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AN/2156/2022

Schwammstadt Mülheim – Maßnahmen zur Regenzurückhaltung, -speicherung und -versickerung

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 21.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.2.11

Schwammstadt BV Sitzung 28.11.2022

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Schwammstadt BV Sitzung 28.11.2022

2444 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Stadtbezirk Mülheim 
Norbert Fuchs 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Bezirksrathaus Mülheim 
Wiener Platz 2a  
51065 Köln 
 
20.11.2022 
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates 
Schwammstadt Mülheim – Maßnahmen zur Regenzurückhaltung, -speicherung 
und -versickerung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, 
wir bitten um die Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim: 
Der herkömmliche Umgang mit Regenwasser ist dessen Ableitung über die 
öffentliche Kanalisation bis in den Rhein. Es hat sich gezeigt, dass diese 
Infrastruktur im Fall von Starkregenereignissen an ihre Grenzen kommt. Die 
Ausweitung dieser Infrastruktur ist mit hohen Kosten verbunden. Da Starkregen 
sich mit dem Klimawandel häufen, ist jedoch eine Lösung notwendig. 
Die Ableitung von Regenwasser in den Rhein verschenkt zudem eine wichtige 
Ressource. Wir erleben, dass nicht nur Starkregenereignisse, sondern auch 
Hitze- und Dürreperioden zunehmen. 
Die Lösung können Maßnahmen bieten, die Regenwasser zurückhalten, 
speichern, oder versickern lassen. Die Vielzahl dieser Maßnahmen wie 
Entsiegelung, Sickerflächen, Rückhalteflächen, Zisternen wird unter dem Begriff 
„Schwammstadt“ zusammengefasst. 
1. Welche solcher Schwammstadt-Maßnahmen sind im Bezirk Mülheim 
geplant, in Umsetzung oder bereits umgesetzt? 
2. Welche Bereiche der Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe sind 
an der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen in welcher Weise 
beteiligt?

3. Welche Informationen, Beratungen und (finanzielle) Unterstützungen 
werden privaten Eigentümern gewährt, um auf ihren Grundstücken 
Schwammstadtmaßnahmen umzusetzen? 
4. Inwieweit und auf welche Weise werden Vorgaben, unbebaute Flächen „1. 
wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen 
oder zu bepflanzen“ [Landesbauordnung NRW, § 8] durchgesetzt? 
5. Inwieweit wurden bislang und werden zukünftig Schwammstadt-
Maßnahmen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen 
festgeschrieben? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
      gez. Beate Hane-Knoll                             Nijat Bakis                                 
      Fraktionsvorsitzende                                stellvertretender Fraktionsvorsitzender 
                                             
     DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2156/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
21.11.2022
Erstellt
21.11.2022 13:44