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AN/0499/2020

Änderungsantrag zu TOP 3.2: Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des Radverkehrskonzeptes Innenstadt

Änderungsantrag BV1 (Grüne) 23.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.04.2020, TOP 3.2.1

Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Änderungsantrag (Grüne BV1)

4318 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.04.2020 
AN/0499/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.04.2020 
 
Änderungsantrag zu TOP 3.2: Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Aachener 
Straße zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße im Zuge des 
Radverkehrskonzeptes Innenstadt 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert/ergänzt:  
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Pla-
nung, in der die Verkehrsflächen im innerstädtischen Bereich der Aachener Straße 
unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte neu aufzuteilen sind: 
 
 - Reduzierung der Kfz-Fahrspuren von zwei auf eine zugunsten eines Radfahrstrei-
fens zwischen Hohenzollernring und Moltkestraße,  
 
 - Entfall des Kurzzeitparkens auf dem nördlichen Seitenstreifen zugunsten von 
Ladezonen und Fahrradparken zwischen Brabanter Straße und Moltkestraße,  
 
- Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwischen Hohenzollernring und Brabanter 
Straße,  
 
- Verlegung des Taxistandes vor dem Hahnentor um ca. 80 Meter auf die 
Schrägparkplätze vor Hahnenstraße 18 zugunsten einer Schleuse für Radfahrende, 
bei zw ingender Einrichtung von Tempo 30
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Antje Kosubek  
Fraktionsvorsitzende 
Antje.Kosubek@stadt -koeln.de 
Claus Vincon 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Claus.Vincon@stadt -koeln.de

www.gruenekoeln.de 
 
-- Öffnung der Brüsseler Straße für Radfahrende in Gegenrichtung zwischen 
Aachener Straße und Richard-Wagner-Straße.  
 
- Im Bereich der Pfeilstraße wird der Verkehr so geregelt, dass der Radverkehr 
Vorfahrt vor den abbiegenden Autos erhält, 
 
- Die Strecke Neumarkt bis Aachener Straße soll gesamt betrachtet werden, mit dem 
Ziel durchgängig einen geschützten Radfahrstreifen einzurichten. Dazu ist auf der 
gesamten Strecke Tempo 30 anzuordnen. Diese Betrachtung darf nicht zu Ver-
zögerung bzgl. der Umsetzung der o.g. Änderungen führen. 
 
 
Die Ausführungsplanung ist der Bezirksvertretung und dem Verkehrsausschuss 
zwecks Baubeschluss erneut vorzulegen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Radfahrstreifen ab Hohenzollernring: 
Die Aufhebung der Benutzungspflicht alleine ist in diesem Abschnitt mit einem stark 
frequentierten Hochbord nicht hinreichend, auch in diesem Abschnitt muss eine 
Fahrspur in Form der Regellösung umgewidmet werden. 
 
Tempo 30: 
Überall, wo der Radverkehr ohne physischen Schutz auf der Fahrbahn geführt wird, 
muss T30 gelten. Insbesondere in der ungeschützten Ausschleusung entstehen 
sonst Unfallrisiken durch die sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten von KfZ- und 
Radverkehr. 
 
Bevorrechtigung des Radverkehrs an der Einmündung Pfeilstraße:  
Heute werden Radfahrende schon an der Einmündung der Pfeilstraße ausgebremst, 
weil sie abbiegenden Autos die Vorfahrt lassen müssen – und zwar sowohl bei grü-
ner als auch bei roter Ampel für den Geradeausverkehr. Dieser Knotenpunkt muss 
neu geregelt werden, wenn es eine Schleuse geben soll.  
 
Geschützter Radfahrstreifen ab Neumarkt: 
Die planerischen Probleme mit der Schleuse am Hahnentor und der Einmündung 
Pfeilstraße gibt es nur, weil der Radverkehr nach dem Neumarkt auf dem Hochbord 
geführt wird. Warum also jetzt nicht Nägel mit Köpfen machen, und die gesamte 
Strecke ab Neumarkt betrachten? Im Radverkehrskonzept Innenstadt wurde das 
andiskutiert, und der Rat hat am 18.12.2018 einen weitreichenden Beschluss ge-
fasst: „Die Verwaltung erstellt ein Verkehrskonzept mit dem Ziel, den Verkehr auf 
dem gesamten Streckenverlauf von Weiden-West bis Heumarkt zu optimieren. Die 
oberirdischen Pkw-Stellflächen zwischen dem Eisenbahnring und Heumarkt entfall-

en. Wenn dieser Beschluss umgesetzt wird, entsteht Raum für einen geschützten 
Radfahrstreifen ab Neumarkt. Eine Schleuse am Hahnentor wird dann nicht benötigt, 
der alte Radweg kann entfallen. 
aktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender 
 
Antje Kosubek Claus Vinçon 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

27.04.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Aachener Straße
  • Hahnenstraße 18
  • Ludwigstraße 8
  • Pfeilstraße
  • Hohenzollernring
  • Richard-Wagner-Straße
  • Brüsseler Straße
  • Brabanter Straße
  • Moltkestraße
  • Neumarkt
  • Heumarkt

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Details

Aktenzeichen
AN/0499/2020
Typ
Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
23.04.2020
Erstellt
23.04.2020 12:53