AnS/0011/2021
Verkehrssicherung Gremmendorfer Weg
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32.12.0014 22.08.2023 Frau Grüber 3283 An die Bezirksvertretung Münster-Südost eonnasannn über Herrn Stadtrat Heuer Dezernant Eing. 05, SEP. z023 über 33.26 Verkehrssicherung Gremmendorfer Weg e Antrags-Nr. AnS/0011/2021 der CDU-Fraktion vom 02.02.2021 Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit auf dem Gremmendorfer Weg, zwischen dem Bahnübergang und der Villa Kahmann verbessert werden kann. Es werden die Verkehrssituationen an den Grundstücksausfahrten auf den Gremmendorfer Weg bemängelt. Die Sicht nach links sei durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Sie regen an, Maßnahmen zu treffen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Straßenverkehrsräume werden nach gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gestaltet. An Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen sind ausreichende Sichtfelder zu parkenden Kraftfahrzeugen einzuhalten. Knotenpunkte im Sinne der o. g. Vorgaben sind Kreuzungen, Einmündungen von Straßen, Kreisverkehre und Übergänge. Bei der Anlage von Parkstreifen oder -buchten sind am Beginn und am Ende ebenfalls nur an Knotenpunkten ausreichende Sichtfelder festzulegen. Grundstückszufahrten und Anliegerfahrgassen bleiben hier unberücksichtigt und sind gesetzlich nicht vorgesehen. Die Grundstückszufahrten entlang des oben genannten Bereichs sind jeweils Anliegerfahrgassen und dienen der Erschließung der Häuser. Es handelt sich hier nicht um einen Knotenpunkt. Diese Zufahrten werden zur Fahrbahn zunehmend aufgeweitet und haben dann eine Breite von mindestens 6 m. Im Vergleich zu anderen Grundstückszufahrten auf anderen Hauptverkehrsstraßen sind diese Grundstückszufahrten großzügig bemessen. Die Pflasterung in diesem Bereich wurde bis zur Fahrbahnkante vorgezogen. Auf sämtlichen Ausfahrten im Gremmendorfer Weg wurden die Radwegfurten durch rote Pflasterung hervorgehoben. Nach den Radwegfurten bestehen Vorschuhungen, die es ermöglichen, sich zunächst auf den Radverkehr und anschließend auf den Fahrzeugverkehr auf dem Gremmendorfer Weg zu konzentrieren. Diese Vorschuhungen sind mit einer Länge von bis zu 4,50 m so großzügig gestaltet, dass ein PKW den Fuß- und Radweg nicht behindert. Auf dieser Fläche kann sich der ausfahrende Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts einordnen, um ausreichend Sicht auf den kommenden Fahrzeugverkehr zu haben. Darüber hinaus verdeutlichen sie die Grundstückszufahrten und beugen widerrechtlichem Parken vor. Zusätzlich positiv zu erwähnen ist, dass im genannten Bereich keine Auffälligkeiten in der Unfallstatistik bestehen. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist es bei den Grundstücksausfahrten möglich, sich vorsichtig und sicher in den Gremmendorfer Weg hin= einzutasten, bis eine Ausfahrt möglich ist. Weitere verkehrssichernde Maßnahmen sind nicht erforderlich. Weiterhin fragten Sie nach einer Möglichkeit zum Aufstellen von Verkehrsspiegeln. Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Grundsätzlich stellen sie nur ein Behelf dar, der den Verkehrsteilnehmer an unübersichtlichen Stellen unterstützen soll. . Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind jedoch auch Nachteile verbunden, die den Vorteil der besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen die Aufstellung eines Verkehrsspiegels, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer die gefahrene Geschwindigkeit eines herannahenden Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschätzen können. Werden -Geschwindigkeiten unterschätzt, kann es durch die aus den Einmündungen ausfahrenden Verkehrsteilmehmer zu erheblichen Gefahrensituationen kommen. Radfahrer und Motorradfahrer werden im Spiegel zu schmalen Silhouetten und werden daher nicht rechtzeitig wahrgenommen. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie Regen, Nebel, Schnee oder Frost die Wirkung eines.Spiegels beeinträchtigen können. Ebenso können fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein Verkehrsspiegel nicht von der Umschaupflicht. Der alleinige Blick in den Verkehrsspiegel ist nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich insbesondere an Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren ergeben. Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht geeignet, eine bestehende Sichtbehinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Vielmehr birgt sie eine zusätzliche Gefahrenquelle für die den Spiegel benutzenden Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Auf privater Fläche dürften Bürgerinnen und Bürger einen Spiegel aufstellen, jedoch nicht auf öffentlicher Fläche. Der Gremmendorfer Weg ist eine öffentliche Fläche. Somit dürfen hier Bürgerinnen und Bürger nicht eigenmächtig Verkehrsspiegel oder Verkehrszeichen anbringen. N Ä | u / / /
Originalanregung der CDU-Fraktion
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CDU‐Fraktion in der BV Südost CDU-Kreisverband Münster e.V. Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 1 Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244 Kissenkötterweg 18, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Telefon. 02506 / 708 79 90 www.cdu-muenster.de kassenbrock@cdu-muenster.de A024 ‐ 2021_02_02_Verkehrssicherung Gremmendorf.docx Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, den 02. Februar 2021 Verkehrssicherung Gremmendorfer Weg Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt im Bereich des Gremmendorfer Weges zwischen Bahnübergang ehem. Haus Heuckmann bis zum Ehrenmal verkehrssichernde Maßnahmen an den Ein/Ausfahrten auf der Seite Fahrtrichtung Angelmodde in die Fahrba hn stadteinwärts hinein zu prüfen, besonders im Bereich Villa Kahmann. Dabei soll insbesondere zum möglichen Aufstellen von Konvexspiegeln auf der gegenüberliegenden Straßenseite Stellung genommen werden und zu der Frage, ob es Bürgerinnen und Bürgern im Falle des Versagens einer Aufstellung erlaubt ist, eigene Spiegel aufstellen zu dürfen. Für die CDU‐Fraktion: Alf R. Kassenbrock Fraktionsvorsitzender AnS/0011/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Mauritzstraße 4
- Münsterstraße 7
- Gremmendorfer Weg 32
- Kissenkötterweg 18
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0011/2021
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 15.04.2021
- Erstellt
- 10.02.2021 09:32