Mandari Insight

V/0345/2025

Umsetzungskonzept / Sachstandsbericht zur innerörtlichen Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

Vorlagen 19.05.2025

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Anlage A

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Berichtsvorlage

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Anlage2

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Anlage1

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Anlage A

1460 Zeichen

Anlage A zur V/0345/2025 
Kurzüberblick 
Ziel des konventionell entwickelten Umsatzkonzeptes zur Aufhebung der Radwegebenutzungs-
pflicht ist es, die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen sowie die Verkehrssicherheit, den Komfort 
und die Qualität für den Radverkehr im Straßenraum zu verbessern.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. 
 
Zielerreichung: Die Maßnahme soll ab 2025 umgesetzt werden. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Berichtsvorlage

12270 Zeichen

V/0345/2025 
V/0345/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzungskonzept / Sachstandsbericht zur innerörtlichen Aufhebung der 
Radwegebenutzungspflicht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Umsetzungsstand sowie das konventionell entwickelte 
Umsetzungskonzept zum weiteren Vorgehen zur regelkonformen Aufhebung der Radwegebenut-
zungspflicht im Stadtgebiet Münster informiert. Die Verwaltung verfolgt mit diesem Konzept das Ziel, 
die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen und diese Umsetzung für die Verkehrsteilnehmenden in 
einem verständlichen Prozess durchzuführen. 
 
Die im Stadtgebiet Münster über Jahrzehnte verinnerlichte Führung des Radverkehrs auf überwie-
gend hochbordgeführten Radverkehrsanlagen wird mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht 
in einzelnen Abschnitten für Verkehrsteilnehmende zu Umgewöhnungen führen. Ein für die Verkehrs-
teilnehmenden über Jahrzehnte gewachsenes und etabliertes System kann nicht ohne Einschrän-
kungen der Verkehrssicherheit von Heute auf Morgen transformiert werden. In der aktuellen Wahr-
nehmung bevorzugt ein Großteil der Radfahrenden auch nach Aufhebung der Radwegebenutzungs-
pflicht weiterhin die hochbordgeführten Radwege, da diese für die Verkehrsteilnehmenden ein subjek-
tiv höheres Sicherheitsgefühl bieten. Konflikte können dabei jedoch an Einmündungen durch rechts-
abbiegende Fahrzeuge oder bei nicht auskömmlichen Breiten mit dem Fußverkehr entstehen.  
 
Versierte und zügig fahrende Radfahrende bevorzugen teilweise eine Führung auf der Fahrbahn ge-
meinsam mit dem motorisierten Verkehr. Insbesondere an Einmündungen ist die Führung auf der 
Fahrbahn häufig konfliktärmer und somit sicherer. 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
06.06.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Mümken 
Telefon: 492-6595 
MuemkenBennet@stadt-
muenster.de 
 
Ordnungsamt 
Herr Schulik 
Telefon: 492-3281 
SchulikW@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0345/2025 
In Bestandssituationen führt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht teilweise zu einer dualen 
Führung des Radverkehrs. Dabei können Radfahrende selbst entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder 
einen nicht benutzungspflichtigen hochbordgeführten Radweg nutz en möchten. Gerade in großen 
signalisierten Knotenpunkte sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit auf eine duale Führung des 
Radverkehrs verzichtet werden. 
 
Bei Neuplanungen kann durch alternative Führungsformen ein für alle Radfahrende komfortables und 
sicheres Fahren auf Fahrbahnniveau erreicht werden. Dafür bietet sich die Führung über Radfahr-
streifen oder Fahrradstraßen an. Da dies i.d.R. mit umfangreichen baulichen Anpassungen zusam-
menhängt, kann eine derartige Transformation nur über mehrere Jahre erfolgen. 
 
