V/0412/2008
Mondstraße - Bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Einmündungsbereich Haus-Kleve-Weg
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Lageplan
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Beschlussvorlage
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V/0412/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Mondstraße - Bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Einmündungsbereich Haus-Kleve- Weg Beratungsfolge 05.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Planung von August 2007 zur Reduzierung des nördlichen Einmündungsradius im Bereich Mondstraße/ Haus-Kleve-Weg (Variante 2) wird zugestimmt. 2. Der Umbau der Einmündung Haus-Kleve-Weg erfolgt im Rahmen des II. Bauabschnitts der Maßnahme Mondstraße. 3. Der ASSVW nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfergebnis bezüglich der gefor- derten Querungshilfe zur Kenntnis. Zusätzlicher Querungshilfen werden, in der durch den Aus- schuss für Umweltschutz und Bauwesen am 05.12.2006 beschlossene Planung (V/0905/2006), für den Ausbau der Mondstraße nicht berücksichtigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 6.000,00 €, aber keine Folgekosten entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaßnahme 4076 Mondstraße 2008 2009 2010 1.000.000 1.750.000 850.000 Insgesamt: 3.600.000 Vorlagen-Nr.: V/0412/2008 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 08.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0412/2008 Begründung: Mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 08.02.2007 wurde die Verwaltung be- auftragt zu prüfen, welche Verkehrsber uhigungsmaßnahmen für den Einmündungsbereich Mond- straße/ Haus-Kleve-Weg getroffen werden können. Weiterhin sollte geprüft werden, ob in Höhe der Bushaltestelle „Erikaweg/WDR“ ein Fußgängerüberweg zur Querung der Mondstraße eingerichtet werden kann. Für den Einmündungsbereich Mondstraße/Haus-Kleve-Weg wurden verschiedene Varianten un- tersucht. 1. Einbau einer Mittelinsel Die zügige Einfahrt für den von Norden kommenden Verkehr in den Haus-Kleve-Weg kann durch den Einbau der Mittelinsel stark reduziert werden. Allerdings bleiben die flache Einmündung und damit die ungebremste Einfahrt vom Haus-Kleve- Weg in die Mondstraße erhalten. Die bisher vorhandene schlanke Ausfahrt aus der östlichen Bus- haltestelle wird durch die Mittelinsel eingeschränkt. Die Anfahrbarkeit für mindestens zwei der pri- vaten Stellplätze vor Haus Nr.1 wird nicht mehr möglich sein. Die Kosten für die Variante Mittelinsel betragen ca. 5.000,00 €. 2. Versetzung der nördlichen Hochbordführung Der gestreckte Einmündungsbereich des Haus-Kleve-Weges kann durch Versetzen der nördli- chen Hochbordführung zurückgebaut werden. Die bisherige zügige Einfahrt wird damit einge- schränkt. Die privaten Stellplätze bleiben weiterhin anfahrbar. Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 6.000,00 €. 3. Aufpflasterungen Grundsätzlich werden Aufpflasterungen und Schwellen als wirksames Mittel zur Geschwindigkeits- reduzierung empfohlen. Im vorgenannten Einmündungsber eich liegt die Problematik im flachen Einmündungswinkel. Eine Aufpflasterung bei gleichbleibendem Einmündungswinkel würde die Fahrkurven des abbiegenden Verkehrs nicht wesentlich verändern. Zudem sind bei solchen Ein- bauten erhöhte Fahrgeräusche nicht auszuschließen und sollten daher im Bereich von Wohnbe- bauung möglichst vermieden werden. Empfehlung Seitens der Verwaltung wird, entsprechend dem Ergebnis aus dem Ortstermin mit Vertre- tern der Bezirksvertretung Münster-Ost, die Versetzung der nördlichen Hochbordführung in die Ausbauplanung der Mondstraße übernommen und als Bestandteil der Baumaßnahme „Mondstraße“ 2.BA (frühestens ab 2010) umgesetzt. Die Erneuerung der Fahrbahn und Teile der Nebenanlagen im Einmündungsbereich sind bereits Inhalt der Planung Mondstraße, so dass kein wesentlicher finanzieller Mehraufwand aus der Umplanung erwartet wird. Fußgängerüberweg (FGÜ) Im unmittelbaren Bereich der Haltestellen ist, begründet aus deren versetzter Lage zueinander, die Einrichtung eines FGÜ nicht möglich. Im Bereich von Busbuchten sind FGÜ nur in Fahrtrichtung - 3 - V/0412/2008 vor der Haltestelle anzulegen, damit die Sicht für und auf querende Fußgänger nicht durch den haltenden Bus verdeckt wird. