V/0345/2025
Umsetzungskonzept / Sachstandsbericht zur innerörtlichen Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
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Anlage A
1460 Zeichen
Anlage A zur V/0345/2025 Kurzüberblick Ziel des konventionell entwickelten Umsatzkonzeptes zur Aufhebung der Radwegebenutzungs- pflicht ist es, die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen sowie die Verkehrssicherheit, den Komfort und die Qualität für den Radverkehr im Straßenraum zu verbessern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Förderung des Radverkehrs“. Zielerreichung: Die Maßnahme soll ab 2025 umgesetzt werden. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Berichtsvorlage
12270 Zeichen
V/0345/2025
V/0345/2025
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Umsetzungskonzept / Sachstandsbericht zur innerörtlichen Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht
Beratungsfolge
18.06.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Bericht
Bericht:
Mit dieser Vorlage wird über den aktuellen Umsetzungsstand sowie das konventionell entwickelte
Umsetzungskonzept zum weiteren Vorgehen zur regelkonformen Aufhebung der Radwegebenut-
zungspflicht im Stadtgebiet Münster informiert. Die Verwaltung verfolgt mit diesem Konzept das Ziel,
die gesetzlichen Grundlagen umzusetzen und diese Umsetzung für die Verkehrsteilnehmenden in
einem verständlichen Prozess durchzuführen.
Die im Stadtgebiet Münster über Jahrzehnte verinnerlichte Führung des Radverkehrs auf überwie-
gend hochbordgeführten Radverkehrsanlagen wird mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht
in einzelnen Abschnitten für Verkehrsteilnehmende zu Umgewöhnungen führen. Ein für die Verkehrs-
teilnehmenden über Jahrzehnte gewachsenes und etabliertes System kann nicht ohne Einschrän-
kungen der Verkehrssicherheit von Heute auf Morgen transformiert werden. In der aktuellen Wahr-
nehmung bevorzugt ein Großteil der Radfahrenden auch nach Aufhebung der Radwegebenutzungs-
pflicht weiterhin die hochbordgeführten Radwege, da diese für die Verkehrsteilnehmenden ein subjek-
tiv höheres Sicherheitsgefühl bieten. Konflikte können dabei jedoch an Einmündungen durch rechts-
abbiegende Fahrzeuge oder bei nicht auskömmlichen Breiten mit dem Fußverkehr entstehen.
Versierte und zügig fahrende Radfahrende bevorzugen teilweise eine Führung auf der Fahrbahn ge-
meinsam mit dem motorisierten Verkehr. Insbesondere an Einmündungen ist die Führung auf der
Fahrbahn häufig konfliktärmer und somit sicherer.
Amt für Mobilität und Tiefbau
06.06.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Mümken
Telefon: 492-6595
MuemkenBennet@stadt-
muenster.de
Ordnungsamt
Herr Schulik
Telefon: 492-3281
SchulikW@stadt-
muenster.de
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V/0345/2025
In Bestandssituationen führt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht teilweise zu einer dualen
Führung des Radverkehrs. Dabei können Radfahrende selbst entscheiden, ob sie die Fahrbahn oder
einen nicht benutzungspflichtigen hochbordgeführten Radweg nutz en möchten. Gerade in großen
signalisierten Knotenpunkte sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit auf eine duale Führung des
Radverkehrs verzichtet werden.
Bei Neuplanungen kann durch alternative Führungsformen ein für alle Radfahrende komfortables und
sicheres Fahren auf Fahrbahnniveau erreicht werden. Dafür bietet sich die Führung über Radfahr-
streifen oder Fahrradstraßen an. Da dies i.d.R. mit umfangreichen baulichen Anpassungen zusam-
menhängt, kann eine derartige Transformation nur über mehrere Jahre erfolgen.
Eine dahingehend konsequente Verkehrsplanung, die auf geeigneten Verkehrsachsen auf die Anord-
nung einer Radwegebenutzungspflicht verzichtet, ist mit einem Philosophiewandel verbunden, der
durch umfangreiche Kommunikation unterstützt werden muss. D ahingehende Kommunikation wird
am Beispiel der Fahrradstraßen vom Amt für Mobilität und Tiefbau seit Jahren umfangreich geleistet.
