A-N/0020/2019
Suchet, und ihr werdet finden! Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen.
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Stellungnahme_32_20200616
4111 Zeichen
org rd er STADT MÜN 32.23.0013 Herr Gödecke 03.06.2020 329 Dezernent | Eing. 99, JUNI | Amt für Bürger- u. Raisseryico Bezirksverwaltung Nord An die Bezirksvertretung Münster-Nord über I, Herrn Stadtrat Heuer über 33.25 - Frau Remmers Suchet, und ihr werdet finden! Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen, Antrag Ifd. Nr. A-N/0020/2019 der SPD-Fraktion vom 24.08.2019 Durch den Antrag A-N/0020/2019 wurde die Verwaltung gebeten, die Wegweisung für öffentliche Einrichtungen in Kinderhaus zu überprüfen und soweit erforderlich zu ergänzen. Die Entscheidung über das Aufstellen von Hinweiszeichen im öffentlichen Verkehrsraum richtet sich nach $ 42 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Hiernach darf zu innerörtlichen Zielen nur dann gewiesen werden, wenn dies wegen eines besonders starken auswärtigen Zielverkehrs unerlässlich ist. Wegweisende Hinweisbeschilderung ist demnach dann sinnvoll und erforderlich, wenn das umliegende Straßennetz wegen der schwierigen Auffindbarkeit des Zieles durch regelmäßige vermeidbare Suchfahrten erheblich mehr belastet wird. Bei der Genehmigung von Hinweiszeichen wird generell ein enger Maßstab angelegt. Hierdurch soll eine Anhäufung von Verkehrszeichen, die zu einer Unüberschaubarkeit führen würde (Schilderwald), vermieden werden. Diese strenge Auslegung ist auch eine Auswirkung des $ 39 Absatz 1 StVO, wonach Verkehrszeichen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Hinzu kommt, dass davon ausgegangen wird, dass sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer/innen heutzutage verstärkt vorab über Onlinedienste über die Lage des Fahrtzieles orientieren oder während der Fahrt Navigationsgeräte nutzen. In dem vorliegenden Antrag wurde konkret um eine Überprüfung der Wegweisung der Einrichtungen im Kinderhauser Zentrum, des Recyclinghofes, der öffentlichen Schulen und des Sportzentrums gebeten. 1. Zentrum Kinderhaus Das Zentrum ist aus Richtung der wichtigsten Einfallstraßen (Grevener Straße, Wilkinghege) ausgeschildert. Im Umfeld des Idenbrockplatzes befinden sich mehrere Informationstafeln zur Orientierung vor Ort. 2. Recyclinghof Der Recyclinghof ist an der Kreuzung Kristiansandstraße/Von-Humboldt-Straße aus beiden Fahrtrichtungen ausgeschildert. 3. Schulen/Schulzentrum Das Schulzentrum im Bereich Von-Humboldt-Straße ist aus Richtung Grevener Straße, Wilkinghege und in innerörtlicher Fahrtrichtung von der Kristiansandstraße ausgewiesen. Zur Papst-Johannes-Schule gibt es eine Wegweisung aus Richtung Kristiansandstraße und Brüningheide. Zu den übrigen Schulen in Kinderhaus gibt es keine systematische Wegweisung. 4. Sportzentrum Das Sportzentrum ist aus Richtung der wichtigsten Einfallstraßen (Grevener Straße, Wilkinghege) sowie aus Richtung Grevener Straße an der Kristiansandstraße ausgewiesen. Es ist somit positiv festzustellen, dass eine umfassende Wegweisungsbeschilderung zu den öffentlichen Einrichtungen in Kinderhaus bereits vorhanden ist. Die grundsätzliche Einrichtung wegweisender Beschilderung im Nahbereich von Schulen ist aufgrund der oben genannten Anforderungen nicht zulässig und im gesamten Stadtgebiet auch nicht üblich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Nutzenfinnen regelmäßig um ortskundige Personen handelt (Schüler, Lehrer, Eltern) und somit nicht von erheblichen verkehrlichen Auswirkungen auf umliegende Straßen durch Suchverkehr auszugehen ist. Hinweise auf vorhandene Probleme in Bezug auf die Auffindbarkeit von bestimmten Einrichtungen und damit verbundene Zielsuchverkehre können jederzeit an die Bezirksverwaltung oder direkt an die Straßenverkehrsbehörde weitergegeben werden. Es erfolgt dann durch die Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage der aufgeführten Kriterien eine einrichtungsbezogene Prüfung zur Anpassung der Wegweisung. Zwischenzeitlich wurde die Beschilderung zum Schul- und Sportzentrum auch in der Gegenrichtung der Kristiansandstraße (in Fahrtrichtung Grevener Straße) eingerichtet. Hierzu lag eine ergänzende Anfrage vor. U Schulze-Wefher
A-N-0020-2019 - Suchet, und ihr werdet finden-Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen
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A-N/0020/2019
SPD - Fraktion in der Bezirksvertretung Nord
24.8.2019
Suchet, und ihr werdet finden!
Wegebeschilderung in Kinderhaus ergänzen.
Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Konzeption einer Wegebeschilderung/eines Verkehrsleitsystems
zu den öffentlichen Einrichtungen in Kinderhaus zu entwickeln beziehungsweise zu ergänzen. Hier
sind die Einrichtungen im Kinderhauser Zentrum sowie die öffentlichen Schulen, der Recyclinghof
und das Sportzentrum zu berücksichtigen.
Begründung:
Ortsunkundige Mitbürger*innen müssen in der Regel Hilfen in Anspruch nehmen, um eines der
genannten Objekte zu finden. Ein problemloses Auffinden erschließt sich nicht durch die unvoll-
ständig vorhandene Ausschilderung.
Igelbrink Urbscheit
Hopmann Witte
Lamken Wack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Grevener Straße
- Kristiansandstraße
- Von-Humboldt-Straße
- Wilkinghege
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0020/2019
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37