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) setzt die Anordnung eines FGÜ zudem voraus, dass der Fußgängerquerverkehr im Bereich der vorgesehenen Querungsstelle hinreichend gebündelt wird. Aufgrund der vorhandenen Bushalte- stellen und der Einmündungen Haus-Kleve-Weg, Schweringheide und Erikaweg ist eine Standort- wahl, bei der der FGÜ eine solche Bündelungsfunktion ausübt, nicht möglich. Mögliche Querungsstellen wären südlich der Einmündung Erikaweg oder nördlich der Einmündung Schweringheide. Beide Standorte würden außerhalb der normalen Gehrichtung querender Fahr- gäste und Fußgänger liegen, so dass diese kaum auf Akzeptanz stoßen werden. Der Einrichtung eines FGÜ in Höhe der Haltestellen „Erikaweg/WDR“ kann daher nicht zugestimmt werden. Mittelinsel Im Rahmen des im November 2007 stattgefundenen Or tstermins mit Vertretern der Bezirksvertre- tung Münster-Ost wurde ein weiterer mündlicher Prüfauftrag angeregt. Die Verwaltung sollte alter- nativ den Einbau einer Mittelinsel in Höhe der Haltestelle prüfen. Zur Ermittlung des Querungsbedarfs fanden Zählungen an zwei Stellen, jeweils in Höhe der Ein- mündung von Erikaweg und Schweringheide, statt. Die Querungszahlen sind an beiden Stellen mit maximal jeweils 15 bzw. 16 Fußgängerquerungen in der Mittagsspitzenstunde als äußerst gering zu bewerten. Der Einbau einer Mittelinsel ließe sich zudem nur unter der Voraussetzung der Verlegung und dem damit verbundenen Neubau der östlichen Bushaltestelle und der Verschwenkung der Fahrbahn auf der Westseite der Mondstraße realisieren. Neben den hierfür notwendigen Baukosten würden Kos- ten für Lärmschutzmaßnahmen an den anliegenden Häusern und erneute Leitungsumlegungen der Versorgungsträger entstehen. Aus Sicht der Verwaltung lässt sich aus den vorliegenden Querungszahlen in diesem Abschnitt der Mondstraße kein Standort ableiten, an dem der Fußgängerverkehr gebündelt queren würde. Auf dem Abschnitt von ca. 150 m befinden sich aufgrund der zahlreichen Einmündungen unterschied- lichste Quell- und Zielpunkte für Fußgänger. Im Hinblick auf die zu erwartenden hohen Kosten lässt sich bei einem Kosten-Nutzen-Vergleich keine zwingende Notwendigkeit zum Einbau einer Mittelinsel in diesem Bereich rechtfertigen. Zusätzliche Querungshilfen werden daher, bei der durch den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen am 05.12.2006 beschlossene Planung (V/0905/2006), für den Ausbau der Mondstraße nicht berücksichtigt. i.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Beschluss BV-Ost Lageplan
Niederschrift
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Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 05.05.2008 492 60 40 Auszug aus der Niederschrift über die 21. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-Ost am 08.03.2007 Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschloss mit 16 Für-Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, UWG-MS) bei 2 Enthaltungen (CDU, FDP): „Die Verwaltung wird gebeten, bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für die Einfahrt in den Haus-Kleve-Weg zu prüfen.und verschiedene alternative Maßnahmen mit Kostendarstellung‘ent- scheidungsreif vorzuschlagen. Ferner sollte geprüft werden, ob in Höhe der Bushaltestelle ein Zebrastreifen zur Querung der Mondstraße eingerichtet werden kann.“ Verteiler: _
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mondstraße 2008
- Haus-Kleve-Weg
- Erikaweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0412/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37