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3425/2017

5. Änderung der Straßenreinigungssatzung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.12.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 6.1.4

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Begründung

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Ansehen

Anlage 4 Synopse

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Ansehen

Anlage 3 Ergebnis BV 1-9

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Ansehen

Anlage 2 Gebühren Straßenreinigung

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Ansehen

Anlage 5 StrReinS_2018_Gesamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

1038 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 3425/2017 
Freigabedatum 
08.12.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5. Änderung der Straßenreinigungssatzung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die 5. Änderung der Straßenreinigungssatzung und Erhebung von 
Straßenreinigungsgebühren in der beigefügten Fassung. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 07.12.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Anlagen 
 
 
Anlage 1 Erläuterung zur Straßenreinigungssatzung 
 
Anlage 2 Straßenreinigung Gebühr 
 
Anlage 3 Ergebnis BV 1-9 
 
Anlage 4 Synopse 
 
Anlage 5 Satzungstext incl. Anlagen 
 
 
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um für 2018 Gebühren erheben zu können, muss über die Vorlage noch in diesem Jahr vom Rat der 
Stadt Köln entschieden werden.

Anlage 1 Begründung

4211 Zeichen

Anlage 1 
Begründung 
 
 
Gebührenberechnung Straßenreinigungsgebühr 
 
 
Grundlegende Tendenzen der Gebührenentwicklung 
 
Nach einer Gebührensteigerung in 2017 um durchschnittlich 5,32% steigen die Straßen-
reinigungsgebühren in 2018 um durchschnittlich 0,77%.  
 
Insbesondere kostenmindernd wirkt sich die Berücksichtigung einer Überdeckung aus 
dem Ergebnis des Eigenbetriebes der Stadt Köln aus Vorjahren in Höhe von rd. 1.939 
T€ aus. Gegenüber dem Vorjah r bedeutet dies eine Kostenentlastung von rd. 1.989 T€ 
bzw. eine Gebührenentlastung von rd. 4,82%. 
 
Kostensteigernd wirken sich die AWB -Entgelte für Logistik um 1,85% gegenüber dem 
Vorjahr aus. Ebenso wie die Berücksichtigung der neuen Leistungen für die R einigung 
der Radwege incl. Winterdienst und die Reinigung der Sicherheitsstreifen ab 2018. 
 
 
Darstellung der Kosten – und Erlösarten 
 
Nachfolgend wird die Entwicklung der wesentlichen Kostenarten im Einzelnen erlä u-
tert. 
 
a) Kosten für die Entsorgung von Kehricht (AVG Köln mbH – „AVG“) 
b) Entgelte der AWB Köln GmbH für die Straßenreinigung (AWB Abfallwirtschaftsb e-
triebe Köln GmbH – „AWB“) 
c) Verwaltungskosten der Stadt Köln 
d). Ausgleich für Vorjahresergebnisse 
 
 
Zu a): 
 
Der Preis für die Restmüllentsorgun g sinkt zum 01.01.2018 um rd. 4% von brutto 
163,36 €/t auf brutto 157,14 €/t. Die Kehrichtmenge steigt gegenüber dem Vorjahr um 
1.000 Tonnen auf insgesamt 5.900 Tonnen in 2018. Die Kehrichtmengen nehmen seit 
2015 stetig zu. In 2015 lag die Jahrestonnage be i rd. 5.320 t und in 2016 bei rd. 5.430 t . 
Dieser Trend setzt sich auch für das Jahr 2017 fort. Bereits die ersten fünf Monate 2017 
liegen mit rd. 200 t bzw. 11% über dem vergleichbaren Vorjahreswert. Aufgrund dieser 
Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Kehrichtmengen bis Ende 2017 erneut über 
dem Vorjahreswert liegen werden und auch für das Jahr 2018 weiter steigen , so dass ei-
ne Kehrrichtmenge von 5.900 t angenommen wird.

2 
 
Zu b): 
 
In dem „Leistungsvertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der St adt Köln“ sind 
Entgelte je Frontmeter - differenziert nach den Straßenkategorien - vereinbart. In der als 
Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügten Gebührenberechnung sind die Entgelte d a-
her unmittelbar den einzelnen Frontmetern - differenziert nach den St raßenkategorien - 
zugerechnet. Die Frontmeter in der Gebühr 2018 steigen gegenüber dem Vorjahr leicht 
um 74.750 Meter bzw. rd. 1%. 
 
Die Entgelte der AWB steigen aufgrund der vereinbarten Preisgleitklausel in 2018 um 
rd. 944 T€ sowie aufgrund der Frontmeterentwicklung um weitere rd. 393 T€.  
 
Der Ansatz für die Reinigung von Straßenbegleitgrün verringert sich um 157 T€ auf 501 
T€. Im Vorjahresansatz wurde mit einer Ausweitung der zu reinigenden Flächen kalk u-
liert, welche für 2018 nicht berücksichtigt wird.  
 
Des Weiteren werden in der Straßenreinigungsgebühr Kosten für die Wildkrautbeseit i-
gung in Höhe von rd. 1.588 T€ berücksichtigt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies 
eine Kostensenkung um rd. 17 T€. Im Vorjahresansatz wurden Nachbelastungen aus 
Vorjahren berücksichtigt.  
 
Für die Mittelalleen wird ein Ansatz von rd. 264 T€ sowie für die A bgaben für 
Schmutzwasser ein Ansatz von rd. 23 T€ berücksichtigt. 
 
In der Gebührenkalkulation 2018 werden folgende Leistungen neu berücksichtigt: die 
Erhöhung der Reinigung von Radwegen incl. Winterdienst 1.213 T€ sowie die Rein i-
gung von Sicherheitsstreifen 75 T€ an Fahrbahnen. 
 
Der Kämmereranteil beinhaltet neben dem städtischen Anteil an der Gebühr und den 
Winterdienstkosten inkl. der Kosten für die Erweiterung des Winterdienstes die Kosten 
für die Reinigung des Domumfeldes sowie für die Reinigung der Sonderflächen und der 
Schienenweggrundstücke. Der Kämmereranteil steigt gegenüber dem Vorjahr um 1% 
auf insgesamt 29%. Wesentlicher Grund hierfür ist die Erhöhung der Reinigungslei s-
tung für das Domumfeld um rd. 407 T€ zzgl. der vertraglichen Preisgleitung.  
 
 
Zu c): 
 
Die Verwaltungskosten der Stadt Köln betragen in 2018 rd. 598 T€.  
 
 
Zu d):

3 
In der Kalkulation für 2018 wird eine Überdeckung aus dem Jahresergebnis 2014 des 
Eigenbetriebes kostenmindernd in Höhe von rd. 1.939 T€ berücksichtigt.

Anlage 4 Synopse

7489 Zeichen

Anlage 4 
1 
 
Straßenreinigungssatzung 
2017 2018 Anmerkungen 
§ 1 § 1  
(3)  Die Reinigungspflicht umfasst die 
Reinigung der Fahrbahnen und 
der Gehwege. 
 
 
 
Fahrbahnen sind die dem Fahr-
verkehr dienenden Teile der Stra-
ße. Dazu gehören auch selbständi-
ge Radwege sowie Radwege mit 
erkennbarer baulicher Abgren-
zung zum Gehweg, Parkplätze, 
Parkstreifen, Haltebuchten und 
Sicherheitsstreifen. 
 
 
Gehwege sind Straßenteile und 
Platzflächen von mindestens 50 
cm Breite in Anliegerstraßen und 
mindestens 65 cm Breite in 
Hauptstraßen, die von der Fahr-
bahn abgesetzt sind und der Be-
(3)  Die Reinigungspflicht umfasst die 
Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege 
und Randstreifen. 
 
 
 
Fahrbahnen sind die dem Fahrverkehr 
dienenden Teile der Straße. Dazu ge-
hören auch selbständige Radwege mit 
erkennbarer baulicher Abgrenzung 
zum Gehweg und zur Fahrbahn sowie 
auf der Fahrbahn markierte Radwege 
oder Schutzstreifen für Radfahrer, 
Parkplätze, Parkstreifen, Haltebuchten 
und Sicherheitsstreifen. 
 
Gehwege sind Straßenteile und Platz-
flächen von mindestens 50 cm Breite 
in Anliegerstraßen und mindestens 65 
cm Breite in Hauptstraßen, die von der 
Fahrbahn abgesetzt sind und der Be-
nutzung durch Fußgänger/innen die-
nen. 
 