Die mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht einhergehenden raumbezogenen Maßnahmen
sind im häufig begrenzten städtisc hen Querschnitt immer im Kontext weiterer Nutzungsanforderung
aus den Verkehrsverhältnissen und der städtebaulichen Randnutzung zu wählen. Dabei sind insbe-
sondere die Belange des ÖPNV oder auch des Feuerwehrvorbehaltsnetzes zu berücksichtigen.
Das Umsetzu ngskonzept berücksichtigt diese Aspekte und erhält bzw. verbessert die Verkehrssi-
cherheit sowie den Komfort und die Qualität für den Radverkehr im Straßenraum.
Rechtliche Grundlage zur innerörtlichen Aufhebung
Die rechtliche Grundlage für eine fachliche Überprüfung zur Aufhebung der Radwegebenutzungs-
pflicht definiert die StVO. Dabei sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, dass eine Radwege-
benutzungspflicht grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen, wie eine erhebliche Gefährdung
der Verkehrsteilnehmenden, angeordnet werden darf. Die Straßenverkehrsbehörde ist demnach ge-
mäß §45 Abs. 9 Satz 2 StVO lediglich befugt, die Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 anzuordnen,
sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall nachgewiesen werden.
Sachstandsbericht zu bereits erfolgten Maßnahmen sowie Anordnungen zur Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht seitens der unteren Straßenverkehrsbehörde
Im bestehenden Straßennetz der Stadt Münster besteht bereits heute in weiten Teilen keine Radwe-
gebenutzungspflicht. Insbesondere innerhalb von Tempo-30-Bereichen ist diese gemäß den gelten-
den verkehrsrechtlichen Vorgaben nicht vorgesehen. Auch au f Streckenabschnitten mit Tempo 50
wurde die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, sofern eine verkehrssicherheitstechnisch vertret-
bare Lösung ohne bauliche Eingriffe etwa durch die Entfernung der Verkehrszeichen möglich war.
Darüber hinaus besteht auf insgesamt 14 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von rund 11 Kilome-
tern keine Radwegebenutzungspflicht mehr. Beispielhaft ist hier der Bohlweg zu nennen, auf dem die
Radwege in den Nebenanlagen in 2023 zurück gebaut wurden. Die Umsetzung des Fahrradnetzes
2.0 sieht einen deutlichen Ausbau vor. Geplant sind neue Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von
etwa 50 km.
Bei den durchgeführten Aufhebungen der Radwegebenutzungspflicht wurden in den meisten Fällen
keine oder nur geringfügige bauliche Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Teilweise wurden lediglich
Verkehrszeichen abmontiert, die einen Radweg verkehrsrechtlich erst als so lchen ausweisen. Die
Beibehaltung vieler hochbordgeführter Radwege im Bestand ermöglicht weiterhin für Verkehrsteil-
nehmende die Nutzung dieser Anlagen, verpflichtet Radfahrende aber ohne Beschilderung nicht zur
Nutzung. In diesen Fällen kann der Radverkehr sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem hoch-
bordgeführten Radweg erfolgen. Teilweise wurden jedoch auch Pflastermaterialien ausgetauscht um
diese Flächen für den Fußverkehr zur Verfügung zu stellen oder Flächen zugunsten der Baumschei-
ben entsiegelt und Radwegabschnitte dadurch zurückgebaut.
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Auf folgenden Straßen wurde die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bereits/teilweise umge-
setzt:
Am Angelkamp
Am Borggarten
Amelsbürener Straße
Angelmodder Wegs
Angelstraße
Bremer Straße
Düesbergweg
Hägerstraße
Himmelreichallee
Sentmaringer Weg
Wolbecker Straße
Von-Esmarch-Straße
Auf den folgenden Straßen ist zudem ein Planungs-/Abwägungsprozess zur Aufhebung der Radwe-
gebenutzungspflicht durchgeführt worden, die ganzheitliche/abschnittsbezogene Aufhebung und ggf.
Umsetzung begleitender baulicher Maßnahmen erfolgt zeitnah:
Gerichtsstraße (im Sommer 2025)
Universitätsstraße (im Sommer 2025)
Piusallee
Meesenstiege - (2026)
Am Dornbusch - (2027)
Im Rahmen aktuell laufender Planungsmaßnahmen werden im Zuge der Gesamtplanungen möglichst
Führungsformen gewählt, die eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau
ermöglichen. Neben der gemeinsamen Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ohne weitere
Markierungen werden in Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung und den Zielstandards des Fahr-
radnetz 2.0 z.B. Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen vorgesehen.
