Mandari Insight

1444/2016/1

Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2018

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Anlage 2 - Raumliste

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Ansehen

Anlage 4 -Bebauungsplan

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Ansehen

Anlage 7 - Kostenannahme

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Ansehen

Anlage 1 - Schulentwicklungsplan 2016 (Auszug)

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Ansehen

Anlage 12 _Auszug BV Nippes 21.06.18

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Anlage 0 zu 1444-2016-1

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Ansehen

Anlage 11_Auszug BA GW vom 18.06.2018

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 6 - Fotodokumentation

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Ansehen

Anlage 5 - Luftbild

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Ansehen

Anlage 9_Auszug BV Nippes vom 30.05.2018

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Ansehen

Anlage 3 - Lageplan

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Anlage 8 - Planungskosten auf Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 10 - Beantwortung von Nachfragen aus der BV Nippes

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 - Raumliste

2899 Zeichen

STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG- 402 Anlage 3
Schulbauvorhaben neue Grundschule "Nippesbad" Datum: 28.04.2016
Raumliste Bearbeitung: Frau Prandi
Telefon: 221-29213
Blatt BereichRaumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räumem² m² m²
Nr UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges
1 AU Klassenräume AU 1=12 12 72 864 0 0 864
2 AU Mehrzweckraum AU 2=3 3 72 216 0 0 216
3 AU Nebenraum Mehrzweck AU 3=3 3 15 0 45 0 45
4 AU Gruppen-Differenzierungsräume AU 4=4 4 36 144 0 0 144
5 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel AU 5=1 1 40 0 40 0 40
6 AU Inklusionsfläche/GU AU 6=3 3 72 216 0 0 216
7 GT Küche GT 1=1 1 24 0 24 0 24
8 GT Lagerraum GT 2=1 1 16 0 16 0 16
9 GT Speiseraum GT 3=1 1 120 0 120 0 120
10 GT Betreuungsräume GT 4=3 3 72 0 216 0 216
11 GT Büro GT 5=1 1 16 0 16 0 16
12 GT Personaltoilette mit Vorraum GT 6=1 1 8 0 8 0 8
13 TMS Brennofenraum TMS 1=1 1 10 10 0 0 10
14 PZ Forum/Aula PZ 1=1 1 150 0 0 150 150
15 PZ Stuhllager PZ 2=1 1 24 0 24 24
16 Pflegebad PF 1=1 1 25 0 25 25
17 BLV Bibliothek/Selbstlernzentrum BLV 1=1 1 72 0 0 72 72
18 BLV Lehrerzimmer (inkl. Gardrobe und BLV 2=1 1 86 0 0 86 86
Teeküche)
19 BLV Lehrerstation BLV 3=1 1 40 0 0 40 40
20 BLV Schulleiter BLV 4=1 1 20 0 0 20 20
21 BLV Schulleiter/Vertreter BLV 5=1 1 16 0 0 16 16
22 BLV Geschäftszimmer (Sekretariat) BLV 6=1 1 27 0 0 27 27
23 BLV separater Kopierraum BLV 7=1 1 8 0 0 8 8
24 BLV Arzt BLV 8=1 1 16 0 0 16 16
25 BLV Sprechzimmer BLV 9=1 1 12 0 0 12 12
26 BLV Hausmeisterdienstraum BLV 10=1 1 16 0 0 16 16
27 BLV Schulsozialarbeit/Streitschlichter BLV 11=1 1 16 0 0 16 16
Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 23 12 14 1.450 485 528 2.463
28 WC Pausen-WC Schüler WC-01 0 0 0 0
29 WC Pausen-WC Schülerinnen WC-02 0 0
30 WC Stunden-WC Schüler WC-03 0
31 WC Stunden-WC Schülerinnen WC-04 0 0 0 0
32 WC Lehrer WC-05 0 0 0 0
33 WC Lehrerinnen WC-06 0 0 0 0
34 WC Behinderten WC-07 0 0 0 0
35 HR Hausreinigung-Aufenthalt/Umkleide HR-01 0 0 0 0
36 HR Hausreinigung-Putzmittelraum HR-02 0 0 0 0 0
37 HT Aufzug ( zur Verkehrsfläche) HT-01 0 0 0 0 0
38 FF Keller - AbstellR  Schule FF 1=3 3 0 64 0 192 0 192
39 FF Keller - AbstellR  Hausmeister FF 2=1 1 0 64 0 64 0 64
Funktionsfläche 0 4 0 0 256 0 256
40 SP Turnhalle SP 1=1 1 15 27 405 5,5 Nebenräume nach DIN 18 032
41 SP Geräteraum SP 2=1
42 SP Behinderten WC, Dusch-Waschr. SP 3=1
43 SP Dusch / Waschraum SP 4=2
44 SP Umkleideraum SP 5=2
45 SP Lehrer-Umkleide & Sanitätsraum SP 6=1
46 SP WC im Sportbereich-Umkleide SP 7=2
47 SP WC im Sportbereich-Straßenschuh SP 8=2
48 SP WC im Sportbereich-Turnschuh SP 9=1
49 SP Eingangsbereich SP 10=1
50 SP Straßenschuhgang SP 11=1
51 SP Turnschuhgang SP 12=1
52 SP Hausreinigung - Geräte SP 13=1
53 SP Geräteraum für Außensportanlage SP 14=1
Bereich Sport 1 Übungseinheiten
Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen.
Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen.
2