 
Definition der Randstreifen klarstellend 
aufgenommen.  
 
 
 
 
Die Änderung bzw. Ergänzung soll die 
Radwege als Fahrbahnteile genauer dar-
stellen und dient somit der Klarstellung.

Anlage 4 
2 
 
nutzung durch Fußgänger/innen 
dienen. 
 
Zu den Gehwegen gehören auch 
selbständige Gehwege, auf dem 
Gehweg markierte Aufstellflächen 
für den ruhenden Verkehr, Platz-
flächen ohne Fahrverkehr sowie 
Radwege, die lediglich durch 
Farbmarkierungen auf den Geh-
wegen gekennzeichnet sind und 
ohne bauliche Abgrenzung zum 
Gehweg verlaufen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Soweit Straßen keine erkennbare 
Abgrenzung zwischen Gehweg 
und Fahrbahn haben, ergibt sich 
ihre Zuordnung aus dem Straßen-
reinigungsverzeichnis. Die Zuord-
nung richtet sich nach dem Ge-
samteindruck unter Berücksichti-
 
 
 
Zu den Gehwegen gehören auch selb-
ständige Gehwege, auf dem Gehweg 
markierte Aufstellflächen für den ru-
henden Verkehr, Platzflächen ohne 
Fahrverkehr sowie Radwege, die le-
diglich durch Farbmarkierungen auf 
den Gehwegen gekennzeichnet sind 
und mit baulicher Abgrenzung zur 
Fahrbahn, aber ohne bauliche Abgren-
zung zum Gehweg verlaufen. 
 
Randstreifen sind vom Fahrbahnrand 
abgesetzte Straßenteile, die für die 
Nutzung durch Fußgänger vorgesehen 
sind und nicht die in Satz 3 für einen 
Gehweg erforderliche Breite errei-
chen.  
 
Soweit Straßen keine erkennbare Ab-
grenzung zwischen Gehweg und 
Fahrbahn haben, ergibt sich ihre Zu-
ordnung aus dem Straßenreinigungs-
verzeichnis. Die Zuordnung richtet 
sich nach dem Gesamteindruck unter 
Berücksichtigung der Nutzung und der 
erforderlichen Reinigungsleistung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Klarstellung 
 
 
 
Klarstellende Definition s.o.

Anlage 4 
3 
 
gung der Nutzung und der erfor-
derlichen Reinigungsleistung. 
§ 2 § 2  
(2)  Die Stadt Köln überträgt auf die 
Anlieger die Winterwartung 
 
1. auf Gehwegen nach Maßgabe 
des § 5, sowie 
2. auf Fahrbahnen von Straßen, so-
weit die Reinigung der Fahrbahn 
nach dem Straßenreinigungsver-
zeichnis dem Anlieger obliegt, 
und 
3. auf Fahrbahnen und Gehwegen 
von Straßen und Straßenab-
schnitten nach Abs. 1 Satz 2. 
 
... 
 
(2)  Die Stadt Köln überträgt auf die 
Anlieger die Winterwartung 
 
1. auf Gehwegen und Randstreifen 
nach Maßgabe des § 5, sowie 
2. auf Fahrbahnen von Straßen, 
soweit die Reinigung der Fahr-
bahn nach dem Straßenreini-
gungsverzeichnis dem Anlieger 
obliegt, und 
3. auf Fahrbahnen, Gehwegen und 
Randstreifen von Straßen und 
Straßenabschnitten nach Abs. 1 
Satz 2. 
 
... 
 
 
 
 
Winterdienst auf Randstreifen entspricht 
dem Winterdienst auf Gehwegen, die im-
mer vom Anlieger wintergewartet werden. 
 
 
 
 
 
s. Begründung zu § 1 Abs. 3 Satz 1.

Anlage 4 
4 
 
§ 3 § 3  
(3)  Abweichend von den Regelungen 
zu Abs. 2 Buchst. c) sind Radwe-
ge einmal wöchentlich zu reini-
gen. Gleiches gilt für Mittelalleen, 
es sei denn, in Anlage 4 ist etwas 
anderes geregelt. 
(3)  Abweichend von den Regelungen zu 
Abs. 2 Buchst. c) sind Mittelalleen 
einmal wöchentlich zu reinigen, es sei 
denn, in Anlage 4 ist etwas anderes 
geregelt. 
 
Die Häufigkeit der Reinigung der selb-
ständigen Radwege wird an die der Fahr-
bahnen angeglichen. 
§ 5 § 5  
(1)  Die Winterwartung der Gehwege 
ist wie folgt durchzuführen: 
 
... 
 
 
2. Bei Schnee- und Eisglätte sind 
die Gehwege in der gleichen 
Breite sofort zu bestreuen. Auf 
Gehwegen ist die Verwendung 
von Salz oder sonstigen auftau-
enden Stoffen grundsätzlich 
verboten; ihre Verwendung ist 
nur erlaubt 
 
a) in besonders begründeten 
klimatischen Ausnahmefällen, 
(1)  Die Winterwartung der Gehwege 
und Randstreifen ist wie folgt 
durchzuführen: 
 
... 
 
2. Bei Schnee- und Eisglätte sind 
die Gehwege und Randstreifen 
in der gleichen Breite sofort zu 
bestreuen. Auf Gehwegen ist 
die Verwendung von Salz oder 
sonstigen auftauenden Stoffen 
grundsätzlich verboten; ihre 
Verwendung ist nur erlaubt 
 
a) in besonders begründeten 
klimatischen Ausnahmefällen, 
 
s. Begründung zu § 2 Abs. 2. 
 
 
 
 
 
s. Begründung zu § 2 Abs. 2.

Anlage 4 
5 
 
wie z. B. bei Eisregen, 
 
b) sowie auf Treppen, Rampen, 
Brückenauf- und -abgängen, 
Gefäll- oder Steigungsstrecken 
oder auf ähnlichen Gefahren-
stellen. 
 
Gehwege mit Baumbeständen 
oder angrenzender Begrünung 
dürfen nicht mit Salz oder sons-
tigen auftauenden Stoffen be-
streut werden. Schnee, der mit 
solchen Stoffen vermischt ist, 
darf auf und an ihnen nicht ab-
gelagert werden. 
 
...  
 
5. An Haltestellen für den öffentli-
chen Personennahverkehr oder 
für Schulbusse müssen die An-
lieger die Gehwege so von 
Schnee freihalten und bei Glätte 
bestreuen, dass ein gefahrloser 
Zu- und Abgang zu den Halte-
stellen, Fahrgastunterständen 
und U-Bahn-Ausgängen ge-
wie z. B. bei Eisregen, 
 
b) sowie auf Treppen, Rampen, 
Brückenauf- und -abgängen, 
Gefäll- oder Steigungsstrecken 
oder auf ähnlichen Gefahren-
stellen. 
 
Gehwege und Randstreifen mit 
Baumbeständen oder angren-
zender Begrünung dürfen nicht 
mit Salz oder sonstigen auftau-
enden Stoffen bestreut werden. 
Schnee, der mit solchen Stoffen 
vermischt ist, darf auf und an 
ihnen nicht abgelagert werden. 
... 
 
5. An Haltestellen für den öffentli-
chen Personennahverkehr oder 
für Schulbusse müssen die An-
lieger die Gehwege und Rand-
streifen so von Schnee freihal-
ten und bei Glätte bestreuen, 
dass ein gefahrloser Zu- und 
Abgang zu den Haltestellen, 
Fahrgastunterständen und U-
Bahn-Ausgängen gewährleistet 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Begründung zu § 2 Abs. 2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
s. Begründung zu § 2 Abs. 2.

Anlage 4 
6 
 
währleistet ist.  
 
...  
 
 
7. Der Schnee ist auf dem an die 
Fahrbahn grenzenden Teil des 
Gehweges oder - wo dies nicht 
möglich ist - so zu lagern, dass 
der Fahr- und Fußgängerver-
kehr hierdurch nicht mehr als 
unvermeidbar gefährdet oder 
behindert wird. § 5 Abs. 1 Zif-
fer 2 letzter Satz bleibt unbe-
rührt. 
ist.  
 
