AN/0499/2020
Änderungsantrag zu TOP 3.2: Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt
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Änderungsantrag (Grüne BV1)
4318 Zeichen
www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.04.2020 AN/0499/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 Änderungsantrag zu TOP 3.2: Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert/ergänzt: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla- nung, in der die Verkehrsflächen im innerstädtischen Bereich der Aachener Straße unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte neu aufzuteilen sind: - Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines Radfahrstrei- fens zwischen Hohenzollernring und Moltkestraße, - Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von Ladezonen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße, - Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter Straße, - Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die Schrägparkplätze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende, bei zw ingender Einrichtung von Tempo 30 Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Antje Kosubek Fraktionsvorsitzende Antje.Kosubek@stadt -koeln.de Claus Vincon stellv. Fraktionsvorsitzender Claus.Vincon@stadt -koeln.de www.gruenekoeln.de -- Öffnung der Brüsseler Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zwischen Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße. - Im Bereich der Pfeilstraße wird der Verkehr so geregelt, dass der Radverkehr Vorfahrt vor den abbiegenden Autos erhält, - Die Strecke Neumarkt bis Aachener Straße soll gesamt betrachtet werden, mit dem Ziel durchgängig einen geschützten Radfahrstreifen einzurichten. Dazu ist auf der gesamten Strecke Tempo 30 anzuordnen. Diese Betrachtung darf nicht zu Ver- zögerung bzgl. der Umsetzung der o.g. Änderungen führen. Die Ausführungsplanung ist der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss zwecks Baubeschluss erneut vorzulegen. Begründung: Radfahrstreifen ab Hohenzollernring: Die Aufhebung der Benutzungspflicht alleine ist in diesem Abschnitt mit einem stark frequentierten Hochbord nicht hinreichend, auch in diesem Abschnitt muss eine Fahrspur in Form der Regellösung umgewidmet werden. Tempo 30: Überall, wo der Radverkehr ohne physischen Schutz auf der Fahrbahn geführt wird, muss T30 gelten. Insbesondere in der ungeschützten Ausschleusung entstehen sonst Unfallrisiken durch die sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten von KfZ- und Radverkehr. Bevorrechtigung des Radverkehrs an der Einmündung Pfeilstraße: Heute werden Radfahrende schon an der Einmündung der Pfeilstraße ausgebremst, weil sie abbiegenden Autos die Vorfahrt lassen müssen – und zwar sowohl bei grü- ner als auch bei roter Ampel für den Geradeausverkehr. Dieser Knotenpunkt muss neu geregelt werden, wenn es eine Schleuse geben soll. Geschützter Radfahrstreifen ab Neumarkt: Die planerischen Probleme mit der Schleuse am Hahnentor und der Einmündung Pfeilstraße gibt es nur, weil der Radverkehr nach dem Neumarkt auf dem Hochbord geführt wird. Warum also jetzt nicht Nägel mit Köpfen machen, und die gesamte Strecke ab Neumarkt betrachten? Im Radverkehrskonzept Innenstadt wurde das andiskutiert, und der Rat hat am 18.12.2018 einen weitreichenden Beschluss ge- fasst: „Die Verwaltung erstellt ein Verkehrskonzept mit dem Ziel, den Verkehr auf dem gesamten Streckenverlauf von Weiden-West bis Heumarkt zu optimieren. Die oberirdischen Pkw-Stellflächen zwischen dem Eisenbahnring und Heumarkt entfall- en. Wenn dieser Beschluss umgesetzt wird, entsteht Raum für einen geschützten Radfahrstreifen ab Neumarkt. Eine Schleuse am Hahnentor wird dann nicht benötigt, der alte Radweg kann entfallen. aktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Antje Kosubek Claus Vinçon Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Aachener Straße
- Hahnenstraße 18
- Ludwigstraße 8
- Pfeilstraße
- Hohenzollernring
- Richard-Wagner-Straße
- Brüsseler Straße
- Brabanter Straße
- Moltkestraße
- Neumarkt
- Heumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0499/2020
- Typ
- Änderungsantrag BV1 (Grüne)
- Datum
- 23.04.2020
- Erstellt
- 23.04.2020 12:53