Mandari Insight

AN/1257/2020

Neustrukturierung der Fraktionszuwendungen

Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD) 05.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2020, TOP 13

Neuregelung Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt -.._

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

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Neuregelung Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt -.._

778 Zeichen

Anzahl der Ratsmitglieder je Fraktion bzw. Gruppe 1 RM 2 RM 3 RM 4 bis 6 RM 7 bis 9 RM 10 bis 14 RM 15 bis 19  RM 20 bis 24 RM 25 bis 29 RM ab 30 RM 
Übernahme Portokosten bis zu einer jährlichen Höhe von 500,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 2.500,00 € 2.500,00 € 4.000,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € 6.000,00 € 7.500,00 €
Übernahme Telefongebühren bis zu einer jährlichen Höhe von 600,00 € 1.300,00 € 2.000,00 € 3.500,00 € 3.500,00 € 7.500,00 € 7.500,00 € 10.000,00 € 10.000,00 € 10.000,00 €
Büroräume einschließlich Nebenkosten 1 1 2 5 8 10 13 14 15 16
Sitzungsräume einschließlich Nebenkosten 0 0 0 1 1 2 2 2 2 3
Anzahl PC mit Internetanschluss/Laptop/Dockingstation/Telefone 1 2 4 6 9 10 11 13 14 16 
Anzahl der Multifunktionsgeräte 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
I. Gewährung von Sachleistungen

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)

7991 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
FDP-Fraktion 
VOLT-Fraktion 
 
 
An die Vorsitzende des Kölner Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.11.2020 
 
AN/1257/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.11.2020 
 
Neustrukturierung der Fraktionszuwendungen 
 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesord-
nung der nächsten Sitzung des Rates am 5.11.2020 zu setzen. 
 
 
 
Beschluss: 
 
A. Ratsfraktionen 
Die Systematik der Zuwendungen an die Fraktionen für die sächlichen und personellen Auf-
wendungen der Fraktionsgeschäftsstellen wird folgendermaßen geändert: 
1. Für ihre Geschäftsführung erhält jede Fraktion einen Sockelbetrag von 170.000 € pro 
Jahr. 
2. Darüber hinaus werden die bisher separat gezahlten Personalkostenzuschüsse, die 
Pro-Kopf-Pauschale pro Ratsmitglied sowie die Fortbildungsmittel zu einem Pau-
schalbetrag je zusätzlichem Ratsmitglied (ab dem 4. Ratsmitglied) umgewandelt, der 
folgendermaßen gestaffelt und in gleichen monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt wird: 
 
+ 1 RM: 55.000 €/je Ratsmitglied im Jahr  (Fraktion aus 4 Ratsmitgliedern)

- 2 - 
 
+ 2 – 5 RM: 50.000 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 5 – 8 Ratsmitgliedern) 
+ 6 – 9 RM: 47.500 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 9 – 12 Ratsmitglie-
dern) 
+ 10 – 13 RM: 45.000 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 13 – 16 Ratsmitglie-
dern) 
+ 14 – 17 RM: 42.500 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 17 -  20 Ratsmitglie-
dern) 
+ 18 – 21 RM: 41.250 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 21 – 24 Ratsmitglie-
dern) 
+ 22 – 24 RM: 40.000 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 25 – 27 Ratsmitglie-
dern) 
+ 25 – 27 RM: 38.750 €/je Ratsmitglied im Jahr (Fraktion aus 28 – 30 Ratsmitglie-
dern) 
3. Nicht verbrauchte Restmittel können in Höhe der Zuwendungen eines Quartals in das 
Folgejahr übertragen werden. 
4. Die Gewährung von Sachleistungen wird wie folgt geändert (s. Anlage 1): 
a. Das Dienstfahrzeug inkl. Fahrer entfällt. 
b. Die Zuteilung von Büro- und Sitzungsräumen wird entsprechend den geänder-
ten Ansprüchen geregelt. 
c. Die technische Ausstattung der Arbeitsplätze wird vereinheitlicht. 
 
B. Bezirksvertretungen  
 
1. Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen erhalten als Zuwendung für ihre Ge-
schäftsführung eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 85 € (bisher: 50 
€) je Mitglied. 
 
Nicht verbrauchte Restmittel können bis zur Hälfte der jährlichen Zuwendung in 
das Folgejahr übertragen werden.  
 
2. Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein Raum mit Schreibtischarbeits-
platz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon und Drucker) sowie eine entspre-
chende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung gestellt. 
 
Die Mitnutzung eines Kopiergerätes der Verwaltung soll ermöglicht werden. 
Sofern die räumlichen Gegebenheiten es erlauben, kann den Fraktionen eine Be-
sprechungseinheit (Besprechungstisch plus Stühle) zur Verfügung gestellt wer-
den. 
 
Den Fraktionen wird bei Bedarf und im Rahmen der räumlichen Kapazitäten die 
Mitnutzung eines Besprechungsraumes der Verwaltung ermöglicht. Bei der

- 3 - 
 
Vergabe der Räumlichkeiten gehen die Bedarfe der Verwaltung vor. Es besteht 
kein Rechtsanspruch auf die Nutzung bestimmter Besprechungsräume. 
3. Einzelmandatsträger*innen: 
Den Einzelmandatsträgern*innen einer Bezirksvertretung wird ein Raum mit 
Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet-/Intranetzugang, Telefon, Drucker) sowie 
eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung 
gestellt. 
  
