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V/0679/2015

Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2016 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vorlagen 15.10.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 28.10.2015, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

31406 Zeichen

V/0679/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Eckpunkte, Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen 2016 in der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss fü r Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd e-
rung der Stadt Münster nimmt die für das Jahr 2016 prognostizierten Eckwerte und Ra h-
menbedingungen zur Kenntnis.  
 
2. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz u nd Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster nimmt die Schwerpunkte der Landesarbeitsmarktpolitik zur Kenn t-
nis. 
 
3. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförde-
rung der Stadt Münster stimmt der kommunalen Schwerpunktsetzung zu.  
 
4. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförd e-
rung der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, mit dem Ministerium für Arbeit, Integrat i-
on und Soziales des Landes NRW (MAIS) zu den Bundeszielen nach § 48b SGB II „Ver-
besserung der Integrationsquote“ und „Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher (LZB)“ 
im Rahmen folgender Korridore 
 
Verbesserung der Integrationsquote:   + 1 bis + 100 (Integrati o-
nen)  
Reduzierung der Langzeitleistungsbezieher:  0,0 % bis + 1,0% 
 
 
und zu den weiteren Zielen des MAIS im Rahmen dessen Schwerpunktsetzung „ Integrati-
onsquote der LZB“ und zu der Zahl der Langzeitarbeitslosen im Rahmen folgender Korrido-
re 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0679/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Bierstedt 
Ruf: 
60918-300 
E-Mail: 
Bierstedt@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0679/2015 
 
Verbesserung der Integrationsquote der LZB:  0,0%  bis + 3,5 %  
Reduzierung der Langzeitarbeitslosen:   - 30 bis + 30 (Personen) 
 
eine Zielvereinbarung abzuschließen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Umsetzung der Entscheidung entstehen keine unmittelbaren Kosten für den städtischen 
Haushalt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Eckwerte und Rahmenbedingungen 
 
A) Prognose für das Jahr 2016 
 
Das ifo -Institut für Wirtschaftsforschung München erstellt zusammen mit anderen Wirtschaftsfo r-
schungsinstituten zweimal im Jahr (jeweils im Frühjahr und im Herbst) eine Prognose für die wir t-
schaftliche Entwicklung der Welt und für Deutschland. Gemäß vorliegender Gemeinschaftsdiagn o-
se vom 16.04.2015 wird für das Jahr 2016 eine Zunahme des realen Bruttoinlandsproduktes (BIP) 
erwartet. Zugleich werden entsprechend günstige Perspektiven für den Arbeitsmarkt aufg ezeigt: 
Durch steigende Produktionszahlen soll die Zahl der Erwerbstätigen in beiden Jahren a nsteigen. 
Der Beschäftigungsaufbau soll eine deutliche Reduzierung der Zahl der Arbeitslosen im Jahre s-
durchschnitt und, damit einhergehend, niedrigere Arbeitslosenquoten zur Folge haben. 
 
In später erstellten Einzelprognosen verschiedener Institute1 - größtenteils aus den Sommermona-
ten 2015 - wurden diese positiven Erwartungen aus April weitgehend relativiert: Tendenziell we r-
den in diesen eher beständige Veränderungsraten für das Jahr 2016 hochgerechnet und von einer 
unverändert stabilen Wirtschaftsleistung für Deutschland ausgegangen. Während im Frühjahr 2015 
zudem noch eine deutliche Red uzierung der Zahl der Arbeitslosen prognostiziert wird, so zeigen 
die späteren Prognosen insbesondere für das Jahr 2016 folgerichtig niedrigere Veränderungsraten 
bis hin zur Stagnation.  
 
Die bislang veröffentlichten Publikationen der Wirtschaftsinstitute beziehen jedoch - mangels Aktu-
alität - die derzeitige Zuwanderungssituation in die BRD ab Herbst 2015 und die damit verbund e-
nen Auswirkungen in die Prognosen für das Jahr 2016 größtenteils nicht mit ein und sind somit 
hinsichtlich der Einschätzung zur wirtschaftlichen Lage und zur Entwicklung des Arbeitsmarktes 
insoweit bedingt aussagekräftig. Die Herbstausgabe der Gemeinschaftsdiagnose, die ggf. aktuelle-
re Tendenzen und Auswirkungen der wirtschaftl ichen Entwicklung der Welt und für Deutschland 
inklusive überarbeiteter Prognosen insb esondere für das Jahr 2016 abbilden wird, wird erst nach  
Erstellung dieser Vorlage veröffentlicht.  
 