Anlage 4 -Bebauungsplan

8 Zeichen

Anlage 4

Anlage 7 - Kostenannahme

2105 Zeichen

GRUNDSCHULE Friedrich-Karl-Straße
Neubau eines 3-zügigen Schulgebäudes mit 1-fach Turnhalle
Kostenrahmen
Stand 11.04.2018
KOSTENANNAHME NEUBAU BRI (Passivhaus)
Kostenannahme Brutto (überschlägiges Verfahren nach BKI) 
Flächen / Volumen Faktor Summe [E]
2.719 m2
485 m2
SUMME NGF 3.204 m2
BGF Schule 1,9 5.166 m2
BGF Turnhalle 1,5 728 m2
SUMME BGF 5.894 m2
BRI_Schulbau m
BRI bei 2 Geschossen* 4,35 22.473 m3
BRI bei 3 Geschossen* 4,10 m3
BRI bei 4 Geschossen 4,00 m3
BRI bei 3-4 Geschossen* 4,05 m3
BRI_Turnhalle m
BRI bei 1 Geschoss für 
Einfachturnhalle 8,00 5.820 m3
SUMME BRI 28.293 m3
Kosten Faktor Summe [E]
KKW Allgemeinbildende
Schule (2017) BGF €/m2 480 €/m² 13.580.417                              €
Bundeskorrekturfaktor Köln 0,958 13.010.039                              €
Baukosten KG 300+400
(KKW * Bundeskorrekturfaktor 
Köln) 100,0%
13.010.039                              €
Baukosten KG 200 7,0% 910.703                                   €
Baukosten KG 300 75,0% 9.757.529                                €
Baukosten KG 400 25,0% 3.252.510                                €
Baukosten KG 500 8,0% 1.040.803                                €
Baukosten KG 600 5,0% 650.502                                   €
Zusatzkosten durch: Geschätzt siehe nachfolgend 2.500.000                                €
Grundstück: Gebäudeanpssung an Geländeverlauf
Außenbereich: Geländeanpassung u. verfüllen Schwimmbeckengrube
Verkehr: erhöhter Schallschutz
Technisch: Photovoltaik
SUMME Neubaukosten 18.112.047                              €
Baukosten 18.112.047                              €
Nebenkosten 29% 5.252.494                                €
BKI / Jahr 5,50%
Anpassung an Baubeginn in 2021 5.140.199                                €
HINWEIS: Die Kostenannahme beinhaltet keine Risikozuschläge!
SUMME Projektkosten 28.504.740                    €
HINWEIS: Die Kostenannahme beinhaltet keine Risikozuschläge!
Bruttorauminhalt
Neubaukosten
Gesamtkosten
Nettogrundfläche
NGF gem. Raumliste Bedarfplanung (Stand 28.04.16)
NGF Turnh. gem. Raumliste Bedarfplanung (Stand 28.04.16)
Bruttogrundfläche
Anlage 7

