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AN/1052/2017

Ersetzungsantrag zu TOP 8.3 und TOP 8.4, Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld, Gemeinsamer Antrag vom 10.07.2017

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU) 11.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.07.2017, TOP 8.12

Sachstandsbericht BV

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Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)

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Sachstandsbericht BV

5060 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1052/2017 
 Stand: 10.02.2022 
Sachstandsbericht  
Ersetzungsantrag  zu TOP 8.3 und TOP 8.4, Bebauung des Schützenplatzes Takustraße 37 in 
Köln Ehrenfeld, Gemeinsamer Antrag vom 10.07.2017 
Beschluss:  
 
1. Angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraums in Köln, spricht sich die Bezirksvertretung 
Ehrenfeld dafür aus, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das 
Grundstück als Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann.  
 
 
2. Die Stadt Köln soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Für den Fall, dass die Stadt Köln ihr 
Vorkaufsrecht nicht ausüben sollte, um 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu errichten, soll zwi-
schen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln Ehrenfeld bebauen will ein 
städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.  Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrages sollen 
sein:  
 
2.1  Die Grundstücke der Flur 73 dürfen künftig ausschließlich zu folgenden Zwecken ge-
nutzt werden:      
a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit beson-
deren Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb angemessenen Wohnraums durch ein-
kommensschwächere und weniger begüterte örtlicher Bevölkerung. Ziel soll es sein, 100 Prozent 
geförderten Wohnungsbau zu realisieren.      
 b) Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen den Anwohnern der 
angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstellplätze angeboten,  
c) Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist zu prüfen. 
2.2 Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu beachten.  
  
2.3 Bei der Planung und Ausführung für eine künftige Wohnnutzung ist der vorhandene Baumbe-
stand zu erhalten und ist die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu gewährleisten. 
  
3. Dieser private Investor hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen und die 
ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maßnahmen im eigenen Namen und auf eigene 
Rechnung durchzuführen. Solange die St. Sebastianus Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. 
ihren Sport auf dem Grundstück (Flurstück 3685/29) ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage 
Bestandsschutz. 
  
4. Der Investor verpflichtet sich eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesondere zum Abstel-
len und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wird den Investor bei der Realisierung 
eines neuen Schaustellerplatzes auf kölnischem Stadtgebiet unterstützen.  
  
4.1  Eine Räumung des heutigen „Schaustellerplatzes“ im Wege der Zwangsvollstreckung wird aus-
geschlossen.

2 
 
5     Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über den weiteren Fortgang und alle weiteren Verfahrens-
schritte frühzeitig zu unterrichten und an den voranstehenden Entscheidungen zu beteiligen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Sachstand 24.10.2018: 
 
Wie in der Sitzung am 02.07.2018 mitgeteilt (Vorlage 2085/2018), liegt für die Fläche des Schützen-
platzes an der Takustraße eine Voranfrage zur Klärung des Planungsrechts (Bebauungsgenehmi-
gung) für die Errichtung von Wohngebäuden mit 120 Wohneinheiten, 2 Tiefgaragen und 2 viergruppi-
gen Kindertagesstätten vor.  
 
Das Vorhaben wird von der Verwaltung als planbedürftig angesehen (vgl. Vorlage 2827/2018 von der 
Sitzung am 10.09.2018). 
 
Für die Fläche liegt ebenfalls ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
vor, der sich noch in der Prüfung befindet. Die von Bezirksvertretung Ehrenfeld am 10.07.2017 be-
schlossenen Punkte werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens behandelt.  
 
Sachstand zum 20.05.2019: 
 
Der aktuelle Sachstand zum Grundstück Taktstraße (Schaustellerplatz) wurde der Bezirksvertretung 
in der Sitzung am 13.05.2019 mitgeteilt (vgl. Vorlage Nr. 0251/2019).    
Der vom Vorhabenträger im Mai 2017 eingereichten Antrag auf Einleitung eines VEP für das Gebiet 
wurde mit Schreiben vom 09.01.2019 zurückgezogen. Die vom selben Vorhabenträger eingereichte 
Bauvoranfrage für Wohngebäude (120 WE) und Kita wurde vom Bauaufsichtsamt im Februar 2019 
negativ beschieden. Dagegen hat der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.  
Das Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB ist auf das Grundstück nicht anwendbar, da es aus Sicht der 
Verwaltung als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen ist.  
 