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW) hat in seinen Herbstgrundl inien mit 
Stand vom 16.09.2015 auch die bis dahin aktuelle Entwicklung in die Prognosen mit einbezogen. 
Der Beschäftigungsaufbau soll sich weiter fortsetzen: Durch Migration wird die Zahl der Erwerb s-
personen demnach insgesamt steigen, während hingegen die Zahl der Arbeitslosen und, damit 
einhergehend, auch die Arbeitslosenquote im Jahr 2016 stagnieren werden.  
 
Dies liegt laut H erbstgrundlinien des DIW darin begründet, dass - ausgehend von knapp 800.000 
Flüchtlingen bis Ende des Jahres 2015 - die Zahl der daraus resultierenden zusätzlichen Arbeitslo-
                                                
1 Übersicht: Daten zur kurzfristigen Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung. Veröf-
fentlichung vom 07.September 2015.

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V/0679/2015 
sen, die in den Jahren 2015 und 2016 tatsächlich eine Beschäftigung suchen werden,  nach eige-
ner Berechnung lediglich rund 120.000 Personen betrage.2  
 
Hintergrund einer solchen Berechnung ist, dass Asylbewerber nach drei Monaten zwar Zugang 
zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten, zunächst jedoch grundsätzlich eine so genannte „Vo r-
rangregelung“ besteht. Sofern ein Deutscher oder ein Unionsbürger für die in Frage stehende B e-
schäftigung zur Verfügung steht, wird eine Beschäftigungserlaubnis in der Regel nicht erteilt. Diese 
einschränkende Prüfung entfällt erst nach fünfzehn Monaten.  
 
Die Gesamtheit der Asylbewerber – laut Schätzung der Bundesregierung rund eine Million bis E n-
de 2015 (Stand Mitte September) - gilt es jedoch zu differenzieren: Einem nicht u nerheblichen Teil 
wird voraussichtlich nach Beendigung des Asylverfahrens bereits im Jahr 2016 eine Aufenthaltser-
laubnis ausgestellt, die sowohl den Bezug von Leistungen nach dem SGB II als auch den uneinge-
schränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermö glicht (z.B. Antragsteller aus Syrien oder 
Afghanistan). Asylverfahren von Personen aus den so genannten Balkanstaaten hingegen werden 
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prozentual in geringfügigerem Maße positiv 
entschieden, der überwiegende Teil wird abgelehnt (betrifft u. a. Antragsteller aus Albanien oder 
Serbien). In diesen F ällen wird lediglich eine vorübergehende Duldung ausgestellt oder es erfolgt 
direkt die Rückfü hrung ins Heimatland, der Bezug von Leistungen nach dem SGB II ist zumeist 
ausgeschlossen.  
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht mit Stand vom 04.09.2015 in einer Pressemit-
teilung davon aus, dass im Jahr 2016 voraussichtlich zusätzlich bis zu 465.000 Personen und d a-
runter bis zu 335.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine Aufen thaltserlaubnis erhalten und 
daraufhin unmittelbar in den Leistungsbez ug nach dem SGB II einmünden werden. Anzumerken 
ist, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Pressemitteilung von ca. 800.000 Flüchtlingen bis 
Jahresende ausgegangen wurde. 
 
Der Landkreistag Nordrhein -Westfalen hat mit Rundschreiben vom 17.09.2015 mitg eteilt, dass 
dies für das Land Nordrhein-Westfalen einen Zugang von bis zu 99.000 Personen und darunter bis 
zu 71.000 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bedeutet. 
 
Die Umrechnung der genannten Prognosezahlen des Bundesministeriums und des Landkreistages 
Nordrhein-Westfalen ergibt für das Jobcenter Münster einen voraussichtlichen Zuwachs von bis zu 
1.450 Personen bzw. bis zu 1.050 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jahr 2016.  
 
Unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände, die die Veränderung der Besta ndszahlen im 
nächsten Jahr bedingen werden (u. a. Zuwanderung aus den EU-Mitgliedsstaaten und gesamtwirt-
schaftliche Entwicklung), lässt sich ein Anstieg im Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtig-
ten von rund sieben Prozent prognostizieren.  
 
