Mandari Insight

2410/2021

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen

Beschlussvorlage Ausschuss 30.08.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.09.2021, TOP 7.3

Anlage 2 - Lageplan 2

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Ansehen

Anlage 1 - Lageplan 1

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug BV Mülheim 06.09.2021

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan 2

4743 Zeichen

Ausbauende 
Sanierungsgrenze 
Sanierungsgrenze 
an Bestand anpassen 
an Bestand anpassen 
Anpassungsbereich 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=3cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=3cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=3cm 
a=3cm 
S
Ackerstraße 
Bergisch Gladbacher Straße 
Ackerstraße 
Anlage 1 Anlage 2
 SK9 
 48.07 
 SK10 
 48.25 
 SK11 
 48.07 
 SK12 
 48.25 
 SK13 
 47.70 
 SK14 
 47.70 
 SK15 
 47.70 
 SK16 
 47.70 
 SK17 
 47.03 
 SK18 
 47.03 
 SK19 
 47.03 
 SK20 
 47.03 
 SK21 
 45.87 
 SK22 
 45.90 
 SK30 
 48.25 
 SK31 
 48.25 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
9-Ackerstraße 
1152 mm 390 mm 
x x
Ausführungsplanung 
9/ Buchheim 
Ackerstraße 
Generalsanierung 
Blumberg/ März 2017 
Throm/ 22.03.2021 
24.10.2017 
gez. Blumberg 
21.11.2017 
gez. Scheper 
     * / * 27.11.2017 
gez. Harzendorf 
27.11.2017 9-903-00009 - LP 2 C 
Lageplan 
Aktualisierung und Anpassung der Markierung auf der Berg isch Gladbacher Straße 11.11.2020 Thr 
taktile Elemente angepasst nach Abstimmung mit 664/1 17.11.2020 Thr 
Blumberg 
Blumberg 
Bl 
Bl 
17.11.2020 
17.11.2020 
Gehweg auf der Bergisch Gladbacher Straße nach Abstimmung mit 665/5 angepasst 22.03.2021 Thr 
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung 
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme 
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und 
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. 
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im 
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und 
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160) 
örtlich durchgeführt. 
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) 
wurde nachrichtlich eingearbeitet. 
Anmerkung:                     
Feb 2017 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
662/6 Abstimmung der Ausbauplanung gez. Reddel 17.11.2017 
KVB Mitzeichnung der Planung gez. Radunz 27.07.2020 
642-1 Abstimmung LSA 
per E-Mail: 
gez. Rosa 
per E-Mail: 
19.11.2020 
Anordnung  Beschilderung Nr: _________________ 
Anordnung  Markierung Nr: ___________________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt   am   ___________________ 
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11 
Im Auftrag  _______________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