Eine dahingehend konsequente Verkehrsplanung, die auf geeigneten Verkehrsachsen auf die Anord-
nung einer Radwegebenutzungspflicht verzichtet, ist mit einem Philosophiewandel verbunden, der 
durch umfangreiche Kommunikation unterstützt werden muss. D ahingehende Kommunikation wird 
am Beispiel der Fahrradstraßen vom Amt für Mobilität und Tiefbau seit Jahren umfangreich geleistet. 
 
Die mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht einhergehenden raumbezogenen Maßnahmen 
sind im häufig begrenzten städtisc hen Querschnitt immer im Kontext weiterer Nutzungsanforderung 
aus den Verkehrsverhältnissen und der städtebaulichen Randnutzung zu wählen. Dabei sind insbe-
sondere die Belange des ÖPNV oder auch des Feuerwehrvorbehaltsnetzes zu berücksichtigen. 
 
Das Umsetzu ngskonzept berücksichtigt diese Aspekte und erhält bzw. verbessert die Verkehrssi-
cherheit sowie den Komfort und die Qualität für den Radverkehr im Straßenraum.  
 
Rechtliche Grundlage zur innerörtlichen Aufhebung  
Die rechtliche Grundlage für eine fachliche  Überprüfung zur Aufhebung der Radwegebenutzungs-
pflicht definiert die StVO. Dabei sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, dass eine Radwege-
benutzungspflicht grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen, wie eine erhebliche Gefährdung 
der Verkehrsteilnehmenden, angeordnet werden darf. Die Straßenverkehrsbehörde ist demnach ge-
mäß §45 Abs. 9 Satz 2 StVO lediglich befugt, die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 anzuordnen, 
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall nachgewiesen werden.  
 
Sachstandsbericht zu bereits erfolgten Maßnahmen sowie Anordnungen zur Aufhebung der 
Radwegebenutzungspflicht seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde  
Im bestehenden Straßennetz der Stadt Münster besteht bereits heute in weiten Teilen keine Radwe-
gebenutzungspflicht. Insbesondere innerhalb von Tempo-30-Bereichen ist diese gemäß den gelten-
den verkehrsrechtlichen Vorgaben nicht vorgesehen. Auch au f Streckenabschnitten mit Tempo 50 
wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, sofern eine verkehrssicherheitstechnisch vertret-
bare Lösung ohne bauliche Eingriffe etwa durch die Entfernung der Verkehrszeichen möglich war.  
Darüber hinaus besteht auf insgesamt 14 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 11 Kilome-
tern keine Radwegebenutzungspflicht mehr. Beispielhaft ist hier der Bohlweg zu nennen, auf dem die 
Radwege in den Nebenanlagen in 2023 zurück gebaut wurden. Die Umsetzung des Fahrradnetzes 
2.0 sieht einen deutlichen Ausbau vor. Geplant sind neue Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 
etwa 50 km.  
Bei den durchgeführten Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht wurden in den meisten Fällen 
keine oder nur geringfügige bauliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Teilweise wurden lediglich 
Verkehrszeichen abmontiert, die einen Radweg verkehrsrechtlich erst als so lchen ausweisen. Die 
Beibehaltung vieler hochbordgeführter Radwege im Bestand ermöglicht weiterhin für Verkehrsteil-
nehmende die Nutzung dieser Anlagen, verpflichtet Radfahrende aber ohne Beschilderung nicht zur 
Nutzung. In diesen Fällen kann der Radverkehr  sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem hoch-
bordgeführten Radweg erfolgen. Teilweise wurden jedoch auch Pflastermaterialien ausgetauscht um 
diese Flächen für den Fußverkehr zur Verfügung zu stellen oder Flächen zugunsten der Baumschei-
ben entsiegelt und Radwegabschnitte dadurch zurückgebaut.

