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AN/0542/2020

Änderungsantrag der SPD-Fraktion - Feststellungsklage betreffend die Zentralisierung des städtsichen Ordnungsdienst

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 05.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 07.05.2020

Änderungsantrag SPD - Feststellungsklage Ordnungsdienst

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Änderungsantrag SPD - Feststellungsklage Ordnungsdienst

1878 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 23.04.2020 
Änderungsantrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.05.2020, TOP 
8.11 
hier: Feststellungsklage betreffend die Zentralisierung des städtischen Ord-
nungsdienstes 
Die Bezirksvertretung Porz fordert den Bezirksbürgermeister auf, gemäß dem entspre-
chenden Beschluss im Namen der Bezirksvertretung Porz Feststellungsklage beim 
Verwaltungsgericht einzureichen. Ziel ist die gerichtliche Überprüfung , ob im Zusa m-
menhang mit der Zentralisierung des städtischen Ordnungsdienstes die Rechte Mitwir-
kungsrechte der Bezirksvertretung seitens der Verwaltung missachtet wurden.  
Begründung: 
Durch die Schließung der örtlichen Nebenstelle des Ordnungsdienstes wurde die Auf-
hebung einer öffentlichen Einrichtung vollzogen. Da die Mitarbeiter der betreffenden 
Nebenstelle des Ordnungsdienstes nicht mehr wie bisher direkt dem Bürgeramt unter-
stellt sind und von diesem nicht mehr beliebig eingesetzt werden können, sind zudem 
stadtbezirkliche Angelegenheiten betroffen. 
 
Die Entscheidung des Stadtdirektors, den Ordnungsdienst in der beschriebenen Form 
zu zentralisieren, wiederspricht der mehrfach proklamierten Marschrichtung der Ober-
bürgermeisterin, die Bezirke zu stärken.  
 
Die bloße Einschätzung einzelne Verwaltungsorgane kann eine detaillierte gerichtliche 
Überprüfung nicht ersetzen. Zur Wahrung und Stärkung der bezirklichen Kompetenzen 
ist eine solche zwingend erforderlich. 
 
 
 
Dr. Simon Bujanowski   Christoph Weitzel 
Fraktionsvorsitzender    Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/0542/2020
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
05.05.2020
Erstellt
05.05.2020 09:24