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V/0125/2012

Fritz-Stricker-Straße - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler Straße

Vorlagen 08.02.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 13.03.2012, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_V-0125-2012

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Ansehen

Lageplan Mecklenbecker Str

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Ansehen

Beschlussvorlage

14666 Zeichen

V/0125/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fritz-Stricker-Straße - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler Straße 
- Baubeschluss Straßen- und Brückenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung 
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die „Fritz-Stricker-Straße“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10161 Blatt 1(1)) verlängert und durch ei-
nen Kreisverkehr an die Mecklenbecker Straße angebunden.  
2. Die Fuß- und Radwegebrücke von der Schlautstiege zur Ossenkampstiege über die Fritz-
Stricker-Straße wird auf der Grundlage des 1. Preisträgerentwurfes aus dem Realisie-
rungswettbewerb „Schlautbogen“ ausgebaut. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2.900.000 € 
entstehen. Diese teilen sich folgendermaßen auf: 
Bau der Verkehrsflächen   ca. 1.400.000 € 
Bau der Brücke    ca.    500.000 €  
Entsorgung der Altlasten   ca.  1.000.000 € 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0125/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.02.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0125/2012 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und  
-anlagen  
   
Investitions-
maßnahme 
4007 Fritz-Stricker-Straße,  
Entlastungsstraße 
Mecklenbeck 
 
   
Auszahlungen    
 
2012 
2013 
 
 
1.500.000 
1.400.000 
2.900.000 
Bereits vera n-
schlagt: 
   775.000 € 
   831.000 € 
1.606.000 € 
Einzahlungen   2012 
2013 
2014 
850.000 
850.000 
     37.000 
1.737.000 
   300.000 € 
   558.400 € 
     20.000 € 
   878.400 € 
Saldo: -1.163.000   -727.600 € 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den Gesamtauszahlungen für die Maßnahme bereits 
insgesamt 1.606.000 € im Haushaltsplan 2012 im Teilfinanzplan der Produktgruppe 1201 „Berei t-
stellung von Verkehrsflächen und –anlagen“ veranschlagt ist. Der zusätzliche Mehrbedarf in Höhe 
von 1.294.000  €, der sich insbesondere aus der nicht vorhersehbaren Entsorgung der Altlasten 
ergibt, wird haushaltstechnisch in 2012 zunächst aus dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1201 
im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt.  
Die endgültige haushaltsmäßige Neuveranschlagung der Maßnahme erfolgt – vorbehaltlich der 
Zustimmung des Rates – über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und im Rahmen der Aufste l-
lung des Haushaltsplanes 2013 und mittelfristigen Finanzplanung 2014 – 2016. Hierbei wird s i-
chergestellt, dass das Investitionsvolumen der bisherigen Finanzplanung nicht ausgeweitet wird. 
 
Darüber hinaus steht die Durchführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass auch die durch 
die Altlastensanierung entstehenden Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1.294.000  € nach den 
Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str) gefördert werden.  
 
Für die Straße ist mit jährlichen Folgekosten von ca. 14.000 € und für die Brücke mit ca. 7.500 € zu 
rechnen. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
1. Voraussetzungen 
 
Mit der Vorlage V/0896/2006 wurde im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft in seiner Sitzung am 07.12.2006 über die Offenlegung des Bebauungsplanes 
Nr. 484 – Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD berich-
tet. 
 
Mit der Vorlage V/0370/2008 hat der Rat am 18.06.2006 den Satzungsbeschlus s gefasst und 
der Planung auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 484 zugestimmt.  
Der Bebauungsplan Nr. 484 – Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker 
Straße und GAD wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 27.06.2008 rechtsverbindlich.  
  
Alle umweltrelevanten Aspekte zum Bau der Fritz -Stricker-Straße wurden im Bebauungspla n-
verfahren abgehandelt und im Umweltbericht dokumentiert.