Anlage 1 - Schulentwicklungsplan 2016 (Auszug)

3141 Zeichen

	











	






	









	


 






	






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Anlage 12 _Auszug BV Nippes 21.06.18

1908 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 25.06.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 21.06.2018 
öffentlich 
9.2.1 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen 
"Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-
Nippes 
1444/2016/1 
Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und 
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entscheiden: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- 
(4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 
3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des 
ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler 
Kirchweg in Modulbauweise.  
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine neue Planungsaufnahme (bis 
einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen 
„Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg 
stattdessen in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den 
geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 
02.02.2016). 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach 
einer aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem 
städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in der 
Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits 
berücksichtigt worden. 
3. Die Priorität der Schule soll erhalten bleiben, ferner soll eine Personalisierung 
erfolgen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.

Anlage 0 zu 1444-2016-1

436 Zeichen

Anlage 0 zu 1444/2016/1 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Mit Blick auf steigende Kinder- und Schülerzahlen (unter anderem im Stadtteil 
Nippes) existiert ein dringender Bedarf zur Realisierung des Grundschulgebäudes an 
der Friedrich-Karl-Straße. 
Nach erfolgter Personalstärkung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird 
dieses Projekt nun schnellst möglich vorangetrieben.  
Hierzu bedarf es eines zeitnahen Planungsbeschlusses.

Anlage 11_Auszug BA GW vom 18.06.2018

4769 Zeichen

Anlage 11 
 
 
Geschäftsführung  
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Frau Weber 
Telefon:  (0221) 221 - 22443  
Fax       :  (0221) 221 - 24447 
E-Mail:  simone.weber@stadt-koeln.de 
Datum: 21.06.2018 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des 
Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 18.06.2018 
öffentlich 
5.3 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen 
"Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-
Nippes 
1444/2016/1 
Da es sich bei dem zur Rede stehenden Projekt um eines von vier Pilotprojekten für 
Modulbauweise handelt, fragt RM Henk-Hollstein nach dem Stand bei den drei ande-
ren Projekten.  
 
SB Kirchmeyer zeigt sich irritiert, dass die neue Vorbereitung und Planung bis einschl. 
LPH 3 nun nochmals 18 Monate dauern soll. Sie bittet um Auskunft, ob nicht auf der 
vorhandenen Planung in Modulbauweise aufgebaut werden könne, um schneller voran 
zu kommen.   
 
Herr Gerhards greift den Planungsauftrag aus dem Jahr 2015 auf, mit welchem die 
folgenden vier Schulen in Modulbauweise an den Start gehen sollten: 
GS Friedrich-Karl-Straße, GS Gaedestraße, GS Statthalterhofallee, KGS Thessaloniki-
Allee.  
Es habe sich nun leider herausgestellt, dass die geplante Schule am Standort Fried-
rich-Karl-Straße als Pilot für eine Modulbauweise ungeeignet sei. Herr Gerhards führt 
aus, dass das Grundstück derart beengt sei, sodass die Turnhalle unter dem Schulge-
bäude stehen müsse, d. h. die Lastabtragungen finden nicht 1:1 nach unten weg statt. 
Diese Situation sei bei den anderen drei Standorten nicht gegeben, so dass dort eine 
bessere bauliche Umsetzung möglich ist. Herr Gerhards erläutert weiterhin die nicht 
optimal verlaufene Planungshistorie, die zu der aktuellen Situation mit der Entschei-
dung, diesen Schnitt im Verfahren und eine Neuaufsetzung vorzuschlagen, geführt 
habe. Bei dieser Gelegenheit werde auch auf das schulpädagogische Konzept bzw. 
Wünsche der Montessori-Schule eingegangen.