... 
7. Der Schnee ist auf dem an die 
Fahrbahn grenzenden Teil des 
Gehweges bzw. des Randstrei-
fens oder - wo dies nicht mög-
lich ist - so zu lagern, dass der 
Fahr- und Fußgängerverkehr 
hierdurch nicht mehr als un-
vermeidbar gefährdet oder be-
hindert wird. § 5 Abs. 1 Ziffer 
2 letzter Satz bleibt unberührt. 
 
 
 
 
 
 
 
s. Begründung zu § 2 Abs. 2.

Anlage 3 Ergebnis BV 1-9

11691 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Ergebnisse der Beratungen in den Bezirksvertretungen 
über Änderungen des Straßenreinigungsverzeichnisses 
für das Kalenderjahr 2018 
 
 
 
Das Straßenreinigungsverzeichnis - StrReinV - unterliegt aus sachlichen und rechtlichen 
Gründen ständiger Fortschreibung. Für die Fortschreibung sind vom Rat beschlossene neue 
Widmungen von Straßen, Umbenennungen und Einziehungen öffentlicher Straßen oder -
abschnitte, geänderter Straßenausbau, geänderte Verkehrsführung, geänderte Verkehrsve r-
hältnisse, verminde rter oder erhöhter Verschmutzungsgrad sowie betriebstechnische und 
organisatorische Erfordernisse ursächlich. Sie wirken sich auf die notwendigen Festsetzu n-
gen der Straßenart, der Anzahl der wöchentlichen Reinigungen - Reinigungshäufigkeit -, der 
Reinigungsverpflichteten neu oder verändernd aus. 
 
Die Vorschläge berücksichtigen insbesondere bei der Übertragung der Reinigung auf 
Grundstückseigentümer/Anlieger die Zumutbarkeit der Reinigungspflicht, die technisch -
wirtschaftliche Durchführbarkeit städtischer Re inigung sowie die Bebauungsstruktur von 
Straßen. 
 
Die darauf beruhenden Vorschläge hat die Verwaltung den Bezirksvertretungen zur Au s-
übung des Anhörungsrechtes gem. § 19 (4) der Hauptsatzung vorgelegt. 
 
Soweit nach Beschlussfassung der Bezirksvertretungen noch Ergänzungen/Änderungen e r-
forderlich waren, wurden diese hinter dem Ergebnis der Bezirksvertretung aufgeführt. Die 
jeweilige Bezirksvertretung wurde zwischenzeitlich über die notwendigen Änderungen i n-
formiert.

2 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 hat unter TOP 3.16 in ihrer Sitzung am  
14.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt-
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.“ 
 
  
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 1 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre-
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Baumstr. 
 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im B e-
reich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Bayardsgasse 
von Thieboldsgasse bis Fleischmengergasse 
von Fleischmengergasse bis Peterstr. 
. 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit im Bereich Fleischmengergasse bis Peterstr. zur Ve r-
besserung des Sauberkeitsstandards im Bereich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Clemensstr. 
 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im B e-
reich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Fleischmengergasse 
von Alexianerstr. bis Bayardsgasse 
von Bayardsgasse bis Neumarkt

3 
 
Berichtigung/Präzisierung; Erhöhung Reinigungshäufigkeit im Bereich von Bayard s-
gasse bis Neumarkt zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im Bereich Ne u-
markt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Im Laach 
 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im B e-
reich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Josef-Haubrich-Hof 
Platzfläche 
 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im B e-
reich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Lungengasse 
 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im B e-
reich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Rheinaustr. 
Verbindungsweg zwischen Rheinaustr. und Kleine Witschgasse 
 
Berichtigung/Präzisierung nach Widmungsüberprüfung 
 
 Spinnmühlengasse 
 
Erhöhung Reinigungshäufigkeit zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im B e-
reich Neumarkt/Josef-Haubrich-Hof 
 
 Thieboldsgasse 
von Griechenpforte bis Bayardsgasse 
von Bayardsgasse bis Neumarkt 
 
Berichtigung/Präzisierung; Erhöhung Reinigungshäufigkeit im Bereich von Bayard s-
gasse bis Neumarkt  zur Verbesserung des Sauberkeitsstandards im Bereich Ne u-
markt/Josef-Haubrich-Hof

4 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 hat unter TOP 9.2.3 in ihrer Sitzung am 
18.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt-
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
ungeändert beschlossen.“ 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 2 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre-
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Derkumer Str. 
 
Stichstraße hinter Nr. 54-112 der Markusstr. 
 
 
Berichtigung/Präzisierung 
 
 
 Kirchstr. 
von Hauptstr. bis Karlstr. 
Parkplatz 
von Karlstr. bis Ende 
 
Berichtigung/Präzisierung Anpassung an die örtliche Gegebenheit

5 
 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 hat unter TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am 
18.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt-
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung vorzu-
nehmen.. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.“ 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 3 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre-
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Auf der Aspel 
von Adrian-Meller-Str. bis Hauptstr. 
Stichstr. zu den Häusern Nr. 8 – 34 
 
 
Verbindungsweg zwischen Adrian-Meller Str. und Mathesenhofweg 
 
Berichtigung/Präzisierung und Widmung des Verbindungsweges 
 
 Franz-Braßart-Str. 
von Auf der Aspel bis Ende 
Verbindungsweg zwischen Hausnr. 6 und 8 
 
Berichtigung/Präzisierung  
Die Wohnwege im Bereich der Franz-Braßart-Str. sind nicht gewidmet.

6 
 
 Manstedter Weg 
von Widdersdorfer Str. bis Danzweiler Weg 
von Dansweiler Weg bis Wendehammer 
Stichstraßen zu den Hausnr. 2-14, 16-26 und 31a-31b 
 
Berichtigung/Präzisierung, Übernahme der Reinigung Stichstraßen aufg rund einer Zu-
nahme der Verschmutzung

7 
 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 hat unter TOP 9.5 in ihrer Sitzung am 
11.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt-
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt“ 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 4 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen  
(die Bezirksvertretung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Vastersstr. 
Verbindungsweg zur Äußeren Kanalstr. 
 
 
Übertragung Reinigung auf die AWB auf Wunsch der Anlieger

8 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 hat unter TOP 9.1.4 in ihrer Sitzung am  
21.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschafts-
betriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur 
Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen“ 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 5 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen  
(die Bezirksvertretung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Altonaer Str. 
 
     von Bielefelder Str. bis Hausnr. 65 und gegenüber 
 
 
 
Aufnahme in die Anlage 2 (Straßen für die Fahrbahnen mit besonderem Reinigung s-
aufwand/niveaugleich)

9 
 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 hat unter TOP 9.1.4 in ihrer Sitzung am 
07.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt-
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen“ 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 6 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre-
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Hackhauser Weg 
 
 
Parkplatz am Friedhof 
 
 
Widmung 
 
 
 Kirburger Weg 
 
 
 
Verbindungsweg zum Langenbacher Weg 
 
Berichtigung/Präzisierung und Herausnahme des Fußweges Marienberger 
Hof/Bellinger Weg/Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten

10 
  
 
Stadtbezirk 7 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 hat unter TOP 7.1.5 in ihrer Sitzung am 
26.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe-
triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra-
ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen“ 
 
 
 
Nach Vorlage der Änderungsvorschläge an die  Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 7 
sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzune h-
men (die Bezirksvertretung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 
 Waldstr. 
von Frankfurter Str. bis Leuschhofgasse und gegenüber Waldstr. Hausnr. 9 
von Leuschhofgasse und gegenüber Waldstr. Hausnr. 9 bis BAB 
A59/Stadteilgrenze Grengel 
 
 
 
 
Berichtigung/Präzisierung

11 
 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 hat unter TOP 8.1.5 in ihrer Sitzung am 
07.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
„Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbe-
triebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Stra-
ßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig zugestimmt“ 
 
Nach Vorlage der Änderungsvorschläge an die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 8 
sind aus sachlichen und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzune h-
men (die Bezirksvertretung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 Am Grauen Stein 
von Westerwaldstr. bis Zubringer 
 
 
 
Berichtigung/Präzisierung 
 
 Corkstr. 
 
 
Verbindungsweg zur Thessaloniki-Allee 
 
Anpassung der der Straßenart an tatsächliche Gegebenheiten. 
 
