V/0125/2012
Fritz-Stricker-Straße - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler Straße
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Beschlussvorlage
14666 Zeichen
V/0125/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Fritz-Stricker-Straße - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler Straße
- Baubeschluss Straßen- und Brückenbau -
Beratungsfolge
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Anhörung
08.03.2012 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.03.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Die „Fritz-Stricker-Straße“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster
aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10161 Blatt 1(1)) verlängert und durch ei-
nen Kreisverkehr an die Mecklenbecker Straße angebunden.
2. Die Fuß- und Radwegebrücke von der Schlautstiege zur Ossenkampstiege über die Fritz-
Stricker-Straße wird auf der Grundlage des 1. Preisträgerentwurfes aus dem Realisie-
rungswettbewerb „Schlautbogen“ ausgebaut.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 2.900.000 €
entstehen. Diese teilen sich folgendermaßen auf:
Bau der Verkehrsflächen ca. 1.400.000 €
Bau der Brücke ca. 500.000 €
Entsorgung der Altlasten ca. 1.000.000 €
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Vorlagen-Nr.:
V/0125/2012
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
29.02.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0125/2012
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von
Verkehrsflächen und
-anlagen
Investitions-
maßnahme
4007 Fritz-Stricker-Straße,
Entlastungsstraße
Mecklenbeck
Auszahlungen
2012
2013
1.500.000
1.400.000
2.900.000
Bereits vera n-
schlagt:
775.000 €
831.000 €
1.606.000 €
Einzahlungen 2012
2013
2014
850.000
850.000
37.000
1.737.000
300.000 €
558.400 €
20.000 €
878.400 €
Saldo: -1.163.000 -727.600 €
Es wird zur Kenntnis genommen, dass von den Gesamtauszahlungen für die Maßnahme bereits
insgesamt 1.606.000 € im Haushaltsplan 2012 im Teilfinanzplan der Produktgruppe 1201 „Berei t-
stellung von Verkehrsflächen und –anlagen“ veranschlagt ist. Der zusätzliche Mehrbedarf in Höhe
von 1.294.000 €, der sich insbesondere aus der nicht vorhersehbaren Entsorgung der Altlasten
ergibt, wird haushaltstechnisch in 2012 zunächst aus dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1201
im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt.
Die endgültige haushaltsmäßige Neuveranschlagung der Maßnahme erfolgt – vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates – über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und im Rahmen der Aufste l-
lung des Haushaltsplanes 2013 und mittelfristigen Finanzplanung 2014 – 2016. Hierbei wird s i-
chergestellt, dass das Investitionsvolumen der bisherigen Finanzplanung nicht ausgeweitet wird.
Darüber hinaus steht die Durchführung der Maßnahme unter dem Vorbehalt, dass auch die durch
die Altlastensanierung entstehenden Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1.294.000 € nach den
Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str) gefördert werden.
Für die Straße ist mit jährlichen Folgekosten von ca. 14.000 € und für die Brücke mit ca. 7.500 € zu
rechnen.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Mit der Vorlage V/0896/2006 wurde im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr
und Wirtschaft in seiner Sitzung am 07.12.2006 über die Offenlegung des Bebauungsplanes
Nr. 484 – Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD berich-
tet.
Mit der Vorlage V/0370/2008 hat der Rat am 18.06.2006 den Satzungsbeschlus s gefasst und
der Planung auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 484 zugestimmt.
Der Bebauungsplan Nr. 484 – Mecklenbeck – Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker
Straße und GAD wurde mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 27.06.2008 rechtsverbindlich.
Alle umweltrelevanten Aspekte zum Bau der Fritz -Stricker-Straße wurden im Bebauungspla n-
verfahren abgehandelt und im Umweltbericht dokumentiert.
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Für die Gestaltung des geplanten Brückenbauwerkes wurde ein begrenzter Realisierungswet t-
bewerbes ausgelobt. Das Preisgericht hat sich einstimmig für den Beitrag „Schlautbogen“ d es
Entwurfsverfassers Büro w&b ingenieure (Wesselmann & Brune) aus Münster entschieden.
Auf dieser Basis wird die weitere Entwurfs- und Ausführungsplanung der Brücke erfolgen.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Straßenbau
Die Fritz-Stricker-Straße besteht als Teilverbindung bis zur GAD und soll jetzt verlängert we r-
den und in einer Breite von 6,50 m durchgehend die Weseler Straße mit der Mecklenbecker
Straße verbinden. Die Anbindung erfolgt über einen Kreisverkehr. Erwartet wird durch die neue
Verbindungsstraße eine Entlastung der Boeselagerstraße und des Dingbängerweges.
