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V/1064/2020

A-R/0057/2020 Antrag der AfD-Ratsgruppe: Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen

Vorlagen 08.01.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 25.02.2021, TOP 16

Anlage A

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Beschlussvorlage

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AfD-Ratsgruppe Antrag A-R 0057 2020 Erhalt Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen (2)

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Anlage A

1377 Zeichen

Anlage A zur V/1064/2020 
Kurzüberblick 
Es wird zu den Kernpunkten des Ratsantrags der AfD-Ratsgruppe „Erhalt der Trägervielfalt bei 
Kinderbetreuungseinrichtungen“ (Rat A-R/0057/2020) Stellung bezogen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Antrag ist im Zusammenhang mit Ziel der Stadt Münster zu sehen, „Familienfreundlichkeit 
und soziale Balance“ zu erreichen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
Durch diese Vorlage entstehen keine Kosten und auch keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sind darauf ausgerichtet, eine fami-
lienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern.

Beschlussvorlage

5267 Zeichen

V/1064/2020 
V/1064/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
A-R/0057/2020 Antrag der AfD-Ratsgruppe: Erhalt der Trägervielfalt bei 
Kinderbetreuungseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Ausführungen zu den Kernpunkten 
des Antrags A-R/0057/2020 der AfD-Ratsgruppe „Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungsein-
richtungen“ zur Kenntnis (vgl. Begründung).  
 
2. Der Ausschuss stimmt zu, dass Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen weiterhin über das 
abgestimmte und erprobte Trägerauswahlverfahren vergeben werden (vgl. V/0089/2018 Evaluation 
des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster). 
 
3. Der Antrag A-R/0057/2020 ist damit erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Vergabe von Kita-Trägerschaften 
Die Stadt Münster fördert bei der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen (Kitas) aktiv eine Trä-
gervielfalt, was sich bei der bestehenden Pluralität von Trägern von Kitas deutlich zeigt. In Münster 
gibt es aktuell 197 Kitas, die von verschiedensten Trägern, wie z.B. kirchlichen Trägern, anderen freie 
Trägern (z. B. DRK, AWO, Outlaw), Elterninitiativen und der Stadt mit unterschiedlichen Konzepten 
geführt werden und in dieser Hinsicht eine Bereicherung für die Stadt Münster darstellen. 
 
Bei der Vergabe von Trägerschaften folgt die Stadt Münster dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, 
dass Trägerschaften vorrangig an anerkannte freie Träger vergeben werden. Eine kommunale Trä-
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
19.01.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gellinek, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5105 
GellinekS@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1064/2020 
gerschaft wird nur dann nachrangig vom Rat beschlossen, wenn dies aus fachlichen Gründen im Ein-
zelfall von besonderer Bedeutung ist. Gleichwohl ist eine städtische Trägerschaft qualitativ mit der 
eines freien Trägers gleichzusetzen. 
 
Im Trägerauswahlverfahren sind keinesfalls nur finanzielle Aspekte für die Auswahl eines zukünftigen 
Trägers ausschlaggebend. Fachlichkeit und Pädagogik werden gleichrangig mit Wirtschaftlichkeit – 
zu dem der angebotene Trägeranteil zählt – gewichtet. Nach einem transparenten Auswahlverfahren 
auf der Grundlage fachlicher Standards und unter Gleichbehandlung aller Bewerber/-innen, wird der 
zukünftige, geeignete Träger ermittelt. In den Vorlagen V/0376/2017 und V/0089/2018 wurde das 
Trägerausschreibungsverfahren der Stadt Münster maßgeblich weiterentwickelt, evaluiert und opti-
miert. Zudem wird die Vergabe einer Kita-Trägerschaft stets per Ratsbeschluss entschieden. Im Zuge 
des rasanten und weiter andauernden Ausbaus von Kitaplätzen im Rahmen einer wachsenden Stadt, 
hat sich dieser Weg bewährt.  
 
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes 
Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erfolgte eine Anpassung der gesetzlich defi-
nierten Trägeranteile, nicht aber eine Vereinheitlichung. Es bleibt weiter dabei, dass die verschiede-
nen Trägertypen (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen, kommunale Träger) unter-
schiedlich hohe Trägeranteile übernehmen. Im Rahmen der Anpassung werden die unterschiedlichen 
Anteile nur reduziert; so müssen Elterninitiativen jetzt 3,4% anstatt bisher 4,0% als Trägeranteil leis-
ten; kirchliche Träger übernehmen 10,3% anstatt bisher 12,0%. Der Trägeranteil für Kitas in städti-
scher Trägerschaft hat sich mit jetzt 12,5% von bisher 21,0% am stärksten reduziert. Trotzdem ist die 
finanzielle Belastung, die der Stadt durch eine kommunale Trägerschaft entsteht, im Vergleich immer 
noch am höchsten und damit auch rein finanziell am wenigsten vorteilhaft. Mit der Novellierung zum 
Kindergartenjahr 2020/2021 hat das Land zudem die Kindpauschalen um über 20% im Vergleich zum 
Vorjahr erhöht. Die Anpassung der Trägeranteile sorgt damit letztlich nur dafür, dass die finanzielle 
Beteiligung aller Träger an den Betriebskosten für die bereits vorhandenen Kitas nicht sprunghaft 
ansteigt. Ein finanzieller Anreiz für mehr Kitas in städtischer Trägerschaft ergibt sich daraus jedenfalls 
nicht.  
 