 Martha-Heublein-Str. 
von Oberer Bruchweg bis Wendeanlage 
 
 
 
Berichtigung/Präzisierung; Widmung

12 
 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 hat unter TOP 9.1.2 in ihrer Sitzung am 
11.09.2017 folgenden Beschluss gefasst: 
 
“ Beschluss:  
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirt-
schaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses 
zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen“ 
 
 
Nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung des Stadtbezirkes 9 sind aus sachlichen 
und rechtlichen Gründen, noch folgende Änderungen vorzunehmen (die Bezirksvertre-
tung wurde hierüber nachträglich informiert): 
 
 Auenweg 
von Sachsenbergstr. bis Auenweg 173 
von Auenweg 173 bis Hafenstr. bebaute Seite 
von Auenweg 173 bis Hafenstr. unbebaute Seite 
von Hafenstr. bis Deutz-Mülheimer-Str. 
 
Berichtigung/Präzisierung Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten

Anlage 2 Gebühren Straßenreinigung

1948 Zeichen

Anlage 2 
Gebühr 2018          Summe  Gehwege 
Straßenreinigung  o. b. R.  m. b. R.  o. b. R.  m. b. R.  o. b. R.  m. b. R. 
Anteil Gebührenzahler an Gebühr 59% 75% 96% 89% 85% 98% 98% 
Frontmeter 8.646.245 2.094.395 15.816 2.629.298 72.146 3.713.122 43.901 77.567
Logistik AWB 51.986.002 5,04 11,89 5,04 11,89 6,84 12,54 15,27 
Winterdienst (-) -4.965.696 -0,90 -0,90 -0,90 -0,90 -4,50 -5,70 
Entsorgung Kehricht AVG 927.122 0,09 0,21 0,09 0,21 0,12 0,21 0,23 
Wildkrautbeseitigung 1.588.246 0,14 0,37 0,14 0,37 0,23 0,27 0,32 
Straßenbegleitgrün 500.689 0,04 0,12 0,04 0,12 0,07 0,09 0,10 
Mittelalleen 263.645 0,06 0,06 
Sicherheitsstreifen NEU 74.504 0,02 0,02 
Reinigung Radwege  NEU 1.212.592 0,26 0,26 
Schmutzwasser 23.400 0,00 0,01 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 
Verwaltungskosten Stadt Köln 597.574 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 0,07 
Ausgleich -1.938.998 -0,17 -0,45 -0,17 -0,45 -0,28 -0,33 -0,39 
Gebühr 2018          50.269.079 4,65 11,32 4,65 11,32 7,05 8,34 9,90 
Kämmereranteil I (-) städtischer Anteil an Gebühr -8.564.260 -1,90 -2,83 -0,19 -1,24 -1,06 -0,17 -0,20 
Gebühr 2018 Anteil Gebührenzahler 41.704.819 2,74 8,49 4,46 10,07 6,00 8,18 9,70 
Gebühr Vorjahr Anteil Gebührenzahler 41.308.286 2,66 8,69 4,32 10,31 6,12 8,53 10,13 
396.533 0,08 -0,20 0,14 -0,24 -0,12 -0,35 -0,43 
3,04% -2,32% 3,23% -2,30% -2,02% -4,14% -4,23% 
Gebührenveränderung 0,77% o. b. R. = ohne besonderen Reinigungsaufwand,   m. b. R. mit besonderem Reinigungsaufwand 
Kämmereranteile Summe 
      -Winterdienst (s.o.) 4.965.696 
      -Erweiterung Winterdienst 1.210.921 
Winterdienst 6.176.616 
Kämmereranteil I (s.o.) städtischer Anteil an Gebühr 8.564.260 
      -Reinigung Domumfeld 948.352 
      -Reinigung Sonderflächen und Schienenweggr. 944.533 
Kämmereranteil II Reinigung allg. genutzte Flächen 1.892.885 
Gesamt 16.633.761 
in % (aller Kostenbestandteile) 29% 
Veränderung 
Fußgängergeschäftsstraßen 
 Fahrbahnen 
 Hauptstraßen  Anliegerstraßen

Anlage 5 StrReinS_2018_Gesamt

29561 Zeichen

1 / 4 
 
Anlage 5 
 
Stand: 14.11.2017 
 
5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Köln  
über die Straßenreinigung und die Erhebung  
von Straßenreinigungsgebühren 
(Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) 
vom    . Dezember 2017 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in se iner Sitzung vom        .2017 aufgrund der §§ 1, 3 und 
4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NRW) vom 18. 
Dezember 1975 (SGV. NRW. 2061) in Verbindung mit den §§ 2, 4, 6, 12 und 20 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. 
Oktober 1969 (SGV. NRW. 610) und den §§ 7 und 77 Abs. 1 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 
1994 (SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - 
diese Satzung beschlossen: 
 
I. 
 
Die Satzung der Stadt Köln über die Straßenreinigung und die Erhebung von 
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungssatzung - StrReinS -) vom 19. Dezember 
2012 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 21. Dezember 2016 (ABl. Stadt 
Köln 2016 Nr. 52, S. 520 ff), wird wie folgt geändert: 
 
 
 
1. Das Straßenreinigungsverzeichnis nach § 3 der Straßenreinigungssatzung wird 
geändert. Die Änderungen ergeben sich aus der Anlage 1 dieser Satzung; die 
Anlage ist Bestandteil dieser Satzung. 
 
2. Die Ergänzung der Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit 
besonderem Reinigungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Ziffern 1.1.2 und 1.2.2 
ergibt sich aus der Anlage 2 dieser Satzung; die Anlage ist Bestandteil dieser 
Satzung. 
 
3. Die Ergänzung zur Aufstellung der Fußgängergeschäftsstraßen mit 
besonderem Reinigungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 3.2 ergibt sich aus der 
Anlage 3 dieser Satzung. 
 
4. § 1 Abs. 3 (Allgemeines) erhält folgende Fassung: 
 
„(3)  Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege 
und Randstreifen.

2 / 4 
 
Fahrbahnen sind die dem Fahrverkehr dienenden Teile der Straße. Dazu 
gehören auch selbständige Radwege mit erkennbarer baulicher 
Abgrenzung zum Gehweg und zur Fahrbahn sowie auf der Fahrbahn 
markierte Radwege oder Schutzstreifen für Radfahrer, Parkplätze, 
Parkstreifen, Haltebuchten und Sicherheitsstreifen. 
 
Gehwege sind Straßenteile und Platzflächen von mindestens 50 cm 
Breite in Anliegerstraßen und mindestens 65 cm Breite in Hauptstraßen, 
die von der Fahrbahn abgesetzt sind und der Benutzung durch 
Fußgänger/innen dienen. 
 
Zu den Gehwegen gehören auch selbständige Gehwege, auf dem 
Gehweg markierte Aufstellflächen für den ruhenden Verkehr, 
Platzflächen ohne Fahrverkehr sowie Radwege, die lediglich durch 
Farbmarkierungen auf den Gehwegen gekennzeichnet sind und mit 
baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn, aber ohne bauliche Abgrenzung 
zum Gehweg verlaufen. 
 
Randstreifen sind vom Fahrbahnrand abgesetzte Straßenteile, die für die 
Nutzung durch Fußgänger vorgesehen sind und nicht die in Satz 3 für 
einen Gehweg erforderliche Breite erreichen. 
 
Soweit Straßen keine erkennbare Abgrenzung zwischen Gehweg und 
Fahrbahn haben, ergibt sich ihre Zuordnung aus dem 
Straßenreinigungsverzeichnis. Die Zuordnung richtet sich nach dem 
Gesamteindruck unter Berücksichtigung der Nutzung und der 
erforderlichen Reinigungsleistung.“ 
 
5. § 2 Abs. 2 Satz 1 (Übertragung der Reinigungspflicht auf die 
Grundstückseigentümer/innen) erhält folgende Fassung:  
 
„(2)  Die Stadt Köln überträgt auf die Anlieger die Winterwartung 
 
1. auf Gehwegen und Randstreifen nach Maßgabe des § 5, sowie 
2. auf Fahrbahnen von Straßen, soweit die Reinigung der Fahrbahn nach 
dem Straßenreinigungsverzeichnis dem Anlieger obliegt, und 
3. auf Fahrbahnen, Gehwegen und Randstreifen von Straßen und 
Straßenabschnitten nach Abs. 1 Satz 2.“ 
 
6. § 3 Abs. 3 (Straßenreinigungsverzeichnis) erhält folgende Fassung: 
 
„(3)  Abweichend von den Regelungen zu Abs. 2 Buchst. c) sind Mittelalleen 
einmal wöchentlich zu reinigen, es sei denn, in Anlage 4 ist etwas 
anderes geregelt.“ 
 
7. In § 5 Abs. 1 werden der Eingangssatz sowie die Ziffern 2, 5 und 7 
(Winterwartung) wie folgt gefasst:

3 / 4 
 
 
„(1)  Die Winterwartung der Gehwege und Randstreifen ist wie folgt 
durchzuführen:“ 
 
... 
 
