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Abwahlkampagne von CDU, Grünen und FDP gegen die Beigeordnete Laugwitz-Aulbach

SPD Anfrage nach § 4 AN/1244/2017 vom 06.09.2017

Stand: Am 11.09.2017 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An die Vorsitzende des Hauptausschusses Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 06.09.2017 AN/1244/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 11.09.2017 Abwahlkampagne von CDU, Grünen und FDP gegen die Beigeordnete Laugwitz- Aulbach Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, in einer gemeinsamen Pressemitteilung von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 28.07.2017 werden schwerwiegende Vorwürfe gegen die Beigeordnete Laugwitz-Aulbach erhoben. Diese Ratsfraktionen begründen ihre Kampagne zur Abwahl der Beigeordneten u.a. mit angeblichen „Managementversagen“, „Miss- management“ und „der mangelhaften Führung der Dezernentin“. In einer Pres- semitteilung der CDU-Fraktion vom 07.07.2017 ist im gleichen Zusammenhang gar von „desaströsen Zuständen“ im Kulturverwaltungsbereich, „eklatanten Ma- nagement-Versagen der Dezernentin“, „Missmanagement“ und „Planungsdebakel um das Römisch-Germanische Museum“ die Rede. Auch wenn eine Überspitzung im politischen Diskurs üblich und nicht per se un- zulässig ist, so müssen auch solche Aussagen und Forderungen im Kern auf ob- jektiven oder zumindest stichhaltigen Tatsachen beruhen. Unbelegte Behauptun- gen sind jedenfalls ausschließlich dazu geeignet dem Ansehen der Betroffenen, aber auch der Stadt, nachhaltig zu schaden. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind die vorgenannten Behauptungen aus Sicht der Oberbürgermeisterin zutreffend? 2. Falls ja: a. Durch welche Fakten oder objektiven Maßstäbe werden sie belegt? b. Welche Maßnahmen hat die Oberbürgermeisterin als Dienstvorge- setzte in diesem Zusammenhang getroffen, um ihrer Aufsichtspflicht - 2 - und Organisationsverantwortung für die Stadtverwaltung nachzu- kommen? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2017

    Hauptausschuss

    TOP 3.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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