebnis: Bezüglich des in der Sondersitzung des Kunst- und Kulturausschusses am 31.08.2020 zu behandelnden TOP 4.2. bittet der Kunstbeirat um die Berücksichti- gung folgender Einlassungen: Der Kunstbeirat plädiert an den Kunst- und Kulturausschuss und VI/26 in den weite- ren Gremienlauf aufgenommen und in einen etwaigen Wettbewerb eingebunden zu werden. Des Weiteren rät der Kunstbeirat eine zweite Alternative in Betracht zu ziehen: 1. Die langfristige Gesamtgestaltung des Neumarktes muss bei der Planung ein- zelner Projekte, wie auch dem des angestrebten Brunnenbaus, mitgedacht und berücksichtigt werden und bedarf einer Beteiligung künstlerischer Exper- tise. 2. Um auf dem Platz nicht Fakten zu schaffen, die eine weitere kohärente Pla- nung des Neumarktes möglicherweise zu sehr erschweren, schlägt der Kunstbeirat die Realisierung einer temporären Brunnenanlage vor, die aus ei- nem kurzfristig realisierbaren künstlerischen Einladungswettbewerb hervor- geht, um dem zeitgenössischen Aspekt für einen solch zentral gelegenen Brunnen gerecht zu werden.
Anlage 4 - Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 31.08.2020
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Geschäftsführung Bauausschuss Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 22344 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 01.09.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 42. Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2020 öffentlich 4 Entscheidungen (Beschlussorgan Ausschuss Bauen und Wohnen) 4.1 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 0931/2020 Änderungsantrag zu TOP 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss AN/1026/2020 Der Ausschussvorsitzende lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen. Beschluss: Der Bauausschuss vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung und den Ände- rungsantrag in die nächste reguläre Sitzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt. Anschließend lässt er darüber abstimmen, die Beratungsfolge um den folgenden Verkehrsausschuss zu erweitern. Beschluss: Der Bauausschuss erweitert die Beratungsfolge um den folgenden Verkehrs- ausschuss. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anschließend stellt er den Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung. Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke. – zugestimmt. Abschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung. geänderter Beschluss: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla- nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt. 2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge- schätzt circa 600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie- rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än- derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent- liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0931/2020 Freigabedatum 13.07.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss Beschlussorgan Bauausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt. 2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa 600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Hpl. 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. Alternative: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschuss und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Neuerrichtung einer zeitgenössischen Brunnenanlage am Standort des Brunnens aus den 50er-Jahren sowie eine Neugestaltung des Neumarktes. Die Planung soll dabei eine Sicht auf das Gesamtensemble des Neumarkts betrachten. 2. Für die Planungskosten werden 120.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 Bauausschuss 31.08.2020 Verkehrsausschuss 01.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. Weitere Planungskosten können entstehen. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 120.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Neumarkt ist ein zentraler Platz für Köln, hat große Strahlkraft und ist von stadtweiter Bedeutung. Der 1956 in Betrieb genommene Brunnen am Neumarkt wurde 1997 komplett abgebaut bis auf eine Eiseneinfassung und mit Bitumen aufgefüllt. Die Pumpenanlage ist ausgebaut, die Düsen demontiert und die umlaufende Ablaufrinne nicht mehr vorhanden. Über den Verbleib der Pumpe liegen keine Informationen vor. Der Wasseranschluss wurde stillgelegt. Um die Aufenthaltsqualität am Neumarkt zu verbessern, kommen zwei mögliche Varianten für einen Brunnen am Neumarkt in Betracht. 4 Bild 1: stillgelegte Brunnenanlage heute Bild 2: Anlage Brunnen Neumarkt 1956 Wie das Beispiel am Ebertplatz zeigt, kann die Aufenthaltsqualität von Plätzen durch die Revitalisierung von ehemaligen Brunnenanlagen deutlich gesteigert werden. Außerdem dienen Brunnenanlagen der Kühlung und reagieren auf die Klimaanpassung im öffentlichen Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. Variante 1: Wiedereinrichtung der Brunnenanlage mit einer flacheren Mulde, Brunnenform nach Festlegung, Düsenbild analog 1956 (siehe Bild 2) am selben Standort des alten Brunnens Die Brunnenanlage aus den 50er Jahren hat städtebaulich und gestalterisch nach wie vor einen großen Wert. Diese Variante wäre kurzfristig umsetzbar. Als Baubeginn wäre der 01.06.2021 mit einer möglichen Eröffnung im April 2022 denkbar. Die Planung und Ausführung kann durch ein über die Zuordnungskommission bestimmtes Ingenieurbüro erfolgen. Die Ausführung der Brunnenanlage muss den Anforderungen der über das Jahr verteilten 5 Veranstaltungen und der daraus notwendigen räumlichen Nutzung berücksichtigen. Nach Vorliegen der Planung wird eine separate Beschlussvorlage zur Baubeschlussfassung vorgelegt. Variante 2: Neuerrichtung einer Brunnenanlage mit Planungsverfahren Es wird vorgeschlagen, das Gesamtensemble des Neumarktes mit einem Gestaltungskonzept zu betrachten. Mit dem alternativen Beschluss würde – vergleichbar mit anderen Bauprojekten –eine Planung er- stellt, die den gesamten Platzbereich einschließlich