1921/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2022 betreffend
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161/2 Vorlagen-Nummer 09.08.2023 1921/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 28.08.2023 Stadtentwicklungsausschuss 31.08.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des stimmberechtigten Mitglieds Paul Intveen aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2022 betreffend der Bilanz zum Projekt „Wie inklusiv ist das Quartier?„ und dem Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere In die Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 14.11.2022 hat Herr Int- veen die nachfolgende Anfrage zur Beschlussvorlage 1851/2019 aus der Ratssitzung vom 07.11.2019 eingebracht: „Der Rat hat auf seiner Sitzung am 7.11.2019 den Abschlussbericht des Projektes „Wie inklu- siv ist das Quartier?“ und den Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere zur Kenntnis genommen. Er hat die Verwaltung beauftragt, den Kriterienkatalog bei zukünftigen Quartiersentwicklungs- konzepten, städtebaulichen Wettbewerben und vergleichbaren Planungen einzubeziehen. Die beteiligten Planungsbüros sollen zu Beginn des Planungsprozesses in geeigneter Art und Weise über diese Anforderungen informiert werden. Fast drei Jahre später kann eine erste Bilanz gezogen werden. Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen in der Stadtarbeits- gemeinschaft Behindertenpolitik bitten um die Beantwortung folgender Fragen: • Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit dem Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere gemacht? • Wie oft wurde der Kriterienkatalog bei Quartiersentwicklungskonzepten, städtebaulichen Wettbewerben und vergleichbaren Planungen einbezogen? • Wie haben sich die beteiligten Planungsbüros, denen der Kriterienkatalog ja zu Beginn des Planungsprozesses zur Verfügung gestellt worden ist, zu dieser Hilfestellung geäu- ßert? • Wird der Kriterienkatalog bei der Vorprüfung von Wettbewerbsbeiträgen zugrunde gelegt? Und werden die diesbezüglichen Ergebnisse der Vorprüfungen durch die Jurys beachtet und ungeeignete Entwürfe entsprechend aussortiert? 2 • Welchen Stellenwert hat die Planungshilfe bei der Bewertung von Beiträgen im Vergleich zu anderen Kriterien? (K.O.-Kriterium?)“ Antwort der Verwaltung: Für die Antwort der Verwaltung sind das Amt für Stadtentwicklung und Statistik, das Stadtpla- nungsamt, das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Amt für Wohnungswesen sind um Stellungnahme gebeten worden. Nachfolgend sind die Beantwortungen fragen- und the- menbezogen gebündelt: 1. Welche Erfahrungen hat die Stadtverwaltung mit dem Kriterienkatalog für barriere- freie und generationenübergreifende Wohnquartiere gemacht? Stadtentwicklung Das Integrierte Handlungskonzept „Starke Veedel – Starkes Köln“, wurde Ende 2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen und nahm insgesamt elf Kölner Sozialräume des Pro- gramms „Lebenswerte Veedel - Bürger- und Sozialraumorientierung in Köln“ in den Blick. In allen Sozialräumen wurden Maßnahmen aus dem sozial-Integrativen Bereich mit Hilfe von EU-Fördermitteln umgesetzt. Zusätzlich wurden sechs Integrierte Stadtentwicklungs- konzepte erstellt, um u.a. baulich-investive Maßnahmen in sieben Sozialräumen mit Städ- tebaufördermitteln realisieren zu können. Das Gesamtprogramm „Starke Veedel – Starkes Köln“ wurde am 31. Dezember 2022 zum Abschluss der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 offiziell beendet. Die verbleibenden und noch laufenden Maßnahmen in den Sozialräumen werden noch bis 2027 mit Städtebau- fördermitteln von Bund und Land umgesetzt. Darüber hinaus werden aktuell neue Pro- grammgebiete identifiziert, um auch weiterhin Städtebaufördermittel zu nutzen. Der Kriterienkatalog für barrierefreie und generationengerechte Wohnquartiere ist eine wertvolle Unterstützung, um gezielt zu sensibilisieren und ein Bewusstsein für eine barrie- refreie und generationsübergreifende Planung und Durchführung zu schaffen. Bezugnehmend auf die Erkenntnisse der Untersuchung „Wie inklusiv ist das Quartier?