Mandari Insight

AnS/0011/2021

Verkehrssicherung Gremmendorfer Weg

Anregung in der BV Südost 15.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.10.2023, TOP 6.2

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

· application/pdf

Ansehen

Originalanregung der CDU-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

4995 Zeichen

32.12.0014 22.08.2023
Frau Grüber 3283

An die Bezirksvertretung
Münster-Südost

eonnasannn

über
Herrn Stadtrat Heuer

Dezernant

Eing. 05, SEP. z023

über
33.26

Verkehrssicherung Gremmendorfer Weg

e Antrags-Nr. AnS/0011/2021 der CDU-Fraktion vom 02.02.2021

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, wie die Verkehrssicherheit auf dem
Gremmendorfer Weg, zwischen dem Bahnübergang und der Villa Kahmann verbessert
werden kann.

Es werden die Verkehrssituationen an den Grundstücksausfahrten auf den Gremmendorfer
Weg bemängelt. Die Sicht nach links sei durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Sie regen
an, Maßnahmen zu treffen, um die Sichtverhältnisse zu verbessern.

Straßenverkehrsräume werden nach gesetzlichen Regelungen und Richtlinien gestaltet. An
Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen sind ausreichende
Sichtfelder zu parkenden Kraftfahrzeugen einzuhalten. Knotenpunkte im Sinne der o. g.
Vorgaben sind Kreuzungen, Einmündungen von Straßen, Kreisverkehre und Übergänge.

Bei der Anlage von Parkstreifen oder -buchten sind am Beginn und am Ende ebenfalls nur an
Knotenpunkten ausreichende Sichtfelder festzulegen. Grundstückszufahrten und
Anliegerfahrgassen bleiben hier unberücksichtigt und sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Die Grundstückszufahrten entlang des oben genannten Bereichs sind jeweils
Anliegerfahrgassen und dienen der Erschließung der Häuser. Es handelt sich hier nicht um
einen Knotenpunkt.

Diese Zufahrten werden zur Fahrbahn zunehmend aufgeweitet und haben dann eine Breite
von mindestens 6 m. Im Vergleich zu anderen Grundstückszufahrten auf anderen
Hauptverkehrsstraßen sind diese Grundstückszufahrten großzügig bemessen.

Die Pflasterung in diesem Bereich wurde bis zur Fahrbahnkante vorgezogen. Auf sämtlichen
Ausfahrten im Gremmendorfer Weg wurden die Radwegfurten durch rote Pflasterung
hervorgehoben. Nach den Radwegfurten bestehen Vorschuhungen, die es ermöglichen, sich
zunächst auf den Radverkehr und anschließend auf den Fahrzeugverkehr auf dem
Gremmendorfer Weg zu konzentrieren.

Diese Vorschuhungen sind mit einer Länge von bis zu 4,50 m so großzügig gestaltet, dass ein
PKW den Fuß- und Radweg nicht behindert. Auf dieser Fläche kann sich der ausfahrende
Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts einordnen, um ausreichend Sicht auf den
kommenden Fahrzeugverkehr zu haben. Darüber hinaus verdeutlichen sie die
Grundstückszufahrten und beugen widerrechtlichem Parken vor.

Zusätzlich positiv zu erwähnen ist, dass im genannten Bereich keine Auffälligkeiten in der
Unfallstatistik bestehen.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde und des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist es bei den
Grundstücksausfahrten möglich, sich vorsichtig und sicher in den Gremmendorfer Weg hin=
einzutasten, bis eine Ausfahrt möglich ist. Weitere verkehrssichernde Maßnahmen sind nicht
erforderlich.

Weiterhin fragten Sie nach einer Möglichkeit zum Aufstellen von Verkehrsspiegeln.

Verkehrsspiegel sind keine Verkehrseinrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Grundsätzlich stellen sie nur ein Behelf dar, der den Verkehrsteilnehmer an unübersichtlichen
Stellen unterstützen soll. .

