3905/2022
Baubeschluss für die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3199 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 682/2 Vorlagen-Nummer 3905/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad in Sürth Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt der Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges am Sürther Leinpfad zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. Alternative: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen stimmt gegen die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Rad- weges am Sürther Leinpfad Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 180.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Planung: Durch Beschluss (1336/2022) der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen wurde die Verwaltung beauf- tragt, den bei den laufenden Sanierungsarbeiten an der Hochwasserschutzvorrichtung "Linde-Mauer" dort verbreiterten Sürther Leinpfad (Baustraße) in einer Breite von bis zu 3,5 Meter (als Geh- und Rad- weg) zu erhalten. Die Planung sieht die Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Radweges auf eine Breite von 4m vor. Eine Befreiung gemäß Bundesnaturschutzgesetz wurde bereits erteilt. Finanzierung: Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei ca. 180.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2023/2024 inklusive Mittelfristplanung 2025 – 2027 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1008, Generalsan- ierung Radwege, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2023 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 3.600 € berücksichtigt. 3 Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Der geplante Radweg verbessert die Situation für Radfahrende, weshalb die hier dargestellte Maßnah- me den Umweltverbund im Bereich Radverkehr stärkt und den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw bietet. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darstellte Maßnahme als posi- tiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3905/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 19.12.2022
- Erstellt
- 16.11.2022 18:02