Eckwerte SGB II 2011 2012 2013 2014 Prognos e
2015*
Prognos e
2016
Personen in Bedarfsgemeinschaften 19.903 20.436 20.546 20.781 21.144 22.594
Veränderungen gegenüber Vorjahr -1,3% 2,7% 0,5% 1,1% 1,7% 6,9%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 13.903 14.013 14.282 14.447 14.702 15.752
Veränderungen gegenüber Vorjahr -1,7% 0,8% 1,9% 1,2% 1,8% 7,1%
* Sow ohl bei den Personen in Bedarfsgemeinschaften als auch bei den erw erbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich bei der Prognose 
  für das Jahr 2015 jew eils um den errechneten Mittelw ert der Monate Januar bis Mai
 
Abbildung 1 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Datenstand Mai 2015), Prognose eigene Berechnung 
 
Diese sich von den Vorjahren erheblich unterscheidende Ausgangslage für das Jahr 2016 ist bei 
der Zielplanung in besonderem Maß zu berücksichtigen.  
                                                
2 Deutsche Wirtschaft: Starker Konsum stützt Wachstum. DIW Wochenbericht Nr. 38.2015. Deutsches Institut für Wir tschaftsforschung. 
Veröffentlichung 16.09.2015.

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V/0679/2015 
 
B) Arbeitsmarkt in Münster 
a)  Arbeitskräftenachfrage 
Die Stadt Münster bietet als regionales Oberzentrum spezifische Infrastruktur - und Dienstlei s-
tungsangebote wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachkliniken, Regionalbehörden, Fach - und Hochschu-
len, durch die neben dem Grundbedarf und dem mittelfristigen auch der spezifische Bedarf g e-
deckt werden kann. Diese Funktionsausstattung spiegelt sich auch in der Verteilung der Beschä f-
tigten nach Wirtschaftsbereichen wider: Der Tertiäre Sektor dominiert mit f ast 86 % (Quelle: Agen-
tur für Arbeit, Stand 31.12.2014) vor dem Produziere nden Sektor mit knapp 13 %. Bedeutende 
Sektoren sind das Gesundheits - und Sozialwesen mit 29.746 B eschäftigten sowie der Handel mit 
20.525 Beschäftigten. 
 
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach ausgewählten 
Wirtschaftsabschnitten/ Wirtschaftsabteilungen/ Wirtschaftsgruppen  
Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen / 
Wirtschaftsgruppen 
SV-pflichtige Beschäftigte am 
Stichtag Ende… 
Dez. 2014 Dez. 
2013 
Verände-
rung zum 
Vorjahr (%) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 156.217 152.589 2,4 
Gesundheits- und Sozialwesen 29.746 28.617 3,9 
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrze u-
gen 20.525 20.258 1,3 
Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Körpe r-
schaften 13.150 12.997 1,2 
Erbringung von Finanz - und Versicherungsdienstleistu n-
gen 11.511 11.308 1.8 
Immobilien, freiberufliche, wissenschaftliche und techn i-
sche Dienstleistungen 11.529 11.109 3,8 
Information und Kommunikation 9.810 9.545 2,8 
Baugewerbe 5.068 4.837 4,8 
Überlassung von Arbeitskräften 4.773 4.134     15,5 
Gastgewerbe 4.664 4.453 4,7 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2014 
 
Im Vergleich zum Vorjahr (Stand Dez. 2013) stieg die Anzahl der sozialversicherungspflichtig B e-
schäftigten in diesen Segmenten um 3,9 bzw. 1,3 %, während die Anzahl aller sozialversich e-
rungspflichtig Beschäftigten in Münster um 2,4 % wuchs.  
Wird nach dem Anforderungsniveau der einzelnen Tätigkeiten differenziert, dann kann festgestellt 
werden, dass ca. 12  % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster Helfertätigkeiten 
ausüben, ca. 70 % arbeiten als Fachkräfte oder Spezialisten3. 
                                                
3 Das Anforderungsniveau bildet die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit ab. Für weitere Informationen siehe auch die Klassifikation 
der Berufe 2010 (KldB 2010) unter www.statistik.arbeitsagentur.de.

