AN/2156/2022
Schwammstadt Mülheim – Maßnahmen zur Regenzurückhaltung, -speicherung und -versickerung
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Schwammstadt BV Sitzung 28.11.2022
2444 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister
Stadtbezirk Mülheim
Norbert Fuchs
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Mülheim
Wiener Platz 2a
51065 Köln
20.11.2022
Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates
Schwammstadt Mülheim – Maßnahmen zur Regenzurückhaltung, -speicherung
und -versickerung
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs,
wir bitten um die Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der
kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim:
Der herkömmliche Umgang mit Regenwasser ist dessen Ableitung über die
öffentliche Kanalisation bis in den Rhein. Es hat sich gezeigt, dass diese
Infrastruktur im Fall von Starkregenereignissen an ihre Grenzen kommt. Die
Ausweitung dieser Infrastruktur ist mit hohen Kosten verbunden. Da Starkregen
sich mit dem Klimawandel häufen, ist jedoch eine Lösung notwendig.
Die Ableitung von Regenwasser in den Rhein verschenkt zudem eine wichtige
Ressource. Wir erleben, dass nicht nur Starkregenereignisse, sondern auch
Hitze- und Dürreperioden zunehmen.
Die Lösung können Maßnahmen bieten, die Regenwasser zurückhalten,
speichern, oder versickern lassen. Die Vielzahl dieser Maßnahmen wie
Entsiegelung, Sickerflächen, Rückhalteflächen, Zisternen wird unter dem Begriff
„Schwammstadt“ zusammengefasst.
1. Welche solcher Schwammstadt-Maßnahmen sind im Bezirk Mülheim
geplant, in Umsetzung oder bereits umgesetzt?
2. Welche Bereiche der Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe sind
an der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen in welcher Weise
beteiligt?
3. Welche Informationen, Beratungen und (finanzielle) Unterstützungen
werden privaten Eigentümern gewährt, um auf ihren Grundstücken
Schwammstadtmaßnahmen umzusetzen?
4. Inwieweit und auf welche Weise werden Vorgaben, unbebaute Flächen „1.
wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen
oder zu bepflanzen“ [Landesbauordnung NRW, § 8] durchgesetzt?
5. Inwieweit wurden bislang und werden zukünftig Schwammstadt-
Maßnahmen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen
festgeschrieben?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis
Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender
DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2156/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 21.11.2022
- Erstellt
- 21.11.2022 13:44