Anlage 1 - Lageplan 1

5488 Zeichen

BUS184° 
Ausbauende 
an Bestand anpassen 
an Bestand 
anpassen 
Ausbauende 
Anpassungsbereich 
M. 1:250 
Buskap siehe Detail 
Detail Buskap 
Rippenplatten 30/30/8 
mit 50mm Rillenabstand 
in Trapezform 
Platten 
30/15/8 
anthrazit 
a=18cm 
Buskap- 
bordstein 
Typ "Köln" 18/30 grau 
18.00m 
60 
Platten 30/30/8 
altgraphit (Stadtstein) 
Übergangsstein Übergangsstein Noppenplatten 30/30/8 
2.00 m 3.30 m 2.20 m 3.70 m 2.70 m  4.10 m 
Tür keine Tür Tür Tür keine Tür keine Tür 
Sicherheits- 
  abstand 
    63 
Rippenplatten 30/30/8 
mit 50 mm Rillenabstand 
in Trapezform 
60 
Noppen 
Aufmerksamkeits- 
feld 60x60 
60 
Übergangssteine 
a=12cm a=3cm a=18cm a=12cm 
Übergangsstein 
Buskap 
a=12cm 
Buskap 
3.00 m 1.00 m 
Katastergrenze 
Kantstein 
zur Abgrenzung 
auf Katastergrenze 
Kantstein 
zur Abgrenzung 
auf Katastergrenze 
1.00 m 
Platten 30/30/8 
altgraphit (Stadtstein) 
Platten 30/30/8 
altgraphit (Stadtstein) 
Platten 30/30/8 
anthrazit 
a=18cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm a=3cm 
a=3cm 
a=3cm 
a=3cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
a=12cm 
RB weiß, a=3cm 
RB weiß, a=3cm 
a=3cm 
Kantstein 
Kantstein 
Kantstein 
Kantstein 
Kantstein 
Kantstein 
a=12cm 
Ackerstraße 
Dellbrücker Straße 
Anlage 1
 SK1 
 48.23 
 SK2 
 48.23 
 SK3 
 47.98 
 SK4 
 47.98 
 SK5 
 47.98 
 SK6 
 47.97 
 SK7 
 48.24 
 SK8 
 48.21 
 SK23 
 48.25 
 SK24 
 48.26 
 SK25 
 48.24 
 SK26 
 48.26 
 SK27 
 48.24  SK28 
 48.24 
 SK29 
 48.21 
 SK30 
 48.25 
 SK31 
 48.25 
 SK32 
 48.24 
 SK33 
 48.24 
 SK34 
 48.21 
 SK35 
 48.21 
 SK36 
 48.26 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
9-Ackerstraße 
1102 mm 370 mm 
x x
Ausführungsplanung 
9/ Buchheim 
Ackerstraße 
Generalsanierung 
Blumberg/ März 2017 
Throm/ 09.12.2020 
24.10.2017 
gez. Blumberg 
21.11.2017 
gez. Scheper 
     * / * 27.11.2017 
gez. Harzendorf 
27.11.2017 9-903-00009 - LP 1 
Lageplan 
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung 
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme 
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und 
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. 
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im 
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und 
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160) 
örtlich durchgeführt. 
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) 
wurde nachrichtlich eingearbeitet. 
Anmerkung:                     
Feb 2017 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
662/6 Abstimmung der Ausbauplanung gez. Reddel 17.11.2017 
KVB Mitzeichnung der Planung gez. Radunz 27.07.2020 
642/1 Abstimmung LSA 
per E-Mail: 
gez. Rosa 
per E-Mail: 
19.11.2021 
Anordnung  Beschilderung Nr: _________________ 
Anordnung  Markierung Nr: ___________________ 
Anhörungsverfahren für Beschilderungen / 
Markierungen gemäß § 45 StVO 
durchgeführt   am   ___________________ 
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11 
Im Auftrag  _______________________ 
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

Anlage 3 - Auszug BV Mülheim 06.09.2021

1387 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Herr Schultheis 
Telefon:  (0221) 99322  
Fax       :  (0221) 99412 
E-Mail:  andre.schultheis@stadt-koeln.de 
Datum: 07.09.2021 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 7.Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 06.09.2021 
öffentlich 
9.2.8 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße sowie 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz-
stelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 
2410/2021 
 
 
Herr Bezirksbürgermeister Fuichs lässt über den ergänzen Beschlussvorschlag ab-
stimmen: 
 
Geänderter Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalin-
standsetzung der Ackerstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 952.500 € (da-
von 87.500 € konsumtive Aufwendungen für Beleuchtungskosten sowie für die 
Deckensanierung der Bergisch Gladbacher Straße). 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs-
ermächtigung in Höhe von 50.000 € für die Generalinstandsetzung der Acker-
straße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-
1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszah-
lungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 
 
3. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, ob Radwege eingerichtet 
werden können. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen

Beschlussvorlage Ausschuss

11671 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2410/2021 
Freigabedatum 
 30.08.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße sowie Freigabe von investiven 
Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung 
von Straßen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der 
Ackerstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 952.500 € (davon 87.500 € konsumtive Aufwen-
dungen für Beleuchtungskosten sowie für die Deckensanierung der Bergisch Gladbacher 
Straße). 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 50.000 € für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra-
ßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 
Finanzausschuss 13.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   865.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch be-
rechnet werden          % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   87.500    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.       € 
c) bilanzielle Abschreibungen   17.300      € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch be-
rechnet werden      € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation  
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 09.10.2017 den Bedarf für die Straßen- und 
Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Mülheim für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die 
Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt (s. Vorlagen-Nr.: 1743/2017). Die Stra-
ßenerhaltungsmaßnahme „Ackerstraße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 330.000 € enthalten. 
 