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V/0679/2015 
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Berufe (KIdB 2010) 
 (Anforderungsniveau/ 
Berufshauptgruppen/-gruppen 
KldB2010) 
Anteile 
in %  
Dez. 14 
Beschäftigte am Stichtag 
Ende…  
Verände-
rung zum 
Vorjahr in 
% Dez. 14 Dez. 13 
Insgesamt 100 156.217 152.589 2,4 
darunter: Nach Anforderungsniveau der 
ausgeübten Tätigkeit (KldB 2010)       
Helfer   11,9  
                        
18.541 17.734 4,5 
Fachkraft   56,7  
                                             
88.520 85.759 3,2 
Spezialist   14,9  
                                             
23.265 22.807 2,0 
Experte   16,2  
                                             
25.298 24.799 2,0 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 31.12.2014  
 
Der Vergleich zum Vorjahr (2014) illustriert, dass die Zahl derjenigen, die Helfertätigkeiten aus ü-
ben, überdurchschnittlich gewachsen ist (4,5 %  ggü. 2,4 % im Durchschnitt). Dies könnte u.a. auf 
den Zuwachs von MitarbeiterInnen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (+15,5%) zurückz u-
führen sein.  
Gleichwohl verstetigt sich die Entwicklung zum „Fachkräfte“ -Arbeitsmarkt. Neben einer mehrjähr i-
gen beruflichen Ausbildung bzw. einem (Fach -) Hochschulstudium wird von sozialversicherung s-
pflichtig Beschäftigten mehrjährige Berufserfahrung sowie vertiefende Weiterbildungsqualifikati o-
nen erwartet, z.B. im kaufmänn ischen Segment im Arbeits- Personalmanagement, im Arbeitsrecht 
oder in der Lohn- und Bilanzbuchhaltung. 
Die Bedeutung der Wirtschaftsbereiche Handel sowie Finanz - und Versicherungswesen für den 
Arbeitsmarkt Münster zeigt sich auch anhand der gemeldeten Berufsausbildungsstellen. Bis zum 
August 2015 wurden insgesamt 2.307 Ausbildungsstellen gemeldet. Dies sind 52 Stellen mehr im 
Vergleich zum Vorjahr. Der Bereich „Gesundheit und Soziales“ ist in den Top 10 lediglich durch 
„Medizinische/r Fachangestellter“ vertreten (78 gemeldete Stellen)4. 
 
                                                
4 Diese U nterrepräsentanz dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in diesem Diagramm nur betriebliche Berufsausbi ldungsstellen 
erfasst werden. Das Ausbildungsspektrum im Sozialen Sektor umfasst darüber hinaus u. a. schulische oder universitäre Ausbildu ngen 
bzw. Qualifikationen.

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Seit Beginn des Berichtsjahres gemeldete Berufsausbildungsstellen 
Top 10 der Berufe 
 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand August 2015, Berichtsjahr: 2014/2015 
 
Bis zum August 2015 haben sich 1.529 Bewerber/Innen für eine Ber ufsausbildungsstelle gemeldet 
(Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Dies sind 86 Personen bzw. 5,3 % weniger als im 
Vorjahr. Wird diese Anzahl ins Verhältnis zu den gemeldeten Berufsausbildungsstellen gesetzt, 
dann ergibt sich ein Quotient von 1,51. Dies bedeutet, dass in Münster auf eine/n Bewerber/in 1,51 
Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,4. In den umliegenden Fl ä-
chenkreisen liegt der Quotient bei 0,82 (Kreis Coe sfeld), 0,77 (Kreis Warendorf) oder 0,9 (Kreis 
Steinfurt). Damit sind die grundsätzlichen Chancen auf Ausbildung für Jugendliche in Münster sehr 
gut. Es lässt sich dabei eine steigende Tendenz im Wettbewerb um Auszubildende beobachten: 
Unternehmen engagieren sich noch stärker als in den Vorjahren, um Jug endliche zu gewinnen. 
Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden, liegt an einem Mangel an geeigneten Bewerbu n-
gen5, an für junge Menschen teilweise unattraktiven Ausbildungsstellen und einem deutlich gesti e-
genem Anforderungsprofil. 
                                                
5 Quelle, IHK-Ausbildungsumfrage 2014, IHK-NRW

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V/0679/2015 
b) Arbeitskräfteangebot 
Aufteilung der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeit und Arbeitslose 
nach Rechtskreisen 
 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Arbeitslose nach Rechtskreisen und Leistungsberechtig te im 
SGB II, September 2015 
nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(6.479) 
erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte 
(14.812) 
Arbeitslose SGB III 
(2.940) 
Arbeitslose SGB II 
(6.387) 
dar. Langzeitarbeitslose SGB III 
(341) 
dar. Langzeitarbeitslose SGB II 
(3.516) 
leistungsberechtigte Personen in der Grundsicherung (21.291) Arbeitslose insgesamt  (9.327) 
 