- 3 - 
V/0125/2012 
 
Für die Gestaltung des geplanten Brückenbauwerkes wurde ein begrenzter Realisierungswet t-
bewerbes ausgelobt. Das Preisgericht hat sich einstimmig für den Beitrag „Schlautbogen“ d es 
Entwurfsverfassers Büro w&b ingenieure (Wesselmann & Brune) aus Münster entschieden. 
Auf dieser Basis wird die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung der Brücke erfolgen. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Straßenbau 
Die Fritz-Stricker-Straße besteht als Teilverbindung bis zur GAD und soll jetzt verlängert we r-
den und in einer Breite von 6,50 m durchgehend die Weseler Straße mit der Mecklenbecker 
Straße verbinden. Die Anbindung erfolgt über einen Kreisverkehr. Erwartet wird durch die neue 
Verbindungsstraße eine Entlastung der Boeselagerstraße und des Dingbängerweges.  
Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über Straßenseitengräben, die in einem neu zu erstelle n-
den Kanal zusammengeführt und in den Meckelbach eingeleitet werden. 
Anders als im Bebauungsplan dargestellt werden von der Weseler Straße kommende Radfa h-
rer ab der Zufahrt zur GAD getrennt über den vorhandenen 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- 
und Radweg in der Grünfläche über die Ossenkam pstiege in den Kreisverkehr geführt. Diese 
Umplanung erfolgte wegen der größeren Verkehrssicherheit für die Radfahrer. Dieser Rad - 
und Gehweg wird wegen einer optionalen Erweiterung der GAD gegenüber dem jetzigen B e-
stand geringfügig verlegt und auf gesamte r Länge bis zur Ossenkampstiege beleuchtet we r-
den. Die Ossenkampstiege wird in Höhe des Haus Nr. 112 von der Mecklenbecker Straße für 
den KFZ-Verkehr abgebunden, Radfahrer können passieren und werden auf den Kreisverkehr 
geleitet.  
In Fahrtrichtung Münster ist der Radweg von dem Haus Mecklenbecker Straße Nr. 275 bis zur 
Einmündung der Ossenkampstiege in beide Fahrtrichtungen freigegeben, um auch für den 
Radfahrer in Fahrtrichtung Mecklenbeck, die die neue Anbindung zu Haus Kump nutzen, eine 
direkte und sichere Anbindung zu schaffen. Die Querung der Mecklenbecker Straße wird durch 
einen Fahrbahnteiler gesichert. 
 
Die Fahrbahnen in der Mecklenbecker Straße werden baulich getrennt. Die Mittelfläche wird in 
Teilen niveaugleich mit Natursteinpflaster befestigt. D ie Ausfahrten der Häuser 277 und 277 a 
sind somit in beide Fahrtrichtungen gesichert. Die durch die neue Hochbordführung entfalle n-
den Baumstandorte werden ersetzt. Bis zur Einmündung der Echelmeyerstraße werden die 
Fahrbahn und der vorhandene Gehweg instandgesetzt.  
 
Aufgrund des Anstiegs der Wege zur Brücke über die Schlautstiege wird u. a. für mobilitätsei n-
geschränkte Menschen eine ebene Ruhefläche mit Sitzbank geschaffen. 
 
Brückenbau 
Die geplante Rad - und Fußwegbrücke des 1. Preisträgers besteht aus eine r 37 m langen, 
schlanken, räumlich gekrümmten, asymmetrischen  Hohlkasten-Stahlkonstruktion in Alumin i-
umweiß, die mittels Querschotten und Längsrippen stabilisiert wird. Die Schlankheit des Ba u-
werks wird durch die Einspannung des Überbaus in die Stahlbeton -Widerlager und Bohrpfahl-
gründung erzielt. Durch die Einspannung der Brückenkonstruktion als Stahlverbund in die W i-
derlager kann auf Übe rgangskonstruktionen und Lager verzichtet werden. Die nutzbare Breite 
beträgt an den Bauwerkszugängen 3,00 m und weitet s ich zur Bauwerksmitte auf 3,88 m auf. 
Die Verkehrsfläche wird mit einem rutschhemmenden RHD -Belag (reaktionsharzgebundenem 
Dünnbelag) beschichtet. Das Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m ab OK Belag wird 
aus Stahllamellen hergestellt. Die Beleuchtun g der Brücke erfolgt einseitig an der Unterseite 
des Geländerhandlaufs über LED -Leuchten. Die Stahlkonstruktion erhält von außen einen zu 
unterhaltenden mehrschichtigen Korrosionsschutzanstrich. Die Entwässerung erfolgt über das 
Längsgefälle an den Brückenenden.  
 
Verkehrsgrün 
Mit der Weiterführung der Fritz -Stricker-Straße sind Eingriffe in den Naturhaushalt verbu nden. 
Um diese abzumildern, wurde bereits zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein landschaft s-

- 4 - 
V/0125/2012 
pflegerischer Begleitplan erarbeitet. Er enthält Maßnahmen, die den Eingriff in Natur und Land-
schaft auf das unbedingt erforderliche Maß verringern. 
 
Die Maßnahmen dienen der landschaftsgerechten Einbindung der Straßen - und Brückenbau-
werke. Durch Anpflanzung von Heckenstrukturen und Baumpflanzungen wird es in den a n-
grenzenden Grünflächen auch zu einer Stabilisierung der Biotopfunktionen im Umfeld der En t-
lastungsstraße (erhöhte Strukturvielfalt, Entstehung von Teillebensräumen und Nistmöglichkei-
ten im Bereich der geplanten Gehölzpflanzungen) kommen. 
 