Die Ackerstraße in Köln-Buchheim ist eine Erschließungsstraße und grenzt östlich an den Mülheimer 
Bahnhof und westlich an vorhandene Gewerbe- und Wohnflächen.  
Die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln planen zwischen der Bergisch Gladbacher Straße 
und der Dellbrücker Straße einen neuen Kanal. Der vorhandene Ausbauzustand entspricht nicht mehr 
dem aktuellen Stand der Technik und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. 
 
Planung

3 
Die durch die Verwaltung erstellte Ausführungsplanung sieht vor, die Ackerstraße in dem genannten 
Abschnitt vollständig zu sanieren, um einen richtlinienkonformen Straßenoberbau und eine funktions-
fähige Oberflächenentwässerung herzustellen. 
 
Des Weiteren werden zusätzlich nachfolgende Punkte mit der Generalsanierung umgesetzt: 
 
 Der öffentliche Gehweg wird saniert und barrierefrei hergestellt. 
 
 Abgängige Beleuchtungsanlagen werden im Zuge der Generalsanierung durch insekten-
freundliche, energieeffiziente und der Öko-Design-Richtlinie entsprechende Straßenbeleuch-
tung ersetzt. 
 
 Die bereits heute provisorisch eingerichtete Bushaltestelle wird mit der Generalsanierung bar-
rierefrei ausgebaut. 
 
 Im Bereich des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Ackerstraße wird der bestehende 
Rechtsabbiegestreifen in Richtung Ackerstraße sowie der in Richtung Osten führende Streifen 
in einen kombinierten Fahrstreifen umgewandelt. Hierdurch wird eine verkehrssichere Befah-
rung der Ackerstraße im Hinblick auf den abbiegenden Verkehr mit Bussen und Lastkraftwa-
gen gewährleistet. Zur Anpassung der Fahrstreifen muss zusätzlich eine Deckensanierung der 
Bergisch Gladbacher Straße durchgeführt werden, um die erforderlichen Markierungsanpas-
sungen zu ermöglichen. Hierfür entstehen konsumtive Aufwendungen in Höhe von 57.500 €.  
 
 Auch werden im Bereich des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Ackerstraße Teilbe-
reiche des bestehenden Gehwegs saniert. 
 
 
Für die Umsetzung der Maßnahme sollen Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und 
Ingenieure (HOAI) vergeben werden, da die Verwaltung keine personellen Ressourcen zur Verfügung 
stellen kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher die Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe) 
und 8 (Objektüberwachung) sowie die örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI an ein externes Inge-
nieurbüro für Straßenplanung zu vergeben. Die Kosten hierfür betragen rd. 40.000 €. 
 
Hinweis zum Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim „Gefahrenstelle für Radfahrende auf der Ber-
gisch Gladbacher Straße entschärfen“ 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit dem am 14.06.2021 gefassten Beschluss „Gefahrenstelle für 
Radfahrende auf der Bergisch Gladbacher Straße entschärfen“ (TOP 8.1.10.1) die Verwaltung beauf-
tragt, die Führung des Radverkehrs im Bereich des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Stra-
ße/Ackerstraße umzugestalten. 
 
Die beschlossene Umgestaltung des Knotenpunktes ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der plane-
rischen und zeitlichen Ausmaße als eine eigene Maßnahme zu betrachten. Der Beschluss kann da-
her nicht mit dem hier maßgebenden Baubeschluss zur Generalsanierung der Ackerstraße geprüft 
und umgesetzt werden. Die hier in Rede stehende Generalsanierung, die auch einen kleinen Teil des 
Knotenpunktes umfasst, steht einer nachfolgenden Verbesserung der Radverkehrsführung nicht im 
Wege.  
 
Die Verkehrssicherheit ist im Bereich des Knotenpunktes gegeben. 
 
Beitragspflicht der Anlieger*innen 
 
Die Ackerstraße ist zwischen Dellbrücker Straße und Bergisch Gladbacher Straße bislang noch nicht 
kanalisiert. Die dort vorhandenen Straßenabläufe sind derzeit noch an Sickergruben angeschlossen. 
Die vorgesehene Herstellung eines Entwässerungskanals, die Erneuerung der Fahrbahn, des östli-
chen Gehweges und der Beleuchtungsanlage in diesem Teil der Ackerstraße lösen eine Beitrags-
pflicht der Anlieger*innen nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge können derzeit noch

4 
nicht beziffert werden. Für die Maßnahme wird aber eine Beschlussvorlage für eine entsprechende 
KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten 
sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. 
 
