V/1064/2020
A-R/0057/2020 Antrag der AfD-Ratsgruppe: Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen
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Anlage A
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Anlage A zur V/1064/2020 Kurzüberblick Es wird zu den Kernpunkten des Ratsantrags der AfD-Ratsgruppe „Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen“ (Rat A-R/0057/2020) Stellung bezogen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Antrag ist im Zusammenhang mit Ziel der Stadt Münster zu sehen, „Familienfreundlichkeit und soziale Balance“ zu erreichen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein x Durch diese Vorlage entstehen keine Kosten und auch keine Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreu- ungsplatz. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder sind darauf ausgerichtet, eine fami- lienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern.
Beschlussvorlage
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V/1064/2020 V/1064/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft A-R/0057/2020 Antrag der AfD-Ratsgruppe: Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen Beratungsfolge 25.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien nimmt die Ausführungen zu den Kernpunkten des Antrags A-R/0057/2020 der AfD-Ratsgruppe „Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungsein- richtungen“ zur Kenntnis (vgl. Begründung). 2. Der Ausschuss stimmt zu, dass Trägerschaften für Kindertageseinrichtungen weiterhin über das abgestimmte und erprobte Trägerauswahlverfahren vergeben werden (vgl. V/0089/2018 Evaluation des Trägerauswahlverfahrens für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Münster). 3. Der Antrag A-R/0057/2020 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Vergabe von Kita-Trägerschaften Die Stadt Münster fördert bei der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen (Kitas) aktiv eine Trä- gervielfalt, was sich bei der bestehenden Pluralität von Trägern von Kitas deutlich zeigt. In Münster gibt es aktuell 197 Kitas, die von verschiedensten Trägern, wie z.B. kirchlichen Trägern, anderen freie Trägern (z. B. DRK, AWO, Outlaw), Elterninitiativen und der Stadt mit unterschiedlichen Konzepten geführt werden und in dieser Hinsicht eine Bereicherung für die Stadt Münster darstellen. Bei der Vergabe von Trägerschaften folgt die Stadt Münster dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Trägerschaften vorrangig an anerkannte freie Träger vergeben werden. Eine kommunale Trä- Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 19.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gellinek, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5105 GellinekS@stadt- muenster.de - 2 - V/1064/2020 gerschaft wird nur dann nachrangig vom Rat beschlossen, wenn dies aus fachlichen Gründen im Ein- zelfall von besonderer Bedeutung ist. Gleichwohl ist eine städtische Trägerschaft qualitativ mit der eines freien Trägers gleichzusetzen. Im Trägerauswahlverfahren sind keinesfalls nur finanzielle Aspekte für die Auswahl eines zukünftigen Trägers ausschlaggebend. Fachlichkeit und Pädagogik werden gleichrangig mit Wirtschaftlichkeit – zu dem der angebotene Trägeranteil zählt – gewichtet. Nach einem transparenten Auswahlverfahren auf der Grundlage fachlicher Standards und unter Gleichbehandlung aller Bewerber/-innen, wird der zukünftige, geeignete Träger ermittelt. In den Vorlagen V/0376/2017 und V/0089/2018 wurde das Trägerausschreibungsverfahren der Stadt Münster maßgeblich weiterentwickelt, evaluiert und opti- miert. Zudem wird die Vergabe einer Kita-Trägerschaft stets per Ratsbeschluss entschieden. Im Zuge des rasanten und weiter andauernden Ausbaus von Kitaplätzen im Rahmen einer wachsenden Stadt, hat sich dieser Weg bewährt. Novellierung des Kinderbildungsgesetzes Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erfolgte eine Anpassung der gesetzlich defi- nierten Trägeranteile, nicht aber eine Vereinheitlichung. Es bleibt weiter dabei, dass die verschiede- nen Trägertypen (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen, kommunale Träger) unter- schiedlich hohe Trägeranteile übernehmen. Im Rahmen der Anpassung werden die unterschiedlichen Anteile nur reduziert; so müssen Elterninitiativen jetzt 3,4% anstatt bisher 4,0% als Trägeranteil leis- ten; kirchliche Träger übernehmen 10,3% anstatt bisher 12,0%. Der Trägeranteil für Kitas in städti- scher Trägerschaft hat