 
 
Strukturdaten SGB II 
 
Bestand an Arbeitsuchenden Langzeitbeziehende (LZB) 17 Jahre und 
älter 
Gesamt  9.972 Gesamt, davon 9.235 
Bestand an Arbeitslosen Männlich 4.276 
Gesamt, davon  6.387 Weiblich 4.959 
56,2% Männer 3.587 Ausländer 2.064 
43,8% Frauen 2.800 Arbeitslose, davon 4.207 
8,3% 15 bis unter 25 Ja h-
re 
533 Ohne Hauptschulabschluss 1.622 
davon 2,0% 15 bis unter 20 Ja h-
re 
126 Hauptschulabschluss 1.193 
29,9% 50 Jahre und älter 1.911 Mittlere Reife 608 
 davon 17,0% 55 Jahre und älter 1.088 Fachhochschulreife 225 
55,0% Langzeitarbeitslose 3.516 Abitur/Hochschulreife 521 
davon 40,8% 25 bis unter 55 Ja h-
re 
2.609 (LZB) Erwerbstätige Leis-
tungsbeziehende 
 
3.127 
davon 12,5% 55 Jahre und älter 798 
24,6% Ausländer 1.570   
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, Report für Kreise und 
kreisfreie Städte, Nürnberg, September 2015

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V/0679/2015 
 
 
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen des Rechtskreises SGB II beträgt in 
Münster im Jahr 2014 53,2 % (aktuell 55%). Wie aus dem obenstehenden Diagramm ersichtlich 
ist, liegt der Wert damit unter dem Landes -, aber über dem Bundesd urchschnitt. Bis 2012 lag der 
Anteil noch unter dem Bundesschnitt.   
 
Aus den vorstehenden Daten lässt sich ableiten, dass es trotz relativ guter wirtschaftlicher Au s-
gangslage in Münster eine hohe verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit gibt. 
 
Neben der geschilderten Herausforderung für das Jobcenter Münster gilt daher auch im Jahr 2016, 
das bereits bestehende Arbeitskräfteangebot weiterhin so umfassend und passgenau zu betreuen 
wie in den Vo rjahren und die zielorientierte Eingliederungsarbeit ebenso stark for tzuführen wie 
bisher.  
 
Die Betreuung der Kunden erfolgt auch im Jahr 2016 nach dem so genannten fa:z -Modell (fa:z = 
Förderansatz:Ziel). Hierbei handelt es sich um ein Fallsteuerungskonzept, dass über eine kompl e-
xe Potenzialanalyse eine konsequente zielorientierte Förderung ermöglicht. 
 
 
 
Eigene Auswertung des Jobcenter Münster (Datenstand April 2015)

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V/0679/2015 
 
 
Die Abbildung zeigt, dass bereits im April 2015 lediglich ein Viertel der erwerbsfähigen Leistung s-
berechtigten für die direkte Vermittlung in den ersten Ar beitsmarkt zur Verfügung stand. Im Jahr 
2013 betrug dieser Anteil noch rund 34 % 6, erwartungsgemäß wird er im Jahr 2016 weiter sinken. 
Für den Großteil der Kunden des Jobcenters hingegen steht auch im nächsten Jahr zunächst e ine 
Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Vordergrund.  
 
Wie bereits verdeutlicht wurde, wird ein großer Teil der zuletzt - insbesondere aus Syrien - einge-
reisten Personen im Jahr 2016 in den Leistungsbezug nach dem SGB II einmünden und uneing e-
schränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Im Vordergrund werden für diesen Pe r-
sonenkreis jedoch zunächst der Besuch von Integrations- und Sprachkursen und die Anerkennung 
der ausländischen Schulabschlüsse und Berufsausbildungen stehen. Hier sollten Sprachkurse in 
Zusammenhang mit Beschäftigung (ggf. auch Arbeitsgelegenheiten) entwickelt werden.   
 