„2.  Bei Schnee- und Eisglätte sind die Gehwege und Randstreifen in 
der gleichen Breite sofort zu bestreuen. Auf Gehwegen ist die 
Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen 
grundsätzlich verboten; ihre Verwendung ist nur erlaubt 
 
a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie z. 
B. bei Eisregen, 
 
b) sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefäll- 
oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen. 
 
Gehwege und Randstreifen mit Baumbeständen oder angrenzender 
Begrünung dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden 
Stoffen bestreut werden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt 
ist, darf auf und an ihnen nicht abgelagert werden.“ 
 
... 
 
„5.  An Haltestellen für den öffen tlichen Personennahverkehr oder für 
Schulbusse müssen die Anlieger die Gehwege und Randstreifen so 
von Schnee freihalten und bei Glätte bestreuen, dass ein gefahrloser 
Zu- und Abgang zu den Haltestellen, Fahrgastunterständen und U-
Bahn-Ausgängen gewährleistet ist.“  
 
... 
 
„7.  Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des 
Gehweges bzw. des Randstreifens oder - wo dies nicht möglich ist - 
so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht 
mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. § 5 Abs. 1 
Ziffer 2 letzter Satz bleibt unberührt.“ 
 
8.  In § 7 Abs. 2 Ziff. 1 Satz 2 (Gebührenbemessung) wird die Bezeichnung 
„45°“ in „45 Grad“ geändert. 
 
9. § 8 Abs. 1 (Gebührensatz) erhält folgende Fassung: 
 
„(1)  Der Gebührensatz für ein Kalenderjahr je Meter der Grundstücksseiten 
entlang der erschließenden Straße bei wöchentlich einmaliger Reinigung 
beträgt bei

4 / 4 
 
1. Fahrbahnen  
 
1.1 
 
von Anliegerstraßen
 
1.1.1 
 
ohne besonderen Reinigungsaufwand     4,46 € 
1.1.2 mit besonderem Reinigungsaufwand   10,07 € 
1.2 von Hauptstraßen  
 
1.2.1 
 
ohne besonderen Reinigungsaufwand     2,74 € 
1.2.2 mit besonderem Reinigungsaufwand     8,49 € 
 
Fahrbahnen mit besonderem Reinigungsaufwand sind Fahrbahnen, an 
denen kein abgegrenzter Gehweg vorhanden ist. Soweit Fahrbahnen von 
Straßen unter die Ziffern 1.1.2 und 1.2.2 fallen, sind sie in der als Anlage 
2 beigefügten Aufstellung genannt. Diese Anlage ist Bestandteil der 
Satzung. 
 
2. Gehwegen     6,00 € 
3. Fußgängergeschäftsstraßen  
3.1 ohne besonderen Reinigungsaufwand     8,18 € 
3.2 mit besonderem Reinigungsaufwand   9,70 € 
 
Soweit Straßen unter die Ziffer 3.2 fallen, sind sie in der als Anlage 3 
beigefügten Aufstellung genannt. Diese Anlage ist Bestandteil der 
Satzung.“ 
 
 
 
II. 
 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.

Anlage 1
zur Straßenreinigungssatzung 01.01.2018
Straßenreinigungsverzeichnis
gemäß § 3 Abs. 1 StrReinS

S T A D T B E Z I R K  1

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Baumstr. A 5 5
Bayardsgasse
von Thieboldsgasse bis Fleischmengergasse A 5 5
von Fleischmengergasse bis Peterstr. A 7 7
Clemensstr. A 5 5
Elogiusplatz G 6
Fleischmengergasse
von Alexianerstr. bis Bayardsgasse A 5 5
von Bayardsgasse bis Neumarkt A 13 13
Im Laach H 7 7
Josef-Haubrich-Hof A 13
Platzfläche A 13
Lothringer Str.
von Metzer Str. bis Kleingedankstr. A 5 5
von Kleingedankstr. bis Eifelstr. A 3 3
Lungengasse A 7 7
Luxemburger Wall A 3 3
Pipinstr. H 6 6
Platzfläche zwischen Hohe Str. und Große Sandkaul G 6
3. Fahrbahn A 1 1
Reichenspergerplatz H 5 5
Rheinaustr. A 5 5
Verbindungsweg zwischen Rheinaustraße und Kleine Witschgasse A 5
Spinnmühlengasse A 5 5
Taubengasse
vor Nr. 1-21 A 5
Parkplätze A 5
Thieboldsgasse
von Griechenpforte bis Bayardsgasse A 3 3
von Bayardsgasse bis Neumarkt A 5 5
Turiner Str. H 5 5
3. und 4. Fahrbahn H 5 5
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Innenstadt, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Vorgebirgswall
von Eifelstr. bis Wendeanlage A 2
gerade Hausnummernseite A 2
von Vorgebirgsstr. bis Wendeanlage A 2
gerade Hausnummernseite A 2
Zufahrt zum Kindergarten x x
Zülpicher Str.
von Hohenstaufenring bis Moselstr. H 9 9
von Moselstr. bis Zülpicher Wall H 9 9

S T A D T B E Z I R K  2

Bezirk: Rodenkirchen, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Derkumer Str.
von Markusstr. bis Vernicher Str. A 1 1
Stichstraße hinter Nr. 54-112 der Markusstr. x x
Verbindungsweg entlang der Schule G 3
Homburger Str.
gerade Hausnrn. Seite A 2 2
ungerade Hausnrn. Seite von 1-13 und von 17 bis Vorgebirgsstr. A 2 2
von Hausnrn. 13-17 A 2
Parkplatz A 2
Kirchstr.
von Hauptstr. bis Karlstr. A 2 x
Parkplatz A 2
von Karlstr. bis Ende x
Konrad-Adenauer-Str.
von Frankstr. bis Friedrich-Ebert-Str. H 1 1
Theodor-Heuss-Str. A 1 1
Verbindungsweg zur Friedrich-Ebert-Str. G 1
Weißer Hauptstr.
von Weißer Leinpfad bis Auf der Ruhr x x
von Auf der Ruhr bis Zum Hedelsberg H 1 x
Stichstraße zu Nr. 115a, 117a, 117b A 1
Parkplatz hinter Grundstück 117b A 1
Fußweg zu Am Wingert x
Zum Engelshof A 1 1
Stichstraße zu Hausnrn. 15-25 x
Parkplatz neben Hausnr. 37 A 1
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

