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1697/2018

Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Beschlussvorlage Ausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.06.2018, TOP 3.8

Anlage 1 - Zustimmung Rechnungsprüfungsamt

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Zustimmung Rechnungsprüfungsamt

1094 Zeichen

14 08.05.2018

143 Herr Sahin
31428

Stadt Köln

66 Enns 1 Mai 0 4 "ir

66 - Amt für

Straßen und Verkehrsentwicklu ) r
hu

Zustandserfassung und -bewertung von Straßen (ZEB) für das Kölner Stadtgebiet;
Zweite Testphase im Stadtbezirk Mülheim

hier: Bedarfsprüfung
RPA Nr.: 2018/0722

eingereichte Kosten: 172.950 € [netto]
bestätigte Kosten: 172.950 € [netto]

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Amt für Straßen und Verkehrstechnik legt eine Bedarfsprüfung für die Zustandserfas-
sung- und bewertung von Straßen (ZEB) in Höhe von 172.950 € netto vor.

Die bereits im Jahr 2016 im Bereich Altstadt/Süd durchgeführte Teststellung lieferte keine
vollständig brauchbaren Ergebnisse. Daher ist geplant eine zweite Testphase, dieses Mal im
Stadtbezirk Mülheim, mit einer Kombination aus externer und interner Leistungserbringung
durchzuführen. Die im Jahr 2019 geplante Vorgehensweise wurde seitens 66 in einem Ge-
spräch am 08.05.18 detaillierter erläutert.

Dem Bedarf wird zugestimmt.
In der Anlage senden wir Ihnen die uns zur Prüfung überlassenen Unterlagen zurück.
Mit freundlichen Grüßen

Km

Beschlussvorlage Ausschuss

7288 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/662/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1697/2018 
Freigabedatum 04.06.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungsbeschluss und Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
hier: Straßenzustandserfassung und -bewertung (ZEB) für das Kölner Stadtgebiet - Testphase 
in Mülheim 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf für die Zustandserfassung und –bewertung von Straßen 
(ZEB) im Kölner Stadtgebiet  fest und beauftragt die Verwaltung - vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2019 – mit der Umsetzung im Testgebiet Mülheim mit Gesamtkosten in Höhe von 
rund 206.000 €. 
 
 
Verkehrsausschuss 19.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   206.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   20.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in NRW müssen im Rahmen 
der kaufmännischen, doppischen Rechnungslegung Straßen als Anlagevermögen in der Bilanz dar-
gestellt werden. Nach der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Köln im Jahr 2008 muss aus 
finanztechnischer Sicht gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) eine kontinuierliche 
Erfassung und Bewertung des aktuellen Straßenzustandes im Rahmen einer Inventur erfolgen. 
 
Darüber hinaus muss auch dem Verfall der Substanz des Infrastrukturvermögens entsprechend der 
allgemeinen Haushaltsgrundsätze der Gemeindeordnung effektiv entgegengewirkt werden. Dies ist 
aus technischer Sicht nur durch den Einsatz eines leistungsfähigen, strukturierten Straßenerhal-
tungsmanagements auf der Basis von Kennzahlen möglich. Diese Kennzahlen können mithilfe einer 
Straßenzustandserfassung ermittelt werden. 
 
Das Kölner Straßennetz umfasst rund 2.700 km Straßen, wovon circa 2.200 km in der Baulast der 
Stadt Köln liegen. Die Straßenfläche beläuft sich auf circa 35 km². Um in einem Straßennetz dieser 
Größe eine Zustandserfassung unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und personeller 
Belange durchführen zu können, ist eine strukturierte und konzeptionelle Planung auf der Grundlage 
von in der Praxis erprobten Rahmen-/Kenndaten erforderlich. 
 
Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2016 im Rahmen einer Teststellung eine Straßenzustandserfassung 
in einem Teilbereich der Altstadt/Süd durchgeführt. Für die messtechnische Erfassung wurden drei 
Firmen mit entsprechenden Messfahrzeugen beauftragt. Wegen der Vergleichbarkeit der geforderten 
Leistungen waren der Anforderungskatalog sowie die zu befahrenden Straßen identisch. Die Qualität 
der jeweiligen Arbeiten variiert von „brauchbar“ bis „unbrauchbar“ und eignet sich daher nicht für die 
weitere Ressourcenplanung. 
 