Zu den anderen drei Schulen in Modulbauweise gibt Herr Gerhards folgende Informa-
tionen: 
Der Kostenrahmen beläuft sich bei der GS Gaedestraße und der GS Statthalter-
hofallee auf jeweils etwa 20 Mio. Euro, bei der KGS Thessaloniki-Allee auf rd. 25 Mio. 
Euro. Alle Objekte werden im Passivhausstandard geplant. Als Architekturbüro sei das 
Büro Hahn Helten aus Aachen beauftragt (dieses Büro führe derzeit sehr zufrieden-
stellend das Projekt Im Weidenbruch durch). Gaedestraße und Thessaloniki-Allee ver-
liefen aus planungsrechtlicher Sicht derzeit unkritisch. Bei der Statthalterhofallee gebe 
es noch Klärungsbedarf wegen des Baumschutzes (B-Plan-Verfahren). Im Rahmen 
der VgV-Verfahren befinden sich derzeit alle relevanten Planer in der Ausschreibung. 
Die Beauftragung stehe kurz bevor.  
 
Die weitere Terminplanung stellt Herr Gerhards wie folgt dar:  
 Bei paralleler Bauabwicklung derzeitige Prognose: 
o Einreichung „vertiefte Bauvoranfrage“: 01/2019 
o Baubeginn Baustelle: 01/2020 
o Fertigstellung Schulgebäude: 08/2020 
o Fertigstellung Turnhallen: 10/2020 
 Parallele Baustellen nur bei Vergabe an verschiedene Bieter möglich 
 Bei einem Bieter (aufgrund Engpass in der Taktung) zu erwartender Versatz von 5 Mo-
naten 
 
Vorsitzender Dr. Schoser regt an, wie Schulausschuss – d. h. vorbehaltlich der Zu-
stimmung durch die Bezirksvertretung Nippes – beschließen zu lassen.  
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- 
(4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung ei-
nes 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des 
ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler 
Kirchweg in Modulbauweise.  
 
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine neue Planungsaufnahme (bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grund-
schulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nip-
pesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg statt-
dessen in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den geltenden 
städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 
02.02.2016). 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich 
nach einer aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus 
dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Fi-
nanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits be-
rücksichtigt worden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig unter Vorbehalt der Zustimmung der BV Nippes zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1703 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1444/2016/1
Stand: 21.10.2025 
Sachstandsbericht  
Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", 
Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- 
(4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-
zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen 
„Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modul-
bauweise.  
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt stattdessen eine neue Planungsaufnahme (bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäu-
des mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nip-
pes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in konventioneller und massiver 
Bauweise, sowie gemäß den  
geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 
02.02.2016). 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer  
aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haus-
halt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 
im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Gebäude wurde in Modulbauweise errichtet und ist seit den Sommerferien 2025 in Be-
trieb. 
Nächste Schritte: 
Keine. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Entfällt.

Anlage 6 - Fotodokumentation

304 Zeichen

Fotodokumentation Friedrich-Karl-Str. 64, 50737 Köln-Nippes                 Stand 07.05.2018 
    
 Blick von Friedrich-Karl-Straße auf Grundstück     Blick entlang der Grundstücksgrenze zur Ki ta 
     
Blick über Schwimmbeckengrube zur Nachbarbebauung   Blick über Schwimmbeckengrube zur Kita 
Anlage 6

Anlage 5 - Luftbild

387 Zeichen

Grundstück FKS
40m30 20 10 0 1:1000
KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 04.05.2018
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich.
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Anlage 5

Anlage 9_Auszug BV Nippes vom 30.05.2018

2476 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 07.06.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes 
vom 30.05.2018 
öffentlich 
9.2.6 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen 
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen 
"Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-
Nippes 
1444/2016/1 
Herr Bezirksbürgermeister Schößler bemängelt die Kurzfristigkeit der Vorlage. 
Darüber hinaus versteht er nicht, dass der Verwaltung nach vier Jahren Planungszeit 
auffalle, dass sich das Gelände aufgrund eines Gefälles nicht für eine Bebauung in 
Modulbauweise eigne. Aus der Vorlage würde nicht hervorgehen, wie hoch die 
unnötigen Planungskosten seien und ob hierfür die Gebäudewirtschaft oder der 
Schulträger aufkomme. 
 