Erarbeitetes Umsetzungskonzept zur Übersicht über alle betroffenen Straßen und Radver-
kehrsanlagen
Zur sicheren und rechtskonformen Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zur Aufhebung der
Radwegebenutzungspflicht wurde ein systematisch strukturiertes und verkehrsplanerisch fundiertes
Umsetzungskonzept erarbeitet.
Auswahl der zu prüfenden Straßen(-abschnitte) im Stadtgebiet
Das Ergebnis einer verwaltungsinternen Abstimmung zeigt, dass etwa 100 Straßen( -abschnitte) im
Stadtgebiet Münster – basierend auf zuvor definierten Bewertungskriterien – grundsätzlich für eine
Überprüfung in Frage komme n (vgl. Anlagen 1 und 2). Darüberhinausgehend wurden Straßen( -
abschnitte) nach einem intensiven Austausch mit der Polizei und der Verkehrsbehörde ermittelt, bei
denen die Radwegebenutzungspflicht bestehen bleibt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Straßen
mehr als einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung aufweisen, da hier grundsätzlich hohe Kfz -
Verkehrsbelastungen in Verbindung mit zahlreichen Fahrstreifenwechsel für eine erhöhte Gefähr-
dungslage sorgen.
Fachspezifisch relevante Kriterien und entwickeltes Erstprüfungsverfahren:
Für die Priorisierung des Planungsprozesses hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe ein standardi-
siertes Erstprüfungsverfahren entwickelt. Ziel dieser Vorprüfung ist es, eine verk ehrsplanerisch be-
gründete Grobeinschätzung zum Anpassungsbedarf der jeweiligen Straßen( -abschnitte) vorzuneh-
men – unter Berücksichtigung des individuellen Straßencharakters und der daraus resultierenden
Anforderungen an eine recht- und verkehrssichere Umsetzung.
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V/0345/2025
Die Erstprüfung basiert unter anderem auf folgenden fachlich relevanten Bewertungskriterien:
Betroffenheit von Lichtsignalanlagen (LSA)
Vorhandensein von Längsparkständen im Straßenraum (potentielle Dooring-Konflikte)
Verkehrszahlen und Netzbedeutung
Übergänge vor und hinter Knotenpunkten (Kreuzungen / Kreisverkehre)
Notwendigkeit von Piktogrammketten
Darüber hinaus wird geprüft, ob die vorhandenen Nebenanlagen für den Radverkehr konfliktfrei zu
erreichen sind sowie wieder verlassen werden können. An diesen Stellen sind vertiefende Detailpunk-
te erforderlich, insbesondere zur Sicherstellung einer eindeutigen Übergangssituation zu benutzungs-
pflichtigen Abschnitten sowie zu Reduzierung potenzieller Nutzungskonflikte im Straßenraum.
Ergebnis der Erstprüfung:
Die in der Tabelle 1 aufgestellte Matrix stellt ein erstes orientierendes Ergebnis der durchgeführten
Prüfung der Maßnahmen (vgl. Anlagen 1 und 2) dar, und ist somit die Grundlage für das weitere
strukturierte Vorgehen.
Die Definitionen der Maßnahmenumfänge gibt Aufschluss über die jeweilig abschnittsbezogenen
Aufwände zur Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht.
Jede sich daraus ergebene Typologie ist einer Umsetzungsphase 1 bis 4 zugeordnet. Dabei ist zu
erkennen, dass Maßnahmen der Phase 1 mit geringstem Aufwand umsetzbar sind, Maßnahmen der
Phase 2 erfordern hingegen bereits bauliche Anpassungen und damit i.d.R. auch mehr Personal- und
Finanzressourcen.
Zur ersten groben Übersicht wurden den einzelnen Phasen im Rahmen der Prüfung die summarische
Spanne der Anzahl der zugeordneten Maßnahmen aufgeführt.
