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AN/0133/2022

Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur Behebung der Missstände

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 17.01.2022

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 10.03.2022, TOP 3.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

2296 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des Sportausschusses 
Herrn Oliver Seeck 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 17.01.2022 
 
AN/0133/2022 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Sportausschuss 27.01.2022 
 
Nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehende Sporthallen und Zeitplan zur 
Behebung der Missstände 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Seeck,  
 
die oben genannten Fraktionen bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Sportausschusses am 27.01.2022 zu setzen: 
 
Wie wir erfahren haben, ist die Dreifachturnhalle Everhardtstraße (Ehrenfeld) derzeit nur 
durch den Schulsport „auf eigene Gefahr“ ohne Strom und ohne Umkleiden nutzbar.  
In der Otto-Straße (ebenfalls Ehrenfeld) sind in der Sporthalle seit längerem die Umkleideka-
binen, Toiletten und Duschen nicht mehr nutzbar. Die temporären Dixi-Toiletten wurden ent-
fernt, so dass dort nun gar keine Möglichkeit mehr zum Toilettengang besteht. 
Gar nicht nutzbar soll die Sporthalle des Gymnasiums Rodenkirchen sein.  
Das sind nur einige der aktuellen Missstände. 
 
Angesichts des ohnehin gravierenden Sporthallenmangels in Köln bitten wir die Verwaltung 
um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.) Welche Sport- und Schulturnhallen im Stadtgebiet sind derzeit nicht oder nur einge-
schränkt nutzbar? Aus welchen Gründen ist dies jeweils der Fall? 
 
2.) Wie sieht der jeweilige Zeitplan zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit aus? Sofern 
dies noch nicht konkret datierbar ist, ist zumindest die Angabe „nicht vor Datum“ an-
zugeben. 
 
3.) Sind Maßnahmen denkbar und sinnvoll, die zumindest vorläufig Abhilfe für die be-
troffenen Schulen und Vereine schaffen können? Wenn ja, um welche handelt es 
sich?

- 2 - 
 
4.) Was bedeutet es, wenn Schulsport „auf eigene Gefahr“ erlaubt wird?  
 
 
Die Beantwortung ist auch dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung vorzulegen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Lino Hammer      Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Sportausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0133/2022
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
17.01.2022
Erstellt
17.01.2022 16:22