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2007/0614

Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.1 - Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße -, hier: Wechsel des Vorhabenträgers

Magistratsvorlage 19.10.2007

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2007/0614

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1664 Zeichen

Vertrag

Zwischen

Herr Hans-Dieter Clemens, geboren am 23.März 1948, wohnhaft 69483 Wald-
Michelbach, Ludwigstraße 150, handelnd als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der A.V.W. Grundstücks-, Verwaltungs- und
Betriebsgesellschaft mbH, mit dem Sitz in Mannheim, Handelsregisternummer
beim Amtsgericht Mannheim zu HRB 702198

und

Frau Anita Köhler, geboren am 21.Oktober 1961, wohnhaft 64283 Darmstadt,
Zimmerstraße 13 .

mit - un 0

Herr Jochen Ziegler, geboren 23.Juni 1964, wohnhaft 72250 Freudenstadt,
Straßburger Straße 29

Beide handelnd als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der jap GmbH,

mit dem Sitz in Darmstadt, Handelsregisternummer beim Amtsgericht Darmstadt
zu HRB 86101

wird folgender Vertrag geschlossen:

81 Gegenstand des Vertrags

(1) Die A.V.W. GmbH tritt alle Rechte und Pflichten gegenüber der Stadt
Darmstadt, aus dem Baugenehmigungsverfahren des sog. Projekts
„Marktplatz TÜV Darmstadt“, Aktenzeichen BN / 05 / 20, sowie alle
Recht und Pflichten aus dem Durchführungsvertrag vom 13.06.2005
und aus dem Erschließungsvertrag vom 17.05.2005 zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.1, Rüdesheimer Str. 119
in Darmstadt an die jap GmbH ab.

(2) Die jap GmbH übernimmt alle Rechte und Pflichten die die A.V.W
GmbH unter (1) abgetreten hat.

&$2 Dieser Vertrag gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Magistrats und falls
erforderlich auch der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt.
Sollte die Zustimmung versagt werden so ist dieser Vertrag
gegenstandslos und alle o. g. Rechte und Pflichten verbleiben bei der
A.V.W. GmbH

Darmstadt, den 06.09.2007
} x
NL
Hans-Dieter Clemens Anita Köhler Joch ler

Seite Ivon 1

2007/0614

3604 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
26.10.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein 
Öffentlich:     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0614 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.1 - Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße -, 
hier: Wechsel des Vorhabenträgers 
 
Vorlage vom: 19.10.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem Wechsel des Vorhabenträgers für die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans W 
35.1 von der Fa AVW GmbH auf die Fa. JAP GmbH wird gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Vertrag zwischen AVW GmbH und JAP GmbH 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2007/0614 vom 19.10.2007: 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1  -Rüdesheimer Straße/Karlsruher Straße – mit 
Durchführungsvertrag zur Realisierung eines Lebensmittelmarktes und eines ALDI-Marktes auf dem 
ehemaligen TÜV-Gelände wurde am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung zur 
Satzung beschlossen und trat nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium am 19.01.2006 
in Kraft. 
 
Der Plan sieht neben der westlichen Anbindung an die Karlsruher Straße (nur Ausfahrt) und einer 
Anbindung an die Rüdesheimer Straße auf Wunsch der Stadt eine dritte Erschließung an die 
Heidelberger Straße im Osten vor. Diese sollte durch den jetzigen, dann zu verlegenden ALDI-Markt  
linear in West-Ost-Richtung verlaufen. 
 
Hierzu führte der bisherige Investor, die AVW GmbH, lange, letztendlich jedoch erfolglose 
Verhandlungen mit den benachbarten Grundstückseigentümern, deren Grundstücke in diese 
Lösung involviert waren. Die östliche Anbindung als Voraussetzung für das Gesamtprojekt war 
somit nicht realisierbar. 
 
Der neue Vorhabenträger, JAP GmbH, steht im Eigentum von Grundstücken südlich des TÜV-
Geländes, die eine Realisierung der dritten Erschließung über die Noackstraße und von dort an die 
Heidelberger Straße ermöglichen. 
 
Ein Wechsel des Vorhabenträgers bedarf gemäß § 12 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) der 
Zustimmung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Hierzu tritt der neue Vorhabenträger in alle Rechte 
und Pflichten des bisherigen Vorhabenträgers aus dem Durchführungsvertrag zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein. Eine entsprechende Erklärung ist als Anlage beigefügt. 
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB oder der Behörden nach § 4 BauGB ist nicht 
erforderlich. 
 
Zur Sicherung der Realisierung der südlichen Zufahrt und der Realisierung des Projekts hat der 
neue Vorhabenträger bereits eine Bürgschaft in verlangter Höhe gegenüber der Stadt abgegeben. 
Somit liegen die erforderlichen Voraussetzungen zur Projektrealisierung vor. 
 
Hiermit wird das Ziel verfolgt, auf Basis des bestehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
zunächst kurzfristig die Baugenehmigungen für die beiden geplanten Märkte zu erhalten. 
In einem späteren Schritt soll dann die Situation der südlichen Erschließung durch Änderung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans auch planungsrechtlich abgesichert werden. 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
Anlage:
 
Vertrag zwischen AVW GmbH und JAP GmbH über die Übernahme der Rechte und Pflichten 
 
Darmstadt, den 19.09.2007 
VI/61.4 zim Nst. 2603

Beratungsverlauf (4)

TOP 10
TOP 16
TOP 716
TOP 46

Orte (7)

  • Rüdesheimer Straße 119
  • Karlsruher Straße
  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße
  • Ludwigstraße 150
  • Zimmerstraße 13
  • Marktplatz

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0614
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.10.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00