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3104/2020

Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung

Mitteilung Ausschuss 28.10.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 30.10.2020, TOP 2.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 3a

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Anlage 2b

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Anlage 3b

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Anlage 5

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Anlage 4

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2a

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Ansehen

Anlage 1

414 Zeichen

Entwicklung des Anordnungssolls Gewerbesteuer 2020 und Vergleich 2019 Anlage 1    m
0,0 
100,0 
200,0 
300,0 
400,0 
500,0 
600,0 
700,0 
800,0 
900,0 
1.000,0 
1.100,0 
1.200,0 
1.300,0 
1.400,0 
1.500,0 
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07 . 31.08. 30.09. 22./31.10. 30.11. 31.12. 
Hpl-Ansatz 2020 Vorauszahlungen 2020 Nachzahlungen für Vorjahre Insgesamt lfd. Jahr 2020 Vorjahreswert 2019

Anlage 3a

679 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2019 und 2020 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3a    m 
30,00 
80,00 
130,00 
180,00 
230,00 
280,00 
330,00 
380,00 
31.01. 28./29.02. 31.3. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 22./31.10. 30.11. 31.12. 
Versicherungen - Vorjahr Versicherungen - lfd. Jahr sonstige Dienstleistungen - Vorjahr sonstige Dienstleistungen - lfd. Jahr Finanzdienstleister - Vorjahr 
Finanzdienstleister - lfd. Jahr Produzierendes Gewerbe - Vorjahr Produzierendes Gewerbe - lfd. Jahr Groß- und Außenhandel - Vorjahr Groß- und Außenhandel - lfd. Jahr 
Einzelhandel -Vorjahr Einzelhandel - lfd. Jahr Banken - Vorjahr Banken - lfd. Jahr

Anlage 2b

1037 Zeichen

Anlage 2b   m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Sonstige Dienstleistungen *2) 145,44 100,00% 159,63 100 ,00% 158,99 100,00% 119,02 100,00% 89,54 100,00% 
"Freiberufliche Tätigkeiten" 55,09 37,88% 63,87 40,01% 6 5,50 41,20% 52,65 44,24% 42,60 47,58% 
Daseinsvorsorge 41,37 28,44% 49,01 30,70% 45,94 28,89% 29, 22 24,55% 23,64 26,40% 
Umwelt 21,09 14,50% 19,29 12,08% 17,82 11,21% 18,53 15,57% 1 2,10 13,51% 
Kulturelle Tätigkeiten 13,09 9,00% 16,58 10,39% 17,39 10, 94% 11,25 9,45% 5,79 6,47% 
Weitere Dienstleistungen 14,80 10,18% 10,88 6,82% 12,34 7 ,76% 7,37 6,19% 5,41 6,04% 
Summe 145,44 100,00% 159,63 100,00% 158,99 100,00% 119,02 1 00,00% 89,54 100,00% 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) siehe Anlage 2a 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 22.10.2020 
Unterbranchen (sonst. 
Dienstleistungen) 
2016 2017 2018 2019 2020

Anlage 3b

489 Zeichen

Entwicklung der Vorauszahlungen für die Erhebungszeiträume 2019 und 2020 - Betragsangaben in Mio. EUR 
Anlage 3b  n 
0,00 
10,00 
20,00 
30,00 
40,00 
50,00 
60,00 
31.01. 28./29.02. 31.3. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. 31.08. 30.09. 22./31.10. 30.11. 31.12. 
Verkehr/Postdienste -  Vorjahr Verkehr/Postdienste - lfd. Jahr IuK - Vorjahr 
IuK - lfd. Jahr Medienwirtschaft - Vorjahr Medienwirtschaft - lfd. Jahr 
Hotel- und Gaststättengewerbe - Vorjahr Hotel- und Gaststättengewerbe - lfd. Jahr

