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Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebung der Missstände

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0133/2022 vom 17.01.2022

Stand: Am 10.03.2022 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Sportausschusses Herrn Oliver Seeck Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 AN/0133/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Sportausschuss 27.01.2022 Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebung der Missstände Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Seeck, die oben genannten Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sit- zung des Sportausschusses am 27.01.2022 zu setzen: Wie wir erfahren haben, ist die Dreifachturnhalle Everhardtstraße (Ehrenfeld) derzeit nur durch den Schulsport „auf eigene Gefahr“ ohne Strom und ohne Umkleiden nutzbar. In der Otto-Straße (ebenfalls Ehrenfeld) sind in der Sporthalle seit längerem die Umkleideka- binen, Toiletten und Duschen nicht mehr nutzbar. Die temporären Dixi-Toiletten wurden ent- fernt, so dass dort nun gar keine Möglichkeit mehr zum Toilettengang besteht. Gar nicht nutzbar soll die Sporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen sein. Das sind nur einige der aktuellen Missstände. Angesichts des ohnehin gravierenden Sporthallenmangels in Köln bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Welche Sport- und Schulturnhallen im Stadtgebiet sind derzeit nicht oder nur einge- schränkt nutzbar? Aus welchen Gründen ist dies jeweils der Fall? 2.) Wie sieht der jeweilige Zeitplan zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit aus? Sofern dies noch nicht konkret datierbar ist, ist zumindest die Angabe „nicht vor Datum“ an- zugeben. 3.) Sind Maßnahmen denkbar und sinnvoll, die zumindest vorläufig Abhilfe für die be- troffenen Schulen und Vereine schaffen können? Wenn ja, um welche handelt es sich? - 2 - 4.) Was bedeutet es, wenn Schulsport „auf eigene Gefahr“ erlaubt wird? Die Beantwortung ist auch dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Lino Hammer Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 10.03.2022

    Sportausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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