V/0208/2005
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg
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Anlage - Plan
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Anlage zurVorlageNr.208/2005 Teilaufhebung
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg Beschluss zur Teilaufhebung Beratungsfolge 12.04.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.04.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.05.2005 Hauptausschuss Vorberatung 11.05.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 401: Stadthafen I / Albersloher Weg ist gemäß §§ 2 (1) Und 1 (8) Bauge- setzbuch für den Teilbereich Albersloher Weg / Bernhard-Ernst-Straße / Hafenweg aufzuheben. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 (1) Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch verzichtet. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungs- planes Nr. 401 der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 401 sieht in dem aufzuhebenden Teilbereich überbau- bare Grundstücksflächen in der Flucht des Stadtwerkegebäudes vor und überplant den Anschluss Albersloher Weg / Hansaring. Diese Planung geht von der Voraussetzung aus, dass die Trassen- führung des Albersloher Weges unter Inanspruchnahme des Grundstückes „Zum Landsmann“ geradlinig als Unterführung DB fortgesetzt würde, und setzt damit den Erwerb dieses Grundstü- ckes voraus. Die Erwerbsverhandlungen waren bis dato nicht erfolgreich zu führen. Neuerliche verkehrsplanerische Prüfungen für den Bereich der DB-Unterführung ergeben, dass eine Verschwenkung des Albersloher Weges im Bereich Stadtwerke / Hafenplatz / Hafenweg / Parkplatz Feuerwache sowohl verkehrstechnisch als auch städtebaulich möglich ist. Da zudem die Flächen, die für diese vertretbare Verschwenkung östlich des Albersloher Weges benötigt werden, in städtischem Besitz sind, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Enteignung für Grundstücks- flächen westlich Albersloher Weg. Vorlagen-Nr.: V/0208/2005 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Hülk Ruf: 492 6122 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 22.03.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Der Gesamtbereich DB-Unterführung Albersloher Weg / Hafenstraße wird Gegenstand eines neu- en Bebauungsplanes sein. Davon unabhängig ist der Flächenbedarf für den Albersloher Weg im Bereich des Baublockes Albersloher Weg / Bernhard-Ernst-Straße / Hafenweg (Alte Feuerwache) durch den bisher erfolgten Ausbau bis zum Hafenplatz und das Grundstück Landsmann bereits heute so hinreichend fixierbar, dass die Entwicklung dieses Blockes zeitlich von der weiteren Stra- ßenplanung abgekoppelt werden kann. Der Planungsausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung am 07.11.2002 im Grundsatz die ver- schwenkte Straßenführung bestätigt und zur Grundlage für die Entwicklung der angrenzenden Grundstücke erklärt. Der Bebauungsplan Nr. 401 ist insofern im Teilbereich der sinnfälligen Ver- schwenkung der Verkehrstrasse nach Osten („Block Feuerwache“) obsolet geworden. Da die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 401 zu den überbaubaren Grund- stücksflächen einer Bebauung entgegenstehen, ist es sinnvoll und notwendig, den Plan in diesem Bereich aufzuheben. Eine Neubeplanung per Bebauungsplan ist nicht erforderlich, da schon das geltende Planungsrecht zu Art und Maß der baulichen Nutzung am umgebenden Bestand orientiert war und die Neubebauung auch weiterhin dem Maßstab der Umgebung folgen soll. Ziel der Teil- aufhebung ist dementsprechend die Bebaubarkeit des Blockes gemäß § 34 Baugesetzbuch. Nach der Beteiligung der Behörden werden die parlamentarischen Gremien in einer Berichtsvorla- ge über die Offenlegung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 401 informiert. Auf eine Bür- geranhörung kann gemäß § 3 (1) Satz 2 Nr. 1 Baugesetzbuch verzichtet werden, da sich die Teil- aufhebung auf das übrige Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Der Baublock Alte Feuerwache befindet sich mit Ausnahme der nördlichen Eckbebauung im Ei- gentum der Stadt Münster und soll zeitnah einer Vermarktung und baulichen Entwicklung zuge- führt werden. Über die städtebauliche Optimierung, die der Neubebauung vorausgehen soll, wird parallel zum Aufhebungsverfahren weiter berichtet. I.V. gez. Joksch Stadtbaurat Anlagen: Planausschnitt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bebauungsplan Nr. 401 (amtlicher Umring) amtlich
- Bernhard-Ernst-Straße
- Hafenstraße
- Albersloher Weg
- Hafenweg
- Hansaring
- Hafenplatz
Bebauungsplan Nr. 401
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Stadthafen I / Albersloher Weg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0208/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.03.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37