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V/0810/2022

Kommunale Eingliederungsleistungen bündeln und optimieren – Erfahrungen zur Vor-Ort-Sprechstunde der Suchtberatungsstellen in den Jobcenter-Standorten

Vorlagen 21.12.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 25.01.2023, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

11206 Zeichen

V/0810/2022 
V/0810/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Eingliederungsleistungen bündeln und optimieren – Erfahrungen zur Vor-Ort-
Sprechstunde der Suchtberatungsstellen in den Jobcenter-Standorten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.01.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die mit der Vorlage „Antrag der CDU-Fraktion und der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0027/2017 ´Kommunale Eingliederungs-
leistungen bündeln und optimieren´“ (V/0664/2018) beschlossene Einführung von Sprech-
stunden der Suchtberatungsstellen an den Jobcenter-Standorten nach mehrjähriger Erpro-
bung aus Sicht der Verwaltung und der mit der Suchtberatung beauftragten freien Träger als 
nicht ausreichend effektiv für eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit einer 
Suchterkrankung in Münster erachtet wird.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der 
Suchtberatung zum 01.03.2023 entsprechend konzeptionell anzupassen. Dabei sollen u.a. 
regelmäßige Schulungsmaßnahmen der Jobcoaches sowie anlassbezogene Fallbespre-
chungen stattfinden. Vor-Ort-Sprechstunden werden nur noch bedarfsorientiert angeboten.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zusätzlich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für die Vor-Ort-Sprechstunden der Sucht-
beratungsstellen an den Jobcenter-Standorten werden mit der geplanten Umstellung des Angebotes 
(ab 01.03.2023) entsprechend gekürzt. 
 
 
Begründung: 
Die Suchtberatungsstellen des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. (Caritas) und der Diako-
nie Münster – Beratungs- und BildungsCentrum GmbH (Diakonie) bieten in Münster für erwachsene 
Menschen Informationen sowie Hilfen im Umgang mit Alkohol, Medikamenten, Glücksspiel und Medi-
en-/Onlinesucht an. Für beide Suchtberatungsstellen hat die Stadt Münster Leistungsvereinbarungen 
getroffen. Für minderjährige Konsumentinnen und Konsumenten sowie für den Bereich der illegalen 
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
04.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heitkötter 
Telefon: 492-5388 
Heitkoetter@stadt-
muenster.de

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Drogen sind die Suchtberatungsstellen der Caritas und der Diakonie nicht zuständig. Die Bedarfe in 
diesen Bereichen deckt die Drogenhilfe der Stadt Münster ab. Hinzu kommen die Angebote von Indro 
e. V. im niedrigschwelligen Bereich für erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten illegaler Dro-
gen. 
Für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster gab es über viele Jahre hinweg drei Zu-
gangswege zur Suchtberatung von Caritas und Diakonie. Entweder wurde ihnen die Kontaktaufnah-
me zu einer Suchtberatungsstelle von den Jobcoaches im Rahmen eines Beratungsgesprächs emp-
fohlen oder die Klientinnen und Klienten im Leistungsbezug suchten den Weg in die Beratung eigen-
ständig (sog. Selbstmelder) oder sie wurden durch ihre Angehörigen vermittelt. 
Aufgrund des Antrags „Kommunale Eingliederungsleistungen für Leistu ngsberechtigte bündeln und 
optimieren“ von den Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL und CDU an den Rat und einer ent-
sprechenden Beschlussvorlage des Jobcenters (V/0664/2018) wurde die Anbindung der Leistungser-
bringung der Suchtberatungsstellen direkt an den Standort des Jobcenters forciert, um einen noch 
niedrigschwelligeren Zugang zur Suchtberatung gewährleisten zu können.  
Die Leistungsvereinbarungen zwischen den beiden  mit der Suchtberatung beauftragten freien  Trä-
gern und dem Gesundheitsamt wurden entsprechend angepasst, so dass die Suchtberatungsstellen 
seit August 2019 in den vier Jobcenter -Standorten Sprechstunden anbieten (Caritas: Mitte und 
Hiltrup; Diakonie: Nord und Wolbeck). Die dreistündige Sprechstunde findet pro Standort einmal im 
Monat statt. Das Beratungsangebot kann von den Kund innen und Kunden des Jobcenters alleine, in 
Begleitung des Jobcoaches oder nur vom Jobcoach (Fallberatung) in Anspruch genommen werden. 
Die folgende Tabelle zeigt, wie viele Sprechstunden der Suchtberatungsstellen in sgesamt an allen 
vier Jobcenter-Standorten in den einzelnen Jahren angeboten wurden. Teilweise mussten Sprech-
stunden vollständig ausfallen, in erster Linie aufgrund der Beschränkungen im Kontext der Corona -
Pandemie, im Einzelfall auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub der Beratenden. Die Umsetzung als 
telefonische Sprechstunde ist in erster Linie auf die Pandemie zurückzuführen.  
 