S T A D T B E Z I R K  3

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Aachener Str.
von Innere Kanalstr. bis Stadtteilgrenze Lindenthal H 5 5
von Stadtteilgrenze Lindenthal bis Eupener Str. H 6 6
von Eupener Str. bis Stadtteilgrenze Braunsfeld H 2 2
von Stadtteilgrenze Braunsfeld bis Brauweilerweg H 2 2
3. Fahrbahn von Brauweilerweg bis Nr. 970/972 x
3. Fahrbahn von Rosenweg bis Kirchweg x x
von Brauweilerweg bis Stadtteilgrenze Junkersdorf H 2 x
gerade Hausnummernseite von Stadtteilgrenze Junkersdorf bis 
Weiden/OD-Schild
H 2 x
ungerade Hausnummernseite von Stadtteilgrenze Junkersdorf bis 
Bunzlauer Str.
H 2 x
ungerade Hausnummernseite von Bunzlauer Str. bis An der Alten 
Post
H 4 4
ungerade Hausnummernseite von An der Alten Post bis Weiden/ OD-
Schild
H 2 x
Fußgängerbrücke (Einkaufszentrum) G 1
Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 1036 und 1044 bis Ende A 1
Stichstraße zwischen den Grundstücken Nr. 1184a und 1186 x
Ahornweg x x
An der Alten Post
Stichstraße entlang den Häusern 22-28 x
von Aachener Str. bis Ostlandstr. A 4 4
von Ostlandstr. bis Potsdamer Str. A 1 1
Asbergplatz A 1 1
Asbergstr. A 1 1
Auf der Aspel
von Adrian-Meller-Str. bis Hauptstr. x x
Stichstraße zu den Häusern Nr. 8-34 x x
Wohnwege zu den Hausnrn. 52-58 und 36-42 x
Verbindungsweg von Auf der Aspel entlang den Grundstücken Nr. 
44-50 und Am Mertenshof 86/88 bis An den Kastanien
x
Verbindungsweg von Adrian-Meller-Str. bis Mathesenhofweg x
Bunzlauer Str.
von Aachener Str. bis Danziger Str. A 4 4
von Danziger Str. bis Potsdamer Str. G 4
Donauweg A 1 x
Verbindungsweg zwischen Nr. 31 und Nr. 37 zum Salzburger Weg A 1
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Franz-Braßart-Str.
von Auf der Aspel bis Ende x
Verbindungsweg zwischen Hausnr. 6 und 8 x
Friedrich-Engels-Str. A 1 1
Gertrudenhofweg x
Straßenteilstück zwischen Otto-Klein-Str. und dem Fuß- und 
Radweg in Verlängerung der Willy-Lauf-Allee (zwischen den 
Grundstücken Otto-Klein-Str. 15 und 17)
x
Grafenwerthstr.
von Sülzgürtel bis Neuenhöfer Allee A 1 1
von Neuenhöfer Allee bis Ende A 1 1
Himmerichstr. A 1 1
Johannesweg
ungerade Hausnummern x x
gerade Hausnummern x
Kirchenhof
von Alter Militärring bis Hausnr. 5 A 1 1
bis Militärring A 1
Manstedter Weg
von Widdersdorfer Str. bis Dansweiler Weg A 1
von Dansweiler Weg bis Wendehammer A 1 1
Stichstraßen zu den Häusern 2-14, 16-26 und 31a-31b A 1 1
Mathesenhofweg
Verbindungsstr. von Adrian-Meller-Str. bis Unter Linden x x
Verbindungsweg von Mathesenhofweg bis Max-Ernst-Str. x
Stichstr. von Mathesenhofweg 123 bis 135 x x
Verbindungsweg zwischen Mathesenhofweg 131 und 133 bis 
Grünanlage
x
Stichstr. von Mathesenhofweg 6 bis 20a x x
Stichstr. von Mathesenhofweg 22 bis 36 x x
Verbindungsstr. von Mathesenhofweg 38 bis 48/Zum Neuen Kreuz x x
U-förmig verlaufender Straßenzug entlang Mathesenhofweg 1 bis 17 
und entlang der rückwärtigen Seite der Grundstücke 
Mathesenhofweg 19 bis 29
x x
Verbindungsweg zwischen Mathesenhofweg 9 und 11 x
Verbindungsweg entlang Mathesenhofweg 17 x
Verbindungsweg zwischen Mathesenhofweg 35 und 37 x
Verbindungsweg zwischen Mathesenhofweg 55 und 57 x
Verbindungsweg entlang Mathesenhofweg 69 x

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Mozartstr. x x
U-förmig verlaufender Straßenzug von Mozartstr. 1 bis 27 x
Verbindungsweg von südlich Mozartstr. 27 bis Hauptstr. x
Neue Sandkaul
von Hauptstr. bis Hausnr. 22 x x
Verbindungsweg von Neue Sandkaul 22 bis Zum Tilmeshof 112 x
von Seitenfront von Zum Tilmeshof 112 bis Unter Linden x
Stichstr. entlang des Festplatzes am Sportpark x x
Stichstr. ggü. Zum Tilmeshof 112 bis zur Sportanlage x x
Nonnenwerthstr.
von Sülzgürtel bis Neuenhöfer Allee A 1 1
von Neuenhöfer Allee bis Ende A 1 1
Ostlandstr.
Wohnwege zu den Häusern Nr. 70-72, 74-80, 82-92 x
von Breslauer Str. bis Tilsiter Weg A 1 1
von Tilsiter Weg bis An der alten Post A 4 4
von An der Alten Post bis Schulstr. A 1 1
Otto-Klein-Str.
U-förmig verlaufender Straßenzug von Willy-Lauf-Allee bis wider 
in die Willy-Lauf-Allee mündend (entlang den Grundstücken Otto-
Klein-Str. 1-59)
x
Verbindungsweg zwischen den Grundstücken Otto-Klein-Str. 8 und 
10
x
Verbindungsweg zwischen den Grundstücken Otto-Klein-Str. 43 und 
45
x
Verbindungsweg zwischen den Grundstücken Otto-Klein-Str. 43 und 
45nördlich der Grundstücke Otto-Klein-Str. 45-49 sowie der 
anschließende Weg von Willy-Lauf-Allee bis zum Stüttgerhofweg
x
Palmenhof
von Unter Linden 124 bis 170 einschließlich der Stichstr. Palmenhof 
2 bis 10, 7 bis 15, 17 bis 27, 29 bis 37
x
Verbindungsweg rückseitig entlang Palmenhof 1 bis 39 x
Verbindungsweg von Palmenhof bis Unter Linden x
Verbindungsweg zwischen Unter Linden 27 und 39 x
Verbindungsweg von Unter Linden 176 bis Sportpark x
Potsdamer Str.
von Gertrudisstr. bis Freiburger Str. A 1 x
von Freiburger Str. bis Bunzlauer Str. (Feuerwehrzufahrt) A 1 1
Wohnweg von Nr. 1-15 x
Parkplatz gegenüber Lübecker Str.21 A 1

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Unter Linden
von Hauptstr. bis Adrian-Meller-Str. H 1 x
Stichstr. von Hausnr. 37 bis Löwenzahnweg x
von Löwenzahnweg bis Hausnr. 65 x x
Stichstr. von Unter Linden 2 bis 10 bzw. 22 x
Stichstr. von Unter Linden 50 bis 56 bzw. 68 x
Stichstr. von Unter Linden 92 bis 96 bzw. 102 x
Verbindungsweg entlang Unter Linden 8 x
Verbindungsweg entlang Unter Linden 24 und 52 x
Verbindungsweg entlang Unter Linden 60 bzw. 66 bis Sportpark x
Verbindungsweg entlang Unter Linden 70 und 94 x
Verbindungsweg entlang Unter Linden 104 x
Verbindungsweg entlang Unter Linden 112 bis Sportpark x
Werthmannstr.
von Decksteiner Str. bis Prälat-van-Acken-Str. A 3 3
von Prälat-von-Acken-Str. bis Nr. 34a und gegenüber A 2 2
weiterführende Umfahrt von Nr. 23/44 bis 23/44 A 1 1
2 Verbindungswege zwischen Nr. 11-13 und Nr. 17-19 zur Dürener 
Str.
x
Willi-Lauf-Allee x
Straßenteilstück südlich der Grundstücke Otto-Klein-Str. 1-9 sowie 
östlich Otto-Klein-Str. 1 und 24 bis Otto-Klein-Str. 59
x
Verbindungsweg zwischen dem Grundstück Otto-Klein-Str. 59 und 
dem Spielplatz
x
Verbindungsweg von Willy-Lauf-Allee bis zum Stüttgerhofweg 
nördlich des Grundstücks Willy-Lauf-Allee 12
x
Zülpicher Str.
von Zülpicher Wall bis Universitätsstr. H 7 7
von Universitätsstr. bis Lindenthalgürtel H 6 6
von Lindenthalgürtel bis Mommsenstr. H 5 5
von Mommsenstr. bis Gleueler Str. H 2 2
Platzfläche Ecke Hermeskeiler Str. G 2
Zum Neuen Kreuz
von Hauptstr. bis Von-Kleist-Str. x x
ungerade Hausnrn. von Von-Kleist-Str. bis zum Wohnweg zu den 
Häusern 17-31
x x
ungerade Hausnrn. bis Ende x
gerade Hausnrn. von Von-Kleist-Str. bis Nr. 24 x x
gerade Hausnrn. bis Ende x
Wohnwege zu Nr. 17-31, 33-45, 47-53 x
Verbindungsweg von Unter Linden bis Zum Tilmeshof x
Zum Tilmeshof
Stichstr. zwischen Zum Tilmeshof 37 bis 39 und 43 x

Bezirk: Lindenthal, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Zur Abtei
Verbindungsweg von Unter Linden bis Adrian-Meller-Str. x x
Verbindungsstraßenführung von Zur Abtei 25 bis Mathesenhofweg 
einschl. Straßenverlauf entlang Zur Abtei 17 bis 23
x x