Anlage 5

1378 Zeichen

Anlage 5 
Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Wert Abweichung Abwei chung Rel. Abw. Rel. Abw. 
2008 2009 *1) Vorvorjahr Vorjahr lfd. Jahr 2020 zu 2008 2 020 zu 2009 2020 zu 2008 2020 zu 2009 
2018 *2) 2019 *2) 2020 *2) 
01.01. 764,20 778,80 962,00 998,50 1.080,30 316,1 301,5 +41,4% +38 ,7% 
31.01. 757,20 814,10 1.017,70 1.037,80 1.153,90 396,7 339,8 +52,4 % +41,7% 
28./29.02. 723,20 851,50 1.075,00 1.120,60 1.151,20 428,0 299,7 +59,2 % +35,2% 
31.03. 756,20 858,70 1.118,00 1.137,60 1.234,50 478,3 375,8 +63,2 % +43,8% 
30.04. 803,80 833,40 1.180,00 1.180,30 1.079,60 275,8 246,2 +34,3 % +29,5% 
31.05. 838,90 807,10 1.212,10 1.229,10 1.057,40 218,5 250,3 +26,0 % +31,0% 
30.06. 926,50 800,40 1.209,40 1.272,60 1.069,60 143,1 269,2 +15,4 % +33,6% 
31.07. 970,80 790,00 1.226,10 1.274,50 1.143,70 172,9 353,7 +17,8 % +44,8% 
31.08. 1.034,30 776,80 1.290,60 1.320,10 1.129,00 94,7 352,2 +9,2 % +45,3% 
30.09. 1.018,10 758,60 1.266,70 1.357,90 1.151,40 133,3 392,8 +13 ,1% +51,8% 
22./31.10. 1.038,60 773,10 1.300,00 1.466,50 1.181,93 143,3 408,8 +13 ,8% +52,9% 
30.11. 1.043,30 795,80 1.290,40 1.460,10 
31.12. 1.043,20 794,60 1.290,40 1.460,10 
*1) Die Folgen der Finanzkrise 2008 und der Unterneh menssteuerreform 2008 wirkten sich erst ab dem Haushaltsjahr 2009 aus. 
*2) Neben dem laufenden Jahr werden die beiden Vorja hre aufgeführt, um Entwicklungen aufzuzeigen. 
Stand

Anlage 4

365 Zeichen

Anlage 4    m 
700,0 
750,0 
800,0 
850,0 
900,0 
950,0 
1.000,0 
1.050,0 
1.100,0 
1.150,0 
1.200,0 
1.250,0 
1.300,0 
1.350,0 
1.400,0 
1.450,0 
01.01. 31.01. 28./29.02. 31.03. 30.04. 31.05. 30.06. 31.07 . 31.08. 30.09. 22./30.10. 30.11. 31.12. 
Mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls 
Vorjahreswert 2017 Vorjahreswert 2018 Vorjahreswert 2019 Jahreswert 2020

Mitteilung Ausschuss

4068 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/21/212/1 
00.05.01-2020-10-30 
Vorlagen-Nummer 28.10.2020 
 3104/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.10.2020 
 
Entwicklung des Anordnungssolls der Gewerbesteuer und Branchenaufteilung 
Die Verwaltung ist beauftragt, den Finanzausschuss regelmäßig über die Entwicklung des Anord-
nungssolls der Gewerbesteuer zu unterrichten und gleichzeitig eine aktuelle (mehrjährige) Verteilung 
auf Branchen darzustellen. 
Für das Haushaltsjahr 2020 sind nachfolgende Gewerbesteuerforderungen (Vorauszahlungen für den 
Erhebungszeitraum 2020 und Nachforderungen für Vorjahre) angeordnet: 
 Vorauszahlungen Nachforderungen Insgesamt 
Hpl.-Ansatz 1.124,60 Mio. EUR 260,00 Mio. EUR 1.384,60 Mio. EUR 
Stand: 22.10.2020 912,65 Mio. EUR 269,28 Mio. EUR 1.181,93 Mio. EUR 
Anteil vom Ansatz 81,15 % 103,57 % 85,32 % 
 
 
In Anlage 1 wird die Entwicklung des Anordnungssolls aufgeteilt nach Haushaltsplanansatz, Voraus-
zahlungen des lfd. Erhebungsraumes und Veränderungen für ältere Veranlagungsjahre im Vergleich 
zur Vorjahresentwicklung dargestellt. 
Die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage durch die in Köln tätigen Unternehmen wirkt sich im Teil-
ansatz für Vorauszahlungen aus. Die Höhe der Vorauszahlungen entspricht grundsätzlich der Steu-
er, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat. Die Vorauszahlungen zielen auf die Steuerhöhe, 
die sich für den laufenden Erhebungszeitraum voraussichtlich ergeben wird. Viele Steuerschuldner 
nutzen die Möglichkeit der Anpassung von Vorauszahlungen vor allem dann zeitnah, wenn mit einem 
schlechteren Ergebnis gerechnet wird. Die Anpassung an eine verbesserte Ertragssituation erfolgt 
dagegen oftmals erst im letzten Quartal des Erhebungszeitraumes oder nach Ablauf des Wirtschafts-
jahres. Das aktuelle Anordnungssoll für die Vorauszahlungen erreicht 81,15 % des Teilansatzes von 
1.124,60 Mio. EUR. 
Für das Jahr 2020 ist im Hpl.-Ansatz eine Steigerung des Vorauszahlungssolls gegenüber dem An-
satz 2019 um ca. 0,77 % berücksichtigt. Das aktuelle Anordnungssoll für Vorauszahlungen liegt um 
178,52 Mio. EUR und damit um 16,36 % unterhalb des Vorjahresniveaus (Stand zum 23.10.2019 = 
1.091,17 Mio. EUR). 
 