 ab 08/ 2019 2020 2021 20221 
Sprechstunden vor Ort 19 9 16 3 
Sprechstunden telefonisch 0 28 28 44 
Sprechstunden gesamt 19 37 44 47 
 
 
Die folgende Tabelle verdeutlicht wie viele Ratsuchende über die Sprechstunden insgesamt unmittel-
bar beraten wurden und wie oft Fallberatungen mit den Jobcoaches erfolgten.  
 
 ab 08/ 2019 2020 2021 20221 
Kontakte (= Ratsuchende) 4 2 5 2 
Fallberatungen  
(nur mit Jobcoach) 
> 8 (für 2 
Standorte 
nicht erfasst) 
8 4 0 
 
Die Implementierung der Vor-Ort-Sprechstunden gestaltete sich von Beginn an schwierig. Coronabe-
dingt konnten Sprechstunden oftmals nicht vor Ort stattfinden, sondern lediglich telefonisch. Doch 
auch mit zunehmender „Normalisierung“ hinsichtlich der Pandemie gelang es nicht, die Sprechstunde 
mit Leben zu füllen. In insgesamt 147 Sprechstunden wurden lediglich 13 Ratsuchende direkt erreicht 
                                                 
1 Eine Sprechstunde stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

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und gut 20 indirekt über eine Fallberatung mit den Jobcoaches. Diese Zahlen zeigen, dass Kosten 
und Nutzen in keinem guten Verhältnis zueinander stehen.  
 
