2614/2024
Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024 beim Bau des Sportlabors in Köln Müngersdorf
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3559 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 09.12.2024 2614/2024 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 09.12.2024 Rat 12.12.2024 Mitteilung zur Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2024 beim Bau des Sportlabors in Köln Müngersdorf Der Rat nimmt die Kostenerhöhung beim Bau des Sportlabors in Köln Müngersdorf in Höhe von voraussichtlich 236.312,81 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr für die Sportanlage 526.312,81 € statt bisher 290.000,00 € brutto. Begründung: In der Sportausschusssitzung am 01.06.2023 wurde die Verwaltung auf Grundlage der vorge- legten Beschlussvorlage mit der Umwandlung eines Teilbereiches des Betriebshofes im Sportpark Müngersdorf zu einem Sportlabor beauftragt (Vorlage Nr. 1253/2023). In der vorge- legten Kostenberechnung vom 08.05.2023 wurden die Gesamtkosten der Baumaßnahme mit 290.000,00 € brutto veranschlagt. Für die Ermittlung der geschätzten Einheitspreise im Leistungsverzeichnis wurden vergleich- bare, in den letzten Jahren durch das Sportamt durchgeführte Baumaßnahmen zugrunde ge- legt. Bei der Baustelle handelt es sich um einen Bereich des ehemaligen Betriebshofes zu dem keine Revisionsunterlagen zu Leitungstrassen vorlagen. Während der Baumaßnahme sind unvorhergesehene zusätzliche Bodenarbeiten erforderlich geworden. Weiterhin kam es zu starken zeitlichen Verzögerungen in Verbindung mit Beschä- digungen und Wiederherstellungen von diversen Elektro- und Wasserleitungen, was unter an- derem zu dem hohen Kostenanstieg geführt hat. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach aktuellem Stand der Bauarbeiten 526.312,81 € brutto. Die Kostenerhöhung beläuft sich auf 236.312,81 €, dies entspricht einer Steigerung von ca. 81,49 %. Finanzierung: Die Deckung des Differenzbetrages in 2024 in Höhe von 236.312,81 € erfolgt durch Minder- auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen, Finanzstelle 5201-0801-9-5220 (Modellproj. Überd. SpA Rendsburger Platz SEP) in Höhe von 236.312,81 €. Aufgrund Verzögerungen bei dem Projekt Modellprojekt SEP 2 Rendsburger Platz können von dort investive Auszahlungsermächtigungen zur Deckung her- angezogen werden. Die Mittel werden im Rahmen der flexiblen Bewirtschaftung in entspre- chender Höhe innerhalb des Teilplanes des Sportamtes, Produktgruppe 0801-Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten bei Finanzstelle 5201-0801-3-5264 (Betriebshof Sportpark Müngersdorf-Sportlabor)) im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. Die Mittel für den konsumtiven Mehrbedarf durch die Erhöhung der Abschreibung bei einer Abschreibungszeit von 25 Jahren in Höhe von voraussichtlich 9.452,51 €/p.a. sind im Haus- haltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzelle 14 – bilanzielle Abschrei- bungen, in entsprechender Höhe berücksichtigt. Die in den Jahren ab 2027 erforderlichen Mehraufwendungen von 9.452,51€ jährlich wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801 – Sportförderung/Unterhaltung innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2614/2024
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 09.12.2024
- Erstellt
- 27.08.2024 13:27