1177/2023
Schulgarten für die EMAnuel-Schule und für die Offene-Schule-Köln (OSK) - Anfrage AN/0316/2023 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum beschlossenen Antrag AN/1177/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4032 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1177/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Schulgarten für die EMAnuel-Schule und für die Offene-Schule-Köln (OSK) - Anfrage AN/0316/2023 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum beschlossenen Antrag AN/1177/2021 Text der Anfrage In der Sitzung vom 08.06.2021 unter TOP 8.1.1 - AN/1177/2021 hat die BV 2 für die EMAnuel-Schule und die Offene-Schule-Köln (OSK) einen Schulgarten und eine daran örtlich angebundene allgemein zugängliche Obstwiese beschlossen. Schulgarten und Streuobstwie- se wurden in die 1.Satzungsänderungen des Bebauungsplans Nr.71380/03 übernommen. Hierzu nunmehr folgende Fragen: 1.) Sind die im Bebauungsplan übernommen Flächen inzwischen im Städtischen Besitz? Wenn ja, hat das Liegenschaftsamt die Flächen inzwischen an die Gebäudewirtschaft (GW) übertragen? Wenn nein, woran scheitert eine Übertragung an die GW derzeit? Und wann kann mit einer Übertragung gerechnet werden? 2.) Wann werden die von der Verwaltung erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen (z.B. Ein- friedung etc.) umgesetzt? Und werden die Schulen zwecks Abstimmung dabei eingebunden? 3.) Wenn die besagten Flächen unter der Ägide der GW stehen, wann können diese den bei- den Schulen insoweit zur Verfügung gestellt werden, ggf. auch vor der Einfriedung, dass die von den Schulen in Eigenleistung zu erbringen Umsetzungsleitungen, wie Anpflanzungen etc. erfolgen können? 4.) Übernimmt das Grünflächenamt die Planungen und Umsetzungen für die Obstwiese und werden die Schulen und ggf. auch die Politik (BV), darin eingebunden? Antwort der Verwaltung Zu 1. und 2.) Die Flächen, die gemäß aktueller Bauleitplanung für die Nutzung als Schulgarten und Streuobstwiese vorgesehen sind, befinden sich auf dem Flurstück 1862, welches sich im Allgemeinen Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln befindet (in der Anlage 1 grün markiert). Eine Übertragung der Flächen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht erforderlich. Zur Umsetzung des Schulgartens - wie im Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung vorgesehen - ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich die Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71380/03 „Sürther Feld“ abzuwarten. Erst nach dessen Bestands- kraft können Vorgaben daraus umgesetzt werden. Die Offenlage nach § 3 Absatz 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) erfolgt voraussichtlich nach der Sommerpause 2023. 2 Entsprechend des Schulkonzeptes möchte die Offene-Schule-Köln (OSK) einen Schulgarten anlegen und die Streuobstwiese nutzen. Damit die OSK kurzfristig einen Schulgarten anlegen kann, stellt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln der OSK befristet eine Fläche von circa 500 m², auf Flurstück 2118 zur Verfügung (Anlage 2, grün markiert). Diese Teilfläche des Grund- stückes wird nicht von der EMAnuel-Schule genutzt. Die Nutzung der Fläche zur Anlage eines Schulgartens durch die OSK entspricht der Technischen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Projektentwickler und wäre kurzfristig nach Abschluss des separat abzuschlie- ßenden Pachtvertrages möglich. Nach Umsetzung des Schulgartens im nördlichen Teil des Grundstückes und Ablauf der befristeten Nutzung durch die OSK könnte diese Fläche als Schulgarten für die EMAnuel-Schule genutzt werden. Zu 3.) Wie bereits erwähnt ist eine Übertragung der Fläche in das Sondervermögen der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln nicht erforderlich. Zu 4.) Das Grünflächenamt übernimmt grundsätzlich die Planung und die Umsetzung der Streuobst-wiese, da diese Bestandteil der öffentlichen Grünfläche ist. Der Umfang einer möglichen Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit wird entsprechend in der Planung berücksichtigt. Anlagen Anlage 1 – Bebauungsplanentwurf mit grün markierter Fläche für Schulgarten und Streuobstwiese Anlage 2 – vorübergehend nutzbare Fläche für Schulgarten der OSK (grün markiert)
Anlage 1 - B-Plan-Entwurf
7392 Zeichen
Fläche für den Gemeinbedarf
-Schule/Jugendeinrichtung-
GRZ 0,6
GFZ 1,2
III
K28
Am Feldrain
Sürther Straße
Sürther Straße
K28
K30
Weg
1258
307
1163
1159
376
1161
470
452
362
35
1849
1895
2111 2110
2113
2121
2114
2112
2119
1573
2116
18602073
1862
2115
2074
2118
2120
2117
310
[201]
[199]
[10]
-Feuerwehr-
Öffentliche
Grünfläche
-Schulgarten-
-Streuobstwiese-
Private
Grünfläche
Fuß- und Radweg
-Bolzplatz-
Öffentliche Grünfläche
-Spielplatz- -Parkanlage-
Öffentliche
Grünfläche
-Parkanlage-
GRZ 0,6
GFZ 1,2
Zeichenerklärung
I,III
S,W
Bahngleise
Bordstein
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
Flurgrenze
Dachform
Zahl der Vollgeschosse
vorhandene Gebäude
Baum
Durchfahrt
Es wird bescheinigt, dass diese
Planunterlage den Bestimmungen des
§ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht.
