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V/0061/2012

Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sontige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Nord

Vorlagen 18.01.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.02.2012, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Richtlinien für Zuschüsse

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Beschlussvorlage

6105 Zeichen

V/0061/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Nord 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.02.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zu laufenden Aufwendungen im Jahre 2012 wird fo lgenden Vereinen bzw. Vereinigungen ein Z u-
schuss in nachstehender Höhe gewährt: 
 
1.1     Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus  250,00 € 
1.2     Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus  250,00 € 
1.3     Bürgervereinigung Kinderhaus e. V.  300,00 € 
1.4     Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord  100,00 € 
1.5     Ausschuss für das Mahnmal Sprakel  200,00 € 
1.6    Gemischter Chor Liederkranz  150,00 € 
1.7    Markus Konzert + Kultur e. V.  100,00 € 
1.8    Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert / Coerde    150,00 € 
1.9    Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“  100,00 € 
1.10   Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus  200,00 € 
1.11   Schützenbruderschaft St. Wilhelmi  100,00 € 
1.12   Kultur- und Bildungsverein Coerde  300,00 € 
 
 
2. Für Einzelveranstaltungen wird folgenden Vereinen und Vereinigungen 
ein einmaliger Zuschuss bewilligt: 
 
2.1    Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde  150,00 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0061/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Köster 
Ruf: 
492-1600 
E-Mail: 
KoesterUdo@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.01.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0061/2012 
 
2.2    Kameradschaft Kinderhaus   150,00 € 
 
2.3    Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde  150,00 € 
 
2.4    Coerder Carnevals Club von 1968 e. V.  300,00 € 
 
2.5    Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e. V.  100,00 € 
  
2.6    Förderverein Für Dich - Kinderheim Jaksice e. V.  250,00 € 
 
2.7    Landfrauenverband e.V. Sprakel  100,00 € 
 
2.8   St. Martinus-Bruderschaft Sandrup  100,00 € 
 
2.9    Kfd St. Marien Sprakel   100,00 € 
 
2.10  Kaninchenzuchtverein W 100  200,00 € 
 
2.11  Kinderhauser Karnevals Club  150,00 € 
 
2.12  St. Josef Kinderhaus - Caritasverband  250,00 € 
 
 
 
 
3. Zu Jubiläen: 
 
3.1  Karnevalsinteressengemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde  250,00 € 
   50 Jahre 
 
3.2  Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“  100,00 € 
       40 Jahre 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 4.550,00 Euro, aber keine  
Folgekosten entstehen.  
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 
 
 
 
Nr. 
 
Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 
  
0101 Bezirksvertretungen 2012 4.550,00  
Zeile 15 Transferaufwendungen 
(Zuschüsse an Vereine 
im B ezirk Münster 
Nord) 
insgesamt 4.550,00

- 3 - 
V/0061/2012 
 
 
Begründung: 
 
Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung  Münster-
Nord beschlossenen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unterstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs. 1 Buch-
stabe d GO NW für das Haushaltsjahr 2012 einen Betrag von 4.550,00 € zur Verfügung gestellt. 
 
 
1. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt.   
 
 
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
 zu 2.1 
 und 
 zu 2.2 Der Ausschuss für das Mahnmal S prakel-Sandrup-Coerde und die Kameradschaft Ki n-
derhaus organisieren die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen am Volkstrauertag. 
 
 zu 2.3 Die Kameradschaft Sprakel -Sandrup-Coerde ve ranstaltet eine Tagesfahrt für Senioren 
nach Cuxhaven, ein Kameradscha fts- und Integrationsfest sowie eine Bosselwanderung 
und ein Biwak für alle interessierten Bürger. 
 
 zu 2.4 Der Coerder Carnevals Club von 1968 e. V. veranstaltet wieder seine große Gala - Prunk-
sitzung und führt weitere Veranstaltungen durch.  
 
 zu 2.5 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet einen öffentlichen Seniore n-
nachmittag im Festzelt. 
 
