2410/2021
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen
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Anlage 2 - Lageplan 2
4743 Zeichen
Ausbauende
Sanierungsgrenze
Sanierungsgrenze
an Bestand anpassen
an Bestand anpassen
Anpassungsbereich
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=3cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=3cm
a=12cm
a=12cm
a=3cm
a=3cm
S
Ackerstraße
Bergisch Gladbacher Straße
Ackerstraße
Anlage 1 Anlage 2
SK9
48.07
SK10
48.25
SK11
48.07
SK12
48.25
SK13
47.70
SK14
47.70
SK15
47.70
SK16
47.70
SK17
47.03
SK18
47.03
SK19
47.03
SK20
47.03
SK21
45.87
SK22
45.90
SK30
48.25
SK31
48.25
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
9-Ackerstraße
1152 mm 390 mm
x x
Ausführungsplanung
9/ Buchheim
Ackerstraße
Generalsanierung
Blumberg/ März 2017
Throm/ 22.03.2021
24.10.2017
gez. Blumberg
21.11.2017
gez. Scheper
* / * 27.11.2017
gez. Harzendorf
27.11.2017 9-903-00009 - LP 2 C
Lageplan
Aktualisierung und Anpassung der Markierung auf der Berg isch Gladbacher Straße 11.11.2020 Thr
taktile Elemente angepasst nach Abstimmung mit 664/1 17.11.2020 Thr
Blumberg
Blumberg
Bl
Bl
17.11.2020
17.11.2020
Gehweg auf der Bergisch Gladbacher Straße nach Abstimmung mit 665/5 angepasst 22.03.2021 Thr
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt.
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar.
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160)
örtlich durchgeführt.
Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen )
wurde nachrichtlich eingearbeitet.
Anmerkung:
Feb 2017
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
662/6 Abstimmung der Ausbauplanung gez. Reddel 17.11.2017
KVB Mitzeichnung der Planung gez. Radunz 27.07.2020
642-1 Abstimmung LSA
per E-Mail:
gez. Rosa
per E-Mail:
19.11.2020
Anordnung Beschilderung Nr: _________________
Anordnung Markierung Nr: ___________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am ___________________
Polizeipräsidium Köln ,
Direktion Verkehr /11
Im Auftrag _______________________
Angeordnet:
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Im Auftrag ___________________________
Anlage 1 - Lageplan 1
5488 Zeichen
BUS184°
Ausbauende
an Bestand anpassen
an Bestand
anpassen
Ausbauende
Anpassungsbereich
M. 1:250
Buskap siehe Detail
Detail Buskap
Rippenplatten 30/30/8
mit 50mm Rillenabstand
in Trapezform
Platten
30/15/8
anthrazit
a=18cm
Buskap-
bordstein
Typ "Köln" 18/30 grau
18.00m
60
Platten 30/30/8
altgraphit (Stadtstein)
Übergangsstein Übergangsstein Noppenplatten 30/30/8
2.00 m 3.30 m 2.20 m 3.70 m 2.70 m 4.10 m
Tür keine Tür Tür Tür keine Tür keine Tür
Sicherheits-
abstand
63
Rippenplatten 30/30/8
mit 50 mm Rillenabstand
in Trapezform
60
Noppen
Aufmerksamkeits-
feld 60x60
60
Übergangssteine
a=12cm a=3cm a=18cm a=12cm
Übergangsstein
Buskap
a=12cm
Buskap
3.00 m 1.00 m
Katastergrenze
Kantstein
zur Abgrenzung
auf Katastergrenze
Kantstein
zur Abgrenzung
auf Katastergrenze
1.00 m
Platten 30/30/8
altgraphit (Stadtstein)
Platten 30/30/8
altgraphit (Stadtstein)
Platten 30/30/8
anthrazit
a=18cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=3cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
a=12cm
RB weiß, a=3cm
RB weiß, a=3cm
a=3cm
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
Kantstein
a=12cm
Ackerstraße
Dellbrücker Straße
Anlage 1
SK1
48.23
SK2
48.23
SK3
47.98
SK4
47.98
SK5
47.98
SK6
47.97
SK7
48.24
SK8
48.21
SK23
48.25
SK24
48.26
SK25
48.24
SK26
48.26
SK27
48.24 SK28
48.24
SK29
48.21
SK30
48.25
SK31
48.25
SK32
48.24
SK33
48.24
SK34
48.21
SK35
48.21
SK36
48.26
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
9-Ackerstraße
1102 mm 370 mm
x x
Ausführungsplanung
9/ Buchheim
Ackerstraße
Generalsanierung
Blumberg/ März 2017
Throm/ 09.12.2020
24.10.2017
gez. Blumberg
21.11.2017
gez. Scheper
* / * 27.11.2017
gez. Harzendorf
27.11.2017 9-903-00009 - LP 1
Lageplan
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendung
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt.
