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A-N/0020/2019

Suchet, und ihr werdet finden! Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen.

Antrag an die BV Nord 26.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 03.09.2019, TOP 6.2

Stellungnahme_32_20200616

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A-N-0020-2019 - Suchet, und ihr werdet finden-Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen

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Stellungnahme_32_20200616

4111 Zeichen

org
rd er

STADT MÜN

32.23.0013
Herr Gödecke

03.06.2020
329
Dezernent |

Eing. 99, JUNI |

Amt für Bürger- u. Raisseryico
Bezirksverwaltung Nord

An die Bezirksvertretung
Münster-Nord

über
I, Herrn Stadtrat Heuer

über
33.25 - Frau Remmers

Suchet, und ihr werdet finden! Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen,

Antrag Ifd. Nr. A-N/0020/2019 der SPD-Fraktion vom 24.08.2019

Durch den Antrag A-N/0020/2019 wurde die Verwaltung gebeten, die Wegweisung für
öffentliche Einrichtungen in Kinderhaus zu überprüfen und soweit erforderlich zu ergänzen.

Die Entscheidung über das Aufstellen von Hinweiszeichen im öffentlichen Verkehrsraum
richtet sich nach $ 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den entsprechenden
Verwaltungsvorschriften. Hiernach darf zu innerörtlichen Zielen nur dann gewiesen werden,
wenn dies wegen eines besonders starken auswärtigen Zielverkehrs unerlässlich ist.

Wegweisende Hinweisbeschilderung ist demnach dann sinnvoll und erforderlich, wenn das
umliegende Straßennetz wegen der schwierigen Auffindbarkeit des Zieles durch
regelmäßige vermeidbare Suchfahrten erheblich mehr belastet wird.

Bei der Genehmigung von Hinweiszeichen wird generell ein enger Maßstab angelegt.
Hierdurch soll eine Anhäufung von Verkehrszeichen, die zu einer Unüberschaubarkeit führen
würde (Schilderwald), vermieden werden. Diese strenge Auslegung ist auch eine Auswirkung
des $ 39 Absatz 1 StVO, wonach Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo
dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.

Hinzu kommt, dass davon ausgegangen wird, dass sich ortsunkundige
Verkehrsteilnehmer/innen heutzutage verstärkt vorab über Onlinedienste über die Lage des
Fahrtzieles orientieren oder während der Fahrt Navigationsgeräte nutzen.

In dem vorliegenden Antrag wurde konkret um eine Überprüfung der Wegweisung der
Einrichtungen im Kinderhauser Zentrum, des Recyclinghofes, der öffentlichen Schulen und
des Sportzentrums gebeten.

1. Zentrum Kinderhaus

Das Zentrum ist aus Richtung der wichtigsten Einfallstraßen (Grevener Straße, Wilkinghege)
ausgeschildert. Im Umfeld des Idenbrockplatzes befinden sich mehrere Informationstafeln
zur Orientierung vor Ort.

2. Recyclinghof
Der Recyclinghof ist an der Kreuzung Kristiansandstraße/Von-Humboldt-Straße aus beiden

Fahrtrichtungen ausgeschildert.

3. Schulen/Schulzentrum

Das Schulzentrum im Bereich Von-Humboldt-Straße ist aus Richtung Grevener Straße,
Wilkinghege und in innerörtlicher Fahrtrichtung von der Kristiansandstraße ausgewiesen.

Zur Papst-Johannes-Schule gibt es eine Wegweisung aus Richtung Kristiansandstraße und
Brüningheide.

Zu den übrigen Schulen in Kinderhaus gibt es keine systematische Wegweisung.

4. Sportzentrum
Das Sportzentrum ist aus Richtung der wichtigsten Einfallstraßen (Grevener Straße,

Wilkinghege) sowie aus Richtung Grevener Straße an der Kristiansandstraße ausgewiesen.

Es ist somit positiv festzustellen, dass eine umfassende Wegweisungsbeschilderung zu den
öffentlichen Einrichtungen in Kinderhaus bereits vorhanden ist.

Die grundsätzliche Einrichtung wegweisender Beschilderung im Nahbereich von Schulen ist
aufgrund der oben genannten Anforderungen nicht zulässig und im gesamten Stadtgebiet
auch nicht üblich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei den
Nutzenfinnen regelmäßig um ortskundige Personen handelt (Schüler, Lehrer, Eltern) und
somit nicht von erheblichen verkehrlichen Auswirkungen auf umliegende Straßen durch
Suchverkehr auszugehen ist.

Hinweise auf vorhandene Probleme in Bezug auf die Auffindbarkeit von bestimmten
Einrichtungen und damit verbundene Zielsuchverkehre können jederzeit an die
Bezirksverwaltung oder direkt an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben werden. Es
erfolgt dann durch die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der aufgeführten Kriterien
eine einrichtungsbezogene Prüfung zur Anpassung der Wegweisung.

Zwischenzeitlich wurde die Beschilderung zum Schul- und Sportzentrum auch in der

Gegenrichtung der Kristiansandstraße (in Fahrtrichtung Grevener Straße) eingerichtet.
Hierzu lag eine ergänzende Anfrage vor.

U

Schulze-Wefher

A-N-0020-2019 - Suchet, und ihr werdet finden-Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen

832 Zeichen

A-N/0020/2019 
 
       SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Nord 
         
 
 
 
 
           24.8.2019 
 
 
 
 
Suchet, und ihr werdet finden! 
Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen. 
 
 
 
Antrag: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Konzeption einer Wegebeschilderung/eines Verkehrsleitsystems 
zu den öffentlichen Einrichtungen in Kinderhaus zu entwickeln beziehungsweise zu ergänzen. Hier 
sind die Einrichtungen im Kinderhauser Zentrum sowie die öffentlichen Schulen, der Recyclinghof 
und das Sportzentrum zu berücksichtigen. 
 
 
Begründung: 
Ortsunkundige Mitbürger*innen müssen in der Regel Hilfen in Anspruch nehmen, um eines der 
genannten Objekte zu finden. Ein problemloses Auffinden erschließt sich nicht durch die unvoll-
ständig vorhandene Ausschilderung. 
 
 
 
Igelbrink Urbscheit 
Hopmann Witte 
Lamken Wack

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Grevener Straße
  • Kristiansandstraße
  • Von-Humboldt-Straße
  • Wilkinghege
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-N/0020/2019
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
26.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37