2007/0614
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.1 - Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße -, hier: Wechsel des Vorhabenträgers
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Vertrag Zwischen Herr Hans-Dieter Clemens, geboren am 23.März 1948, wohnhaft 69483 Wald- Michelbach, Ludwigstraße 150, handelnd als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der A.V.W. Grundstücks-, Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, mit dem Sitz in Mannheim, Handelsregisternummer beim Amtsgericht Mannheim zu HRB 702198 und Frau Anita Köhler, geboren am 21.Oktober 1961, wohnhaft 64283 Darmstadt, Zimmerstraße 13 . mit - un 0 Herr Jochen Ziegler, geboren 23.Juni 1964, wohnhaft 72250 Freudenstadt, Straßburger Straße 29 Beide handelnd als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der jap GmbH, mit dem Sitz in Darmstadt, Handelsregisternummer beim Amtsgericht Darmstadt zu HRB 86101 wird folgender Vertrag geschlossen: 81 Gegenstand des Vertrags (1) Die A.V.W. GmbH tritt alle Rechte und Pflichten gegenüber der Stadt Darmstadt, aus dem Baugenehmigungsverfahren des sog. Projekts „Marktplatz TÜV Darmstadt“, Aktenzeichen BN / 05 / 20, sowie alle Recht und Pflichten aus dem Durchführungsvertrag vom 13.06.2005 und aus dem Erschließungsvertrag vom 17.05.2005 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.1, Rüdesheimer Str. 119 in Darmstadt an die jap GmbH ab. (2) Die jap GmbH übernimmt alle Rechte und Pflichten die die A.V.W GmbH unter (1) abgetreten hat. &$2 Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Magistrats und falls erforderlich auch der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt. Sollte die Zustimmung versagt werden so ist dieser Vertrag gegenstandslos und alle o. g. Rechte und Pflichten verbleiben bei der A.V.W. GmbH Darmstadt, den 06.09.2007 } x NL Hans-Dieter Clemens Anita Köhler Joch ler Seite Ivon 1
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 26.10.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Öffentlich: Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0614 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.1 - Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße -, hier: Wechsel des Vorhabenträgers Vorlage vom: 19.10.2007 Beschlussvorschlag: Dem Wechsel des Vorhabenträgers für die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 35.1 von der Fa AVW GmbH auf die Fa. JAP GmbH wird gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch zugestimmt. Anlagen: Vertrag zwischen AVW GmbH und JAP GmbH Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2007/0614 vom 19.10.2007: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 -Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße – mit Durchführungsvertrag zur Realisierung eines Lebensmittelmarktes und eines ALDI-Marktes auf dem ehemaligen TÜV-Gelände wurde am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen und trat nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium am 19.01.2006 in Kraft. Der Plan sieht neben der westlichen Anbindung an die Karlsruher Straße (nur Ausfahrt) und einer Anbindung an die Rüdesheimer Straße auf Wunsch der Stadt eine dritte Erschließung an die Heidelberger Straße im Osten vor. Diese sollte durch den jetzigen, dann zu verlegenden ALDI-Markt linear in West-Ost-Richtung verlaufen. Hierzu führte der bisherige Investor, die AVW GmbH, lange, letztendlich jedoch erfolglose Verhandlungen mit den benachbarten Grundstückseigentümern, deren Grundstücke in diese Lösung involviert waren. Die östliche Anbindung als Voraussetzung für das Gesamtprojekt war somit nicht realisierbar. Der neue Vorhabenträger, JAP GmbH, steht im Eigentum von Grundstücken südlich des TÜV- Geländes, die eine Realisierung der dritten Erschließung über die Noackstraße und von dort an die Heidelberger Straße ermöglichen. Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierzu tritt der neue Vorhabenträger in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Vorhabenträgers aus dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein. Eine entsprechende Erklärung ist als Anlage beigefügt. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB oder der Behörden nach § 4 BauGB ist nicht erforderlich. Zur Sicherung der Realisierung der südlichen Zufahrt und der Realisierung des Projekts hat der neue Vorhabenträger bereits eine Bürgschaft in verlangter Höhe gegenüber der Stadt abgegeben. Somit liegen die erforderlichen Voraussetzungen zur Projektrealisierung vor. Hiermit wird das Ziel verfolgt, auf Basis des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans zunächst kurzfristig die Baugenehmigungen für die beiden geplanten Märkte zu erhalten. In einem späteren Schritt soll dann die Situation der südlichen Erschließung durch Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch planungsrechtlich abgesichert werden. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Anlage: Vertrag zwischen AVW GmbH und JAP GmbH über die Übernahme der Rechte und Pflichten Darmstadt, den 19.09.2007 VI/61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (4)
Orte (7)
- Rüdesheimer Straße 119
- Karlsruher Straße
- Heidelberger Straße
- Noackstraße
- Ludwigstraße 150
- Zimmerstraße 13
- Marktplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0614
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.10.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00