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar.
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 160)
örtlich durchgeführt.
Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen )
wurde nachrichtlich eingearbeitet.
Anmerkung:
Feb 2017
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
662/6 Abstimmung der Ausbauplanung gez. Reddel 17.11.2017
KVB Mitzeichnung der Planung gez. Radunz 27.07.2020
642/1 Abstimmung LSA
per E-Mail:
gez. Rosa
per E-Mail:
19.11.2021
Anordnung Beschilderung Nr: _________________
Anordnung Markierung Nr: ___________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt am ___________________
Polizeipräsidium Köln ,
Direktion Verkehr /11
Im Auftrag _______________________
Angeordnet:
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Im Auftrag ___________________________
Anlage 3 - Auszug BV Mülheim 06.09.2021
1387 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Herr Schultheis Telefon: (0221) 99322 Fax : (0221) 99412 E-Mail: andre.schultheis@stadt-koeln.de Datum: 07.09.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 7.Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 06.09.2021 öffentlich 9.2.8 Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanz- stelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen 2410/2021 Herr Bezirksbürgermeister Fuichs lässt über den ergänzen Beschlussvorschlag ab- stimmen: Geänderter Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalin- standsetzung der Ackerstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 952.500 € (da- von 87.500 € konsumtive Aufwendungen für Beleuchtungskosten sowie für die Deckensanierung der Bergisch Gladbacher Straße). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung in Höhe von 50.000 € für die Generalinstandsetzung der Acker- straße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601- 1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszah- lungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. 3. Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, ob Radwege eingerichtet werden können. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Beschlussvorlage Ausschuss
11671 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2410/2021 Freigabedatum 30.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen - hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Ackerstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 952.500 € (davon 87.500 € konsumtive Aufwen- dungen für Beleuchtungskosten sowie für die Deckensanierung der Bergisch Gladbacher Straße). 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 50.000 € für die Generalinstandsetzung der Ackerstraße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Stra- ßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsjahr 2021. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021 Finanzausschuss 13.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 865.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch be- rechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 87.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 17.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 ff a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch be- rechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation Die Bezirksvertretung Mülheim hat in ihrer Sitzung am 09.10.2017 den Bedarf für die Straßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Mülheim für die Jahre 2017 ff. festgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt (s. Vorlagen-Nr.: 1743/2017). Die Stra- ßenerhaltungsmaßnahme „Ackerstraße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 330.000 € enthalten. Die Ackerstraße in Köln-Buchheim ist eine Erschließungsstraße und grenzt östlich an den Mülheimer Bahnhof und westlich an vorhandene Gewerbe- und Wohnflächen. Die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln planen zwischen der Bergisch Gladbacher Straße und der Dellbrücker Straße einen neuen Kanal. Der vorhandene Ausbauzustand entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Planung 