Das Konzept der Vor -Ort-Sprechstunden wurde regelmäßig von den Mitwirkenden gemeinsam kri-
tisch reflektiert, u.a. in den fest verankerten Jahresgesprächen zwischen den freien Trägern und dem 
Gesundheitsamt. Da zunächst die Annahme bestand, dass die Sprechstunde aufgrund der Pandemie 
schwierig zu implementieren sei, wurde die Zeit genutzt, um die Jobcoaches zu sensibilisieren und zu 
schulen. Anfang 2021 haben die Suchtberatungsstellen mehrere Online-Schulungen sowie im Herbst 
2022 eine Präsenz-Schulung für die Jobcoaches angeboten, bestehend aus Informationen rund um 
das Thema Sucht und Hinweisen zur Gesprächsführung. Zum Teil wurden neue Jobcoaches in Ein-
zelgesprächen über das Angebotsspektrum der Suchtberatungsstellen informiert, um die Zeit der Vor-
Ort-Sprechstunden sinnvoll zu nutzen. Durch die Expertise der Suchtberaterinnen und -berater wurde 
so die Professionalisierung der Jobcoaches in deren eigener Beratungstätigkeit unterstützt. 
Obwohl die Rückmeldungen der Jobcoaches zu den Schulungen durchweg positiv waren, erfolgte 
weiterhin in den Sprechstunden selbst (vor Ort und telefonisch) seitens der Jobcoaches nahezu keine 
fallbezogene Kontaktaufnahme zur Suchtberatung. Auch die Kundinnen und Kunden wurden über die 
Sprechstunde weiterhin nicht direkt erreicht. Wichtig waren die Schulungen jedoch insofern, dass die 
Anfragen aus aktuellem Anlass von Jobcoaches an die Suchtberatungsstellen außerhalb der Sprech-
stunde im Sinne von Fallberatungen häufiger geworden sind. 
Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter der beiden 
Suchtberatungsstellen, des Jobcenters und des Gesundheitsamtes ausgetauscht, um die Gründe für 
die geringe Inanspruchnahme zu reflektieren und ein alternatives Vorgehen zu entwickeln.  
Hinsichtlich der Gründe für die geringe Inanspruchnahme der Vor -Ort-Sprechstunde selbst gibt es 
verschiedene Annahmen. Sucht ist nach wie vor ein gesell schaftliches Tabuthema und wird fälschli-
cherweise oft nicht als Erkrankung, sondern als Schwäche und persönliches Laster gesehen, für das 
die betroffenen Personen selbst die Verantwortung und damit auch Schuld tragen. Hier bedarf es 
trotz zahlreicher Bemühungen u.a. der Suchtberatungsstellen weiterhin vielfältiger öffentlichkeitswirk-
samer Maßnahmen mit dem Ziel der Aufklärung und Entstigmatisierung. Darüber hinaus kann ein 
riskanter oder auch krankhafter Suchtmittelkonsum von den Betroffenen schwieriger ums chrieben 
werden als beispielsweise eine psychische Erkrankung, bei der Aussagen wie „Ich fühle mich oft nie-
dergeschlagen und bin antriebslos“ aussagekräftig sind ohne sich als krank outen zu müssen. Die 
Hemmschwelle, das Thema anzusprechen, ist für Menschen mit einem problematischen Suchtmittel-
konsum demnach deutlich höher, insbesondere im Kontext der Jobcenter -Beratung, wo womöglich 
Angst vor Sanktionen bzw. Erschwernissen bzgl. des beruflichen Wiedereinstiegs besteht. Auch wenn 
die Erkrankung thematisiert wurde, gibt es Hemmnisse für die Inanspruchnahme der Suchtberatung. 
So ist für suchtkranke Menschen das Einhalten fester Termine oft schwierig. Dies spiegelte sich auch 
bei der Vor-Ort-Sprechstunde der Suchtberatung in den Jobcenter-Standorten wider, da es mehrmals 
vorkam, dass die Jobcoaches sich mit Kundinnen und Kunden angemeldet hatten, letztere jedoch 
nicht erschienen.  
Da die genannten Gründe themenimmanent und demnach nicht zu umgehen sind, bestand bei allen 
Beteiligten Einigkeit darüber, dass es einer grundlegenden Konzeptanpassung bedarf:  
 Die Klientinnen und Klienten mit einer Suchterkrankung treten hinsichtlich dieses Themas in der 
Regel nur indirekt in Erscheinung, wenn Sie z.B. aufgrund depressiver Verstimmungen in die 
Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes kommen und dort nach einer gewissen Zeit und 
einem entsprechenden Vertrauensaufbau Sucht thematisiert werden kann. Von dort können die 
Klientinnen und Klienten in das reguläre Beratungsangebot der Suchtberatung vermittelt und ggf. 
auch begleitet werden. Eine solche zusätzliche Schleife wird in vielen Fällen als unumgänglich er-
achtet.  
 Die Jobcoaches haben jederzeit die Möglichkeit, die Suchtberatungsstellen für ein niederschwelli-
ges Fallclearing sowie für Gespräche mit den Klientinnen und Klienten zu kontaktieren. Die Ge-
spräche sind telefonisch, als Videokonferenz oder auch vor Ort im Jobcenter oder in den Suchtbe-
ratungsstellen möglich. Die Vor-Ort-Sprechstunden der Suchtberatungsstellen in den Jobcentern 
werden somit nur noch bedarfsweise angeboten.