Der Teilansatz für Nachforderungen wird auf der Grundlage eines mehrjährigen Durchschnittswertes 
qualifiziert geschätzt. Die im Verlauf eines Jahres zwar tendenziell progressive, aber nicht lineare 
Entwicklung des Teilansatzes lässt letztlich keine belastbare Prognose zu. Neben Veranlagungen 
(erstmalige Festsetzung der Gewerbesteuer) und nachträglichen Anpassungen der Vorjahresvoraus-

2 
 
zahlungen schlagen sich in diesem Teilansatz Berichtigungen im Rahmen von anhängigen Ein-
spruchs- bzw. Klageverfahren und Betriebsprüfungen für alle Erhebungszeiträume nieder. Im Jahres-
verlauf ist daher die aktuelle Entwicklung des Anordnungssoll für Nachforderungen nicht vorherseh-
bar. 
Die Anlagen 2a und 2b enthalten mehrjährige Branchenaufteilungen, bezogen auf die tatsächlichen 
Festsetzungen des jeweiligen Veranlagungszeitraumes. Diese Aufteilungen basieren auf den bis zum 
22.10.2020 festgesetzten Forderungen für das Haushaltsjahr 2020. Als Zusatzinformationen werden 
in dieser Anlage auch die Summen der in den einzelnen Haushaltsjahren angeordneten Beträge (un-
terste Zeile) ausgewiesen. 
In den Anlagen 3a und 3b ist die Entwicklung der Vorauszahlungen für den letzten und den laufenden 
Erhebungszeitraum branchenmäßig grafisch dargestellt. 
Anlage 4 zeigt grafisch einen mehrjährigen Vergleich des Anordnungssolls. In Anlage 5 wird die stich-
tagsbezogene mehrjährige Entwicklung des Anordnungssolls im jeweiligen Haushaltsjahr betragsmä-
ßig dargestellt. Die hier dargestellten Beträge ergeben sich als Summe der im betreffenden Haus-
haltsjahr angeordneten Vorauszahlungen des laufenden Jahres und der angeordneten Veränderun-
gen älterer Erhebungszeiträume. Die absoluten und relativen Abweichungen zu den Basisjahren 2008 
und 2009 sind in dieser Tabelle ebenfalls enthalten. 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 2a

1667 Zeichen

Anlage 2a    m 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll *1) 
Aktuelles 
Soll 
Vorausz. 
Produzierendes Gewerbe 154,44 12,53% 162,41 13,22% 171,5 3 12,56% 129,62 12,21% 98,61 10,80% 
Einzelhandel 71,87 5,83% 72,60 5,91% 66,62 4,88% 59,31 5,59 % 43,40 4,76% 
Hotel- & Gaststättengewerbe 28,32 2,30% 31,66 2,58% 20,9 1 1,53% 19,58 1,84% 7,59 0,83% 
Groß- & Außenhandel 89,54 7,26% 89,83 7,31% 96,47 7,06% 79 ,24 7,46% 76,67 8,40% 
Verkehr/Postdienste 25,31 2,05% 36,81 3,00% 37,72 2,76% 26 ,02 2,45% 15,68 1,72% 
Banken 59,91 4,86% 55,25 4,50% 61,39 4,49% 52,05 4,90% 42,96 4,71% 
Versicherungen 125,49 10,18% 142,80 11,62% 165,57 12,12% 1 27,98 12,05% 104,25 11,42% 
Finanzdienstleister 425,62 34,53% 360,89 29,37% 464,63 34 ,01% 348,28 32,80% 345,49 37,86% 
Medienwirtschaft 54,70 4,44% 62,33 5,07% 57,27 4,19% 48,06 4,53% 33,88 3,71% 
Information & Kommunikation 52,00 4,22% 54,46 4,43% 65,1 2 4,77% 52,70 4,96% 54,58 5,98% 
Sonstige Dienstleistungen *2) 145,44 11,80% 159,63 12,9 9% 158,99 11,64% 119,02 11,21% 89,54 9,81% 
Summe 1.232,64 100,00% 1.228,67 100,00% 1.366,22 100,00% 1 .061,86 100,00% 912,65 100,00% 
Soll im Haushaltsjahr  *3) 1.280,24  Mio. EUR 1.264,26  Mio. EUR 1.290,38  Mio. EUR 1.460,09  Mio. EUR 1.181,93  Mio. EUR 
2020 
*1) und zwar unabhängig davon, in welchem Haushaltsjahr die Festsetzung erfolgte 
*2) Aufteilung - siehe Anlage 2b 
*3) insgesamt im Haushaltsjahr, also sowohl der Vorauszahlungen als auch der Nachforderungen (für Vorjahre) 
Festsetzung für den Erhebungszeitraum (absoluter Betrag in Mio. EURO und relativer Anteil zum Gesamtbetrag) - Stand: 22.10.2020 
Branchen 
2016 2017 2018 2019

Beratungsverlauf (1)

30.10.2020 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3104/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.10.2020
Erstellt
23.10.2020 08:46