3 Die durch die Verwaltung erstellte Ausführungsplanung sieht vor, die Ackerstraße in dem genannten Abschnitt vollständig zu sanieren, um einen richtlinienkonformen Straßenoberbau und eine funktions- fähige Oberflächenentwässerung herzustellen. Des Weiteren werden zusätzlich nachfolgende Punkte mit der Generalsanierung umgesetzt: Der öffentliche Gehweg wird saniert und barrierefrei hergestellt. Abgängige Beleuchtungsanlagen werden im Zuge der Generalsanierung durch insekten- freundliche, energieeffiziente und der Öko-Design-Richtlinie entsprechende Straßenbeleuch- tung ersetzt. Die bereits heute provisorisch eingerichtete Bushaltestelle wird mit der Generalsanierung bar- rierefrei ausgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Ackerstraße wird der bestehende Rechtsabbiegestreifen in Richtung Ackerstraße sowie der in Richtung Osten führende Streifen in einen kombinierten Fahrstreifen umgewandelt. Hierdurch wird eine verkehrssichere Befah- rung der Ackerstraße im Hinblick auf den abbiegenden Verkehr mit Bussen und Lastkraftwa- gen gewährleistet. Zur Anpassung der Fahrstreifen muss zusätzlich eine Deckensanierung der Bergisch Gladbacher Straße durchgeführt werden, um die erforderlichen Markierungsanpas- sungen zu ermöglichen. Hierfür entstehen konsumtive Aufwendungen in Höhe von 57.500 €. Auch werden im Bereich des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Straße/Ackerstraße Teilbe- reiche des bestehenden Gehwegs saniert. Für die Umsetzung der Maßnahme sollen Leistungen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergeben werden, da die Verwaltung keine personellen Ressourcen zur Verfügung stellen kann. Die Verwaltung beabsichtigt daher die Leistungsphasen 6 (Vorbereitung der Vergabe) und 8 (Objektüberwachung) sowie die örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI an ein externes Inge- nieurbüro für Straßenplanung zu vergeben. Die Kosten hierfür betragen rd. 40.000 €. Hinweis zum Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim „Gefahrenstelle für Radfahrende auf der Ber- gisch Gladbacher Straße entschärfen“ Die Bezirksvertretung Mülheim hat mit dem am 14.06.2021 gefassten Beschluss „Gefahrenstelle für Radfahrende auf der Bergisch Gladbacher Straße entschärfen“ (TOP 8.1.10.1) die Verwaltung beauf- tragt, die Führung des Radverkehrs im Bereich des Knotenpunktes Bergisch Gladbacher Stra- ße/Ackerstraße umzugestalten. Die beschlossene Umgestaltung des Knotenpunktes ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der plane- rischen und zeitlichen Ausmaße als eine eigene Maßnahme zu betrachten. Der Beschluss kann da- her nicht mit dem hier maßgebenden Baubeschluss zur Generalsanierung der Ackerstraße geprüft und umgesetzt werden. Die hier in Rede stehende Generalsanierung, die auch einen kleinen Teil des Knotenpunktes umfasst, steht einer nachfolgenden Verbesserung der Radverkehrsführung nicht im Wege. Die Verkehrssicherheit ist im Bereich des Knotenpunktes gegeben. Beitragspflicht der Anlieger*innen Die Ackerstraße ist zwischen Dellbrücker Straße und Bergisch Gladbacher Straße bislang noch nicht kanalisiert. Die dort vorhandenen Straßenabläufe sind derzeit noch an Sickergruben angeschlossen. Die vorgesehene Herstellung eines Entwässerungskanals, die Erneuerung der Fahrbahn, des östli- chen Gehweges und der Beleuchtungsanlage in diesem Teil der Ackerstraße lösen eine Beitrags- pflicht der Anlieger*innen nach § 8 KAG NRW aus. Die zu zahlenden Beiträge können derzeit noch 4 nicht beziffert werden. Für die Maßnahme wird aber eine Beschlussvorlage für eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung folgen, die dann auch Angaben über die Höhe der beitragsfähigen Kosten sowie die Anliegerbelastung enthalten wird. Die Beitragspflichtigen wurden im Juli 2021 eingeladen, sich im Rahmen einer Versammlung über die Baumaßnahme und die beitragsrechtlichen Auswirkungen zu informieren. Der Termin wurde jedoch von diesen nicht wahrgenommen. Einwendungen gegen das Vorhaben sind der Verwaltung auch darüber hinaus