Sachstand zum 10.07.2020: 
Es ist eine Klage des Vorhabenträgers gegen die Ablehnung des Bauvorbescheids vor dem Verwal-
tungsgericht Köln anhängig. Das Klageverfahren muss abgewartet werden.  
 
Sachstand zum 28.01.2022: 
Es ist eine Klage des Vorhabenträgers gegen die Ablehnung des Bauvorbescheids vor dem Verwal-
tungsgericht Köln anhängig. Die Verwaltung sieht es nicht als zielführend an, einen Angebotsbebau-
ungsplan für das Gebiet aufzustellen, so lange die anhängige Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln 
noch nicht entschieden ist.  
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Gem. Antrag nach § 3 (CDU BV4)

6665 Zeichen

Bezirksvertretung Ehrenfeld  
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Josef Wirges Henriette Reker 
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 
50825 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1052/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.07.2017 
 
Ersetzungsantrag  zu TOP 8.3 und TOP 8.4, Bebauung des Schützenplatzes 
Takustraße 37 in Köln Ehrenfeld, Gemeinsamer Antrag vom 10.07.2017 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
die unterzeichnenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Ehrenfeld beantragen, folgenden 
Antrag auf die Tagesordnung der - Sitzung am 10.Juli 2017 zu nehmen:  
Vorbemerkung 
Dieser Antrag bezieht sich auf das Grundstück mit der Adresse Takustraße 37 - Gemarkung 
Müngersdorf, Flur Nr. 73, Flurstücke 219 (38,60 Ar), 220 (47,42 Ar), 239 (3,20 Ar) sowie eine 
Teilfläche von ca. 3.288 m² aus dem Flurstück 221, im Folgenden „das Grundstück“ (ggf. mit 
konkreter Flurbezeichnung) genannt.  
Das Grundstück befindet sich derzeit noch im Eigentum der St. Sebastianus Schützengilde 
Köln-Ehrenfeld e. V. Es wird seit über 70 Jahren von Kölner Schaustellerfamilien mit Wohn-
wagen bewohnt und als Stellplatz für ihre Betriebsfahrzeuge genutzt. 
Die Stadtverwaltung hat es der Schützengilde untersagt, durch Wegzug freiwerdende Parzel-
len erneut zu verpachten, weshalb die Schützengilde beabsichtigt, das Grundstück zu ver-
äußern.   
Zu diesem Zweck hat die Schützengilde zwischenzeitlich einen Vertrag mit einem Investor 
abgeschlossen, der hier Wohnbebauung realisieren möchte.  
Eine Bebauung des Grundstücks ist derzeit ausgeschlossen, da es sich um eine im Flä-
chennutzungsplan ausgewiesene Grünfläche handelt und eine beschränkt persönliche 
Dienstbarkeit zu Gunsten der Stadt Köln die Bebauung einer Teilfläche untersagen. 
Dies vorweggeschickt, möge die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließen:

- 2 - 
 
Beschluss:  
1. Angesichts der Knappheit an bezahlbarem Wohnraums in Köln, spricht sich die Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld dafür aus, dass alle rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, 
dass das Grundstück als Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann.  
 
2. Die Stadt Köln soll prüfen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Für den Fall, dass die Stadt Köln 
ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben sollte, um 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu errich-
ten, soll zwischen der Stadt Köln und dem Investor, der die Flur 73 Takustraße in Köln Ehren-
feld bebauen will ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.  Gegenstand dieses städ-
tebaulichen Vertrages sollen sein:  
2.1  Die Grundstücke der Flur 73 dürfen künftig ausschließlich zu folgenden Zwecken ge-
nutzt werden:      
a) Wohnnutzung, insbesondere zur Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungs-
gruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen und zum Erwerb ange-
messenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte örtli-
cher Bevölkerung. Ziel soll es sein, 100 Prozent geförderten Wohnungsbau zu reali-
sieren.      
 b) Errichtung von Tiefgargagen, ein Teil der Tiefgagen werden als Quartiergagen 
den Anwohnern der angrenzenden Bereiche als PKW-und/oder als Zweiradstellplätze 
angeboten,  
c) Die Errichtung einer Kindertagesstätte ist zu prüfen. 
 
