1157/2019
Anfrage der Ratsgruppe BUNT gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Ausschuss für Umwelt und Grün zu einem Händlerverzeichnis der Wochenmärkte und Plastiktütenbann
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Anlage 1, Auszug AUG TOP 1.4.1 Händlerverzeichnis und Plastiktütenbann
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 16.05.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün vom 09.05.2019 öffentlich 1.4 Anfrage der Ratsgruppe BUNT betreffend Händlerverzeichnis der Wochenmärkte und Plastiktütenbann AN/0133/2019 1.4.1 Beantwortung der Anfrage 1157/2019 RM Frau Gerlach möchte zur Beantwortung der Frage 3 wissen, ob eine Möglichkeit bestehe, diese Regelung des meet & eat Marktes am Rudolfplatz auch für andere Kölner Wochenmärkte zu etablieren, da auch dort Speisen und Getränke angeboten werden. Herr Dr. Rau sagt eine Weiterleitung der mündlichen Anfrage zu. Herr Struwe schlägt vor, die Anfrage noch mal auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 02.05.2019 1157/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 09.05.2019 Anfrage der Ratsgruppe BUNT gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates im Ausschuss für Umwelt und Grün zu einem Händlerverzeichnis der Wochenmärkte und Plastiktütenbann Die Zeit der Weihnachtsmärkte ist vorbei und hat wieder eine riesige Menge Müll an Plastikschalen und -tüten erzeugt. Doch nicht nur im Zusammenhang mit Weihnachten, sondern rund ums Jahr etwa in Imbissen oder bei Wochenmärkten werden teils alternativlos Plastikverpackungen für Lebensmittel ausgegeben. Für ein Nachhaltigkeitskonzept, insbesondere hinsichtlich des bei städtischen Großver- anstaltungen wie dem Christopher Street Day, verwendeten Plastiks haben wir in der Vergangenheit per Antrag geworben. In der Antwort auf unsere Anfrage „Wieso gibt es noch kein öffentlich zugängliches digitales Händ- lerverzeichnis der Wochenmärkte?“ hat die Verwaltung 2017 angekündigt, dass genaue Informatio- nen von Standorten und Öffnungszeiten bis hin zu Warengruppen und -herkunft von einer einge- schränkten App in ein Open-Data-Projekt migriert würden. „Sobald diese neue Software erfolgreich eingeführt ist, wird gemeinsam mit dem Amt für Informationsverarbeitung sowie der Dienststelle E- Government und Online-Dienste geprüft und abgestimmt, welche informativen und nicht datenschutz- relevanten Daten den Kunden der Wochenmärkte z.B. als Open Data zur Verfügung gestellt werden können, heißt es in der Vorlage (0419/2017). Unabhängig vom aktuellen Stand des Projekts wäre es hilfreich, wenn als zusätzliche Information zu den jeweiligen Ständen das verwendete Verpackungsmaterial hinzugefügt würde. So könnten ökolo- gisch bewusste Bürgerinnen und Bürger gezielt diejenigen Stände aufsuchen, die ökologische Verpa- ckungsmethoden wählen. Der Konkurrenzdruck zur Wahl solcher Verpackungsmaterialien würde steigen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: Frage 1: Wie weit ist das Vorhaben der Stadtverwaltung vorangeschritten, nicht datenschutzrelevante Informa- tionen über die Händler*innen der Wochenmärkte zur Verfügung zu stellen? Antwort der Verwaltung: Die neue externe Software „Markt WEB Office“ wurde im Jahre 2017 beschafft und eingeführt, bedarf aber noch der Optimierung. Die vorhandenen Informationen über Händlerinnen und Händler, Waren- gruppen etc. wurden zwischenzeitlich auf/in die Anwendung „Markt WEB Office“ migriert. Die Verwaltung befindet sich in der Abstimmung, welche informativen und nicht datenschutzrelevan- ten Daten den Kunden der Wochenmärkte, z. B. als Open Data, zur Verfügung gestellt werden kön- nen. 2 Das Projekt „Fortentwicklung der