 zu 2.6 Der Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V. veranstaltet Spiel - und Informati-
onstage für Kinder aus Jaksice während der Ferienfreizeit. 
 
 zu 2.7 Der Landfrauenverband Sprakel -Sandrup-Coerde organisiert ein Gedächtnistra ining im 
Zoo „Besser ein Elefantengedächtnis als ein Spatzenhirn“. 
 
 zu 2.8 Die St. Martinus -Bruderschaft veranstaltet u. a. einen Seniorennachmittag im Nove mber 
für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre. 
 
 zu 2.9 Die kath. Frauengemeinschaft St. Marien Sprakel veranstaltet den 3. Lese Lust Somme r-
abend im Schulgarten der Grundschule Sprakel. 
 
 zu 2.10 Der Kaninchenzuchtverein W 100 veranstaltet u. a eine Lokalschau des Vere ins in der 
Agora des Bürgerhauses Kinderhaus.  
 
 zu 2.11 Der Kinderhauser Karnevals Club veranstaltet u. a. eine Karnevalssitzung und einen e i-
genen Kinderkarneval. 
 
 zu 2.12 Der Caritasverband von St. Josef Kinderhaus führt einen Workshop der Ehrenamtlichen in 
sozial-caritativen Diensten durch.

- 4 - 
V/0061/2012 
3. Zu Jubiläen: 
 
zu 3.1 Die Karnevalsinteressensgemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde feiert in diesem Jahr ihr 
50. Jubiläum. Erstmals findet die Jubiläumssitzung der Damen im Festzelt statt. Zum 
Festkommers werden die örtlichen Vereine und offiziellen Vertreter eingeladen. Anlässlich 
des Jubiläums wird eine Festschrift erstellt, die den Bürgern und Gästen kostenlos zur 
Verfügung gestellt wird. Es erscheinen hier 250,00 € als angemessen.   
 
 
zu 3.2  Das 40 -jährige Jubiläum des Freundeskreises Älterwerden - „Gemeinsam mit einsam“ 
und das 30 -jährige Jubiläum der Seniorentanzgruppe soll gemeinsam im September g e-
feiert werden. U. a mit Einladung zur festlichen Kaffeetafel, Festgottesdienst, Empfang, 
gemütliches Beisammensein mit Buffet und Grillfleisch.  Daher erscheinen hier 100,00 € 
angemessen.  
 
4. Finanzierung 
 
Der Haushaltsansatz von 4.550,00 € ist, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt wird, vollstän-
dig ausgeschöpft.   
 
 
 
 
 
 
I. A. 
gez. 
Köster 
 
 
 
Anlage

Richtlinien für Zuschüsse

4023 Zeichen

Anlage 1  
 
 
 
 
Richtlinien  für die  Gewährung von  Zuschüssen  
an örtliche Vereine,  Verbände und sonstige Vereinigungen  und Initiativen  
in den Stadtbezirken der Stadt Münster 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksv ertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewähr ung 
von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nord - 
rhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden A ufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen  ist 
es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- 
ven zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die  sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendl i- 
chen, älteren Menschen und der Integration von Ausl änderinnen und Ausländern und den Vereinen und Ver-
bänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausge- 
schlossen, die bereits von anderen städtischen Stel len Förderungen für den gleichen Verwendungszweck e r- 
halten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf A ntrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbez irks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspf lege, 
Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für  das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angeh ö- 
ren, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf A ntrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen  sowie 
Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur För de- 
rung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besond eren Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportverein e 
bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- 
ven können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschu ss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubi- 
läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel:  Die Bezirksvertretungen entsch eiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellt en 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für d ie Gewährung von Zuschüssen an örtli- 
che Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc ksichtigt 
werden. 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt erschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die H öhe 
der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschus s. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitge- 
haltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung  informiert rechtzeitig – möglichst Anfang Oktober und 
Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden.  
 
11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. 
  
  
Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002

Beratungsverlauf (1)

14.02.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 250

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0061/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37