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0931/2020

Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 01.09.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.12

Anlage 1 - Auszug BV 1 vom 26.08.2020

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Ausschusses Kunst und Kultur vom 31.08.2020

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift des Kunstbeirates vom 27.08.2020

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 31.08.2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Ansehen

Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug aus Niederschrift des Auschusses Umwelt und Grün 27.08.2020

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Ansehen

Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020

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Ansehen

Anlage 1 - Auszug BV 1 vom 26.08.2020

1729 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 27.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 26.08.2020  
öffentlich 
3.19 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
0931/2020 
Beschluss Alternative: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung 
des Stadtentwicklungsausschuss und des Finanzausschusses- mit der Pla-
nung zur Neuerrichtung einer zeitgenössischen Brunnenanlage am Standort 
des Brunnens aus den 50er-Jahren sowie eine Neugestaltung des Neumark-
tes. Die Planung soll dabei eine Sicht auf das Gesamtensemble des Neu-
markts betrachten. 
2. Für die Planungskosten werden 120.000 Euro zur Verfügung gestellt.  
Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der 
Kernverwaltung. Weitere Planungskosten können entstehen. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än-
derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 
120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent-
liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mit Stimmenmehrheit von Grüne (5), CDU (3), Linke (2), FDP (1) und Gut (1) gegen 
die Stimmen der SPD (3) und Deine Freunde (1) bei Enthaltung einer Stimme der 
SPD und einer Stimme der CDU zugestimmt.

Anlage 5 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Ausschusses Kunst und Kultur vom 31.08.2020

2436 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Kunst und Kultur 
Frau Maida 
Telefon:  (0221) 221-23657  
Fax       :  (0221) 221-24141 
E-Mail:  Kerstin.Maida@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzun g des Ausschusses 
Kunst und Kultur  vom 31.08.2020  
öffentlich 
4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
0931/2020 
 Änderungsantrag der Fraktionen  CDU sowie Bündnis 90 / Die 
Grünen zu TOP 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Pla-
nungsbeschluss 
AN/1026/2020 
Beschluss zum Änderungsantrag: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig 
durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand 
gesetzt werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und  
Bündnis 90/Die Grünen. 
 
Gesamt-Beschlussfassung:  
Der Ausschuss für Kunst und Kultur empfiehlt den entscheidenden Gremien wie folgt 
geändert zu beschließen:  
Beschluss: 
 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung

des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla-
nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer 
Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im 
neuesten technischen Stand umgesetzt. 
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge-
schätzt circa 600.000 Euro brutto.  
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus 
dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie-
rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än-
derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 
120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent-
liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.  
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig 
durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand 
gesetzt werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die 
Grünen.

Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift des Kunstbeirates vom 27.08.2020

1961 Zeichen

Geschäftsführung  
Kunstbeirat 
Herr Hermann Koch 
Telefon:  (0221) 221-23146 
Fax       :  (0221) 221- 
E-Mail:  hermann.koch@stadt-koeln.de 
Datum: 31.08.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der  Sitzung des Kunstbeirates 
vom 27.08.2020  
öffentlich 
TOP 5.5. Aussprache zur Vorlage 0931/2020 zum Neubau eines Brunnens 
am Neumarkt - Planungsbeschluss 
  
 
Frau van Duiven erläutert den Sachverhalt und erklärt die Intention der Beschluss-
vorlage, die im Kunst- und Kulturausschuss am 25.8.2020 vorlag. Herr Dr. Leitner 
verdeutlicht entsprechend die Haltung der BV1. Es folgt eine Aussprache. Der Kreis 
der Kunstbeirats-Mitglieder zeigt sich verwundert, dass der Kunstbeirat im Gremie n-
lauf der Beschlussvorlage nicht eingebunden war, obwohl als Alternative zum Be-
schluss „die Planung zur Neuerrichtung einer zeitgenössischen Brunnenanlage“ fo r-
muliert ist. 
  
Ergebnis: Bezüglich des in der Sondersitzung des Kunst- und Kulturausschusses am 
31.08.2020 zu behandelnden TOP 4.2. bittet der Kunstbeirat um die Berücksichti-
gung folgender Einlassungen: 
Der Kunstbeirat plädiert an den Kunst- und Kulturausschuss und VI/26 in den weite-
ren Gremienlauf aufgenommen und in einen etwaigen Wettbewerb eingebunden zu 
werden. 
  