Herr Baumann sieht hier ähnlich schlechte Vorplanungen wie beim Kalkberg. 
 
Frau Bechberger möchte wissen, ob wegen der geänderten Bebauung mehr Bäume 
gefällt werden müssen. 
 
Frau Hölzing versteht die Problematik nicht und verweist darauf, dass auf diesem 
Gelände vorher ein Schwimmbad gestanden habe und dass das vorhandene Gefälle 
problematisch für eine Schule, aber nicht für ein Schwimmbad gewesen sein soll. 
 
Herr Schmitz hält die Vorbereitungszeit für unzureichend, er hätte sich nicht mit der 
Vorlage auseinandersetzen können, da diese erst am heutigen Tag auf die 
Tagesordnung gekommen sei. Auch habe es wohl Gespräche mit Vertreterinnen und 
Vertretern der Montessorischule gegeben, die wohl eine bestimmte Raumplanung 
bevorzugt hätten, die in Modulbauweise aber nicht möglich gewesen sei. Daher stelle 
sich die Frage, ob die Wünsche der Schule bei der neuen Bauweise 
Berücksichtigung finden könnten.

Herr Schößler stellt fest, dass die nächste Sitzung der BV Nippes vor den Sitzungen 
des Finanzausschusses und des Rates am 02. und 05. Juli stattfindet und durch eine 
Vertagung die Gesamtberatungsdauer nicht verlängert werde. Die aufgeworfenen 
Fragen von Frau Bechberger, Frau Hölzing und Herrn Schmitz könnten dann bis 
dahin von der Fachverwaltung beantwortet werden. Die bisherige Diskussion solle 
aber dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft zur Kenntnis gegeben werden. 
 
Anschließend wird die Vorlage in die Sitzung am 21.06.2018 geschoben.

Anlage 3 - Lageplan

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Anlage 3

Anlage 8 - Planungskosten auf Kostenschätzung

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BV Grundschule Friedrich-Karl-Straße - Plankosten
Plankosten
Bauvorhaben: FKS Grundschule Friedrich-Karl-Straße
Friedrich-Karl-Str. 64 - 50737 Köln
Grundstück: Gemarkung Nippes - Flur 88 - Flurstück 3520 u. 2711
PSP Nummer: 15-21272-001
WE Nummer: 21272
Stand: 11.04.2018
Bemerkung: o HOAI-Annahme gemäß Kostenschätzung basierend auf Bausoll vom 28.04.2016
o Ohne Risikozuschlag 
1. Geschätzte Baukosten (Brutto) Kostenannahme Anpassung 5,5% Kostenannahme Erklärung
nach BKI 2017 auf Baubegin angepasst
berechnet BRI 2021 Baubeginn 2021
KG 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
KG 200 Herrichten u. Erschließen 910.703,00 € 200.354,66 € 1.111.057,66 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 9.757.529,00 € 2.146.656,38 € 11.904.185,38 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 3.252.510,00 € 715.552,20 € 3.968.062,20 €
KG 500 Außenanlagen 1.040.803,00 € 228.976,66 € 1.269.779,66 €
KG 600 Ausstattung u. Kunstwerke (Küche) 650.502,00 € 143.110,44 € 793.612,44 €
KG 3,4,5 Zusatzkosten 2.500.000,00 € 550.000,00 € 3.050.000,00 € u.a. Photovoltaik, erhöhter Schallschutz, etc.
Gesamt 18.112.047,00 € 3.984.650,34 € 22.096.697,34 €
Gesamt KG 300+400+500+600 17.201.344,00 € 3.784.295,68 € 20.985.639,68 €
2. Plankosten (KG300-600) für LP 1-9 29% 6.085.835,51 €
ca. 29%  der Gesamtkosten KG 300-600
3. Plankosten (KG300-600) für LP 1-3 30% 1.825.750,65 €
ca. 30% der Plankosten LP 1-9
Plankosten für LP 1-3 gerundet 1.900.000,00 €
1 von 1
Anlage 8

