0178/2021
Geschwindigkeitsverstöße in Köln-Niehl
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3867 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 0178/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.01.2021 Geschwindigkeitsverstöße in Köln-Niehl Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Nippes hat zur Sitzung am 28.01.2021, TOP 7.2.3 eine An- frage zu Geschwindigkeitskontrollen in Köln-Niehl eingereicht. Es handelt sich um eine Anfrage zu folgenden Straßen: Industriestraße Niehler Damm Bremerhavener Straße Sebastianstraße Merkenicher Straße Fragen im Detail: 1. Liegen der Stadt Köln Zahlen über o.g. Beschwerden und Verkehrsdelikte, insbesondere bzgl. Geschwindigkeitsverstößen, oder Ordnungswidrigkeiten in dem o.g. Bereich vor? 2. Wann und wo werden (mobile) Radarkontrollen im o.g. Bereich erfolgen? 3. Gibt es Möglichkeiten, weitere Standorte zu benennen? 4. Ist hierzu ein Beschluss der BV 5 nötig? Stellungnahme der Verwaltung: In den o.a. Straßen befinden sich insgesamt 17 Messstellen für mobile Messungen bzw. den Einsatz einer semistationären Anlage („Anhänger“). Zu Frage 1) Für die o.a. Straßen liegt der Stadt Köln keine außergewöhnlich hohe Anzahl von Beschwerden vor, es wurden nur vereinzelt Eingaben festgestellt. Aus diesem Grund wurde der Bereich als unauffällig eingeschätzt. Zu Frage 2) Im Jahr 2020 wurden auf den o.a. Straßen drei mobile Messungen durchgeführt und es war eine se- mistationäre Anlage auf dem Niehler Damm eingesetzt. Die semistationäre Anlage war auf dem Nieh- ler Damm vom 19.11. bis 26.11.2020 für beide Fahrtrichtungen im Einsatz: 14.385 Durchfahrten, hiervon 7 Verstöße in Fahrtrichtung Sebastianstraße 17.383 Durchfahrten, hiervon 27 Verstöße in Fahrtrichtung Bremerhavener Straße Die Zahlen entsprechen einer sehr niedrigen Verstoßquote. 2 Der Niehler Damm kann aktuell nicht berücksichtigt werden, da eine wechselseitige Verkehrsberuhi- gung angelegt wurde, so dass in diesem Bereich nicht mehr ausreichend Stellfläche vorhanden ist und auf einen anderen Bereich ausgewichen werden muss. Eine Problematik hat sich insbesondere auf der Sebastianstraße gezeigt, die Straße ist häufig zuge- parkt, so dass mind. acht Anfahrten nicht zu Kontrollen führten, da für den Radarwagen nicht ausrei- chend Stellplatz vorhanden war, um rechtskonforme Messungen durchzuführen. Bei durchgeführten Kontrollen wurden folgende Ergebnisse erzielt: 215 Durchfahrten, hiervon 14 Verstöße, 508 Durchfahrten, hiervon 1 Verstoß 962 Durchfahrten, hiervon 107 Verstößen. Auf der Bremerhavener Straße besteht ebenfalls die Problematik des fehlenden Stellplatzes, dort wurde mehrfach vergeblich angefahren. Es wird jetzt erneut geprüft, ob der Einsatz einer semistatio- nären Anlage möglich ist. Auf der Merkenicher Straße wurden vier Messstellen eingerichtet, eine Berücksichtigung ist kurzfristig in der Einsatzplanung vorgesehen. Die Industriestraße obliegt der Zuständigkeit der Polizei, hier sind Messungen der Stadt Köln nicht möglich. Zu Frage 3 und 4) Es ist grundsätzlich immer möglich, weitere Standorte vorzuschlagen, diese werden dann auf Mach- barkeit überprüft und eingerichtet. Beim Amt für öffentliche Ordnung gehen auch zum Thema Ge- schwindigkeitskontrollen sehr viele Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern ein, die vom technischen Innendienst des Verkehrsdienstes entsprechend geprüft werden. Ein Beschluss der BV zur Einrichtung von neuen Standorten/Messstellen wird hierzu nicht benötigt. Die Anzahl der eingerichteten Messstellen in den vorgenannten Straßen ist bereits relativ hoch. Der technische Außendienst des Verkehrsdienstes wurde gebeten, den Bereich kurzfristig vermehrt zu berücksichtigen und sowohl mobile Messungen als auch den Einsatz einer semistationären Anlage durchzuführen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0178/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.01.2021
- Erstellt
- 19.01.2021 08:55