nicht bekannt geworden. Das Vorhaben soll daher – wie konzipiert – zur Ausführung kommen. Finanzierung Da sich der geschätzte Kostenaufwand um mehr als 20 % des beschlossenen Kostenrahmens erhöht hat, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich. Aufgrund der aktuellen Marktsituation und den heute bestehenden Materialpreisen sowie der geplan- ten Erweiterung des Ausbaubereiches, den neuen Erkenntnissen aus den durchgeführten Analyse- verfahren (Bodengutachten) und der geplanten Vergabe an ein externes Ingenieurbüro belaufen sich die Kosten zur Umsetzung der Baumaßnahme auf insgesamt 952.500 €. Diese setzen sich zusam- men aus Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 865.000 € (davon 40.000 € für ein externes Inge- nieurbüro) für die Generalsanierung der Ackerstraße sowie aus konsumtiven Aufwendungen in Höhe von rd. 57.500 € für die Sanierung der Bergisch Gladbacher Straße und in Höhe von rd. 30.000 € für die Beleuchtung. Die Beleuchtungskosten werden der Stadt Köln im Rahmen des Straßenbeleuch- tungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. Für die in 2021 zu erteilenden Aufträge werden im Haushaltsjahr 2021 investive Mittel in Höhe von rd. 50.000 € benötigt. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2020/2021 für das Haushaltsjahr 2021 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) zur Verfügung. Im gleichen Teilergebnisplan stehen im Haushaltsjahr 2021 in der Teilplanzeile 13 – Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe zur Finanzierung der kon- sumtiven Anteile (Bergisch Gladbacher Straße) in Höhe von 57.500 € zur Verfügung. Darüber hinaus sind die für die Vergabe der Straßenbauleistungen in 2021 zu Lasten des Haushalts- jahres 2022 benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 815.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, in ausreichender Höhe veranschlagt. Des Weiteren sind im Rahmen des Hpl.-Entwurfes 2022 in der Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen - ab 2023 ff. entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 17.300 € sowie entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Finanzierung der konsumtiven Anteile (Be- leuchtungskosten) eingeplant. Die in den Jahren ab 2023 erforderlichen Aufwendungen wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2023 ff. innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Auswirkung auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Der Einsatz von insektenfreundlicher, energieeffizienter und der Öko-Design-Richtlinie entsprechen- der Straßenbeleuchtung als Ersatz für die Bestandsanlagen stellt einen positiven Beitrag zum Klima- schutz dar. 5 Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Dringlichkeitsbegründung Die Ackerstraße befindet sich in einem sehr schlechten Ausbauzustand, so dass bei einer zeitlichen Verzögerung die Möglichkeit besteht, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr von der Verwaltung ge- währleistet werden kann. Des Weiteren sind die für das Jahr 2021 und für das Jahr 2022 von der Verwaltung geplanten Bau- maßnahmen zeitlich mit den an dem Projekt beteiligten Ämtern und externen Institutionen aufeinan- der abgestimmt. Sollte die Beschlussvorlage zu einem späteren Zeitpunkt den Gremien vorgelegt werden, würde der durch die Verwaltung geplante zeitliche Ablauf nicht eingehalten werden können. Hierdurch würden sich weitreichende zeitliche Verschiebungen und negative wirtschaftliche Folgen ergeben. Aus diesen Gründen ist die Einbindung der Beschlussvorlage in die Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 06.09.2021 und in die Sitzung des Finanzausschusses am 16.09.2021 zwingend erfor- derlich. Anlagen: Anlage 1: Lageplan 1 Anlage 2: Lageplan 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Ackerstraße 1102
- Bergisch Gladbacher Straße
- Dellbrücker Straße
- Gladbacher Straße 11
- Straße 11
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Details
- Aktenzeichen
- 2410/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 23.06.2021 17:20