Schulgarten für die EMAnuel-Schule und für die Offene-Schule-Köln (OSK) - Anfrage AN/0316/2023 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum beschlossenen Antrag AN/1177/2021
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1177/2023 vom 24.05.2023
Stand: Am 05.06.2023 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1177/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 05.06.2023 Schulgarten für die EMAnuel-Schule und für die Offene-Schule-Köln (OSK) - Anfrage AN/0316/2023 der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum beschlossenen Antrag AN/1177/2021 Text der Anfrage In der Sitzung vom 08.06.2021 unter TOP 8.1.1 - AN/1177/2021 hat die BV 2 für die EMAnuel-Schule und die Offene-Schule-Köln (OSK) einen Schulgarten und eine daran örtlich angebundene allgemein zugängliche Obstwiese beschlossen. Schulgarten und Streuobstwie- se wurden in die 1.Satzungsänderungen des Bebauungsplans Nr.71380/03 übernommen. Hierzu nunmehr folgende Fragen: 1.) Sind die im Bebauungsplan übernommen Flächen inzwischen im Städtischen Besitz? Wenn ja, hat das Liegenschaftsamt die Flächen inzwischen an die Gebäudewirtschaft (GW) übertragen? Wenn nein, woran scheitert eine Übertragung an die GW derzeit? Und wann kann mit einer Übertragung gerechnet werden? 2.) Wann werden die von der Verwaltung erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen (z.B. Ein- friedung etc.) umgesetzt? Und werden die Schulen zwecks Abstimmung dabei eingebunden? 3.) Wenn die besagten Flächen unter der Ägide der GW stehen, wann können diese den bei- den Schulen insoweit zur Verfügung gestellt werden, ggf. auch vor der Einfriedung, dass die von den Schulen in Eigenleistung zu erbringen Umsetzungsleitungen, wie Anpflanzungen etc. erfolgen können? 4.) Übernimmt das Grünflächenamt die Planungen und Umsetzungen für die Obstwiese und werden die Schulen und ggf. auch die Politik (BV), darin eingebunden? Antwort der Verwaltung Zu 1. und 2.) Die Flächen, die gemäß aktueller Bauleitplanung für die Nutzung als Schulgarten und Streuobstwiese vorgesehen sind, befinden sich auf dem Flurstück 1862, welches sich im Allgemeinen Liegenschaftsvermögen der Stadt Köln befindet (in der Anlage 1 grün markiert). Eine Übertragung der Flächen in das Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht erforderlich. Zur Umsetzung des Schulgartens - wie im Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung vorgesehen - ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich die Rechtskraft der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71380/03 „Sürther Feld“ abzuwarten. Erst nach dessen Bestands- kraft können Vorgaben daraus umgesetzt werden. Die Offenlage nach § 3 Absatz 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) erfolgt voraussichtlich nach der Sommerpause 2023. 2 Entsprechend des Schulkonzeptes möchte die Offene-Schule-Köln (OSK) einen Schulgarten anlegen und die Streuobstwiese nutzen. Damit die OSK kurzfristig einen Schulgarten anlegen kann, stellt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln der OSK befristet eine Fläche von circa 500 m², auf Flurstück 2118 zur Verfügung (Anlage 2, grün markiert). Diese Teilfläche des Grund- stückes wird nicht von der EMAnuel-Schule genutzt. Die Nutzung der Fläche zur Anlage eines Schulgartens durch die OSK entspricht der Technischen Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und dem Projektentwickler und wäre kurzfristig nach Abschluss des separat abzuschlie- ßenden Pachtvertrages möglich. Nach Umsetzung des Schulgartens im nördlichen Teil des Grundstückes und Ablauf der befristeten Nutzung durch die OSK könnte diese Fläche als Schulgarten für die EMAnuel-Schule genutzt werden. Zu 3.) Wie bereits erwähnt ist eine Übertragung der Fläche in das Sondervermögen der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln nicht erforderlich. Zu 4.) Das Grünflächenamt übernimmt grundsätzlich die Planung und die Umsetzung der Streuobst-wiese, da diese Bestandteil der öffentlichen Grünfläche ist. Der Umfang einer möglichen Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit wird entsprechend in der Planung berücksichtigt. Anlagen Anlage 1 – Bebauungsplanentwurf mit grün markierter Fläche für Schulgarten und Streuobstwiese Anlage 2 – vorübergehend nutzbare Fläche für Schulgarten der OSK (grün markiert) -
Anlage 1 - B-Plan-Entwurf
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Fläche für den Gemeinbedarf -Schule/Jugendeinrichtung- GRZ 0,6 GFZ 1,2 III K28 Am Feldrain Sürther Straße Sürther Straße K28 K30 Weg 1258 307 1163 1159 376 1161 470 452 362 35 1849 1895 2111 2110 2113 2121 2114 2112 2119 1573 2116 18602073 1862 2115 2074 2118 2120 2117 310 [201] [199] [10] -Feuerwehr- Öffentliche Grünfläche -Schulgarten- -Streuobstwiese- Private Grünfläche Fuß- und Radweg -Bolzplatz- Öffentliche Grünfläche -Spielplatz- -Parkanlage- Öffentliche Grünfläche -Parkanlage- GRZ 0,6 GFZ 1,2 Zeichenerklärung I,III S,W Bahngleise Bordstein topografische Begrenzung Flurstücksgrenze Flurgrenze Dachform Zahl der Vollgeschosse vorhandene Gebäude Baum Durchfahrt Es wird bescheinigt, dass diese Planunterlage den Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht. (Stand ) Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Vermessungsabteilung Leiterin/Leiter der Vermessungsabteilung Köln, den Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Planaufstellung amnach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde amortsüblich bekannt gemacht. gez. Reker Oberbürgermeisterin Köln, den DATUM DER BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat in der Zeit vom bis ( am ) nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Bezirksbürgermeister/in Köln, den Der Planentwurf hat in der Zeit vom bis nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung öffentlich ausgelegen. Die Oberbürgermeisterin Stadtplanungsamt Im Auftrag Köln, den Oberbürgermeisterin Köln, den Der Planentwurf ist nach § 4 a Abs. 3 BauGB durch Beschluss des Rates am geändert worden. Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes Planung Für den Planentwurf Stadtplanungsamt Amtsleiterin Köln, den Beigeordneter Köln, den Für den Planentwurf Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, Bauen und WirtschaftBestand Oberbürgermeisterin Köln, den Der Rat hat diesen Bebauungsplan in seiner Sitzung am nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB beschlossen. Oberbürgermeisterin Köln, den Die örtsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat einschließlich des Hinweises nach § 10 Abs. 3 BauGB ist am erfolgt. 02550 Meter Maßstab 1: 500 46.71 Gemarkungsgrenze vorhandene Höhenlage über NHN 1. Änderung Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sport- und Spielanlagen nicht überbaubar I überbaubar GRZ Grundflächenzahl GFZ Geschossflächenzahl Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß z. B. III Baugrenze Grenzen zwischen verschiedenen Nutzungen beziehungsweise Maßen baulicher Nutzung Straßenverkehrsflächen Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Baum zu erhalten Baum zu fällen N Textliche Festsetzungen Begrünungsmaßnahmen: Begrünungsmaßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB im Bereich von Stellplätzen: Im Bereich der Stellplatzanlagen ist pro 6 Stellplätze 1 Baum zu pflanzen. Standard/ Maßnahme: BF 31 Flachdächer in der festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung -Feuerwehr- sind mit einer extensiven Dachbegrünung DC1 / DC3 (NB6243 / NB6244) zu bepflanzen. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen. Ausgenommen hiervon sind Dachterrassen und technische Aufbauten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Über der Dachbegrünung sind Photovoltaikelemente anzubringen. Einfriedungen: Die Streuobstwiese ist mit Strauchhecken BB 1 (GH 411)* aus einheimischen, standortgerechten Heckenpflanzen einzufrieden. In Teilbereichen sind Durchgänge zur Parkanlage zu ermöglichen. Gebäudehöhe: Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird für die dreigeschossige Bebauung eine max. Gebäudehöhe (Oberkante Dachhaut) von 13,50 m festgesetzt. Unterer Bezugspunkt ist jeweils die mittlere Höhenlage der an das Baugrundstück angrenzenden Verkehrsfläche (gemessen an der Straßenbegrenzungslinie). Grenzen Grundstücke an mehrere Verkehrsflächen, ist aus den einzelnen Bezugspunkten der entsprechende Mittelwert zu bilden. Im Bereich der festgesetzten III geschossigen Bebauung darf die max. Gebäudehöhe durch technische Anlagen wie z. B. Antennen, Anlagen zur Nutzung von Solarenergie und/oder Fotovoltaik, Fahrstuhlüberfahrten, Lüftungsanlagen oder Treppenhäuser überschritten werden. Dabei bemisst sich das zulässige Maß der Überschreitung nach dem Abstand der Anlage zur äußeren Gebäudefassade. Gestalterische Festsetzungen Gemäß § 9 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 86 Abs. 1 und Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 02 .07.2021 werden folgende gestalterische Festsetzungen getroffen: Die Grundstücke sind, soweit sie an eine öffentliche Grünfläche oder an einen öffentlichen Erschließungsweg grenzen, mit Einfriedungen in Gestalt von Hecken und transparenten Zäunen bis zu einer max. Höhe von 1,80 m zu versehen. Nachrichtliche Übernahmen Gemäß § 9 Abs. 6 BauGB werden folgende Festsetzungen nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen: Der gemäß § 23 Landschaftsgesetz {LG) geschützte Landschaftsbestandteil (LB 2.18). Die auf der Grundlage des § 19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung festgesetzte Wasserschutzzone III des Wasserwerkes Weißer Bogen. Hinweise 1. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft. 2. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom November 2017 (BGBl. I S. 3634). 3. Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786). 4. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58). 5. Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung 2018 - (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421). 5. Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung des Aktenzeichens 22.5-3-5315000-xxxx sowie der Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. Die Anfrage kann per E-Mail an kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen. 6. Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten. 7. Das Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsflächen ist nur zur Information dargestellt. 8. Die Belange des §12 BBodSchV auf den nicht versiegelten und nicht bedeckten Flächen sind zu berücksichtigen. 9. Sollte im Rahmen künftiger Bauarbeiten optisch oder geruchlich verunreinigtes Bodenmaterial angetroffen werden, so ist der Bauherr nach § 2 LBodSchG verpflichtet, dem Umwelt und Verbraucherschutzamt unverzüglich diesen Sachverhalt mitzuteilen. Es ist ein Gutachter zu benennen, der die notwendigen Untersuchungen durchführt und die Risiken beurteilt. ANLAGE 3 Entwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 71380/03 Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 1. Änderung Stand: 15.06.2022 III Anlage 1 -
Anlage 2 - befristete Pachtfläche für Schulgarten der OSK
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Mittelpunkt: 359683, 5637428 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 15.05.2023Seite 1 / 1 Anlage 2
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05.06.2023
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.3.11.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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