 
C) Finanzen 
 
Zu den Rahmenbedingungen zählt auch die finanzielle Ausstattung des Jobcenters. Aktuell sind 
vom BMAS noch keine verlässlichen Aussagen vorhanden. Nach ersten Berechn ungen des Br e-
mer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) ist für das Jobcenter Münster 
von nachfolgender Mittelausstattung auszugehen: 
 
Verwaltungskostenbudget: 13.764 Mio. Euro  + 1,5% ggü. Vorjahr 
EGT (klassisch)   10.908 Mio. Euro  + 8,0% ggü. Vorjahr 
Gesamtbudget:   24.672 Mio. Euro     
 
Hier sind noch keine weiteren Mittelverteilungen des BMAS aus Ausgaberesten 2015 berücksic h-
tigt. Die Höhe der den Jobcentern zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel wird erst mit E r-
lass der Eingliederungsmittelverordnung 2016 endgültig feststehen. 
 
Die Aufteilung des Eingliederungstitels zeichnet sich aktuell wie folgt ab:  
 
Haushaltspositionen Euro 
Umschichtung VH  2.300.000,00 € 
Vorbindungen 5.200.000,00 € 
Mittel für das Neugeschäft 4.172.000,00 € 
Ausfinanzierung 16e a.F.* - 764.000,00 € 
Gesamt 10.908.000,00 € 
 
 
* in Vorbindung enthalten 
 
Der im Vergleich zum Vorjahr höhere Umschichtungsbetrag in den Verwaltungshaushalt (VH) kann 
durch Projekte mit einem Fördervolumen von über 6,3 Mio. Euro in den nächsten 3 Jahren ko m-
pensiert werden (vgl. V/0685/2015). 
 
                                                
6 Vgl. Eingliederungsbericht 2013 Jobcenter Münster.

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V/0679/2015 
Zu 2. Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2016 in NRW 
 
 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslos e aktivieren und Integrationschancen 
verbessern 
 Erbringung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II weiter verbe s-
sern 
 Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, weiter verbessern 
 Herausforderungen bei der Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen bewältigen 
 Verbesserung der Arbeitsmarktzugänge für behinderte Menschen  
 
Zu 3. Strategische Ausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Jobcenters 
Münster 2016 ff. 
 
Die Ausrichtung bzw. der Schwerpunkt des Job centers und damit einhergehend die Priorisierung 
der zur Verfügung gestellten Ressourcen soll auf die Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit einer 
Dauer der Arbeitslosigkeit von über 2 Jahren gelegt werden. Hierbei gilt die Ausrichtung:  
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung 
Dies beinhaltet u.a. einen weiteren Ausbau von öffentlich geförderter Beschäftigung 
 incl. flankierende Angebote nach §§ 45 und 81 SGB III  
 thematische Andockung an den Arbeitgeber und Vermittlungsservice (AGVS) 
 Netzwerk 2. und 3. Arbeitsmarkt erweitern 
 Durchführung der Projekte gem. Planung 
 Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sicht- und nutzbar machen 
 Einführung einer Jobbörse im Jobcenter, sofern finanziell umsetzbar 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für ausgewählte Zielgruppen: 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für junge Menschen 
 Grundsatz: Ausbildung vor kurzfristiger Arbeitsaufnahme 
 Einstiegsqualifizierung 
 IdA Integration durch Austausch Move and Work 
 Stabilisierende Angebote mit Orientierung an echter „Arbeitswelt“ 
 Ausbildungsbereitschaft bei Arbeitgebern für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf e r-
höhen 
 Spezielle Angebote für junge Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für behinderte Menschen 
 EGZ mit Fokussierung auf behinderte Menschen 
 Probebeschäftigung gem. § 46 SGB III 
 Projektangebot: „Passt“ 
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung für Asylsuchende und Flüchtlinge 
 Schaffung eines Angebotes „Sprache und Arbeit“ bereits im Rechtskreis SGB III und damit 
einhergehend die Fortführung dort bereits ein geleiteter Förderstrategien bei einem Rechts-
kreiswechsel 
 Gestaltung eines Projektes „Unterstützung der Zielgruppe bei der Orientierung im Sozia l-
raum“ durch Langzeitarbeitslose 
 Weitere Mitwirkung zum Thema „Interkulturelle Öffnung von KMU“ mit dem Kommunale n 
Integrationszentrum 
 Schulung der Mitarbeiter/innen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz und sprac h-
sensibler Beratung 
 Beteiligung am „Integration Point“ in der Oxford Kaserne

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V/0679/2015 
Für die berufliche Integration der Asylsuchenden sind als Sozialleistungsträger insbesonde-
re die Agentur für Arbeit Ahlen -Münster sowie die Stadt Münster zuständig. Ziel des I n-
tegration Points ist die effektive und zügige Unterstützung der Flüchtlinge aus einer Hand 
bei der Integration in Arbeit oder Ausbildung. 
 