(Stand )
Amt für Liegenschaften, Vermessung
und Kataster
Vermessungsabteilung
Leiterin/Leiter der Vermessungsabteilung
Köln, den
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die
Planaufstellung amnach
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der
Beschluss wurde amortsüblich
bekannt gemacht.
gez. Reker
Oberbürgermeisterin
Köln, den DATUM DER BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
hat in der Zeit vom bis
( am )
nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Bezirksbürgermeister/in
Köln, den
Der Planentwurf hat in der Zeit
vom bis
nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Die Oberbürgermeisterin
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
Köln, den
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3
BauGB durch Beschluss des Rates
am geändert worden.
Grenze des räumlichen Geltungs-
bereiches des Bebauungsplanes
Planung
Für den Planentwurf
Stadtplanungsamt
Amtsleiterin
Köln, den
Beigeordneter
Köln, den
Für den Planentwurf
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen,
Bauen und WirtschaftBestand
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Der Rat hat diesen Bebauungsplan in
seiner Sitzung am nach § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung mit
Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB
beschlossen.
Oberbürgermeisterin
Köln, den
Die örtsübliche Bekanntmachung über
den Beschluss des Bebauungsplanes
durch den Rat einschließlich des
Hinweises nach
§ 10 Abs. 3 BauGB ist am
erfolgt.
02550 Meter
Maßstab 1: 500
46.71
Gemarkungsgrenze
vorhandene Höhenlage über NHN
1. Änderung
Flächen für den Gemeinbedarf
sowie für Sport- und Spielanlagen
nicht überbaubar I überbaubar
GRZ Grundflächenzahl
GFZ Geschossflächenzahl
Zahl der Vollgeschosse als
Höchstmaß z. B. III
Baugrenze
Grenzen zwischen verschiedenen
Nutzungen beziehungsweise
Maßen baulicher Nutzung
Straßenverkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie auch
gegenüber Verkehrsflächen
besonderer Zweckbestimmung
Verkehrsflächen besonderer
Zweckbestimmung
Baum zu erhalten
Baum zu fällen
N
Textliche Festsetzungen
Begrünungsmaßnahmen:
Begrünungsmaßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich von Stellplätzen:
Im Bereich der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen.
Standard/ Maßnahme: BF 31
Flachdächer in der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung -Feuerwehr- sind mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3
(NB6243 / NB6244) zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von
mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen
hiervon sind Dachterrassen und technische Aufbauten, die auf maximal 30 % der
jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Über der Dachbegrünung sind
Photovoltaikelemente anzubringen.
Einfriedungen:
Die Streuobstwiese ist mit Strauchhecken BB 1 (GH 411)* aus einheimischen,
standortgerechten Heckenpflanzen einzufrieden. In Teilbereichen sind Durchgänge zur
Parkanlage zu ermöglichen.
Gebäudehöhe:
Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird für die dreigeschossige Bebauung eine max.
Gebäudehöhe (Oberkante Dachhaut) von 13,50 m festgesetzt.
Unterer Bezugspunkt ist jeweils die mittlere Höhenlage der an das Baugrundstück
angrenzenden Verkehrsfläche (gemessen an der Straßenbegrenzungslinie). Grenzen
Grundstücke an mehrere Verkehrsflächen, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der
entsprechende Mittelwert zu bilden.
Im Bereich der festgesetzten III geschossigen Bebauung darf die max. Gebäudehöhe
durch technische Anlagen wie z. B. Antennen, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie
und/oder Fotovoltaik, Fahrstuhlüberfahrten, Lüftungsanlagen oder Treppenhäuser
überschritten werden. Dabei bemisst sich das zulässige Maß der Überschreitung nach
dem Abstand der Anlage zur äußeren Gebäudefassade.
Gestalterische Festsetzungen
Gemäß § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 86 Abs. 1 und
Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 02 .07.2021 werden folgende
gestalterische Festsetzungen getroffen:
Die Grundstücke sind, soweit sie an eine öffentliche Grünfläche oder an einen
öffentlichen Erschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und
transparenten Zäunen bis zu einer max. Höhe von 1,80 m zu versehen.
Nachrichtliche Übernahmen
Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den
Bebauungsplan übernommen:
Der gemäß § 23 Landschaftsgesetz {LG) geschützte Landschaftsbestandteil
(LB 2.18).
Die auf der Grundlage des § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung
festgesetzte Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Weißer Bogen.
Hinweise
1. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen
Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder des
Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer
Kraft.
2. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
November 2017 (BGBl. I S. 3634).
3. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786).
4. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S.
58).
5. Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 -
(BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421).
5. Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Vor
Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung,
Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der
Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-xxxx sowie der
Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. Die Anfrage kann per E-Mail an
kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen.
6. Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu
versickern. Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde
bei der Stadt Köln einzuschalten.
7. Das Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur
Information dargestellt.
8. Die Belange des §12 BBodSchV auf den nicht versiegelten und nicht bedeckten
Flächen sind zu berücksichtigen.
9. Sollte im Rahmen künftiger Bauarbeiten optisch oder geruchlich verunreinigtes
Bodenmaterial angetroffen werden, so ist der Bauherr nach § 2 LBodSchG verpflichtet,
dem Umwelt und Verbraucherschutzamt unverzüglich diesen Sachverhalt mitzuteilen.
Es ist ein Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und
die Risiken beurteilt.
ANLAGE 3
Entwurf 1. Änderung
Bebauungsplan Nr. 71380/03
Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 1. Änderung
Stand: 15.06.2022
III
Anlage 1
Anlage 2 - befristete Pachtfläche für Schulgarten der OSK
129 Zeichen
Mittelpunkt: 359683, 5637428 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 15.05.2023Seite 1 / 1 Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Sürther Straße
- Am Feldrain
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1177/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.05.2023
- Erstellt
- 06.04.2023 12:52