Schwammstadt Mülheim – Maßnahmen zur Regenzurückhaltung, -speicherung und -versickerung
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2156/2022 vom 21.11.2022
Stand: Am 28.11.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Schwammstadt BV Sitzung 28.11.2022
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Herrn Bezirksbürgermeister Stadtbezirk Mülheim Norbert Fuchs Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksrathaus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln 20.11.2022 Anfrage gem. § 38 der Geschäftsordnung des Rates Schwammstadt Mülheim – Maßnahmen zur Regenzurückhaltung, -speicherung und -versickerung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Fuchs, wir bitten um die Aufnahme der folgenden Anfrage in die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim: Der herkömmliche Umgang mit Regenwasser ist dessen Ableitung über die öffentliche Kanalisation bis in den Rhein. Es hat sich gezeigt, dass diese Infrastruktur im Fall von Starkregenereignissen an ihre Grenzen kommt. Die Ausweitung dieser Infrastruktur ist mit hohen Kosten verbunden. Da Starkregen sich mit dem Klimawandel häufen, ist jedoch eine Lösung notwendig. Die Ableitung von Regenwasser in den Rhein verschenkt zudem eine wichtige Ressource. Wir erleben, dass nicht nur Starkregenereignisse, sondern auch Hitze- und Dürreperioden zunehmen. Die Lösung können Maßnahmen bieten, die Regenwasser zurückhalten, speichern, oder versickern lassen. Die Vielzahl dieser Maßnahmen wie Entsiegelung, Sickerflächen, Rückhalteflächen, Zisternen wird unter dem Begriff „Schwammstadt“ zusammengefasst. 1. Welche solcher Schwammstadt-Maßnahmen sind im Bezirk Mülheim geplant, in Umsetzung oder bereits umgesetzt? 2. Welche Bereiche der Stadtverwaltung und der stadteigenen Betriebe sind an der Planung und Umsetzung solcher Maßnahmen in welcher Weise beteiligt? 3. Welche Informationen, Beratungen und (finanzielle) Unterstützungen werden privaten Eigentümern gewährt, um auf ihren Grundstücken Schwammstadtmaßnahmen umzusetzen? 4. Inwieweit und auf welche Weise werden Vorgaben, unbebaute Flächen „1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen“ [Landesbauordnung NRW, § 8] durchgesetzt? 5. Inwieweit wurden bislang und werden zukünftig Schwammstadt- Maßnahmen in Bebauungsplänen und Baugenehmigungen festgeschrieben? Mit freundlichen Grüßen gez. Beate Hane-Knoll Nijat Bakis Fraktionsvorsitzende stellvertretender Fraktionsvorsitzender DIE LINKE. in der Bezirksvertretung Köln- Mülheim
Beratungsverlauf
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