Die weitere Ko nkretisierung der Schwerpunkte erfolgt mit dem Arbeitsmarkt - und Integrationspro-
gramm 2016.  
 
Ausgehend von der Schwerpunktsetzung und nach fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung 
des örtlichen Beirates sowie weiteren Fachämtern der Stadtverwaltung  ist die Verteilung des Ei n-
gliederungstitels (EGT) auf die verschiedenen Instrumente des SGB II bzw. SGB III wie folgt vo r-
gesehen: 
 
 
 
 
Die entsprechende Beratung zur Verteilung und Einsatzes der Eingliederungsmittel sowie der i n-
haltlichen Ausgestaltung der  Angebote erfolgte in der Sitzung des Beir ates am 22.09.2015.Dort 
wurde auch vereinbart in der Novembersitzung das Thema „Flüchtlinge und SGB II“ vertiefend zu 
beraten.  
 
Zu 4. Bundesziele gem. § 48b SGB II  und ergänzende Ziele des Landes 2016 
 
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
Zum Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ sind dem MAIS NRW für das 2016 
konkrete Zielwerte als Angebot zu übermitteln und ggf. zu verhandeln.  
Das Ziel wird durch die Kennzahl „K2 – Integrationsquote“ ausgedrückt. Diese wird aus dem Qu o-
tienten der Summe der Integrationen im Bezugsmonat und den vorangegangenen elf Monaten 
(Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vo r-
monat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner) gebildet.  
Die Zahl der Flüchtlinge, die in den kommenden Monaten und im nächsten Jahr in den Leistung s-
bezug nach SGB II einmünden, lässt sich nur schwer zuverlässig schätzen. Das MAIS NRW hat 
daher für das Jahr 2016 entschieden, nicht die Steig erung der Integrationsquote zu vereinbaren , 
sondern nur die Steigerung der absoluten Zahl der Integrationen.

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Hinsichtlich der Zielerreichung für das aktuelle Jahr 2015 ist erkennbar, dass der mit dem MAIS 
NRW vereinbarte Zielwert zur K2 im Berichtsmonat A ugust 2015 voraussichtlich deutlich übe r-
schritten wird (zum jetzigen Zeitpunkt liegen vorläufige Daten vor). Eine erneute prägnante Steig e-
rung dieser Zahl ist in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Prognose sowie der im kommenden 
Jahr anstehenden Herausf orderungen in Bezug auf die Flüchtlingssituation unrealistisch. Es wird 
daher vorgeschlagen, mit dem MAIS NRW eine moderate Steigerung der Summe der Integrati o-
nen gegenüber dem Jahr 2015 
von +1 bis +100 Integrationen 
(Steigerung von voraussichtlich etwa 3.450 auf 3.451 bis 3.550 Integrationen) zu vereinbaren. 
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug  
Das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“7 ist ebenfalls mit konkreten Zielwerten zu 
beplanen. Ausgedrückt wird dieses Ziel durch die Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an 
Langzeitleistungsbeziehern (LZB)“.  Diese setzt den Bestand der LZB des aktuellen Jahres mit 
dem Bestand des Vorjahres in Relation. 
Wie bereits erläutert, steht das Jobcenter Münster im Jahr 2016 vor der Herausforderung, d en be-
sonderen Anforderungen und Bedarfen der einmündenden Flüchtlinge gerecht zu werden. Ker n-
punkte sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ein schne l-
ler Spracherwerb und die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung. Für die Aufnahme von Arbeit und 
Ausbildung bedarf es neben einem Sprachkurs in der Regel der Stärkung weiterer Ressourcen 
durch das Jobcenter. Eine große Anzahl von Flüchtlingen wird daher durch Maßnahmen zu fördern 
sein. Die Betreuung und Unterstützung der Flüchtl inge bedeutet insoweit einen hohen Zeit - und 
Kostenaufwand für das Jobcenter Münster, von einer verstärkten Ressourcenbindung hinsichtlich 
entsprechend passgenauer Maßnahmen ist auszugehen. 
Bei der Gruppe der LZB bedarf es allerdings grundsätzlich einer we itreichenden Unterstützung 
durch das Jobcenter. Im aktuellen Jahr ist bisher eine Verringerung des Langzeitleistungsbezugs 
gegenüber dem Vorjahr festzustellen, dies wurde insbesondere durch eine hohe Anzahl an Aktivie-
rungsmaßnahmen für LZB erreicht. Ohne e ntsprechende Maßnahmen (z.B. für die Qualifizierung) 
lässt sich der Langzeitleistungsbezug dauerhaft oft nicht überwinden. Obwohl es sich bei den 
Flüchtlingen, die im Jahr 2015 in die Bundesrepublik eingereist sind bzw. im Jahr 2016 einreisen 
werden, per Definition nicht um  LZB handeln kann, wirkt der Zustrom sich – unter anderem durch 
verstärkte Maßnahmenplanung für diese Personengruppe - insofern dennoch auf die Entwicklung 
des Bestands der LZB im Jobcenter Münster aus.  
Hinzu kommt, dass Leistungsbezieh er aufgrund des hohen Mietniveaus in Münster trotz der Au f-
nahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oft nicht aus dem Leistungsbezug au s-
scheiden können, sondern als Einkommensaufstocker im Bezug verbleiben. 
Unabhängig davon prognostiziert da s BMAS, dass durch Bestandsveränderungen auf Grund des 
Alters voraussichtlich 93 LZB mehr in den Langzeitleistungsbezug eintreten als austreten werden. 
Unter Anbetracht dieser Entwicklungen wird für die Veränderung des Bestands der LZB ein Ang e-
botswert  
von 0,0 bis +1,0 %