- 3 - 
V/0345/2025 
Auf folgenden Straßen wurde die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bereits/teilweise umge-
setzt: 
                                           
 Am Angelkamp 
 Am Borggarten 
 Amelsbürener Straße 
 Angelmodder Wegs 
 Angelstraße 
 Bremer Straße 
 Düesbergweg 
 Hägerstraße 
 Himmelreichallee 
 Sentmaringer Weg 
 Wolbecker Straße 
 Von-Esmarch-Straße  
 
Auf den folgenden Straßen ist zudem  ein Planungs-/Abwägungsprozess zur Aufhebung der Radwe-
gebenutzungspflicht durchgeführt worden, die ganzheitliche/abschnittsbezogene Aufhebung und ggf. 
Umsetzung begleitender baulicher Maßnahmen erfolgt zeitnah: 
 
 Gerichtsstraße (im Sommer 2025) 
 Universitätsstraße (im Sommer 2025) 
 Piusallee 
 Meesenstiege - (2026) 
 Am Dornbusch - (2027) 
Im Rahmen aktuell laufender Planungsmaßnahmen werden im Zuge der Gesamtplanungen möglichst 
Führungsformen gewählt, die eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau 
ermöglichen. Neben der gemeinsamen Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ohne weitere 
Markierungen werden in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung und den Zielstandards des Fahr-
radnetz 2.0 z.B. Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen vorgesehen. 
 
Erarbeitetes Umsetzungskonzept zur Übersicht über alle betroffenen Straßen und Radver-
kehrsanlagen 
Zur sicheren und rechtskonformen Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zur Aufhebung der 
Radwegebenutzungspflicht wurde ein systematisch strukturiertes und verkehrsplanerisch fundiertes 
Umsetzungskonzept erarbeitet.  
 
Auswahl der zu prüfenden Straßen(-abschnitte) im Stadtgebiet 
Das Ergebnis einer verwaltungsinternen Abstimmung zeigt, dass etwa 100 Straßen( -abschnitte) im 
Stadtgebiet Münster – basierend auf zuvor definierten Bewertungskriterien – grundsätzlich für eine 
Überprüfung in Frage komme n (vgl. Anlagen 1 und 2). Darüberhinausgehend wurden Straßen( -
abschnitte) nach einem intensiven Austausch mit der Polizei und der Verkehrsbehörde ermittelt, bei 
denen die Radwegebenutzungspflicht bestehen bleibt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Straßen 
mehr als einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen, da hier grundsätzlich hohe Kfz -
Verkehrsbelastungen in Verbindung mit zahlreichen Fahrstreifenwechsel für eine erhöhte Gefähr-
dungslage sorgen.  
 
Fachspezifisch relevante Kriterien und entwickeltes Erstprüfungsverfahren:  
Für die Priorisierung des Planungsprozesses hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein standardi-
siertes Erstprüfungsverfahren entwickelt. Ziel dieser Vorprüfung ist es, eine verk ehrsplanerisch be-
gründete Grobeinschätzung zum Anpassungsbedarf der jeweiligen Straßen( -abschnitte) vorzuneh-
men – unter Berücksichtigung des individuellen Straßencharakters und der daraus resultierenden 
Anforderungen an eine recht- und verkehrssichere Umsetzung.

- 4 - 
V/0345/2025 
Die Erstprüfung basiert unter anderem auf folgenden fachlich relevanten Bewertungskriterien:  
 
 Betroffenheit von Lichtsignalanlagen (LSA) 
 Vorhandensein von Längsparkständen im Straßenraum (potentielle Dooring-Konflikte) 
 Verkehrszahlen und Netzbedeutung 
 Übergänge vor und hinter Knotenpunkten (Kreuzungen / Kreisverkehre) 
 Notwendigkeit von Piktogrammketten  
 
Darüber hinaus wird geprüft, ob die vorhandenen Nebenanlagen für den Radverkehr konfliktfrei zu 
erreichen sind sowie wieder verlassen werden können. An diesen Stellen sind vertiefende Detailpunk-
te erforderlich, insbesondere zur Sicherstellung einer eindeutigen Übergangssituation zu benutzungs-
pflichtigen Abschnitten sowie zu Reduzierung potenzieller Nutzungskonflikte im Straßenraum.  
 
