V/0061/2012
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sontige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Nord
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Beschlussvorlage
6105 Zeichen
V/0061/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Nord
Betrifft
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im
Stadtbezirk Nord
Beratungsfolge
14.02.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zu laufenden Aufwendungen im Jahre 2012 wird fo lgenden Vereinen bzw. Vereinigungen ein Z u-
schuss in nachstehender Höhe gewährt:
1.1 Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 250,00 €
1.2 Männergesangverein Cäcilia Kinderhaus 250,00 €
1.3 Bürgervereinigung Kinderhaus e. V. 300,00 €
1.4 Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 100,00 €
1.5 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel 200,00 €
1.6 Gemischter Chor Liederkranz 150,00 €
1.7 Markus Konzert + Kultur e. V. 100,00 €
1.8 Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert / Coerde 150,00 €
1.9 Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 €
1.10 Ökumenischer Eine-Welt-Kreis Kinderhaus 200,00 €
1.11 Schützenbruderschaft St. Wilhelmi 100,00 €
1.12 Kultur- und Bildungsverein Coerde 300,00 €
2. Für Einzelveranstaltungen wird folgenden Vereinen und Vereinigungen
ein einmaliger Zuschuss bewilligt:
2.1 Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 €
Vorlagen-Nr.:
V/0061/2012
Auskunft erteilt:
Herr Köster
Ruf:
492-1600
E-Mail:
KoesterUdo@stadt-muenster.de
Datum:
18.01.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0061/2012
2.2 Kameradschaft Kinderhaus 150,00 €
2.3 Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 150,00 €
2.4 Coerder Carnevals Club von 1968 e. V. 300,00 €
2.5 Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus von 1727 e. V. 100,00 €
2.6 Förderverein Für Dich - Kinderheim Jaksice e. V. 250,00 €
2.7 Landfrauenverband e.V. Sprakel 100,00 €
2.8 St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 €
2.9 Kfd St. Marien Sprakel 100,00 €
2.10 Kaninchenzuchtverein W 100 200,00 €
2.11 Kinderhauser Karnevals Club 150,00 €
2.12 St. Josef Kinderhaus - Caritasverband 250,00 €
3. Zu Jubiläen:
3.1 Karnevalsinteressengemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
50 Jahre
3.2 Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 €
40 Jahre
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von insgesamt 4.550,00 Euro, aber keine
Folgekosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr.
Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe
0101 Bezirksvertretungen 2012 4.550,00
Zeile 15 Transferaufwendungen
(Zuschüsse an Vereine
im B ezirk Münster
Nord)
insgesamt 4.550,00
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V/0061/2012
Begründung:
Die Zuschüsse an Vereine und Vereinigungen werden nach den von der Bezirksvertretung Münster-
Nord beschlossenen Richtlinien in der Fassung vom 16.04.2002 (siehe Anlage) gewährt.
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat zur Unterstützung von Vereinen im Sinne des § 37 Abs. 1 Buch-
stabe d GO NW für das Haushaltsjahr 2012 einen Betrag von 4.550,00 € zur Verfügung gestellt.
1. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
Die Zuschüsse wurden in gleicher Höhe wie im letzten Jahr festgesetzt.
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
zu 2.1
und
zu 2.2 Der Ausschuss für das Mahnmal S prakel-Sandrup-Coerde und die Kameradschaft Ki n-
derhaus organisieren die jeweiligen örtlichen Gedenkveranstaltungen am Volkstrauertag.
zu 2.3 Die Kameradschaft Sprakel -Sandrup-Coerde ve ranstaltet eine Tagesfahrt für Senioren
nach Cuxhaven, ein Kameradscha fts- und Integrationsfest sowie eine Bosselwanderung
und ein Biwak für alle interessierten Bürger.
zu 2.4 Der Coerder Carnevals Club von 1968 e. V. veranstaltet wieder seine große Gala - Prunk-
sitzung und führt weitere Veranstaltungen durch.
zu 2.5 Die Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus veranstaltet einen öffentlichen Seniore n-
nachmittag im Festzelt.
zu 2.6 Der Förderverein „Für Dich“ - Kinderheim Jaksice e. V. veranstaltet Spiel - und Informati-
onstage für Kinder aus Jaksice während der Ferienfreizeit.
zu 2.7 Der Landfrauenverband Sprakel -Sandrup-Coerde organisiert ein Gedächtnistra ining im
Zoo „Besser ein Elefantengedächtnis als ein Spatzenhirn“.
zu 2.8 Die St. Martinus -Bruderschaft veranstaltet u. a. einen Seniorennachmittag im Nove mber
für Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre.
zu 2.9 Die kath. Frauengemeinschaft St. Marien Sprakel veranstaltet den 3. Lese Lust Somme r-
abend im Schulgarten der Grundschule Sprakel.
zu 2.10 Der Kaninchenzuchtverein W 100 veranstaltet u. a eine Lokalschau des Vere ins in der
Agora des Bürgerhauses Kinderhaus.
zu 2.11 Der Kinderhauser Karnevals Club veranstaltet u. a. eine Karnevalssitzung und einen e i-
genen Kinderkarneval.
zu 2.12 Der Caritasverband von St. Josef Kinderhaus führt einen Workshop der Ehrenamtlichen in
sozial-caritativen Diensten durch.
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V/0061/2012
3. Zu Jubiläen:
zu 3.1 Die Karnevalsinteressensgemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde feiert in diesem Jahr ihr
50. Jubiläum. Erstmals findet die Jubiläumssitzung der Damen im Festzelt statt. Zum
Festkommers werden die örtlichen Vereine und offiziellen Vertreter eingeladen. Anlässlich
des Jubiläums wird eine Festschrift erstellt, die den Bürgern und Gästen kostenlos zur
Verfügung gestellt wird. Es erscheinen hier 250,00 € als angemessen.
zu 3.2 Das 40 -jährige Jubiläum des Freundeskreises Älterwerden - „Gemeinsam mit einsam“
und das 30 -jährige Jubiläum der Seniorentanzgruppe soll gemeinsam im September g e-
feiert werden. U. a mit Einladung zur festlichen Kaffeetafel, Festgottesdienst, Empfang,
gemütliches Beisammensein mit Buffet und Grillfleisch. Daher erscheinen hier 100,00 €
angemessen.
4. Finanzierung
Der Haushaltsansatz von 4.550,00 € ist, wenn den Verwaltungsvorschlägen gefolgt wird, vollstän-
dig ausgeschöpft.
I. A.
gez.
Köster
Anlage
Richtlinien für Zuschüsse
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Anlage 1 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken der Stadt Münster 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksv ertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewähr ung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nord - rhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden A ufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kindern, Jugendl i- chen, älteren Menschen und der Integration von Ausl änderinnen und Ausländern und den Vereinen und Ver- bänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausge- schlossen, die bereits von anderen städtischen Stel len Förderungen für den gleichen Verwendungszweck e r- halten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf A ntrag bewilligt werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbez irks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspf lege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angeh ö- ren, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf A ntrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgerausschuss zur För de- rung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besond eren Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportverein e bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) d er Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiati- ven können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschu ss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubi- läums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entsch eiden jährlich im Rahmen der vom Rat bereitgestellt en Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für d ie Gewährung von Zuschüssen an örtli- che Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc ksichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt erschreiten und 500,00 € nicht überschreiten. Die H öhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschus s. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitge- haltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwaltung informiert rechtzeitig – möglichst Anfang Oktober und Anfang Dezember des Vorjahres – in den Medien über die Antragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien traten am 14.03.2001 in Kraft. Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord in der Fassung vom 16.04.2002
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus 250
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0061/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37