Des Weiteren rät der Kunstbeirat eine zweite Alternative in Betracht zu ziehen: 
1. Die langfristige Gesamtgestaltung des Neumarktes muss bei der Planung ein-
zelner Projekte, wie auch dem des angestrebten Brunnenbaus, mitgedacht 
und berücksichtigt werden und bedarf einer Beteiligung künstlerischer Exper-
tise. 
2. Um auf dem Platz nicht Fakten zu schaffen, die eine weitere kohärente Pla-
nung des Neumarktes möglicherweise zu sehr erschweren, schlägt der 
Kunstbeirat die Realisierung einer temporären Brunnenanlage vor, die aus ei-
nem kurzfristig realisierbaren künstlerischen Einladungswettbewerb hervor-
geht, um dem zeitgenössischen Aspekt für einen solch zentral gelegenen 
Brunnen gerecht zu werden.

Anlage 4 - Auszug aus der Niederschrift des Bauausschusses am 31.08.2020

2955 Zeichen

Geschäftsführung  
Bauausschuss  
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 22344 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 01.09.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 42. Sitzung des 
Bauausschusses  vom 31.08.2020  
öffentlich 
4 Entscheidungen (Beschlussorgan Ausschuss Bauen und Wohnen) 
4.1 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
0931/2020 
   Änderungsantrag zu TOP 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - 
Planungsbeschluss 
AN/1026/2020 
Der Ausschussvorsitzende lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen. 
Beschluss: 
Der Bauausschuss vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung und den Ände-
rungsantrag in die nächste reguläre Sitzung. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig abgelehnt.  
 
Anschließend lässt er darüber abstimmen, die Beratungsfolge um den folgenden 
Verkehrsausschuss zu erweitern. 
Beschluss: 
Der Bauausschuss erweitert die Beratungsfolge um den folgenden Verkehrs-
ausschuss. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anschließend stellt er den Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen zur Abstimmung. 
Beschluss: 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch 
die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt 
werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion 
Die Linke. – zugestimmt. 
Abschließend stellt er den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung. 
geänderter Beschluss: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla-
nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer 
Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im 
neuesten technischen Stand umgesetzt. 
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge-
schätzt circa 600.000 Euro brutto.  
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus 
dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie-
rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än-
derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 
120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent-
liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch 
die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt 
werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

7095 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0931/2020 
Freigabedatum 
 13.07.2020 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Bauausschuss Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des  
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur  
Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an denselben 
und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand umgesetzt. 
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa 600.000 
Euro brutto. 
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus dem  
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt über den 
städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche 
haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für 
die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Hpl. 2020 / 2021, im 
Haushaltsjahr 2020. 
 
Alternative: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des  
Stadtentwicklungsausschuss und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Neuerrichtung 
einer zeitgenössischen Brunnenanlage am Standort des Brunnens aus den 50er-Jahren sowie 
eine Neugestaltung des Neumarktes.  
Die Planung soll dabei eine Sicht auf das Gesamtensemble des Neumarkts betrachten. 
2. Für die Planungskosten werden 120.000 Euro zur Verfügung gestellt. 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.08.2020 
Ausschuss für Umwelt und Grün 27.08.2020 
Bauausschuss 31.08.2020 
Verkehrsausschuss 01.09.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 03.09.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Die Vorfinanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. 
Die Refinanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung.  
Weitere Planungskosten können entstehen. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungswünsche 
haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 Euro für 
die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 
2021, im Haushaltsjahr 2020.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  120.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen Raum zur 
Vermeidung von Wärmeinseln. 
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Neumarkt ist ein zentraler Platz für Köln, hat große Strahlkraft und ist von stadtweiter Bedeutung. 
Der 1956 in Betrieb genommene Brunnen am Neumarkt wurde 1997 komplett abgebaut bis auf eine 
Eiseneinfassung und mit Bitumen aufgefüllt. Die Pumpenanlage ist ausgebaut, die Düsen demontiert 
und die umlaufende Ablaufrinne nicht mehr vorhanden. Über den Verbleib der Pumpe liegen keine 
Informationen vor. Der Wasseranschluss wurde stillgelegt. 
 
Um die Aufenthaltsqualität am Neumarkt zu verbessern, kommen zwei mögliche Varianten für einen 
Brunnen am Neumarkt in Betracht.