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als realistisch eingestuft.  
Darüber hinaus hat das MAIS NRW auf entsprechender Schwerpunktsetzung für das Jahr 2016 
erstmalig vorgesehen, neben der Kennzahl „K3 - Veränderung des Bestands an LZB“  zu der E r-
gänzungsgröße „K3E1 - Integrationsquote der LZB“ und zu der Zahl der Langzeitarbeitslosen 8 ei-
nen konkreten Zielwerte vereinbaren. 
Die Integrationsquote der LZB entspricht der Summe der Integrationen von LZB im Bezugsmonat 
und den vorausgegangen elf Monaten (Zähler) im Verhältnis zu dem d urchschnittlichen Bestand 
der LZB im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). 
Wie bereits zuvor ausgeführt, bedarf es oftmals eines hohen Aufwandes, um einen LZB in Arbeit 
oder Ausbildung zu integrieren. Vor dem Hintergrund, dass auch im Jahr  2016 erneut ein Schwer-
punkt auf die LZB gelegt wird, wird davon ausgegangen, dass eine Steigerung der Integration s-
quote der LZB 
von 0,0 % bis +3,5 % 
erzielt werden kann. 
Zusätzlich ist gegenüber dem MAIS NRW anzugeben, wie sich die Zahl der Langzeitarbeit slosen 
im Jahr 2016 verändert. Seit 2010 ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen des Rechtskreises SGB II 
in Münster kont inuierlich angestiegen. Dieser Entwicklung soll entgegengewirkt werden. Ziel ist 
eine weitgehende Stagnation der Langzeitarbeitslosen. Hierzu wird ein Korridor  
von -30 bis +30 Langzeitarbeitslosen 
vorgeschlagen.  
Weiteres Vorgehen: 
Die Verwaltung wird auf der Basis der mit dieser Vorlage beschlossenen Werte den Abschluss 
einer Zielve reinbarung mit dem Land anstreben. Sollte dies ohne Abwei chungen nicht möglich 
sein, wird die Verwaltung erst nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für Sozi a-
les, Stiftungen, Gesundheit, Ve rbraucherschutz und Arbeitsförderung eine Zielvereinbarung mit 
modifizierten Zielwerten abschließen. Dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 
Fachausschuss wird über den Abschluss der Zielvereinbarung berichtet (Ratsbeschluss zur Vorl a-
ge V/0715/2012/1). 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
  
                                                                                                                                                            
7 Langfristiger Leistungsbezug bzw. Langzeitleistungsbezug liegt vor, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den vergangenen 24 
Monaten mind. 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichte rwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit 
einzubeziehen, werden LZB ab Vollendung des 17. Lebensjahres ausgewiesen. 
8 Langzeitarbeitslos sind Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.

Beratungsverlauf (1)

28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0679/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37