Deshalb ist im Jahr 2019 ein weiterer Testlauf für eine Straßenzustandserfassung im Bezirk Mülheim 
anvisiert. Die Straßennetzlänge in Mülheim beträgt circa 400 km, wobei jeder Fahrstreifen und jede

3 
Gehwegseite separat betrachtet werden muss. Im Rahmen der Teststellung sollen eine Befahrung mit 
Bildauswertung sowie eine visuell-sensitive Zustandserfassung (Begehung der Straßen) erprobt wer-
den. Die Begehung der Straßen erfolgt zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit jeweils zu gleichen 
Anteilen durch eigenes Personal und durch einen externen Anbieter. Die Erfassungsmethoden wer-
den abschließend auf ihre Effizienz untersucht. 
 
Das Ergebnis dieser Teststellung ist die Basis für die weitere gesamtstädtische Ressourcenplanung, 
denn die Erfassung aller städtischen Straßen muss im Jahr 2021 zwingend abgeschlossen sein. Der 
nachfolgend genannte Bedarf orientiert sich am derzeitigen Kenntnisstand und wird Ende 2019 erneut 
verifiziert. 
 
Kosten 
 
Kostenschätzung „Befahrung extern“ 
 
Es wird davon ausgegangen, dass von den geschätzten circa 800 km Fahrbahn (Fahrstreifen) schät-
zungsweise 400 km nochmals befahren werden müssen. Dieser Sicherheitswert ist für zu erwartende 
Unwägbarkeiten eingeplant, da bei der Erfassung von Nebenanlagen einige Strecken mehrfach be-
fahren werden müssen. Zudem wird sich die Netzlänge durch die zusätzliche Erfassung von kleineren 
Seitenstraßen, Anliegerstraßen, etc. in jedem Fall vergrößern. Nicht zuletzt sind auch Streckendiffe-
renzen oder Lücken zwischen der Örtlichkeit und dem vorliegenden Datenbestand denkbar. 
Menge     EP   GP 
     (netto)  (netto) 
1.200 km    60,00 €/km  72.000,00 € 
 
Kostenschätzung „Bildauswertung, extern“ 
 
Es wird davon ausgegangen, dass Bilddaten von schätzungsweise 800 km Fahrbahn (Fahrstreifen) 
und circa 150 km Nebenanlagen ausgewertet werden. 
Menge     EP   GP 
     (netto)  (netto) 
950 km    55,00 €/km        52.250,00 € 
 
Kostenschätzung „Begehung, extern“ 
 
Es wird davon ausgegangen, dass schätzungsweise 400 km Fahrbahn (Fahrstreifen) und Nebenan-
lagen visuell-sensitiv erfasst werden. 
Menge     EP   GP 
     (netto)  (netto) 
200 km    120,00 €/km       24.000,00 € 
 
Summe [Befahrung, Bildauswertung, Begehung, extern] (netto) 148.250,00 € 
              (brutto) 176.417,50 € 
 
Kostenschätzung „Technische Ausrüstung“ 
 
Die technische Ausrüstung der Zustandserfasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand seitens der 
Stadt Köln zu stellen. Der Auftrag einer stadtweiten Erfassung des Straßenzustandes ist eine Dauer-
aufgabe, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte kontinuierlich durchgeführt wird, so dass 
in jedem Fall die Ausrüstung auch in der Zukunft für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sein wird. 
 
Technische Ausrüstung      Menge    EP   GP 
          (netto)  (brutto) 
Note-/Netbook, Erstbeschaffung        5 ca. 2.000,00       ca. 10.000,00 € 
Lizenzkosten für Erfassungsmodul    5 ca. 2.340,00       ca. 11.700,00 € 
Softwarepflege/-support, jährlich        5     ca.    600,00       ca.   3.000,00 € 
 
Summe [Technische Ausrüstung] (netto)                     ca. 24.700,00 € 
            (brutto)          ca. 29.393,00 €

4 
 
Der Gesamtbedarf beträgt somit rd. 206.000 €. 
 
Der Bedarf zur Durchführung der beschriebenen Straßenzustandserfassung und –bewertung im 
Testgebiet Mülheim wurde durch das Rechnungsprüfungsamt mit Schreiben vom 8. Mai 2018 (Anlage 
1) anerkannt. 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen investiven Finanzmittel in Höhe von rund 206.000 € sind im Rahmen des Haus-
haltsplan-Aufstellungsverfahrens 2019 ff. im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanz-
stelle 6601-1201-0-1102, Aufbau einer Datenbank für die Straßenzustandserfassung, berücksichtigt 
worden und stehen dort – nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2019 – für die Umsetzung der 
Maßnahme zur Verfügung. 
 
 
Anlage 
1. Bedarfsanerkennung durch RPA

Beratungsverlauf (1)

19.06.2018 Verkehrsausschuss
TOP 3.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1697/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
22.05.2018 09:35