einer neuen Brunnenkonzeption betrachten soll. Die Planungskosten hängen vom Maßnahmenumfang ab und können derzeit noch nicht endgültig beziffert werden. Aktuell werden 120.000 Euro Planungskosten analog Variante 1 zugrunde gelegt. Nach Fertigstellung aller notwendigen Planungen würde eine entsprechende Baubeschlussfassung erfolgen. Ein Baubeginn beziehungsweise der Fertigstellungstermin würde sich auf jeden Fall um mindestens 1 Jahr (also bis 2023) verschieben. Finanzierung Im politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Teilergebnisplan 1301/ Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf-wendungen 600.000 Euro für die Installation und Inbetriebnahme der Fontäne auf dem Neumarkt veranschlagt. Die Mittel stehen unter Freigabevorbehalt durch den Finanzausschuss. Die Folgekosten für den Brunnenbetrieb betragen jährlich circa 15.000 Euro und werden ebenfalls aus Teilergebnisplan 1301 finanziert. Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel vorsehen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0931/2020
Stand: 16.10.2025
Sachstandsbericht
Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss
Beschluss:
geänderter Beschluss:
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Wie-
dereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an densel-
ben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand
umgesetzt.
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa
600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000
Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refi-
nanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung.
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungs-
wünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000
Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im
Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die
StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Brunnenanlage wurde 2025 fertiggestellt. Er befindet sich während der Brunnensaison
von Frühjahr bis Herbst in Betrieb. Die Chloranlage wird durch die KölnBäder GmbH geprüft
und gewartet. Hierzu wurde ein entsprechender Vertrag mit der KölnBäder GmbH geschlos-
sen.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020
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Anlage 6 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 02.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 59. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020 öffentlich 4.12 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 0931/2020 Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün sowie Bauausschusses): Der Verkehrsausschuss empfiehlt wie folgt zu beschließen: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten techni- schen Stand umgesetzt. 2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa 600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung er- folgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Ände- rungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendun- gen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand ge- setzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion bei Ent- haltung der Fraktion die Linke.
Anlage 3 - Auszug aus Niederschrift des Auschusses Umwelt und Grün 27.08.2020
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 31.08.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusse s Umwelt und Grün vom 27.08.2020 öffentlich 4.1.3 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 0931/2020 4.1.3.1 Änderungsantrag zu TOP 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss AN/1026/2020 Zunächst lässt der Ausschussvorsitzende über den Vertagungsantrag abstim- men. Beschluss Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung und den Änderungsantrag in die nächste reguläre Sitzung. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke. Anschließend lässt er darüber abstimmen, die Beratungsfolge um den folgen- den Verkehrsausschuss zu erweitern. Beschluss Der Ausschuss Umwelt und Grün erweitert die Beratungsfolge um den folgenden Verkehrsausschuss. Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frak- tion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der FDP - Fraktion. Anschließend stellt er den Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung. Beschluss Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion Die Linke. Zuletzt stellt der den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung. geänderter Beschluss: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla- nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt. 2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge- schätzt circa 600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie- rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än- derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent- liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-22344 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 04.09.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 50. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020 öffentlich 6.4 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 0931/2020 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AN/1026/2020 Die SPD-Fraktion stellt mündlich den Antrag auf Vertagung Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - abgelehnt. Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: 1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla- nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt. 2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge- schätzt circa 600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie- rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än- derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent- liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: Alternative beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0931/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.09.2020
- Erstellt
- 20.03.2020 11:52