S T A D T B E Z I R K  4

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Am Nußberger Pfad
von Frohnhofstr. bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1
von Gerhard-Bruders-Str. bis Masiusstr. x
Ansgarplatz A 1 1
Platzfläche A 1
Ansgarstr. A 1 1
Ballumer Str. A 1
Barlachweg x x
Wohnwege zu Nr. 2-10, 12-22 und 24-30 x
Verbindungsweg zum Beckmannweg x
Brentanostr. A 1
Gerhard-Bruders-Str.
von Rochusstr. bis Masiusstr. A 1 1
Girlitzweg
von Vitalisstr. bis 1. Bahnunterführung H 1
bis einschl. Ende Grundstück Hausnr. 15b und gegenüber A 1
Gehweg rechte Seite bis einschl. Hausnr. 26 H 1
Gehweg rechte Seite vor Hausnr. 28 A 1
Gehweg linke Seite von 1. Bahnunterführung bis Ende Hausnr. 15b A 1
bis Ende x x
Stichstraße ab Ende Grundstück Hausnr. 15b bis Ende (entlang 
Hausnr. 17-47)
x
Gotthelfstr.
von Gottfried-Daniels-Str. bis Eisheiligenstr. A 1 1
von Eisheiligenstr. bis Baadenberger Str. x x
Gravensteiner Str. A 1 1
Grüner Weg A 5 5
Stichstraße zum Melatengürtel A 1 1
Hadersleber Str. A 1 1
Verbindungsweg zur Ossendorfer Str. x
Platzfläche vor der Schule einschließlich Parkplatz A 1
Hellewatter Str. A 1 1
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Ehrenfeld, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Iltisstr.
von Lenauplatz bis Stadtteilgrenze Neuehrenfeld A 3 3
von Stadtteilgrenze Neuehrenfeld bis Margaretastr. A 3 3
Stichstraße zu Nr. 140-160 A 1 x
Stichstraße zu Nr. 126-128c A 1 1
Jüssenstr.
von Nr. 1/2 bis Masiusstr. A 1 1
Masiusstr.
von Fronhofstr. bis Gerhard-Bruders-Str. A 1 1
bis Peter-Franzen-Str. x x
Zufahrt zu Nr. 37-41 x
Verbindungsstraße zur Rochusstr. x
Nattermannallee A 1 x
Parkplatz neben dem Friedhof x
Peter-Franzen-Str.
von Nr. 1/2 bis 13/14 A 1 1
bis Masiusstr. x x
Rothenkruger Str. A 1 1
Teichstr.
von Subbelrather Str. bis Borsigstr. A 2 2
von Borsigstr. bis Venloer Str. A 4
Vastersstr. A 1 1
Verbindungsweg zur Äußeren Kanalstr. A 1
Vitalisstr.
von Wilhelm-Mauser-Str. bis Vogelsanger Str. H 5 5
Stichstraße zwischen Hausnr.17 und gegenüber zur Venloer Str. H 5 5
von Vogelsanger Str. bis Stadtteilgrenze Bickendorf H 1 1
von Stadtteilgrenze Bickendorf bis Girlitzweg H 1 1
Stichstraße zu Nr. 236-234 A 1 1

S T A D T B E Z I R K  5

Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Altonaer Str.
von Altonaer Platz bis Bielefelder Str. A 1 x
von Bielefelder Str. bis Hausnr. 65 und gegenüber A 1
Platzfläche neben Hausnr. 59 A 1
Verbindungswege neben Hausnr. 21 und 35 zur Wilhelm-Sollmann-
Str.
x
Geestemünder Str. H 2
Gehweg rechte Seite von Neusser Landstr. bis St.-Leonardus-Str. H 2
Gehweg linke Seite von Neusser Landstr. bis Franz-Greiß-Str. H 2
entlang Seitenfront Franz-Greiß-Str. 2 H 2
Gehweg linke Seite von Ende Grundstück Franz-Greiß-Str 2 bis St. 
Leonardus-Str.
H 2
Stichstraße gegenüber Nr. 36-38 bis Industriestr. H 2 x
Graseggerstr.
von Wilhelm-Sollmann-Str. bis Rüdellstr. A 1 1
von Rüdellstr. bis Rambouxstr. A 1 x
Stichstraßen x
Verbindungswege x
Industriestr.
nur 3. Führung von Bremerhavener Str. bis Geestemünder Str. A 1 1
Kevelaerer Str. A 2 2
Sebastianstr. H 2 2
Platzfläche von Merkenicher Str. bis Hausnr. 170 G 2
Weg entlang Industriestr. bis einschließlich Hausnr. 71 x
Verbindungsweg neben Nr. 224 zum Niehler Damm x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

S T A D T B E Z I R K  6

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Buchenpfad x x
Verbindungsweg vom Wendekreis bis Haselnußweg x x
Buchenweg x x
Damiansweg
bis Keimesstr. x x
bis Wendeanlage x x
Stichstraße nördlich des Georgshofes einschließlich des Weges im 
hinteren Bereich der Grundstücke Hausnr. 67-81
x x
Fußweg zum Weilerweg 62-68 x
Stichstraße neben Hausnr. 33/43a und entlang 23-25a einschließlich 
Wendeanlage
x
Fußweg von Ende der Stichstraße neben Hausnr. 23/33 bis 
Weilerweg und von Ende der Stichstraße neben 43a bis Weilerweg 
mit Platzfläche vor Weilerweg 62-68
x
Stichstraße zwischen Damiansweg 32 und 34 zur Merianstr. x x
Elbeallee
von Merianstr. bis Weichselring H 1 x
Ernstbergstr.
von Mercatorstr. bis Kallbergstr. H 1 1
von Kallbergstr. bis Wendehammer A 1 1
Stichstraße entlang der Hausnr. 95 bis 103 A 1 1
Parkplatz gegenüber Rückfront Ernstbergstr. 97 A 1
Straße von Wendeanlage Döbrabergstr. entlang der Hausgrundstücke 
Ernstbergstr. 113-115 zur Platzfläche Schneebergstr./Michelsbergstr.
x x
Verbindungsweg von Stichstraße Ernstbergstr. zur Wendeanlage 
Michelsbergstr. entlang der Hausgrundstücke Ernstbergstr. 111 und 
101-103
x
Verbindungsweg zwischen Ernstbergstr. und Wendeanlage 
Michelsbergstr. entlang der Hausgrundstücke Nr. 93-99
x
Grüner Weg x x
Stichstr. von Steinrutschweg bis Grüner Weg x x
Hackhauser Weg
von Alte Str. bis St.-Tönnis-Str. A 1 x
Verbindungsweg zum Krebelspfad x
Parkplatz am Friedhof A 1
Holtestr. A 1 x
Verbindungsweg zwischen Nr. 8 und 10 x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Chorweiler, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Kirburger Weg H 1 x
Stichstraßen zu Nr. 51-59, 79-93, 107-121, 135-153 x x
Stichstraße zu Hausnr. 21-33 x
Wohnwege zu Nr. 10-22, neben Nr. 34-42, hinter Nr. 137-145 x
Verbindungsweg zum Langenbacher Weg x
Marienberger Hof G 2
Fußweg zum Bellinger Weg x
Steinrutschweg x x
Stichstr. zu Nr. 5 und 7 x
Stichstr. zu Nr. 13 und 15 x
Volkhovener Weg
von Pingenweg bis Stallagsweg H 1 x
Platzfläche neben Volkhovener Weg 120 x
Platzfläche Ecke Willmuther Weg x
Wohnwege zu Nr. 127-149 x
bebaute Seite bis S-Bahn-Trasse H 1 x
bis einschließlich Hausnr. 184 und gegenüber x x
3. Fahrbahn von Nr. 195 bis Nr. 211 x x
entlang Hausnr. 210 und gegenüber x x
von Hausnr. 213 bis Lerchenspornweg x x
Fußweg gegenüber Nr. 199/201 zum Volkhovener Weg x
Stichstraße neben Nr. 215a bis zu den Stellplätzen x
Verbindungsweg zum Grasnelkenweg x