Zu den geplanten Maßnahmen gehören: 
- Die Pflanzung von Einzelbäumen parallel der geplanten Entlastungsstraße und der Sc h-
lautstiege. 
- Pflanzung einer Baumgruppe auf der Freifläche des Kreisverkehrs im Sicherheitsbereich 
der Hochspannungsleitungen und auch im Bereich der seitlichen Grünflächen. Sofern sich 
ein Sponsor für die Gestaltung des Kreisverkehrs melden sollte, sind andere Überlegu n-
gen denkbar. 
- Anlage von Feldhecken und Strauchgruppen mit einheimischen Gehölzen (z. B. Crataegus 
monogyna, Cornus sanguinea, Prunus spinosa, Rosa canina, Corylus avellana) 
- Rasen- und Wiesenflächen zur Entwicklung von extensiven  Grünflächen im Bereich der 
Verkehrsgrünflächen und der angrenzenden Grünflächen. 
 
Die Eingrünung des Straßenverlaufes wird durch das Amt für Grünflächen und U mweltschutz 
so vorgenommen, da ss sie dem Landschaftsraum und dem gestalterischen Anspruch an die 
durch einen Wettbewerb ermittelten Brücke ebenso gerecht wird wie den ökologischen Bela n-
gen. Der Blick auf die Brücke und von dieser in den Landschaftsraum Aat al wird weitgehend 
frei gehalten. Seitlich des Straßenverlaufes werden Gehölzgruppen die Sichtbeziehungen fi l-
tern. Artenauswahl und Flächengestaltung werden so entwickelt, dass sie mit extensivem Pfl e-
geaufwand unterhalten werden können und damit einen geri ngen Finanzbedarf bei den Folg e-
kosten verursachen. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Straßen- und Brückenbau:  
 
Die Beauftragung der Ausführungsplanung für den Brückenbau erfolgt unmittelbar nach Vorl a-
ge des Baubeschlusses. Für die Planung und Ausschreibung wurden ca. 6 Monate anberaumt. 
Wenn alle Randbedingungen eingehalten sind, könnte die Bauausführung Anfang des 4. Quar-
tals 2012 beginnen. Die Bauzeit wird auf etwa 6 Monate geschätzt. 
Bevor die Radwegebrücke und die „Straße im Einschnitt“ gebaut werden können, müs sen vor-
ab zuerst die Altlast Nr. 545 saniert und vorhandene Versorgungsleitungen, unter anderem e i-
ne Fernwärmeleitung in der Schlautstiege / Ossenkampstiege sowie an der Mecklenbecker 
Straße  eine Hauptgasversorgungsleitung DN 300 und zwei Hauptwasserleitu ngen DN 700 
bzw. DN 200 der Stadtwerke verlegt werden. 
 
Die Dimension der zu entsorgenden hoch belasteten Altlasten liegt bei ca. 6.500 to. Sie befi n-
det sich unterhalb der Kreisverkehrsfläche und auf dem Flurstück 498, Flur 218 (neben Mec k-
lenbecker Straße Haus. Nr. 277). Ein Entfernen dieser Altlasten  (Müll/Schutt) ist einerseits aus 
Umweltgesichtspunkten, andererseits aus bautechnischen Gründen (fehlende Tra gfähigkeit) 
als erste Bauphase zur Realisierung zwingend notwendig.  
In einer zweiten Phase können die oben genannte Fernwärmeleitung, die Hauptgasverso r-
gungsleitung DN 300 nur in einem schmalen Zeitfenster in den Sommermonaten  verlegt und 
umgeschlossen werden.  
Zudem müssen die genannten Hauptwasserleitungen sämtliche Versorgungsleitungen in der 
Schlautstiege und der Mecklenbecker Straße verlegt werden. Diese Leistungen führen im  
wesentlichen die Stadtwerke aus.