4 
 
Bild 1: stillgelegte Brunnenanlage heute 
 
 
Bild 2: Anlage Brunnen Neumarkt 1956  
 
Wie das Beispiel am Ebertplatz zeigt, kann die Aufenthaltsqualität von Plätzen durch die  
Revitalisierung von ehemaligen Brunnenanlagen deutlich gesteigert werden.  
Außerdem dienen Brunnenanlagen der Kühlung und reagieren auf die Klimaanpassung im  
öffentlichen Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. 
 
Variante 1: Wiedereinrichtung der Brunnenanlage mit einer flacheren Mulde, Brunnenform 
nach Festlegung, Düsenbild analog 1956 (siehe Bild 2) am selben Standort des alten Brunnens  
 
Die Brunnenanlage aus den 50er Jahren hat städtebaulich und gestalterisch nach wie vor einen  
großen Wert.  
Diese Variante wäre kurzfristig umsetzbar. Als Baubeginn wäre der 01.06.2021 mit einer möglichen 
Eröffnung im April 2022 denkbar. Die Planung und Ausführung kann durch ein über die  
Zuordnungskommission bestimmtes Ingenieurbüro erfolgen.  
Die Ausführung der Brunnenanlage muss den Anforderungen der über das Jahr verteilten

5 
Veranstaltungen und der daraus notwendigen räumlichen Nutzung berücksichtigen. 
Nach Vorliegen der Planung wird eine separate Beschlussvorlage zur Baubeschlussfassung  
vorgelegt. 
 
Variante 2: Neuerrichtung einer Brunnenanlage mit Planungsverfahren 
 
Es wird vorgeschlagen, das Gesamtensemble des Neumarktes mit einem Gestaltungskonzept zu 
betrachten. 
Mit dem alternativen Beschluss würde – vergleichbar mit anderen Bauprojekten –eine Planung er-
stellt, die den gesamten Platzbereich einschließlich einer neuen Brunnenkonzeption betrachten soll. 
Die Planungskosten hängen vom Maßnahmenumfang ab und können derzeit noch nicht endgültig 
beziffert werden. Aktuell werden 120.000 Euro Planungskosten analog Variante 1 zugrunde gelegt. 
Nach Fertigstellung aller notwendigen Planungen würde eine entsprechende Baubeschlussfassung 
erfolgen. 
Ein Baubeginn beziehungsweise der Fertigstellungstermin würde sich auf jeden Fall um mindestens  
1 Jahr (also bis 2023) verschieben. 
 
Finanzierung 
 
Im politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2020/2021 wurden im Teilergebnisplan 
1301/ Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Auf-wendungen 600.000 Euro für die Installation und Inbetriebnahme der Fontäne auf dem Neumarkt 
veranschlagt. Die Mittel stehen unter Freigabevorbehalt durch den Finanzausschuss. 
Die Folgekosten für den Brunnenbetrieb betragen jährlich circa 15.000 Euro und werden ebenfalls 
aus Teilergebnisplan 1301 finanziert.  
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Wirtschaft wird im Rahmen des  
Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die  
erforderlichen Mittel vorsehen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1928 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
0931/2020
Stand: 16.10.2025 
Sachstandsbericht  
Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
Beschluss:  
geänderter Beschluss:  
 
1.  Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur Wie-
dereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an densel-
ben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten technischen Stand 
umgesetzt.  
2.  Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt circa 
600.000 Euro brutto. Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 
Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refi-
nanzierung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung.  
3.  Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Änderungs-
wünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet.  
4.  Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 
Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen, im 
Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020.  
5.  die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch die 
StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt werden kann.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Brunnenanlage wurde 2025 fertiggestellt. Er befindet sich während der Brunnensaison 
von Frühjahr bis Herbst in Betrieb. Die Chloranlage wird durch die KölnBäder GmbH geprüft 
und gewartet. Hierzu wurde ein entsprechender Vertrag mit der KölnBäder GmbH geschlos-
sen.  
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 6 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Verkehrsausschusses vom 01.09.2020

1911 Zeichen

Anlage 6 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 02.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 59. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 01.09.2020  
öffentlich 
4.12 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
0931/2020 
Geänderter Beschluss (in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün 
sowie Bauausschusses):  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt wie folgt zu beschließen: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung des 
Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Planung zur 
Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer Anlehnung an 
denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im neuesten techni-
schen Stand umgesetzt. 
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen geschätzt 
circa 600.000 Euro brutto.  
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus 
dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung er-
folgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Ände-
rungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 120.000 
Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig 
durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand ge-
setzt werden kann. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion bei Ent-
haltung der Fraktion die Linke.