2.2 Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu beachten.   
 
2.3  Bei der Planung und Ausführung für eine künftige Wohnnutzung ist der vorhandene 
Baumbestand zu erhalten und ist die angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu ge-
währleisten. 
3. Dieser private Investor hat einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu beantragen 
und die ihm nach dem zu schließenden Vertrag übertragenen Maßnahmen im eige-
nen Namen und auf eigene Rechnung durchzuführen. Solange die St. Sebastianus 
Schützengilde Köln-Ehrenfeld v. 1874 e.V. ihren Sport auf dem Grundstück (Flurstück 
3685/29) ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage Bestandsschutz. 
 
4.     Der Investor verpflichtet sich eine zumutbare Möglichkeit zum Wohnen, insbesonde-
re zum Abstellen und Nutzen von Wohnwagen nachzuweisen. Die Stadt Köln wird 
den Investor bei der Realisierung eines neuen Schaustellerplatzes auf kölnischem 
Stadtgebiet unterstützen.  
  
4.1  Eine Räumung des heutigen „Schaustellerplatzes“ im Wege der Zwangsvollstreckung 
wird ausgeschlossen. 
 
5      Die Bezirksvertretung Ehrenfeld ist über den weiteren Fortgang und alle weiteren 
Verfahrensschritte frühzeitig zu unterrichten und an den voranstehenden Entschei-
dungen zu beteiligen. 
 
Begründung  
Ausgelöst durch eine Reihe von Gesprächen mit Betroffenen hat sich der Eindruck verfestigt, 
dass es notwendig ist, dass die Bezirksvertretung  4, Köln Ehrenfeld, die Fragen um die Be-
bauung des Schützenplatzes, Takustraße 37 in Ehrenfeld, zur Wahrung der Interessen aller 
am Prozess Beteiligter mitgestaltet.

- 3 - 
 
Es ist notwendig, dass die Bezirksvertretung 4 bereits in einem frühen Stadium deutlich 
macht, dass sie in alle Abläufe einzubinden ist.   
Die Bezirksvertretung zeigt, dass sie grundsätzlich der Wohnungsbau auf dem Schützen-
platzstraße 37 zustimmt, ja dies begrüßt. Sie will jedoch die berechtigten Belange sowohl in 
Bezug auf die künftige Wohnnutzung, die angrenzenden Sportplätze, den Betrieb der 
Schießanlage der Schützen und vor allem der Schausteller beachtet sehen.   
Die Gesamtfläche, die aus einer Anzahl von Grundstücken besteht, ist teilweise befestigt und 
versiegelt, sowie teilweise mit Bäumen bestanden. Dieser Baumbestand muss erhalten wer-
den. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Sportplätze. Der Fortbestand dieser 
Sportplätze und des darauf stattfindenden Spielbetriebes auch und gerade an Wochenenden 
muss gesichert sein.  
Ebenso muss gesichert worden, dass die Fläche, die heute durch die Schützen zum Schieß-
sportzwecken genutzt wird, so lange Sportfläche ist und bleibt, wie die Schützen diesen 
Sport dort ausüben wollen.  
Auf dem Platz haben Schausteller auf der Basis von Verträgen mit den Schützen, einen 
Wohnwagenpark errichtet. Diese Nutzer müssen einer Wohnnutzung weichen. Dies soll und 
darf jedoch nicht in der Weise geschehen, dass  die Schausteller und ihre Familien von ih-
rem jetzigen Wohnplatz vertrieben werden, sondern dass sie in einem ordnungsgemäßen 
Verfahren, unter Wahrung aller gesetzlichen Rechte, an einer anderen Stelle im Raum Köln, 
das von Ihnen geübte Wohnen nebst gewerblicher Nutzung weiter ausüben können, wenn 
sie es möchten.    
Unterzeichner: 
 
 
 
SPD-Fraktion    Fraktion Bündnis 90 die Grünen 
 
 
CDU-Fraktion    Fraktion Die Linke 
 
 
FDP/Piraten Fraktion   Einzelvertreter Harald Schuster

Beratungsverlauf (1)

10.07.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.12 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 419
  • Takustraße 37
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1052/2017
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV4 (CDU)
Datum
11.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27