Die Fahrbahnentwässerung erfolgt über Straßenseitengräben, die in einem neu zu erstelle n-
den Kanal zusammengeführt und in den Meckelbach eingeleitet werden.
Anders als im Bebauungsplan dargestellt werden von der Weseler Straße kommende Radfa h-
rer ab der Zufahrt zur GAD getrennt über den vorhandenen 2,50 m breiten gemeinsamen Geh-
und Radweg in der Grünfläche über die Ossenkam pstiege in den Kreisverkehr geführt. Diese
Umplanung erfolgte wegen der größeren Verkehrssicherheit für die Radfahrer. Dieser Rad -
und Gehweg wird wegen einer optionalen Erweiterung der GAD gegenüber dem jetzigen B e-
stand geringfügig verlegt und auf gesamte r Länge bis zur Ossenkampstiege beleuchtet we r-
den. Die Ossenkampstiege wird in Höhe des Haus Nr. 112 von der Mecklenbecker Straße für
den KFZ-Verkehr abgebunden, Radfahrer können passieren und werden auf den Kreisverkehr
geleitet.
In Fahrtrichtung Münster ist der Radweg von dem Haus Mecklenbecker Straße Nr. 275 bis zur
Einmündung der Ossenkampstiege in beide Fahrtrichtungen freigegeben, um auch für den
Radfahrer in Fahrtrichtung Mecklenbeck, die die neue Anbindung zu Haus Kump nutzen, eine
direkte und sichere Anbindung zu schaffen. Die Querung der Mecklenbecker Straße wird durch
einen Fahrbahnteiler gesichert.
Die Fahrbahnen in der Mecklenbecker Straße werden baulich getrennt. Die Mittelfläche wird in
Teilen niveaugleich mit Natursteinpflaster befestigt. D ie Ausfahrten der Häuser 277 und 277 a
sind somit in beide Fahrtrichtungen gesichert. Die durch die neue Hochbordführung entfalle n-
den Baumstandorte werden ersetzt. Bis zur Einmündung der Echelmeyerstraße werden die
Fahrbahn und der vorhandene Gehweg instandgesetzt.
Aufgrund des Anstiegs der Wege zur Brücke über die Schlautstiege wird u. a. für mobilitätsei n-
geschränkte Menschen eine ebene Ruhefläche mit Sitzbank geschaffen.
Brückenbau
Die geplante Rad - und Fußwegbrücke des 1. Preisträgers besteht aus eine r 37 m langen,
schlanken, räumlich gekrümmten, asymmetrischen Hohlkasten-Stahlkonstruktion in Alumin i-
umweiß, die mittels Querschotten und Längsrippen stabilisiert wird. Die Schlankheit des Ba u-
werks wird durch die Einspannung des Überbaus in die Stahlbeton -Widerlager und Bohrpfahl-
gründung erzielt. Durch die Einspannung der Brückenkonstruktion als Stahlverbund in die W i-
derlager kann auf Übe rgangskonstruktionen und Lager verzichtet werden. Die nutzbare Breite
beträgt an den Bauwerkszugängen 3,00 m und weitet s ich zur Bauwerksmitte auf 3,88 m auf.
Die Verkehrsfläche wird mit einem rutschhemmenden RHD -Belag (reaktionsharzgebundenem
Dünnbelag) beschichtet. Das Füllstabgeländer mit einer Höhe von 1,30 m ab OK Belag wird
aus Stahllamellen hergestellt. Die Beleuchtun g der Brücke erfolgt einseitig an der Unterseite
des Geländerhandlaufs über LED -Leuchten. Die Stahlkonstruktion erhält von außen einen zu
unterhaltenden mehrschichtigen Korrosionsschutzanstrich. Die Entwässerung erfolgt über das
Längsgefälle an den Brückenenden.
Verkehrsgrün
Mit der Weiterführung der Fritz -Stricker-Straße sind Eingriffe in den Naturhaushalt verbu nden.
Um diese abzumildern, wurde bereits zur Aufstellung des Bebauungsplanes ein landschaft s-
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pflegerischer Begleitplan erarbeitet. Er enthält Maßnahmen, die den Eingriff in Natur und Land-
schaft auf das unbedingt erforderliche Maß verringern.
Die Maßnahmen dienen der landschaftsgerechten Einbindung der Straßen - und Brückenbau-
werke. Durch Anpflanzung von Heckenstrukturen und Baumpflanzungen wird es in den a n-
grenzenden Grünflächen auch zu einer Stabilisierung der Biotopfunktionen im Umfeld der En t-
lastungsstraße (erhöhte Strukturvielfalt, Entstehung von Teillebensräumen und Nistmöglichkei-
ten im Bereich der geplanten Gehölzpflanzungen) kommen.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören:
- Die Pflanzung von Einzelbäumen parallel der geplanten Entlastungsstraße und der Sc h-
lautstiege.