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V/0810/2022 
 
 An die positiven Erfahrungen mit den Schulungen der Jobcoaches soll angeknüpft werden. Einmal 
jährlich bieten die Suchtberatungsstellen eine Basisschulung für neue Jobcoaches zum Thema 
Sucht an. 
 Die Mitarbeitenden der Suchtberatungsstellen stellen sich einmal jährlich in den vier Jobcenter-
Standorten in den Teams vor. Es wird als besonders wichtig erachtet, regelmäßig „die Gesichter 
zu zeigen“, um eine niedrigschwellige Kontaktaufnahme seitens der Jobcoaches zu den Suchtbe-
ratungsstellen zu ermöglichen.  
Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Stärkung des persönlichen Kontaktes zwischen den Suchtbe-
raterinnen und -beratern und den Jobcoaches sowie die Sensibilisierung der Jobcoaches für das 
Thema Sucht entscheidend für eine vermehrte Anbindung von Kundi nnen und Kunden des Jobcen-
ters an die Suchtberatungsstellen sind.  
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: Anlage A

Anlage A

3761 Zeichen

Anlage A zur V/0810/2022 
Kurzüberblick 
Seit August 2019 bieten die beiden Suchtberatungsstellen des Caritasverbandes für die Stadt 
Münster e.V. (Caritas) und der Diakonie Münster – Beratungs- und BildungsCentrum GmbH (Dia-
konie) in den vier Jobcenter-Standorten Sprechstunden an (Caritas: Mitte und Hiltrup, Diakonie: 
Nord und Wolbeck). 
Die Implementierung der Vor-Ort-Sprechstunden gestaltete sich von Beginn an schwierig. In ins-
gesamt 147 Sprechstunden wurden lediglich 13 Ratsuchende direkt erreicht und gut 20 indirekt 
über eine Fallberatung mit den Jobcoaches. Diese Zahlen zeigen, dass Kosten und Nutzen in 
keinem Verhältnis zueinanderstehen. Ergänzend zu den Sprechstunden und in der Hoffnung die-
se zu „beleben“ haben die Suchtberatungsstellen mehrere Schulungen für neue Jobcoaches zum 
Thema Sucht angeboten. Diese haben dazu geführt, dass zwar weiterhin kaum fallbezogene 
Kontaktaufnahmen seitens der Jobcoaches zur Suchtberatung während der Sprechstunden er-
folgten, aber außerhalb dieser.  
Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen haben sich Vertreterinnen und Vertreter der bei-
den Suchtberatungsstellen, des Jobcenters und des Gesundheitsamtes ausgetauscht, um die 
Gründe für die geringe Inanspruchnahme der Vor-Ort-Sprechstunde zu reflektieren und ein alter-
natives Vorgehen zu entwickeln. Da die Gründe themenimmanent und demnach nicht zu umge-
hen sind, bestand bei allen Beteiligten Einigkeit darüber, dass es einer grundlegenden Konzep-
tanpassung bedarf: Diese beinhaltet die Einstellung der Vor-Ort-Sprechstunde in den Jobcenter-
Standorten. Im Fokus stehen künftig vielmehr die Stärkung des persönlichen Kontaktes zwischen 
den Suchtberaterinnen und -beratern und den Jobcoaches sowie die Schulung und Sensibilisie-
rung der Jobcoaches für das Thema Sucht. Dies wird als entscheidend für eine vermehrte Anbin-
dung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an die Suchtberatungsstellen gesehen. 
Die Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern der Suchtberatung sollen zum 01.03.2023 
entsprechend angepasst werden, einschließlich der Anpassung des Zuschussbetrags. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem angepassten Konzept zur Zusammenarbeit zwischen den Suchtberatungsstellen und 
dem Jobcenter wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus der „sozialen Balance in der Stadtgesellschaft“ 
verfolgt. Ziel ist eine gute und vermehrte Anbindung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters 
an die Suchtberatungsstellen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienste 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad

Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Einführung und Umsetzung der Suchtberatung in den Jobcenter-Standorten beruht auf:   
 Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A -R/0027/2017 
„Kommunale Eingliederungsleistungen bündeln und optimieren 
 Beschluss des ASGVAf vom 12.09.2018 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage dient der Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit aller Menschen, unab-
hängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion etc. Das Augenmerk wird auf Menschen mit be-
sonderen sozialen Herausforderungen (Arbeitslosigkeit) gelegt.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0810/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2022
Erstellt
21.12.2022 11:53