Anwendung Markt WEB Office“ wurde bereits in das Digitalisie- rungsprogramm 2019 bis 2022 aufgenommen. Im Zuge dessen wird auch die vorgenannte Abstim- mung erfolgen. Frage 2: Wie hat sich die Müllbilanz der zurzeit 66 Wochenmärkte und der Weihnachtsmärkte seit 2014 entwi- ckelt? Antwort der Verwaltung: Alle Betreiber der Weihnachtsmärkte haben mit ihren Ausstellern vertragliche Regelungen hinsichtlich Müllvermeidung. Das Müllaufkommen auf dem Rudolfplatz hat sich beispielsweise von 32 Tonnen in 2014 auf 20 Tonnen 2018 verringert. Dieser Trend wird auch von den anderen Betreibern bestätigt. Nach Auskunft der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) ist der Anteil an Abfällen des von ihr betreuten Teils der Kölner Weihnachtsmärkte im Vergleich 2014 zu 2018 ungefähr gleich geblieben. Die Müllbilanz auf einzelnen Wochenmärkten hat sich nach Mitteilung der AWB seit 2014 verschlech- tert. Die Verwaltung wird daher künftig intensivere Kontrollen ggf. mit externer Unterstützung vor En- de der Abbauzeit auf diesen Wochenmärkten durchführen und geeignete Maßnahmen zur Gegen- steuerung bis hin zum Widerruf der Zuweisung nach § 4 Abs. 11 Ziffer 3 der Kölner Marktsatzung veranlassen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass oftmals bereits vor der Marktveranstaltung Müll auf ver- schiedenen Marktflächen entsorgt wird, der dann in die negative Müllbilanz der Wochenmärkte ein- fließt. Frage 3: Gibt es ein spezielles Nachhaltigkeitskonzept für die Kölner Wochen- und Weihnachtsmärkte? Antwort der Verwaltung: Die Gastronomiebetriebe sind auf allen Weihnachtsmärkten vertraglich verpflichtet, Umver- packungen zu verwenden, die biologisch abbaubar sind. Bei der Abgabe von Getränken wird die kon- sequente Umsetzung von Mehrwegbehältnissen durch ein geregeltes Pfandsystem unterstrichen. Auf den Wochenmärkten unterstützt die Verwaltung die Marktkunden bei der Müllvermeidung in ei- nem ersten Schritt bereits durch Verteilung von Greenie Mehrwegtaschen aus Baumwolle. Insgesamt wurden bereits rund 250.000 Taschen beschafft und bis auf den Lagerbestand verteilt. Die Kunden, die im Besitz einer solchen Greenie Mehrwegtasche sind, haben die Möglichkeit, im Regelfall auf eine Verpackung zu verzichten. Im Falle des meet & eat Marktes am Rudolfplatz sieht die dort geltende Marktordnung Regelungen für die zu verwendenden Verpackungen vor. Nach Ziffer 3 b „Verpackung“ der Marktordnung wird bei der Ausgabe von Speisen und Getränken grundsätzlich auf die Verwendung von Plastikgeschirr verzich- tet. Als Alternativen sind Glas- Porzellan- und Metallgeschirr und Besteck im „return“ (ggf. mit Pfand) oder Holzgabeln, -messer, -löffel mit Papptellern und Pappbechern als Alternativen (auf Wunsch der Kölner Stadtverwaltung) vorgeschrieben. Frage 4: Steht die Verwaltung im Hinblick auf das Müllproblem im Gespräch mit den Händler*innen und Be- treiber der Weihnachtsmärkte? 3 Antwort der Verwaltung: Da es bereits Konzepte der Betreiber der Weihnachtsmärkte zur Müllvermeidung gibt, besteht Ge- sprächsbedarf nur bei neuen Ausrichtern. Diese sind verpflichtet bei den Weihnachtsmärkten auf den zentralen Innenstadtplätzen bereits mit der Bewerbung ein Müllkonzept einzureichen. Dieses wird von der Verwaltung im Rahmen der Bewertung berücksichtigt. Bei den über die zentralen Innenstadtplätze hinausgehenden Weihnachtsmärkten kann mangels Rechtsgrundlage keine weitergehende Auflage erteilt werden. Hier appelliert die Verwaltung an die Eigenverantwortung der Veranstalter. Gez. Greitemann i.V. für Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1157/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.05.2019
- Erstellt
- 26.03.2019 14:42