S T A D T B E Z I R K  7

Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Bennauerstr. A 1 x
Parkplatz A 1
Gütergasse A 1 x
Verbindungsweg zur Enggasse x
3 Fußwege entlang Nr. 11 und Nr. 23, Nr. 1-17 bzw. Nr. 5-9 entlang 
den rückwärtigen Grundstücksfronten der Häuser Enggasse Nr. 4-
12a
x
Verbindungsweg von Nr. 21 zur Enggasse x
Durchgang unter Hausnr. 18 zum Am Markt x
Hans-Kalscheuer-Str.
von Berliner Str. bis André-Citroen-Str. x x
bis Wilhelm-Kleinertz-Str. x x
Heidestr. H 1 1
3. Fahrbahn entlang den Hausnrn. 3-9 / Cäcilienstr. H 1
3. Fahrbahn entlang den Hausnrn. 11-17 / Cäcilienstr. H 1
In der Bohnenbitze
von Rheinbergstr. bis Rheinbergstr. x x
Stichstr. zu Hausnr. 22 und 28 x x
Stichstr. zu Hausnr. 56 und 62 x x
Josef-Linden-Weg A 1 x
Kurt-Schumacher-Str.
bis Nr. 23/Johannesstr. A 1 x
Verbindungsstraße von Kurt-Schumacher-Str. bis Garagen A 1
Verbindungsweg von Garagen bis Bunsenstr. A 1
Porzer Ringstr.
von Kölner Str. bis Gremberger Ring H 1 x
Spargelweg
von In der Bohnenbitze bis In der Bohnenbitze x
Waldstr.
von Frankfurter Str. bis Leuschhofgasse und gegenüber Waldstr. 
Hausnr. 9
H 4 4
von Leuschhofgasse und gegenüber Waldstr. Hausnr. 9 bis BAB 
A59/Stadtteilgrenze Grengel
H 1 x
von BAB A59/Stadtteilgrenze Grengel bis Grengeler Mauspfad H 1 x
Stichstraße zwischen Hausnr. 231 und 239 x x
Verbindungsweg zur Gronaustr. x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Porz, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Wilhelm-Kleinertz-Str.
von André-Citroen-Str. bis Hausnr. 22 einschließlich der 
Verbindung zur Hans-Kalscheuer-Str.
x x
Verbindungsweg von Hausnr. 22 und Verbindungsweg neben 
Hausnr. 44 bis Berliner Str.
x
Stichweg neben Hausnr. 33 zur öffentlichen Grünfläche x

S T A D T B E Z I R K  8

Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Am Grauen Stein
von Westerwaldstr. bis Zubringer H 2 2
vor den Häusern Nr. 16-20 und vor Nr. 7-17 A 2 2
Verbindungswege entlang des Zubringers und zur Kannebäckerstr. x
Am Lusthaus x
Corkstr. A 1 1
Stichstr. zu Hausnr. 4 und Verbindungsweg zur Grünanlage 
Bürgerpark
x x
Stichstr. zu Hausnr. 8-12 x
Stichstr. zu Hausnr. 16-20 x
Stichstr. zu Hausnr. 19-23 A 1 1
Verbindungsweg zur Thessaloniki-Allee A 1
Kalk-Mülheimer Str.
bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7
bis Wipperfürther Str. H 6 6
bis Zoobrücke H 2 2
Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3
Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von 
Kalk-Mülheimer Str. bis Solinger Str.
x
Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk-
Mülheimer Str. bis Waldecker Str.
x
Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2
Parkplatz Höhe Hausnr. 217 A 2 2
Ludwig-Quidde-Platz A 1 x
Stichstr. Hausnr. 2-10 rechte Seite A 1 1
Stichstr. Hausnr. 2-10 linke Seite A 1
Stichstr. Hausnr. 12-20 rechte Seite A 1 1
Stichstr. Hausnr. 12-20 linke Seite A 1
Stichstr. Hausnr. 22-28 rechte Seite A 1 1
Stichstr. Hausnr. 22-28 linke Seite A 1
Verbindungswege zu den Häusern Hausnr. 15-31 und 33-49 x
Martha-Heublein-Str.
von Oberer Bruchweg bis Wendeanlage x x
Wohnweg enlang der Grundstücke Martha-Heublein-Str. 46-58 x
Wohnweg enlang der Grundstücke Martha-Heublein-Str. 62-72 bis 
Astrid-Lindgren-Allee 30
x
Thessaloniki-Allee A 3 3
Verbindungsweg neben Hausnr. 28 G 1
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

S T A D T B E Z I R K  9

Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Auenweg
von Sachsenbergstr. bis Auenweg 173 H 2 2
von Auenweg 173 bis Hafenstr. bebaute Seite H 2
von Auenweg 173 bis Hafenstr. unbebaute Seite H 2 2
von Hafenstr. bis Deutz-Mülheimer-Str. H 2 2
Eulenbergstr.
von Wiener Platz bis Hausnr. 7/10 A 6 6
von einschl. Hausnr. 9/12 bis Bergisch Gladbacher Str. (ohne 
Privatstraße)
A 4 4
Grafenmühlenweg
von Bergisch Gladbacher Str. bis Bensberger Marktweg A 1 x
von Bensberger Marktweg bis Mielenforster Str. (bebaute Seite) A 1 x
Hardthofstr.
von Strundener Str. bis Nr. 40 x x
Holweider Str.
von Bergisch Gladbacher Str. bis Stichstr. neben Hausnr. 36 A 4 4
von Stichstr. neben Hausnr. 36 bis Zehntstr. A 6 6
von Zehntstr. bis Carlswerkwerkstr. A 4 4
Stichstr. neben Hausnr. 36 von Holweider Str. bis zum Schwimmbad A 4 4
Stichstr. nebnen Hausnr. 36 von Holweider Str. bis zum 
Schwimmbad (Seite Spielplatz)
A 4
Hubertusstr.
bis Ende x x
Verbindungsweg zwischen Nr. 33 und Nr. 35 zum Flittarder 
Deichweg
x
Parkplatz x
Hufelandstr.
von Edmund-ter-Meer-Str. bis Max-Planck-Str. A 1 x
6 Stichstraßen zu Nr. 2-28, 30-56, 58-84, 13-31, 53-79 und 93-115 x x
Karl-Droll-Weg G 2
Weg zwischen der Kleingartenanlage von Karl-Droll-Weg bis 
Steyler Str.
G 2
Leuchterstr.
von Am Klosterhof bis Nr. 221 und gegenüber H 1 x
incl. Buswendeschleife gegenüber Nr.213/215 H 1 x
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Mülheim, Satzungsänderungen zum 01.01.2018
Stadt Anlieger Stadt Anlieger
Straße Straßen-
art
Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit
Fahrbahn Gehweg
Markgrafenstr.
von Keupstr. bis Berliner Str. bebaute Seite A 3 3
von Keupstr. bis Berliner Str. unbebaute Seite A 3
Verbindungsstraße von Clevischer Ring bis zur Hauptführung 
Markgrafenstr.
A 3 3
Regentenstr. A 3 3
Stellplätze zwischen Hausnr. 38 und 46 A 3
Platzfläche zwischen Hausnr. 38 und 36 (vor Luther-Kirche) G 3
Rettungsweg der Feuerwehr zur Luther-Kirche neben Hausnr. 38 G 3
Siebenschönweg
von Drosselbartstr. bis Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a A 1 1
von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende rechts Seite A 1 1
von Stichstr. Hausnr. 7 bis Hausnr. 11a bis Ende linke Seite A 1
Fußweg von Hausnr. 11a bis Bechsteinstr. G 1

Stadtbezirk Straßenbezeichnung
Änderungen:
2 Weißer Hauptstr.
Stichstraße zu Nr. 115a, 117a, 117b
4 Ballumer Str.
4 Brentanostr.
5 Altonaer Str.
von Bielefelder Str. bis Hausnr. 65 und gegenüber
Anlage 2
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2018
Ergänzung zur Aufstellung der Straßen für die Fahrbahnen mit besonderem 
Reinigungsaufwandgemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 1.1.2 und 1.2.2 der Straßenreinigungssatzung

Stadtbezirk Straßenbezeichnung
1 Glockengasse
entlang den Häusern Nr. 2-22 (außer Platzfläche)
Anlage 3
zur Straßenreinigungssatzung   01.01.2018
Ergänzung zur Aufstellung der Fußgängergeschäftsstraßen mit besonderem 
Reinigungsaufwand gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 3.2 der Straßenreinigungssatzung

Beratungsverlauf (4)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.12.2017 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.36 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 6.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3425/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.12.2017
Erstellt
08.11.2017 10:12