- 5 - 
V/0125/2012 
In der dritten Phase wird das Brückenbauwerk erstellt. Dabei ist die begrenzte Höhenentwic k-
lung in der Bauzeit zur 110 KV – Hochspannungsleitung zu beachten. 
Teilweise parallel und abschließend werden die Straßenbauarbeiten am Kreisverkehr und in 
der ca. 250m langen Straßentrasse mit umfangreichen Erdarbeiten im Einschnittbereich erfo l-
gen. 
Vorbehaltlich der rechtzeitigen Sanierung der Altlast u nd der davon abhängigen Arbeiten an 
der Fernwärme- bzw. Gasleitung in den Sommermonaten soll im Herbst 2012 mit dem Br ü-
ckenbau und den Straßenbauarbeiten begonnen werden. Mit der Fertigstellung ist nach jetz i-
ger Einschätzung Ende 2013 zu rechnen. 
Sofern die Altlastsanierung und die davon abhängenden umfangreichen Leitungsverlegungen 
vieler Versorgungsunternehmen nicht zeitgerecht erfolgen können, verschiebt sich die Termi n-
kette um ein Jahr, da beispielsweise die Fernwärmeleitung nur in den Sommermonaten verlegt 
werden kann. 
Insgesamt einzubinden in die einzelnen Bauphasen sind denkmalpflegerische Begleitarbeiten 
zu den ehemaligen Hofstätten an der Schlautstiege. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Es fallen keine Beiträge nach dem Kommunal Abgabengesetz (KAG) an.  
Bei der Maßnahme (Straßenbau, Brückenbau, Verkehrsgrün) handelt es sich um eine Förde r-
maßnahme nach den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi -kom-Stra) mit e i-
nem Förderanteil von 60%. Die Bewilligung der Maßnahme liegt der Stadt Münster seit d em 
05.12.2011 vor. Diese Bewilligung bezieht sich nur auf die bisher im Haushaltsplan 2012 ff. 
ausgewiesenen Gesamtkosten. Infolge der erwarteten Mehrkosten wird ein entsprechender E r-
gänzungsförderantrag gestellt. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Es ist eine Erlaubnis für die Einleitung des abgeleiteten Regenwassers in den Meckelbach e r-
forderlich, ebenso umweltrechtliche Auflagen zur Altlastbeseitigung, baurechtliche Auflagen zur 
bestehenden 110 KV Hochspannungsleitung der RWE und denkmalpflegerische Auflagen  zu 
ehemaligen Hofstätten an der Schlautstiege.  
 
6. liegenschaftliche Regelungen: 
Zur Durchführung der Maßnahme ist die temporäre Nutzung der anliegenden Flächen erforder-
lich. Dazu sind Gestattungen und Dienstbarkeiten für den Bau notwendig. 
 
Durch das Brück enbauwerk, welches allein von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden 
soll, ist es für Fahrzeuge nicht mehr möglich, über die Ossenkampstiege die Weseler Straße 
zu erreichen, es muss vorher gewendet werden. Der Bebauungsplan Nr. 484 stellt die erforder-
liche Wendeanlage – speziell für Müllfahrzeuge - in Höhe des Hauses Schlautstiege Nr. 32 dar. 
Zu deren Realisierung ist Grunderwerb erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Anlage_V-0125-2012

295 Zeichen

N
Am Hohen Ufer
Mecklenbecker□Straße
Schlautstiege
Ossenkampstiege
Echelmeyerstraße
Zeichenerklärung
Verkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinien
öffentliche□Grünfläche
Mit□Geh-□□G□/□Fahr-□F□/□Leitungsrechten□L
belastende□Flächen□zugunsten□der Anlieger A der□Erschließungsträger□E□der□öffentlichen□Ö

Lageplan Mecklenbecker Str

1141 Zeichen

Blatt Nr.: 1 (1)
Str. Schlüssel:
Anlage Nr.:
Plan Nr.: 10161
Projekt Nr.:
Maßstab
Lageplan: 1 : 500
Längen 1 : / Höhen 1 :
Datum Name
bearbeitet
bearbeitet Overbeck
Overbeck
07.02.2012
07.02.2012
O. Timm
gezeichnet
gezeichnet
geprüft
geprüft:
genehmigt :
Münster, den
Tiefbauamt
Lageplan
Fritz-Stricker-Straße
Bebauungsplan
Nr. 484
Mecklenbeck -
Entlastungsstraße
zwischen Mecklenbecker Straße
und GAD
Nr.
1
2
3
4
5
Art der Änderung
Name
Name
Datum
Datum
kV
kV
kV
kV
kV
kV
brach
110
110
110
110
110
110
Ossenkampstiege
5185
Geh- und Radweg
795
Radweg
Radweg
Meckelbach
Weg
68
17
96a
I
I
96
I
98
20
IV
I I
271
I
29
I
98d
348
352
407
I
98f
98e
I
403
404
349
405
406
350
98b
I
136
98a
I
395
I
106
I
114
I
116
302
300
112
355
301
354
356
680
640
487
641
639
701
702
I
273
115
62
113
112
I
98c
108
28
I
299
I
275
64
63
I
277aI
277
I
110
298
10
499
I
360
359
297
357
387
388
386
344
438
111
498
390
393
110
I
290
389
385
342
503
179
495
917
916
925
494
503
30
109
104
23
107
93
433
489437
435
106
915
763
482
490
483
III
E
L
GAD
Fritz - Stricker - Straße
Schlautstiege
MecklenbeckerStraße
MecklenbeckerStraße
Geh-u.Radweg"HausKump"
Ossenkampstiege

Beratungsverlauf (3)

08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Fritz-Stricker-Straße
  • Mecklenbecker Straße
  • Weseler Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Boeselagerstraße
  • Ossenkampstiege 5185
  • Schlautstiege
  • Am Hohen Ufer

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0125/2012
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37