- Pflanzung einer Baumgruppe auf der Freifläche des Kreisverkehrs im Sicherheitsbereich
der Hochspannungsleitungen und auch im Bereich der seitlichen Grünflächen. Sofern sich
ein Sponsor für die Gestaltung des Kreisverkehrs melden sollte, sind andere Überlegu n-
gen denkbar.
- Anlage von Feldhecken und Strauchgruppen mit einheimischen Gehölzen (z. B. Crataegus
monogyna, Cornus sanguinea, Prunus spinosa, Rosa canina, Corylus avellana)
- Rasen- und Wiesenflächen zur Entwicklung von extensiven Grünflächen im Bereich der
Verkehrsgrünflächen und der angrenzenden Grünflächen.
Die Eingrünung des Straßenverlaufes wird durch das Amt für Grünflächen und U mweltschutz
so vorgenommen, da ss sie dem Landschaftsraum und dem gestalterischen Anspruch an die
durch einen Wettbewerb ermittelten Brücke ebenso gerecht wird wie den ökologischen Bela n-
gen. Der Blick auf die Brücke und von dieser in den Landschaftsraum Aat al wird weitgehend
frei gehalten. Seitlich des Straßenverlaufes werden Gehölzgruppen die Sichtbeziehungen fi l-
tern. Artenauswahl und Flächengestaltung werden so entwickelt, dass sie mit extensivem Pfl e-
geaufwand unterhalten werden können und damit einen geri ngen Finanzbedarf bei den Folg e-
kosten verursachen.
3. Ausschreibung und Bau:
Straßen- und Brückenbau:
Die Beauftragung der Ausführungsplanung für den Brückenbau erfolgt unmittelbar nach Vorl a-
ge des Baubeschlusses. Für die Planung und Ausschreibung wurden ca. 6 Monate anberaumt.
Wenn alle Randbedingungen eingehalten sind, könnte die Bauausführung Anfang des 4. Quar-
tals 2012 beginnen. Die Bauzeit wird auf etwa 6 Monate geschätzt.
Bevor die Radwegebrücke und die „Straße im Einschnitt“ gebaut werden können, müs sen vor-
ab zuerst die Altlast Nr. 545 saniert und vorhandene Versorgungsleitungen, unter anderem e i-
ne Fernwärmeleitung in der Schlautstiege / Ossenkampstiege sowie an der Mecklenbecker
Straße eine Hauptgasversorgungsleitung DN 300 und zwei Hauptwasserleitu ngen DN 700
bzw. DN 200 der Stadtwerke verlegt werden.
Die Dimension der zu entsorgenden hoch belasteten Altlasten liegt bei ca. 6.500 to. Sie befi n-
det sich unterhalb der Kreisverkehrsfläche und auf dem Flurstück 498, Flur 218 (neben Mec k-
lenbecker Straße Haus. Nr. 277). Ein Entfernen dieser Altlasten (Müll/Schutt) ist einerseits aus
Umweltgesichtspunkten, andererseits aus bautechnischen Gründen (fehlende Tra gfähigkeit)
als erste Bauphase zur Realisierung zwingend notwendig.
In einer zweiten Phase können die oben genannte Fernwärmeleitung, die Hauptgasverso r-
gungsleitung DN 300 nur in einem schmalen Zeitfenster in den Sommermonaten verlegt und
umgeschlossen werden.
Zudem müssen die genannten Hauptwasserleitungen sämtliche Versorgungsleitungen in der
Schlautstiege und der Mecklenbecker Straße verlegt werden. Diese Leistungen führen im
wesentlichen die Stadtwerke aus.
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In der dritten Phase wird das Brückenbauwerk erstellt. Dabei ist die begrenzte Höhenentwic k-
lung in der Bauzeit zur 110 KV – Hochspannungsleitung zu beachten.
Teilweise parallel und abschließend werden die Straßenbauarbeiten am Kreisverkehr und in
der ca. 250m langen Straßentrasse mit umfangreichen Erdarbeiten im Einschnittbereich erfo l-
gen.
Vorbehaltlich der rechtzeitigen Sanierung der Altlast u nd der davon abhängigen Arbeiten an
der Fernwärme- bzw. Gasleitung in den Sommermonaten soll im Herbst 2012 mit dem Br ü-
ckenbau und den Straßenbauarbeiten begonnen werden. Mit der Fertigstellung ist nach jetz i-
ger Einschätzung Ende 2013 zu rechnen.