“ in den Sozialräumen „Humboldt, Gremberg und Kalk“ sowie „Mülheim-Nord und Keupstraße“ wurde diese Thematik in das „Integrierte Quartierskonzept Bilderstöckchen – Generatio- nengerechtes Wohnen im Quartier“, das die GAG Immobilien AG in Kooperation mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik erstellt hat, aufgenommen. So wurde die Maß- nahme „Quartiersspaziergang zusammen mit der Behindertenbeauftragten und Bürger*in- nen des Stadtteils“ Teil des Konzeptes. Der Spaziergang konnte in 2022 erfolgreich durch- geführt werden. Die Anregungen wurden aufgenommen, diskutiert und an die zuständigen Fachämter mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet. Einige der genannten Hinweise z. B. zum Thema „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ wurden inzwischen umgesetzt. Stadtplanung Grundsätzlich sind die Kriterien zur Inklusion bzw. Barrierefreiheit von Quartieren ein Be- standteil der Arbeit in der Stadtplanung und werden regelmäßig berücksichtigt, sofern diese in den städtebaulichen Maßstäben zu regulieren sind. Dies auch vor dem Hinter- grund, dass der Katalog auf zahlreiche andere Regelwerke, Leitfäden und Planungsgrund- sätze verweist, die ganz generell im Stadtplanungsamt angewendet werden. Die Kriterien werden auch potentiellen Eigentümern*innen, Projektentwicklern, Investo- ren*innen, Institutionen und Planer*innen bei allen Projekt vermittelt und sind Konsens auch in städtebaulichen Qualifizierungen (Wettbewerbe). Das Stadtplanungsamt hatte sei- nerzeit die Vorlage 1851/2019 begleitet und mit entwickelt. Ebenso werden die zuständi- gen Dienststellen regelmäßig eingebunden. Die Inklusion stellt ein hohes Gut dar und fin- det dadurch Beachtung. Grundsätzlich unterliegen die Anforderungen zur Barrierefreiheit – bezogen auf den Krite- rienkatalog – aber der Abwägung gemäß Baugesetzbuch wie alle anderen Belange auch. Auch werden in Qualifizierungsverfahren Konzepte, die der einen oder anderen Vorgabe nicht nachgekommen sind, nicht „aussortiert“ – das liegt nicht nur in der Zuständigkeit al- lein des Preisgerichts, sondern würde im vielen Fällen dazu führen, dass keine Arbeit mehr zur Beurteilung vorliegen würde. In der Regel sind Projekte aus Wettbewerben im Rahmen der weiteren Konkretisierung immer nachzubessern. 3 Soziales Das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist Eigentümerin der Kölner Bürgerhäuser und Bürgerzentren und somit auch Bauherrin bei baulichen Maßnahmen an diesen Objekten. Der Kriterienkatalog stellt grundsätzlich eine wertvolle Planungshilfe bei der Realisierung von Baumaßnahmen dar. Praktische Erfahrungen fehlen jedoch, da in den letzten Jahren lediglich laufende Instandhaltungsmaßnahmen realisiert werden konnten und keine größe- ren Bauprojekte durchgeführt wurden. Wohnen Das Amt für Wohnungswesen kann hierzu keine Erkenntnisse beitragen, da es keine Auf- gabe in der Quartiersentwicklung betreibt. Bei eigenen Bauvorhaben (einzelne Mehrfamili- enhäuser im geförderten Wohnungsbau und freifinanziert), die der Baubereich des Amtes realisiert, werden die Bestimmungen der Wohnraumförderung bzw. die gesetzlichen Vor- gaben zur Barrierefreiheit eingehalten. 2. Wie oft wurde der Kriterienkatalog bei Quartiersentwicklungskonzepten, städtebau- lichen Wettbewerben und vergleichbaren Planungen einbezogen? Stadtentwicklung Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik ist für das Projektmanagement von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten zuständig und koordiniert jeweils den Gesamtprozess. Für die Planung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind die jeweiligen Fachämter zu- ständig und führen die Vergabe, Beauftragung und Begleitung von Planungsbüros durch. Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik setzt selbst keine baulichen Projekte um. Im Zuge der Kooperation mit den Fachämtern zeigt die Praxis, dass auf barrierefreie Zu- gänge und einer generationenübergreifenden Nutzung besonderes Augenmerk gelegt wird und diese Aspekte in die Planungen einfließen. Stadtplanung Der Kriterienkatalog, der auf zahlreiche allgemeine Planungsgrundsätze, Leitlinien und Regelwerke verweist, wird derzeit nicht gesondert als Anlage zu Wettbewerbsauslobun- gen verwendet, allerdings werden seine Inhalte regelmäßig angewendet. Soziales Die vorgesehen Generalsanierungen des Bürgerhauses MüZe und des Kulturbunkers (beide in Köln-Mülheim) können aufgrund der explodierenden Mehrkosten und der damit verbundenen fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden. Daher fehlen hier Erfah- rungswerte zur Anwendung des Kriterienkataloges. Baulich realisiert wird die Neugestaltung des Innenhofes des Bürgerzentrums Alte Feuer- wache (Köln-Innenstadt). Im Planungsprozess und auch im anstehenden Bauprozess wer- den die geltenden DIN-Normen beachtet. 3. Wie haben sich die beteiligten Planungsbüros, denen der Kriterienkatalog ja zu Be- ginn des Planungsprozesses zur Verfügung gestellt worden ist, zu dieser Hilfestel- lung geäußert? Stadtentwicklung Siehe Hinweis zu Frage 2. Stadtplanung Es liegen keine Rückmeldungen zu dem Katalog vor. Soziales Das externe Planungsbüro ist bereits sehr sensibilisiert für barrierefreies Planen und Bauen. Eine Äußerung explizit zu dem Kriterienkatalog liegt nicht vor. 4 4. Wird der Kriterienkatalog bei der Vorprüfung von Wettbewerbsbeiträgen zugrunde gelegt? Und werden die diesbezüglichen Ergebnisse der Vorprüfungen durch die Jury beachtet und ungeeignete Entwürfe entsprechend aussortiert? Stadtentwicklung Siehe Hinweis zu Frage 2. Stadtplanung Die Kriterien werden in Wettbewerbsjurys angewendet. Bei Kriterien, die auf andere Re- gelwerke verweisen, erfolgt die Berücksichtigung entsprechend des originalen Regel- werks. Siehe z.B. Kriterium 2.2 A, Nahversorgung, Verweis auf das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (S. 11-12); Kriterium 2.2 A Spielplätze, Verweis auf die Spielplatzbedarfs- planung (S. 15); Kriterium 2.2 A, Öffentlicher Personennahverkehr und Ruhender Verkehr, Verweis auf den 3. Nahverkehrsplan Köln (S. 14). Einige Kriterien finden erst in der Um- setzung Anwendung und werden auch dort entsprechend der originalen Regelwerke be- rücksichtigt. Siehe z.B. Kriterium 2.4 C, Treppen Rampen und Aufzüge, Verweis auf die DIN 18040-0 bzw. 18040-1 (S. 18). Andere Kriterien fallen nicht in den Tätigkeitsbereich des Stadtplanungsamtes und sind nicht Bestandteil von städtebaulichen Wettbewerben. Siehe z.B. Kriterium 2.3 D Temporäre Einrichtungen. Soziales In den letzten Jahren wurden keine Ideenwettbewerbe durchgeführt. Daher liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5. Welchen Stellenwert hat die Planungshilfe bei der Bewertung von Beiträgen im Ver- gleich zu anderen Kriterien? (K.O.-Kriterium?) Stadtentwicklung Siehe Hinweis zu Frage 2 Stadtplanung Siehe oben. Inwiefern Kriterien als K.O.-Kriterien zu werden sind, richtet sich nach den ur- sprünglichen Regelwerken. Soziales Mangels Durchführung von Wettbewerben liegen hierzu noch keine Erfahrungswerte vor. Gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Keupstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1921/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.08.2023
- Erstellt
- 06.06.2023 20:20