Mandari Insight

AN/0318/2021

Antrag der SPD-Fraktion "Park- und Haltesituation Adolph-Kolping-Grundschule Porz-Wahn"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 18.02.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.03.2021, TOP 8.14

Antrag SPD - Park- und Haltesituation Grundschule Wahn

· application/pdf

Ansehen

Antrag SPD - Park- und Haltesituation Grundschule Wahn

1708 Zeichen

Gleichlautend: 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
SPD-Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich -Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln -Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304  
mail SPD-BV7@stadt-koeln.de 
web www.porzspd.de   
 
 
 
 
Köln-Porz, 05.02.2021 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 04.03.2021 
hier: Park- und Haltesituation Adolph-Kolping-Grundschule Porz-Wahn 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mittels welcher Maßnahmen die Park- und 
Haltesituation vor dem Haupteingang der Adolph-Kolping Grundschule Porz-Wahn so 
gestaltet werden kann, dass den Schüler/-innen das gefahrlose Überqueren der 
Adolph-Kolping-Straße möglich ist.  
Das derzeit in dem Bereich geltende Halteverbot zwischen 7.00 und 17.00 Uhr, das 
durch eine entsprechende Beschilderung ausgewiesen ist, ist insofern nicht 
ausreichend. Das zeigt die tägliche Praxis. So berichtet die langjährige Direktorin, 
dass es immer wieder zu Beinahe-Unfällen kommt, da die Schüler/-innen zwischen 
den widerrechtlich parkenden Fahrzeugen hindurch auf die Straße laufen müssen um 
den Haupteingang zu erreichen. Lediglich wenn der städtische Ordnungsdienst oder 
die Polizei vor Ort Kontrollen durchführen, kann die Situation an den jeweiligen Tagen 
entschärft werden.  
Vorzugsweise ist vor der Prüfung ein Ortstermin mit der Schulleitung, den Vertreter/-
innen der Schulpflegschaft, dem Ordnungsdienst und den zuständigen Ämtern 
anzuberaumen.  
Begründung: 
Erfolgt mündlich in der Sitzung. 
 
 
 
Dr. Simon Bujanowski     Christoph Weitzel 
Fraktionsvorsitzender      Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.14 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0318/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
18.02.2021
Erstellt
18.02.2021 11:28