Tabelle 1: Ergebnismatrix der fachlichen Erstprüfung zur Priorisierung
Verwaltungsintern abgestimmte Vorgehensweise auf Grundlage der Erstprüfung:
Auf Grundlage der Ergebnisse der Erstprüfung werden Maßnahmen -Cluster gebildet, für die in sinn-
voll gebündelter Form gemeinsam durch das Amt für Mobilität und Tiefbau und der Straßenverkehrs-
behörde Ortstermine durchgeführt werden und für die erforderlichen Maßnahmen konkrete Planungen
und verkehrsrechtliche Anordnungen erarbeitet werden. Dabei wird das Ziel einer möglichst zeitnahen
Umsetzung verfolgt.
Die ersten Ortsbegehungen werden aktuell vorbereitet und finden im Sommer statt.
Die Abarbeitung der Maßnahmen erfolgt dann in der Reihenfolge der festgelegten Umsetzungspha-
sen entsprechend der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die ganzheitliche Abarbeitung wird
mehrere Jahre benötigen.
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Parallel erfolgt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht bei Maßnahmen, die sich aktuell ohne-
hin aus anderen Gründen in der Überplanung befinden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Maß-
nahmen, die den Phasen 3 und 4 zuzuordnen sind.
i.v.
gez. gez.
Robin Denstorff Wolfgang Heuer
Stadtbaurat Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 - Straßenliste zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
Anlage 2 - Übersichtsplan zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
Anlage A
Anlage2
244 Zeichen
Plot 21.05.2025 Maßstab: gezeichnet Blatt-Nr.: 1 : Datum Name bearbeitet Projekt-Nr.: Anlage-Nr.: ( ) _ Verkehrstechnischer Entwurf 20000 Mai 2025 Mümken Übersichtsplan zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht Anlage 2 zur Vorlage V/0345/2025
Anlage1
3078 Zeichen
Anzahl Straßen(-abschnitte) Art der Strecke Anzahl Straßen(-abschnitte) Art der Strecke 1 Hammer Straße Veloroute 51 Bröderichweg Hauptroute 2 Geiststraße Basisroute 52 Zum Rieselfeld Hauptroute 3 Mecklenbecker Straße Veloroute 53 Holtmannsweg Hauptroute 4 Kolde-Ring Hauptroute 54 Königsberger Straße Hauptroute 5 Hüfferstraße Veloroute 55 Kanalstraße Hauptroute 6 Adenauerallee Hauptroute 56 Grevener Straße Veloroute 7 1. Nordtangente Hauptroute 57 Nevinghoff Basisroute 8 Wienburgstraße Hauptroute 58 Hoher Heckenweg Hauptroute 9 Piusallee Veloroute, Hauptroute 59 Dorbaumstraße Veloroute, Basisroute 10 Gartenstraße Hauptroute, sonstige 60 Borggreveweg Veloroute 11 Maximilianstraße Basisroute 61 Lützowstraße Veloroute 12 Warendorfer Straße Veloroute 62 Hobbeltstraße Basisroute 13 Ostmarkstraße Basisroute 63 Handorfer Straße Basisroute 14 Schifffahrter Damm Basisroute 64 Sudmühlenstraße Veloroute, Basisroute 15 Kaiser-Wilhelm-Ring Hauptroute 65 Dyckburgstraße Basisroute 16 Hohenzollernring Hauptroute 66 Mondstraße Basisroute 17 Hansaring Hauptroute 67 Schmittingheide Basisroute 18 Hafenstraße Veloroute 68 Heumannsweg Basisroute 19 Andreas-Hofer-Straße Basisroute 69 Alverskirchener Straße Veloroute 20 Manfred-von-Richthofen-Straße Hauptroute 70 Münsterstraße Basisroute 21 Wolbecker Straße Hauptroute 71 Am Steintor Basisroute, sonstige 22 Frie-Vendt-Straße Basisroute 72 Albersloher Weg Veloroute 23 Theißingstraße Basisroute 73 Hiltruper Straße Basisroute 24 Friedrich-Ebert-Straße Hauptroute 74 Homannstraße Basisroute 25 Metzer Straße Basisroute 75 Gremmendorfer Weg Veloroute, sonstige 26 Horstmarer Landweg Veloroute 76 Westfalenstraße Veloroute 27 Corrensstraße Hauptroute 77 Hohe Geest