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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.08.2023 betreffend "Zustand der Verkehrsschilder in Köln" (AN/1350/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2977/2023 vom 28.09.2023

Stand: Am 21.11.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 28.09.2023 2977/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 21.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.08.2023 betreffend "Zustand der Verkehrsschilder in Köln" (AN/1350/2023) Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Wie nimmt die Verwaltung zu dieser Untersuchung Stellung?“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Untersuchung eingehend geprüft und qualifiziert. Der ermittelte statisti- sche Wert der Zustände wurde auf der Grundlage der Ergebnisse einer sehr kurzen Erfas- sungsphase durch die kameratechnisch ausgestatteten Abfallsammelfahrzeuge der Betreiber- firma hochgerechnet. Eine Differenzierung der Verkehrszeichen nach z. B. Gefahrenzeichen, Richtzeichen oder Hinweisbeschilderung und ortsfester Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung hat nicht stattgefunden. Eine Bewertung der Schilderqualitäten auf der Grundlage visueller Ein- schätzungen durch entsprechendes Fachpersonal und unter Berücksichtigung der gesetzli- chen Rahmenbedingung ist ebenso nicht erfolgt. Somit sind können die Ergebnisse der Unter- suchung nicht bewertet werden. Das Projekt zeigt allerdings sehr gut, in welche Richtung die technische Entwicklung gehen und wie Künstliche Intelligenz auch für vergleichbare Einsatzgebiete perspektivisch sinnvoll genutzt werden kann. Es wird jedoch auch deutlich, dass eine reine Datenerfassung ohne Qualifizierung durch ent- sprechendes Fachpersonal, Implementierung in vorhandene IT-Landschaften sowie Berück- sichtigung vorhandener Organisationsstrukturen für den Einsatz im Bereich der baulichen Un- terhaltung nicht ausreicht. Die Verwaltung untersucht gemeinsam mit dem Stadtwerkekonzern bereits in mehreren ver- gleichbaren Projekten mögliche Einsatzgebiete, um damit wirtschaftlich und effizient beste- hende Synergien zu nutzen. Aktuell sind die vorhandenen technischen Rahmenbedingungen noch nicht für einen Einsatz im Echtbetrieb geeignet. Die Projektbeteiligten blicken jedoch op- timistisch in die Zukunft. Frage 2: „Nach welchen Kriterien legt die Verwaltung die Untersuchungsabstände fest?“ 2 Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung richtet sich bei der Festlegung der Kontrollabstände grundsätzlich nach Be- deutung und Priorisierung des kontrollierten Streckenbereiches. Grundlage für die operative Umsetzung bilden die Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversi- cherer Frage 3: „Welche Arten von Mängeln bedürfen nach Ansicht der Verwaltung einer Behebung?“ Antwort der Verwaltung: Die Schäden an den Verkehrszeichen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur werden kategori- siert und entsprechend der Priorisierung (also Schwere der Beschädigung und Bedeutung der Verkehrszeichen) direkt oder mittelfristig behoben. Dies erfolgt immer unter dem Verkehrssi- cherheitsaspekt. Gestalterische Belange und/oder Fragestellungen aus der Stadtbildpflege spielen in diesem Kontext eine eher untergeordnete Rolle. Frage 4: „Wie sehen die Verfahren und Zeitabläufe zwischen der Feststellung eines Mangels und des- sen Beseitigung aus?“ Antwort der Verwaltung: Die Identifizierung von Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgt in ers- ter Linie mittels Erfassung durch den Straßenkontrolldienst. Darüber hinaus werden Meldun- gen Dritter über unterschiedliche Kanäle (z. B. Sag`s uns, Email, Telefon, Post) durch ge- schultes Fachpersonal qualifiziert und in einem digitalen System erfasst. Nach der Feststellung des Schadens und kategorisierten Aufnahme in das Erfassungssystem wird die verkehrliche Relevanz beurteilt und entsprechend priorisiert eine Abarbeitung beauf- tragt. Die zeitliche Priorisierung ergibt sich aus der verkehrlichen Bedeutung und Schwere der festgestellten Mängel. Frage 5: „Wird die Stadt Köln die Rubrik „Verkehrszeichen“ in die Bürger-Meldeseite „Sag’s uns“ auf- nehmen?“ Antwort der Verwaltung: Bereits jetzt können Bürger*innen Schäden an Verkehrszeichen bei „Sag’s uns“ melden. Die- ses geschieht unter der Kategorie „Straßen-, Geh- und Radwegschäden“, da diese sogenann- ten Objektschäden im näheren verwaltungstechnischen Bezug zu dieser Kategorie stehen. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2023

    Verkehrsausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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