Anlage 3 - Auszug aus Niederschrift des Auschusses Umwelt und Grün 27.08.2020

3385 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 31.08.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusse s Umwelt 
und Grün vom 27.08.2020  
öffentlich 
4.1.3 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
0931/2020 
4.1.3.1 Änderungsantrag zu TOP 4.2 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - 
Planungsbeschluss 
AN/1026/2020 
 Zunächst lässt der Ausschussvorsitzende über den Vertagungsantrag abstim-
men. 
Beschluss 
Der Ausschuss Umwelt und Grün vertagt die Beschlussvorlage der Verwaltung 
und den Änderungsantrag in die nächste reguläre Sitzung. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich abgelehnt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion 
Die Linke. 
 Anschließend lässt er darüber abstimmen, die Beratungsfolge um den folgen-
den Verkehrsausschuss zu erweitern. 
Beschluss 
Der Ausschuss Umwelt und Grün erweitert die Beratungsfolge um den folgenden 
Verkehrsausschuss. 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Frak-
tion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der FDP -
Fraktion.

 Anschließend stellt er den Änderungsantrag von CDU-Fraktion und Fraktion 
Bündnis 90 / Die Grünen zur Abstimmung. 
Beschluss 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch 
die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt 
werden kann. 
Abstimmungsergebnis 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion 
Die Linke. 
 Zuletzt stellt der den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung. 
geänderter Beschluss: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla-
nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer 
Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im 
neuesten technischen Stand umgesetzt. 
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge-
schätzt circa 600.000 Euro brutto.  
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus 
dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie-
rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än-
derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 
120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent-
liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig durch 
die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand gesetzt 
werden kann. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich zugestimmt mit den Stimmen von CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90 / 
Die Grünen und FDP-Fraktion gegen die Stimmen von SPD-Fraktion bei Enthaltung 
der Fraktion Die Linke.

Anlage 7 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.09.2020

2419 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-22344 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 04.09.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 50. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 03.09.2020  
öffentlich 
6.4 Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Planungsbeschluss 
0931/2020 
 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen 
AN/1026/2020 
Die SPD-Fraktion stellt mündlich den Antrag auf Vertagung 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion - abgelehnt. 
 
Beschluss über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt: 
 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig 
durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand 
gesetzt werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt. 
 
 
Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: 
1. Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung –vorbehaltlich der Entscheidung 
des Stadtentwicklungsausschusses und des Finanzausschusses- mit der Pla-
nung zur Wiedereinrichtung des Brunnens aus den 50er-Jahren in optischer

Anlehnung an denselben und am selben Standort. Die Brunnentechnik wird im 
neuesten technischen Stand umgesetzt. 
2. Die Gesamtkosten für die Wiedereinrichtung des Brunnens betragen ge-
schätzt circa 600.000 Euro brutto.  
Die Vorfinanzierung der Planungskosten in Höhe von 120.000 Euro erfolgt aus 
dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzie-
rung erfolgt über den städtischen Haushalt der Kernverwaltung. 
3. Sollten der Stadtentwicklungsausschuss und der Finanzausschuss keine Än-
derungswünsche haben, so wird auf eine zweite Beratung verzichtet. 
4. Der Finanzausschuss beschließt eine Planungsmittelfreigabe in Höhe von 
120.000 Euro für die Refinanzierung aus Teilergebnisplan 1301 / Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Zeile 16 Sonstige ordent-
liche Aufwendungen, im Haushaltsplan 2020 / 2021, im Haushaltsjahr 2020. 
5. die Verwaltung soll prüfen, ob der Brunnen kurzfristig und kostengünstig 
durch die StEB oder die Stadtwerke mit Eigenmitteln als Interim in Stand 
gesetzt werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig – bei Enthaltung der SPD-Fraktion - zugestimmt.

Beratungsverlauf (7)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.19 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Alternative beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.08.2020 Bauausschuss
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2020 Verkehrsausschuss
TOP 4.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0931/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
01.09.2020
Erstellt
20.03.2020 11:52