Ergebnis der Erstprüfung:  
Die in der Tabelle 1 aufgestellte Matrix stellt ein erstes orientierendes Ergebnis der durchgeführten 
Prüfung der Maßnahmen (vgl. Anlagen 1 und 2) dar, und ist somit die Grundlage für das weitere 
strukturierte Vorgehen.  
 
Die Definitionen der  Maßnahmenumfänge gibt Aufschluss über die jeweilig abschnittsbezogenen 
Aufwände zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht.  
Jede sich daraus ergebene Typologie ist einer Umsetzungsphase 1 bis 4 zugeordnet. Dabei ist zu 
erkennen, dass Maßnahmen der Phase 1 mit geringstem Aufwand umsetzbar sind, Maßnahmen der 
Phase 2 erfordern hingegen bereits bauliche Anpassungen und damit i.d.R. auch mehr Personal- und 
Finanzressourcen. 
Zur ersten groben Übersicht wurden den einzelnen Phasen im Rahmen der Prüfung die summarische 
Spanne der Anzahl der zugeordneten Maßnahmen aufgeführt.  
 
 
Tabelle 1: Ergebnismatrix der fachlichen Erstprüfung zur Priorisierung 
 
Verwaltungsintern abgestimmte Vorgehensweise auf Grundlage der Erstprüfung:  
Auf Grundlage der Ergebnisse der Erstprüfung werden Maßnahmen -Cluster gebildet, für die in sinn-
voll gebündelter Form gemeinsam durch das Amt für Mobilität und Tiefbau und der Straßenverkehrs-
behörde Ortstermine durchgeführt werden und für die erforderlichen Maßnahmen konkrete Planungen 
und verkehrsrechtliche Anordnungen erarbeitet werden. Dabei wird das Ziel einer möglichst zeitnahen 
Umsetzung verfolgt. 
Die ersten Ortsbegehungen werden aktuell vorbereitet und finden im Sommer statt. 
Die Abarbeitung der Maßnahmen erfolgt dann in der Reihenfolge der festgelegten Umsetzungspha-
sen entsprechend der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die ganzheitliche Abarbeitung wird 
mehrere Jahre benötigen.

- 5 - 
V/0345/2025 
Parallel erfolgt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bei Maßnahmen, die sich aktuell ohne-
hin aus anderen Gründen in der Überplanung befinden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Maß-
nahmen, die den Phasen 3 und 4 zuzuordnen sind. 
 
i.v.                          
 
 
gez.         gez. 
 
 
Robin Denstorff       Wolfgang Heuer 
Stadtbaurat        Stadtrat 
 
                                
Anlagen:  
Anlage 1 - Straßenliste zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht 
Anlage 2 - Übersichtsplan zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht 
Anlage A

Anlage2

244 Zeichen

Plot 21.05.2025
Maßstab:
gezeichnet
Blatt-Nr.:
1 :
Datum Name
bearbeitet
Projekt-Nr.:
Anlage-Nr.:
(   )
_
Verkehrstechnischer Entwurf
20000
Mai 2025 Mümken
Übersichtsplan zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
Anlage 2 zur Vorlage V/0345/2025