 
 Begründung: 
 
Am 13.12.2007 hatte der Rat die Neustrukturierung der Zuwendungen für Fraktionen, Grup-
pen und Einzelmandatsträger beschlossen, die seitdem immer wieder angepasst und verän-
dert wurden. 
 
Durch diesen nun umfassenden und grundsätzlichen Beschluss zur Änderung der Systema-
tik der Fraktionsfinanzen werden die Ausstattungen der Fraktionen transparenter geregelt, 
indem die personelle Ausstattung und die Pro-Kopf-Zuweisung je Ratsmitglied zusammenge-
fasst werden und transparent ausgewiesen werden. Darüber hinaus werden die den Fraktio-
nen zur Verfügung gestellten Sachmittel vereinheitlicht. 
 
Als Referenzwert für die Sockelausstattung dient die bisherige personelle Ausstattung einer 
3-köpfigen Fraktion (s. Mitteilung 3552/2019), welche durch einen gestaffelten Pro-Kopf-
Beitrag entsprechend ergänzt wird und somit auch den Bestimmungen des „Erlasses zur 
Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretungen“ vom 22.09.2015 
(Drucksache 16/9791) gerecht wird. Unter anderem heißt es dort: 
 
Im Vergleich von Mitgliedern großer mit Mitgliedern kleiner Fraktionen dürfen die Zu¬ 
wendungen an die Fraktionen die grundsätzliche Gleichheit der Mandatswahrneh¬ 
mung nicht beeinträchtigen. Daher dürfen die bereitgestellten Haushaltsmittel bei 
unterschiedlich großen Fraktionen nicht linear proportional auf die Fraktionen verteilt 
werden. Stattdessen kann ein fraktionsstärkeunabhängiger Sockelbetrag mit einer 
Verteilung nach dem Kopfteilsprinzip kombiniert werden. In Betracht kommen aber 
auch andere Modelle, z. B. eine degressiv-proportionale Regelung, welche die ersten 
Mitglieder einer Fraktion stärker gewichtet als spätere (vgl. BVerwG a. a. O.). 
 
Die danach notwendige Differenzierung der Fraktionszuwendungen kann also bei¬ 
spielsweise so aussehen, dass alle Fraktionen einen gleichen Sockelbetrag erhalten 
und daneben ein bestimmter Kopfbetrag pro Mitglied der Fraktion gezahlt wird. 
 
Dabei wird als Referenzwert für die 3-köpfige Fraktion ein Personalbedarf von 1 Stelle E9 
und 1 Stelle E11 zugrunde gelegt. Dies entspricht einem Anteil von 87% der Zuwendungen. 
Entsprechend wird dieser Anteil Personalkosten zugrunde gelegt und jährlich an die durch-
schnittliche Entwicklung der Personalkosten angepasst.  
 
Die gestiegenen Anforderungen an das ehrenamtliche kommunale Mandat der Ratsmitglie-
der machen darüber hinaus eine Anpassung der Ausstattung der Fraktionen, Gruppen und

- 4 - 
 
Einzelmandatsträger notwendig. 
 
Die Ausübung des kommunalen Mandates erfolgt nach wie vor ehrenamtlich, d.h. die Rats-
mitglieder gehen in aller Regel einer Berufstätigkeit nach und üben ihre verantwortungsvolle 
Ratstätigkeit in den eng gesetzten Freistellungsgrenzen und ansonsten in ihrer Freizeit aus. 
Dieser Zustand ist für eine Großstadt wie Köln eine enorme Herausforderung, auch vor dem 
Hintergrund des berechtigten öffentlichen Interesses nach einer transparenten Kommunikati-
on nachzukommen. 
 
Durch immer komplexer werdende Abläufe in der Kommunalpolitik und eines wachsenden 
Steuerungsaufwand – auch durch eine größere Anzahl an Gruppen und Einzelmandatsträ-
gern –  kommen ehrenamtliche Ratsmitglieder schneller an die Grenzen des Leistbaren. So-
lange der Landesgesetzgeber aber die Ehrenamtlichkeit der Stadträte für angemessen hält, 
ist es umso wichtiger, zumindest die Geschäftsstellen der Ratsfraktionen so auszustatten, 
dass für die Mandatsträger ein Mindestmaß an professioneller Unterstützung gewährleistet 
werden kann. Dies betrifft vor allem die personelle Ausstattung der Fraktionsgeschäftsstel-
len. 
 
Um aus den oben genannten Gründen auch in den Bezirksvertretungen die ehrenamtliche 
Arbeit weiter zu stärken, sollen darüber hinaus auch die Zuwendungen für die Bezirksvertre-
tungsfraktionen angepasst werden. 
 
Die Deckung erfolgt aus dem Teilplan 0301 – Schulträgeraufgaben – aus der Teilplanzeile 
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Lino Hammer       gez. Mike Homann   
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer      SPD-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Niklas Kienitz       gez. Ulrich Breite   
CDU-Fraktionsgeschäftsführer      FDP-Fraktionsgeschäftsführer  
 
gez. Jennifer Glashagen  
VOLT-Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Rat
TOP 13 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1257/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
Datum
05.11.2020
Erstellt
05.11.2020 12:47