Pädagogische Arbeit von Kindertageseinrichtungen 
Durch die große Spannbreite an unterschiedlich ausgestalteten Kitas in der familienfreundlichen Stadt 
Münster können Erziehungsberechtigte entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedarfen 
auswählen. Bereits vor der Anmeldung haben die Eltern Einblick in die Konzepte und die Schwer-
punkte sowie die Möglichkeit an Tagen der offenen Tür und/oder bei Beratungsterminen vor Ort die 
Chance, weitere Einblicke zu gewinnen. Somit ist eine informierte Entscheidung für oder wider eine 
Einrichtung möglich. Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen gehen parallel zum Abschluss des Be-
treuungsvertrags eine gleichberechtigte Erziehungspartnerschaft mit den Eltern auf gleicher Augen-
höhe ein. Dies schließt eine einseitige Dominanz durch die Kita aus. 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A 
 Antrag der AfD-Ratsgruppe A-R/0057/2020

AfD-Ratsgruppe Antrag A-R 0057 2020 Erhalt Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen (2)

2859 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0057/2020 
 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder   
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
 
 
Erhalt der Trägervielfalt bei 
Kinderbetreuungseinrichtungen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Stadt Münster spricht eine Selbstverpflichtung für den Erhalt der Trägervielfalt bei 
der Auswahl von Trägern für Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Die Vergabe der 
Trägerschaft erfolgt auch in Zukunft in den weit überwiegenden Fällen an freie und 
private Organisationen, an kirchliche, karitative oder soziale Träger. Eine städtische 
Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung bleibt eine Ausnahme. Sie ist gegenüber 
dem Rat in einer gesonderten Vorlage zu begründen. 
 
Begründung: 
Hintergrund ist die Neuordnung des KiBiz. Dieses sieht eine Angleichung der 
Trägeranteile vor. Der vom Träger selbst auf zu bringenden Betrag soll vereinheitlicht 
werden. Und in der Zukunft nicht mehr nach der Organisationsform der Träger 
differenziert werden. 
Bislang vergibt die Stadt Münster die Trägerschaft für neu zu errichtende 
Kindertageseinrichtungen. Dies auch deshalb, weil hierdurch der Anteil für den freien 
Träger geringer ausfällt. Denn bei einer städtischen Trägerschaft beträgt der kommunale 
Anteil 20%.  
Durch die Angleichung der Trägeranteile unabhängig von der Organisation der Träger 
besteht ein großer Anreiz Kindergärten in Zukunft zu verstaatlichen. Und eine 
kommunale Trägerschaft gegenüber einem freien Träger zu bevorzugen. 
Weil dies für die Kommune die Organisation der Kinderbetreuung erleichtert und 
weniger bürokratische Kosten verursacht. Hinzu kommt ein oft unausgesprochen 
bleibender Wunsch, die Dinge selbst zu regeln. Und ein Misstrauen gegenüber der 
Privatwirtschaft. Nicht zuletzt war bislang auch stets der höhere kommunale Anteil ein 
Argument gegen den weiteren Ausbau von städtischen Kindergärten. 
Dieses Argument entfällt nun mit der Neuordnung des KiBiz. Daher ist zu befürchten, 
dass die Stadt Münster in der Zukunft verstärkt kommunale Kindergärten einrichtet. Dies 
widerspricht aber dem Grundgedanken einer breiten und freien Auswahl eines 
Kindergartens durch die Eltern.

Die Vielfalt der Träger von Kindergärten soll die gesellschaftliche Vielfalt der 
Lebensentwürfe widerspiegeln. Kindergärten dürfen nicht zu Orten einer frühzeitigen 
kindlichen Indoktrination werden. Wo das noch schutzbedürftige Kind einer vom 
Staatswesen verordneten Weltsicht hilflos ausgeliefert wird. 
Daher gilt es die Trägervielfalt, bei den Kindergärten zu erhalten. 
gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
V/1064/2020
Typ
Vorlagen
Datum
08.01.2021
Erstellt
23.12.2020 09:43