Die Beitragspflichtigen wurden im Juli 2021 eingeladen, sich im Rahmen einer Versammlung über die 
Baumaßnahme und die beitragsrechtlichen Auswirkungen zu informieren. Der Termin wurde jedoch 
von diesen nicht wahrgenommen. Einwendungen gegen das Vorhaben sind der Verwaltung auch 
darüber hinaus nicht bekannt geworden. Das Vorhaben soll daher – wie konzipiert – zur Ausführung 
kommen. 
 
Finanzierung 
 
Da sich der geschätzte Kostenaufwand um mehr als 20 % des beschlossenen Kostenrahmens erhöht 
hat, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.  
 
Aufgrund der aktuellen Marktsituation und den heute bestehenden Materialpreisen sowie der geplan-
ten Erweiterung des Ausbaubereiches, den neuen Erkenntnissen aus den durchgeführten Analyse-
verfahren (Bodengutachten) und der geplanten Vergabe an ein externes Ingenieurbüro belaufen sich 
die Kosten zur Umsetzung der Baumaßnahme auf insgesamt 952.500 €. Diese setzen sich zusam-
men aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 865.000 € (davon 40.000 € für ein externes Inge-
nieurbüro) für die Generalsanierung der Ackerstraße sowie aus konsumtiven Aufwendungen in Höhe 
von rd. 57.500 € für die Sanierung der Bergisch Gladbacher Straße und in Höhe von rd. 30.000 € für 
die Beleuchtung. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuch-
tungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in 
Rechnung gestellt.  
 
Für die in 2021 zu erteilenden Aufträge werden im Haushaltsjahr 2021 investive Mittel in Höhe von rd. 
50.000 € benötigt. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 für das 
Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-
6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur 
Verfügung. Im gleichen Teilergebnisplan stehen im Haushaltsjahr 2021 in der Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe zur Finanzierung der kon-
sumtiven Anteile (Bergisch Gladbacher Straße) in Höhe von 57.500 € zur Verfügung. 
  
Darüber hinaus sind die für die Vergabe der Straßenbauleistungen in 2021 zu Lasten des  Haushalts-
jahres 2022 benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 815.000 € im Teilfinanzplan 1201, 
Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in ausreichender Höhe veranschlagt.  
 
Des Weiteren sind im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 in der Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 
1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2023 ff. entsprechende Ansätze für die 
jährlichen Abschreibungen in Höhe von 17.300 € sowie entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung der konsumtiven Anteile (Be-
leuchtungskosten) eingeplant.  
 
Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen 
der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.  
 
Auswirkung auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine 
effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re-
duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Der Einsatz von insektenfreundlicher, energieeffizienter und der Öko-Design-Richtlinie entsprechen-
der Straßenbeleuchtung als Ersatz für die Bestandsanlagen stellt einen positiven Beitrag zum Klima-
schutz dar.

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Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Dringlichkeitsbegründung 
Die Ackerstraße befindet sich in einem sehr schlechten Ausbauzustand, so dass bei einer zeitlichen 
Verzögerung die Möglichkeit besteht, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr von der Verwaltung ge-
währleistet werden kann.  
 
Des Weiteren sind die für das Jahr 2021 und für das Jahr 2022 von der Verwaltung geplanten Bau-
maßnahmen zeitlich mit den an dem Projekt beteiligten Ämtern und externen Institutionen aufeinan-
der abgestimmt. Sollte die Beschlussvorlage zu einem späteren Zeitpunkt den Gremien vorgelegt 
werden, würde der durch die Verwaltung geplante zeitliche Ablauf nicht eingehalten werden können. 
Hierdurch würden sich weitreichende zeitliche Verschiebungen und negative wirtschaftliche Folgen 
ergeben. 
 
Aus diesen Gründen ist die Einbindung der Beschlussvorlage in die Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim am 06.09.2021 und in die Sitzung des Finanzausschusses am 16.09.2021 zwingend erfor-
derlich. 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1: Lageplan 1 
Anlage 2: Lageplan 2

Beratungsverlauf (2)

06.09.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Ackerstraße 1102
  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Dellbrücker Straße
  • Gladbacher Straße 11
  • Straße 11

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Details

Aktenzeichen
2410/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.08.2021
Erstellt
23.06.2021 17:20