Mit der Aufstellung von Verkehrsspiegeln sind jedoch auch Nachteile verbunden, die den
Vorteil der besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen die Aufstellung eines
Verkehrsspiegels, dass nicht alle Verkehrsteilnehmer die gefahrene Geschwindigkeit eines
herannahenden Kraftfahrzeuges im Verkehrsspiegel richtig einschätzen können. Werden
-Geschwindigkeiten unterschätzt, kann es durch die aus den Einmündungen ausfahrenden
Verkehrsteilmehmer zu erheblichen Gefahrensituationen kommen. Radfahrer und
Motorradfahrer werden im Spiegel zu schmalen Silhouetten und werden daher nicht rechtzeitig
wahrgenommen.

Auch gilt es zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Witterungsverhältnisse wie Regen,
Nebel, Schnee oder Frost die Wirkung eines.Spiegels beeinträchtigen können. Ebenso können
fremde Lichtquellen die Wirkung des Verkehrsspiegels mindern. Weiterhin entbindet ein
Verkehrsspiegel nicht von der Umschaupflicht. Der alleinige Blick in den Verkehrsspiegel ist
nicht ausreichend. Es kommt somit eine Blickrichtung hinzu. Daraus können sich insbesondere
an Straßen mit einem höheren Verkehrsaufkommen zusätzliche Gefahren ergeben.

Die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist daher nicht geeignet, eine bestehende
Sichtbehinderung wirkungsvoll zu beseitigen. Vielmehr birgt sie eine zusätzliche
Gefahrenquelle für die den Spiegel benutzenden Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund und
den Erfahrungen bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter
in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen.

Auf privater Fläche dürften Bürgerinnen und Bürger einen Spiegel aufstellen, jedoch nicht auf
öffentlicher Fläche. Der Gremmendorfer Weg ist eine öffentliche Fläche. Somit dürfen hier
Bürgerinnen und Bürger nicht eigenmächtig Verkehrsspiegel oder Verkehrszeichen anbringen.

N

Ä
|
u /

/

/

Originalanregung der CDU-Fraktion

1276 Zeichen

CDU‐Fraktion in der BV Südost 
CDU-Kreisverband Münster e.V.  Alf R. Kassenbrock Seite 1 / 1 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster  CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost 
Telefon 0251 / 418420, Fax 0251 / 4184244  Kissenkötterweg 18, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de   Telefon. 02506 / 708 79 90 
www.cdu-muenster.de  kassenbrock@cdu-muenster.de 
 
A024 ‐ 2021_02_02_Verkehrssicherung Gremmendorf.docx 
 
 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost 
Münsterstraße 7 
48167  Münster  
   Münster, den 02. Februar 2021 
 
 
Verkehrssicherung Gremmendorfer Weg 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt im Bereich des Gremmendorfer Weges zwischen Bahnübergang 
ehem. Haus Heuckmann bis zum Ehrenmal verkehrssichernde Maßnahmen an den Ein/Ausfahrten 
auf der Seite Fahrtrichtung Angelmodde in die Fahrba
hn  stadteinwärts hinein zu prüfen, besonders 
im Bereich Villa Kahmann. 
 
Dabei soll insbesondere zum möglichen Aufstellen von Konvexspiegeln auf der gegenüberliegenden 
Straßenseite Stellung genommen werden und zu der Frage, ob es Bürgerinnen und Bürgern im Falle 
des Versagens einer Aufstellung erlaubt ist, eigene Spiegel aufstellen zu dürfen. 
 
 
 
Für die CDU‐Fraktion: 
 
Alf R. Kassenbrock 
Fraktionsvorsitzender 
 
  
AnS/0011/2021

Beratungsverlauf (1)

24.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 6.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Mauritzstraße 4
  • Münsterstraße 7
  • Gremmendorfer Weg 32
  • Kissenkötterweg 18

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnS/0011/2021
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
15.04.2021
Erstellt
10.02.2021 09:32