Anlage1

3078 Zeichen

Anzahl Straßen(-abschnitte) Art der Strecke Anzahl Straßen(-abschnitte) Art der Strecke
1 Hammer Straße Veloroute 51 Bröderichweg Hauptroute
2 Geiststraße Basisroute 52 Zum Rieselfeld Hauptroute
3 Mecklenbecker Straße Veloroute 53 Holtmannsweg Hauptroute
4 Kolde-Ring Hauptroute 54 Königsberger Straße Hauptroute
5 Hüfferstraße Veloroute 55 Kanalstraße Hauptroute
6 Adenauerallee Hauptroute 56 Grevener Straße Veloroute
7 1. Nordtangente Hauptroute 57 Nevinghoff Basisroute
8 Wienburgstraße Hauptroute 58 Hoher Heckenweg Hauptroute
9 Piusallee Veloroute, Hauptroute 59 Dorbaumstraße Veloroute, Basisroute
10 Gartenstraße Hauptroute, sonstige 60 Borggreveweg Veloroute
11 Maximilianstraße Basisroute 61 Lützowstraße Veloroute
12 Warendorfer Straße Veloroute 62 Hobbeltstraße Basisroute
13 Ostmarkstraße Basisroute 63 Handorfer Straße Basisroute
14 Schifffahrter Damm Basisroute 64 Sudmühlenstraße Veloroute, Basisroute
15 Kaiser-Wilhelm-Ring Hauptroute 65 Dyckburgstraße Basisroute
16 Hohenzollernring Hauptroute 66 Mondstraße Basisroute
17 Hansaring Hauptroute 67 Schmittingheide Basisroute
18 Hafenstraße Veloroute 68 Heumannsweg Basisroute
19 Andreas-Hofer-Straße Basisroute 69 Alverskirchener Straße Veloroute
20 Manfred-von-Richthofen-Straße Hauptroute 70 Münsterstraße Basisroute
21 Wolbecker Straße Hauptroute 71 Am Steintor Basisroute, sonstige
22 Frie-Vendt-Straße Basisroute 72 Albersloher Weg Veloroute
23 Theißingstraße Basisroute 73 Hiltruper Straße Basisroute
24 Friedrich-Ebert-Straße Hauptroute 74 Homannstraße Basisroute
25 Metzer Straße Basisroute 75 Gremmendorfer Weg Veloroute, sonstige
26 Horstmarer Landweg Veloroute 76 Westfalenstraße Veloroute
27 Corrensstraße Hauptroute 77 Hohe Geest Basisroute
28 Albert-Schweitzer-Straße Basisroute 78 Hülsebrockstraße Basisroute
29 Loddenheide Basisroute, sonstige 79 Marktallee Hauptroute
30 Enschedeweg Basisroute 80 Glasuritstraße Basisroute
31 Von-Esmarch-Straße Hauptroute 81 Hansestraße Basisroute
32 Einsteinstraße Hauptroute 82 Meesenstiege Basisroute
33 Wilhelmstraße Veloroute 83 Burgwall sonstige 
34 Gasselstiege Veloroute, Basisroute 84 Davertstraße Veloroute
35 Austermannstraße Basisroute 85 Ottmarsbocholter Straße sonstige
36 Busso-Peus-Straße Basisroute 86 Am Dornbusch Basisroute
37 Roxeler Straße Basisroute 87 Böckenhorst sonstige
38 Gievenbecker Reihe Basisroute 88 Kappenberger Damm Veloroute
39 Mendelstraße sonstige 89 Vennheideweg Veloroute
40 Gievenbecker Weg Basisroute 90 Hünenburg Basisroute
41 Hensenstraße Basisroute 91 Weseler Straße Veloroute, Hauproute
42 Rüschhausweg Basisroute 92 Dingbängerweg Basisroute
43 Dieckmannstraße Basisroute 93 Fritz-Stricker-Straße sonstige
44 Ortsmitte Roxel Veloroute, sonstige 94 Boeselagerstraße sonstige
45 Egbert-Snoek-Straße Basisroute 95 Geringhoffstraße Basisroute
46 Wilkinghege Basisroute 96 Borkstraße sonstige
47 Westhoffstraße Basisroute 97 Mersmannsstiege Basisroute
48 Kristiansandstraße Basisroute
49 Brüningheide sonstige
50 Am Burloh Hauptroute
Straßenliste zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
Anlage 1 zur Vorlage  V/0345/2025

Beratungsverlauf (2)

18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
V/0345/2025
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2025
Erstellt
13.05.2025 15:32