Anlage 10 - Beantwortung von Nachfragen aus der BV Nippes

2738 Zeichen

Anlage 10 
Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 1444/2016/1 Anpassung des Planungsbeschlusses 
zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des 
ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karlstr. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes aus 
der Sitzung 30.05.2018 
Herr Bezirksbürgermeister Schößler bat in der Sitzung vom 30.05.2018 darum, die zur Vorlage 
1444/2016/1 aufgeworfenen Fragen von Frau Bechberger, Frau Hölzing und Herrn Schmitz bis zur 
nachfolgenden Sitzung zu beantworten. Die bisherige Diskussion solle dem Ausschuss Schule und 
Weiterbildung sowie dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnis gegeben werden. 
 
1. Frau Bechberger fragte, ob wegen der geänderten Bebauung mehr Bäume gefällt werden 
müssen. 
 
2. Frau Hölzing verwies darauf, dass auf dem betroffenen Gelände vorher ein Schwimmbad ge-
standen habe und dass das vorhandene Gefälle problematisch für eine Schule, aber nicht für 
ein Schwimmbad gewesen sein soll. 
 
3. Herr Schmitz bezog sich auf Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Montessori-
schule, die eine bestimmte Raumplanung bevorzugt hätten, die in der Modulbauweise aber 
nicht möglich gewesen sei. Daher stellte sich ihm die Frage, ob die Wünsche der Schule bei 
der neuen Bauweise Berücksichtigung finden könnten. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Zu 1 
Der bisherige Entwurf hat vorgesehen, dass sämtliche neun Bäume  auf dem zu bebauenden Grund-
stück gefällt werden. Hiervon ist aber nicht der Park betroffen, der sich direkt an der Ecke Friedrich-
Karl-Straße / Niehler Kirchweg befindet. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße wird es sich vo-
raussichtlich nicht vermeiden lassen, dass die neun Bäume auch bei einem neuen geänderten Ent-
wurf gefällt werden müssen.  
Auf dem Grundstück werden jedoch neue Bäume gepflanzt werden. Die Anzahl ist abhängig vom 
neuen Entwurf. 
 
Zu 2 
Das vorhandene Gelände ist für einen Schulbau nicht problematisch. Die geringe Grundstücksgröße, 
das Gefälle von circa 3,50 m und die Grundstücksform formulieren die Anforderungen an den Ent-
wurf.  
Daraus ergibt sich, dass 
 
- die Turnhalle ins Gebäude integriert werden muss, 
- die Konstruktion und der Entwurf den Geländeverlauf berücksichtigen müssen. 
 
Für die oben genannten Anforderungen hat das Ergebnis der ersten Ausschreibung gezeigt, dass 
sich die Anforderungen aus der Geländemodulation in Verbindung mit den konstruktiven Anforderun-
gen einer Turnhalle in Modulbauweise nicht sinnvoll und zufriedenstellend umsetzen lassen, so dass 
von diesem Konzept abgewichen werden muss. 
 
Zu 3 
Durch eine veränderte Konstruktionsweise ergibt sich die Möglichkeit auf die Wünsche der Schule 
planerisch freier zu reagieren.

Beschlussvorlage Rat

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1444/2016/1 
Freigabedatum 
30.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes 
mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke 
Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und 
des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulge-
bäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, 
Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modulbauweise.  
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt stattdessen eine neue Planungsaufnahme (bis einschließ-
lich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach 
Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-
Straße / Niehler Kirchweg in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den  
geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016). 
 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer  
aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haus-
halt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 
im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden. 
 