Basisroute 28 Albert-Schweitzer-Straße Basisroute 78 Hülsebrockstraße Basisroute 29 Loddenheide Basisroute, sonstige 79 Marktallee Hauptroute 30 Enschedeweg Basisroute 80 Glasuritstraße Basisroute 31 Von-Esmarch-Straße Hauptroute 81 Hansestraße Basisroute 32 Einsteinstraße Hauptroute 82 Meesenstiege Basisroute 33 Wilhelmstraße Veloroute 83 Burgwall sonstige 34 Gasselstiege Veloroute, Basisroute 84 Davertstraße Veloroute 35 Austermannstraße Basisroute 85 Ottmarsbocholter Straße sonstige 36 Busso-Peus-Straße Basisroute 86 Am Dornbusch Basisroute 37 Roxeler Straße Basisroute 87 Böckenhorst sonstige 38 Gievenbecker Reihe Basisroute 88 Kappenberger Damm Veloroute 39 Mendelstraße sonstige 89 Vennheideweg Veloroute 40 Gievenbecker Weg Basisroute 90 Hünenburg Basisroute 41 Hensenstraße Basisroute 91 Weseler Straße Veloroute, Hauproute 42 Rüschhausweg Basisroute 92 Dingbängerweg Basisroute 43 Dieckmannstraße Basisroute 93 Fritz-Stricker-Straße sonstige 44 Ortsmitte Roxel Veloroute, sonstige 94 Boeselagerstraße sonstige 45 Egbert-Snoek-Straße Basisroute 95 Geringhoffstraße Basisroute 46 Wilkinghege Basisroute 96 Borkstraße sonstige 47 Westhoffstraße Basisroute 97 Mersmannsstiege Basisroute 48 Kristiansandstraße Basisroute 49 Brüningheide sonstige 50 Am Burloh Hauptroute Straßenliste zur Prüfung der Radwegebenutzungspflicht Anlage 1 zur Vorlage V/0345/2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (106)
- Amelsbürener Straße
- Angelstraße
- Bremer Straße
- Hägerstraße
- Himmelreichallee
- Wolbecker Straße
- Von-Esmarch-Straße
- Gerichtsstraße
- Universitätsstraße
- Piusallee
- Hammer Straße
- Geiststraße
- Mecklenbecker Straße
- Königsberger Straße
- Hüfferstraße
- Kanalstraße
- Adenauerallee
- Grevener Straße
- Wienburgstraße
- Dorbaumstraße
- Gartenstraße
- Maximilianstraße
- Lützowstraße
- Warendorfer Straße
- Hobbeltstraße
- Ostmarkstraße
- Handorfer Straße
- Sudmühlenstraße
- Dyckburgstraße
- Mondstraße
- Hafenstraße
- Andreas-Hofer-Straße
- Alverskirchener Straße
- Münsterstraße
- Theißingstraße
- Hiltruper Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Homannstraße
- Metzer Straße
- Westfalenstraße
- Corrensstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Hülsebrockstraße
- Marktallee
- Glasuritstraße
- Hansestraße
- Einsteinstraße
- Wilhelmstraße
- Davertstraße
- Austermannstraße
- Ottmarsbocholter Straße
- Busso-Peus-Straße
- Roxeler Straße
- Mendelstraße
- Hensenstraße
- Weseler Straße
- Dieckmannstraße
- Fritz-Stricker-Straße
- Boeselagerstraße
- Egbert-Snoek-Straße
- Geringhoffstraße
- Borkstraße
- Westhoffstraße
- Kristiansandstraße
- Bohlweg
- Düesbergweg
- Sentmaringer Weg
- Bröderichweg
- Holtmannsweg
- Kolde-Ring
- Hoher Heckenweg
- Borggreveweg
- Schifffahrter Damm
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Hohenzollernring
- Hansaring
- Heumannsweg
- Albersloher Weg
- Gremmendorfer Weg
- Horstmarer Landweg
- Enschedeweg
- Böckenhorst
- Kappenberger Damm
- Vennheideweg
- Gievenbecker Weg
- Rüschhausweg
- Dingbängerweg
- Am Angelkamp
- Am Borggarten
- Am Dornbusch
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Gievenbecker Reihe
- Zum Rieselfeld
- Schmittingheide
- Mersmannsstiege
- Meesenstiege
- Am Steintor
- Loddenheide
- Gasselstiege
- Wilkinghege
- Brüningheide
- Nevinghoff
- Hohe Geest
- Burgwall
- Hünenburg
- Am Burloh
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Details
- Aktenzeichen
- V/0345/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 15:32