sich mit jetzt 12,5% von bisher 21,0% am stärksten reduziert. Trotzdem ist die finanzielle Belastung, die der Stadt durch eine kommunale Trägerschaft entsteht, im Vergleich immer noch am höchsten und damit auch rein finanziell am wenigsten vorteilhaft. Mit der Novellierung zum Kindergartenjahr 2020/2021 hat das Land zudem die Kindpauschalen um über 20% im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Anpassung der Trägeranteile sorgt damit letztlich nur dafür, dass die finanzielle Beteiligung aller Träger an den Betriebskosten für die bereits vorhandenen Kitas nicht sprunghaft ansteigt. Ein finanzieller Anreiz für mehr Kitas in städtischer Trägerschaft ergibt sich daraus jedenfalls nicht. Pädagogische Arbeit von Kindertageseinrichtungen Durch die große Spannbreite an unterschiedlich ausgestalteten Kitas in der familienfreundlichen Stadt Münster können Erziehungsberechtigte entsprechend ihren individuellen Wünschen und Bedarfen auswählen. Bereits vor der Anmeldung haben die Eltern Einblick in die Konzepte und die Schwer- punkte sowie die Möglichkeit an Tagen der offenen Tür und/oder bei Beratungsterminen vor Ort die Chance, weitere Einblicke zu gewinnen. Somit ist eine informierte Entscheidung für oder wider eine Einrichtung möglich. Die Mitarbeitenden in den Einrichtungen gehen parallel zum Abschluss des Be- treuungsvertrags eine gleichberechtigte Erziehungspartnerschaft mit den Eltern auf gleicher Augen- höhe ein. Dies schließt eine einseitige Dominanz durch die Kita aus. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Antrag der AfD-Ratsgruppe A-R/0057/2020
AfD-Ratsgruppe Antrag A-R 0057 2020 Erhalt Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen (2)
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Antrag an den Rat A-R/0057/2020 AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www.afd-muenster.de Erhalt der Trägervielfalt bei Kinderbetreuungseinrichtungen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd- muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Stadt Münster spricht eine Selbstverpflichtung für den Erhalt der Trägervielfalt bei der Auswahl von Trägern für Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Die Vergabe der Trägerschaft erfolgt auch in Zukunft in den weit überwiegenden Fällen an freie und private Organisationen, an kirchliche, karitative oder soziale Träger. Eine städtische Trägerschaft für eine Kindertageseinrichtung bleibt eine Ausnahme. Sie ist gegenüber dem Rat in einer gesonderten Vorlage zu begründen. Begründung: Hintergrund ist die Neuordnung des KiBiz. Dieses sieht eine Angleichung der Trägeranteile vor. Der vom Träger selbst auf zu bringenden Betrag soll vereinheitlicht werden. Und in der Zukunft nicht mehr nach der Organisationsform der Träger differenziert werden. Bislang vergibt die Stadt Münster die Trägerschaft für neu zu errichtende Kindertageseinrichtungen. Dies auch deshalb, weil hierdurch der Anteil für den freien Träger geringer ausfällt. Denn bei einer städtischen Trägerschaft beträgt der kommunale Anteil 20%. Durch die Angleichung der Trägeranteile unabhängig von der Organisation der Träger besteht ein großer Anreiz Kindergärten in Zukunft zu verstaatlichen. Und eine kommunale Trägerschaft gegenüber einem freien Träger zu bevorzugen. Weil dies für die Kommune die Organisation der Kinderbetreuung erleichtert und weniger bürokratische Kosten verursacht. Hinzu kommt ein oft unausgesprochen bleibender Wunsch, die Dinge selbst zu regeln. Und ein Misstrauen gegenüber der Privatwirtschaft. Nicht zuletzt war bislang auch stets der höhere kommunale Anteil ein Argument gegen den weiteren Ausbau von städtischen Kindergärten. Dieses Argument entfällt nun mit der Neuordnung des KiBiz. Daher ist zu befürchten, dass die Stadt Münster in der Zukunft verstärkt kommunale Kindergärten einrichtet. Dies widerspricht aber dem Grundgedanken einer breiten und freien Auswahl eines Kindergartens durch die Eltern. Die Vielfalt der Träger von Kindergärten soll die gesellschaftliche Vielfalt der Lebensentwürfe widerspiegeln. Kindergärten dürfen nicht zu Orten einer frühzeitigen kindlichen Indoktrination werden. Wo das noch schutzbedürftige Kind einer vom Staatswesen verordneten Weltsicht hilflos ausgeliefert wird. Daher gilt es die Trägervielfalt, bei den Kindergärten zu erhalten. gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- V/1064/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.01.2021
- Erstellt
- 23.12.2020 09:43