Sofern die Altlastsanierung und die davon abhängenden umfangreichen Leitungsverlegungen
vieler Versorgungsunternehmen nicht zeitgerecht erfolgen können, verschiebt sich die Termi n-
kette um ein Jahr, da beispielsweise die Fernwärmeleitung nur in den Sommermonaten verlegt
werden kann.
Insgesamt einzubinden in die einzelnen Bauphasen sind denkmalpflegerische Begleitarbeiten
zu den ehemaligen Hofstätten an der Schlautstiege.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Es fallen keine Beiträge nach dem Kommunal Abgabengesetz (KAG) an.
Bei der Maßnahme (Straßenbau, Brückenbau, Verkehrsgrün) handelt es sich um eine Förde r-
maßnahme nach den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi -kom-Stra) mit e i-
nem Förderanteil von 60%. Die Bewilligung der Maßnahme liegt der Stadt Münster seit d em
05.12.2011 vor. Diese Bewilligung bezieht sich nur auf die bisher im Haushaltsplan 2012 ff.
ausgewiesenen Gesamtkosten. Infolge der erwarteten Mehrkosten wird ein entsprechender E r-
gänzungsförderantrag gestellt.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen:
Es ist eine Erlaubnis für die Einleitung des abgeleiteten Regenwassers in den Meckelbach e r-
forderlich, ebenso umweltrechtliche Auflagen zur Altlastbeseitigung, baurechtliche Auflagen zur
bestehenden 110 KV Hochspannungsleitung der RWE und denkmalpflegerische Auflagen zu
ehemaligen Hofstätten an der Schlautstiege.
6. liegenschaftliche Regelungen:
Zur Durchführung der Maßnahme ist die temporäre Nutzung der anliegenden Flächen erforder-
lich. Dazu sind Gestattungen und Dienstbarkeiten für den Bau notwendig.
Durch das Brück enbauwerk, welches allein von Radfahrern und Fußgängern genutzt werden
soll, ist es für Fahrzeuge nicht mehr möglich, über die Ossenkampstiege die Weseler Straße
zu erreichen, es muss vorher gewendet werden. Der Bebauungsplan Nr. 484 stellt die erforder-
liche Wendeanlage – speziell für Müllfahrzeuge - in Höhe des Hauses Schlautstiege Nr. 32 dar.
Zu deren Realisierung ist Grunderwerb erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage_V-0125-2012
295 Zeichen
N Am Hohen Ufer Mecklenbecker□Straße Schlautstiege Ossenkampstiege Echelmeyerstraße Zeichenerklärung Verkehrsflächen Straßenbegrenzungslinien öffentliche□Grünfläche Mit□Geh-□□G□/□Fahr-□F□/□Leitungsrechten□L belastende□Flächen□zugunsten□der Anlieger A der□Erschließungsträger□E□der□öffentlichen□Ö
Lageplan Mecklenbecker Str
1141 Zeichen
Blatt Nr.: 1 (1) Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: 10161 Projekt Nr.: Maßstab Lageplan: 1 : 500 Längen 1 : / Höhen 1 : Datum Name bearbeitet bearbeitet Overbeck Overbeck 07.02.2012 07.02.2012 O. Timm gezeichnet gezeichnet geprüft geprüft: genehmigt : Münster, den Tiefbauamt Lageplan Fritz-Stricker-Straße Bebauungsplan Nr. 484 Mecklenbeck - Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und GAD Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Name Datum Datum kV kV kV kV kV kV brach 110 110 110 110 110 110 Ossenkampstiege 5185 Geh- und Radweg 795 Radweg Radweg Meckelbach Weg 68 17 96a I I 96 I 98 20 IV I I 271 I 29 I 98d 348 352 407 I 98f 98e I 403 404 349 405 406 350 98b I 136 98a I 395 I 106 I 114 I 116 302 300 112 355 301 354 356 680 640 487 641 639 701 702 I 273 115 62 113 112 I 98c 108 28 I 299 I 275 64 63 I 277aI 277 I 110 298 10 499 I 360 359 297 357 387 388 386 344 438 111 498 390 393 110 I 290 389 385 342 503 179 495 917 916 925 494 503 30 109 104 23 107 93 433 489437 435 106 915 763 482 490 483 III E L GAD Fritz - Stricker - Straße Schlautstiege MecklenbeckerStraße MecklenbeckerStraße Geh-u.Radweg"HausKump" Ossenkampstiege
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Fritz-Stricker-Straße
- Mecklenbecker Straße
- Weseler Straße
- Echelmeyerstraße
- Boeselagerstraße
- Ossenkampstiege 5185
- Schlautstiege
- Am Hohen Ufer
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0125/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37