Alternative: 
 
Es gibt keine Alternative, da die ursprünglich an diesem Standort vorgesehene  
Modulbauweise auf diesem Grundstück nicht umsetzbar ist. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 18.06.2018 
Finanzausschuss 02.07.2018 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen HJ 2019    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.900.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:      
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.         € 
(Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten/Reinigung) 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Auf Grundlage des Planungsbeschlusses vom 16.12.2014 (Ratsvorlage 4143/2013), der  
Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014/2015 und der Entwurfsplanung wurde vom Rat der Stadt Köln 
am 14.02.2017 (Ratsvorlage 1444/2016) beschlossen, den Neubau des Grundschulgebäudes Ecke 
Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg als Pilotprojekt in Modulbauweise zu errichten. 
Genehmigt wurde gemäß Kostenschätzung (2016) eine Bausumme von 16.810.000 Euro brutto. 
Im Juni 2017 wurde eine europaweite offene Ausschreibung durchgeführt. Der einzige Anbieter  
legte ein Angebot mit einem Preis von rund 29.750.000 Euro vor. Die Ausschreibung wurde jedoch 
aufgrund des unwirtschaftlichen Angebotes aufgehoben. 
Als Ergebnis der Ausschreibung hat sich gezeigt, dass das Grundstück aus der Sicht von Modulbau-
anbietern nicht für die avisierte Bebauung mit Modulbauten geeignet ist. Auf Grund des kleinen 
Grundstücks ist nur eine kompakte Bauweise mit integrierter Turnhalle und Unterkellerung möglich, 
zudem muss das Gebäude dem Geländeverlauf (Höhendifferenz von ca. 3,50 m) angepasst werden. 
Diese Gegebenheiten lassen sich nur schwer bis gar nicht in Modulbauweise bewerkstelligen.  
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Planung anzupassen und anstelle einer 
Realisierung des Projektes in Modulbauweise, die Schule in konventioneller und massiver 
Bauweise, auch unter eventueller Verwendung von vorgefertigten Bauelementen neu zu  
planen und zu errichten. 
Durch eine konventionelle Bauweise kann besser auf die Grundstückssituation eingegangen werden, 
da keine modularen Vorgaben eingehalten werden müssen. Auch wird die Raumaufteilung nicht in 
modulare Raster gezwungen oder Raumhöhen von Modulmaßen begrenzt. Somit eröffnet sich jetzt 
die Möglichkeit, die pädagogisch-architektonischen Standards in Form von aktuellen Raumkonzepten, 
wie „Cluster“, in einer neuen Planung umzusetzen. Bezogen auf die Grundstückssituation, wird die 
alte Planung in Modulbauweise wegen den vorgenannten Einschränkungen nicht weiter verfolgt.

3 
Als Grundlage für eine Neuplanung wird hierzu eine aktuelle Bedarfsplanung erarbeitet.  
Der Bebauungsplan wurde entsprechend des Schulbedarfs in Köln-Nippes am 28.07.2015 angepasst. 
Das Grundstück des ehemaligen Nippesbad wird für den Gemeinbedarf vorgehalten und sieht eine 
maximal 3 geschossige Bebauung mit Schule/Turnhalle und Kita vor. 
Die Kita wurde 2017 durch einen Investor realisiert und hat den Betrieb aufgenommen. 
 
Energiestandard 
Sowohl Schulgebäude, als auch die Turnhalle sollen gemäß den geltenden städtischen  
Energieleitlinien (Ratsbeschluss vom 02.02.2016) in Passivhausweise geplant und errichtet werden. 
 
Finanzierung: 
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger  
Kostenannahme auf rund 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden  
Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in  
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. 
 
Weiterer Ablauf: 
Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich  
Leistungsphase 3 nach HOAI. Geschätzte Dauer 18 Monate. 
Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die  
Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein. 
Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Vorbereitung und Generalunternehmer-Vergabe sowie die 
Ausführungs- und Genehmigungsplanung.  
Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Geschätzte Dauer 42 Monate. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Schulentwicklungsplan 2016 (Auszug) 
Anlage 2 – Raumliste  
Anlage 3 – Lageplan 
Anlage 4 – Bebauungsplan 
Anlage 5 – Luftbild 
Anlage 6 – Fotodokumentation 
Anlage 7 – Kostenannahme 
Anlage 8 – Planungskosten auf Kostenschätzung

Beratungsverlauf (5)

30.05.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
11.06.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2018 Finanzausschuss
TOP 13.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
05.07.2018 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1444/2016/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2018
Erstellt
08.03.2018 09:11