1444/2016/1
Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes
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Anlage 2 - Raumliste
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STADT KÖLN - AMT FÜR SCHULENTWICKLUNG- 402 Anlage 3 Schulbauvorhaben neue Grundschule "Nippesbad" Datum: 28.04.2016 Raumliste Bearbeitung: Frau Prandi Telefon: 221-29213 Blatt BereichRaumbezeichnung Raum-Nr Anzahl der Räumem² m² m² Nr UR NR L/Vw UR NR L/Vw insges 1 AU Klassenräume AU 1=12 12 72 864 0 0 864 2 AU Mehrzweckraum AU 2=3 3 72 216 0 0 216 3 AU Nebenraum Mehrzweck AU 3=3 3 15 0 45 0 45 4 AU Gruppen-Differenzierungsräume AU 4=4 4 36 144 0 0 144 5 AU Unterrichtsmittel/Lehrmittel AU 5=1 1 40 0 40 0 40 6 AU Inklusionsfläche/GU AU 6=3 3 72 216 0 0 216 7 GT Küche GT 1=1 1 24 0 24 0 24 8 GT Lagerraum GT 2=1 1 16 0 16 0 16 9 GT Speiseraum GT 3=1 1 120 0 120 0 120 10 GT Betreuungsräume GT 4=3 3 72 0 216 0 216 11 GT Büro GT 5=1 1 16 0 16 0 16 12 GT Personaltoilette mit Vorraum GT 6=1 1 8 0 8 0 8 13 TMS Brennofenraum TMS 1=1 1 10 10 0 0 10 14 PZ Forum/Aula PZ 1=1 1 150 0 0 150 150 15 PZ Stuhllager PZ 2=1 1 24 0 24 24 16 Pflegebad PF 1=1 1 25 0 25 25 17 BLV Bibliothek/Selbstlernzentrum BLV 1=1 1 72 0 0 72 72 18 BLV Lehrerzimmer (inkl. Gardrobe und BLV 2=1 1 86 0 0 86 86 Teeküche) 19 BLV Lehrerstation BLV 3=1 1 40 0 0 40 40 20 BLV Schulleiter BLV 4=1 1 20 0 0 20 20 21 BLV Schulleiter/Vertreter BLV 5=1 1 16 0 0 16 16 22 BLV Geschäftszimmer (Sekretariat) BLV 6=1 1 27 0 0 27 27 23 BLV separater Kopierraum BLV 7=1 1 8 0 0 8 8 24 BLV Arzt BLV 8=1 1 16 0 0 16 16 25 BLV Sprechzimmer BLV 9=1 1 12 0 0 12 12 26 BLV Hausmeisterdienstraum BLV 10=1 1 16 0 0 16 16 27 BLV Schulsozialarbeit/Streitschlichter BLV 11=1 1 16 0 0 16 16 Raumprogrammfläche (Nutzfläche) 23 12 14 1.450 485 528 2.463 28 WC Pausen-WC Schüler WC-01 0 0 0 0 29 WC Pausen-WC Schülerinnen WC-02 0 0 30 WC Stunden-WC Schüler WC-03 0 31 WC Stunden-WC Schülerinnen WC-04 0 0 0 0 32 WC Lehrer WC-05 0 0 0 0 33 WC Lehrerinnen WC-06 0 0 0 0 34 WC Behinderten WC-07 0 0 0 0 35 HR Hausreinigung-Aufenthalt/Umkleide HR-01 0 0 0 0 36 HR Hausreinigung-Putzmittelraum HR-02 0 0 0 0 0 37 HT Aufzug ( zur Verkehrsfläche) HT-01 0 0 0 0 0 38 FF Keller - AbstellR Schule FF 1=3 3 0 64 0 192 0 192 39 FF Keller - AbstellR Hausmeister FF 2=1 1 0 64 0 64 0 64 Funktionsfläche 0 4 0 0 256 0 256 40 SP Turnhalle SP 1=1 1 15 27 405 5,5 Nebenräume nach DIN 18 032 41 SP Geräteraum SP 2=1 42 SP Behinderten WC, Dusch-Waschr. SP 3=1 43 SP Dusch / Waschraum SP 4=2 44 SP Umkleideraum SP 5=2 45 SP Lehrer-Umkleide & Sanitätsraum SP 6=1 46 SP WC im Sportbereich-Umkleide SP 7=2 47 SP WC im Sportbereich-Straßenschuh SP 8=2 48 SP WC im Sportbereich-Turnschuh SP 9=1 49 SP Eingangsbereich SP 10=1 50 SP Straßenschuhgang SP 11=1 51 SP Turnschuhgang SP 12=1 52 SP Hausreinigung - Geräte SP 13=1 53 SP Geräteraum für Außensportanlage SP 14=1 Bereich Sport 1 Übungseinheiten Die Anzahl und Größe der Lehrer- und Schülertoiletten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen. Die Anzahl der Hausreinigungs-Putzmittelräume richtet sich nach den Geschossen. 2
Anlage 4 -Bebauungsplan
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Anlage 4
Anlage 7 - Kostenannahme
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GRUNDSCHULE Friedrich-Karl-Straße Neubau eines 3-zügigen Schulgebäudes mit 1-fach Turnhalle Kostenrahmen Stand 11.04.2018 KOSTENANNAHME NEUBAU BRI (Passivhaus) Kostenannahme Brutto (überschlägiges Verfahren nach BKI) Flächen / Volumen Faktor Summe [E] 2.719 m2 485 m2 SUMME NGF 3.204 m2 BGF Schule 1,9 5.166 m2 BGF Turnhalle 1,5 728 m2 SUMME BGF 5.894 m2 BRI_Schulbau m BRI bei 2 Geschossen* 4,35 22.473 m3 BRI bei 3 Geschossen* 4,10 m3 BRI bei 4 Geschossen 4,00 m3 BRI bei 3-4 Geschossen* 4,05 m3 BRI_Turnhalle m BRI bei 1 Geschoss für Einfachturnhalle 8,00 5.820 m3 SUMME BRI 28.293 m3 Kosten Faktor Summe [E] KKW Allgemeinbildende Schule (2017) BGF €/m2 480 €/m² 13.580.417 € Bundeskorrekturfaktor Köln 0,958 13.010.039 € Baukosten KG 300+400 (KKW * Bundeskorrekturfaktor Köln) 100,0% 13.010.039 € Baukosten KG 200 7,0% 910.703 € Baukosten KG 300 75,0% 9.757.529 € Baukosten KG 400 25,0% 3.252.510 € Baukosten KG 500 8,0% 1.040.803 € Baukosten KG 600 5,0% 650.502 € Zusatzkosten durch: Geschätzt siehe nachfolgend 2.500.000 € Grundstück: Gebäudeanpssung an Geländeverlauf Außenbereich: Geländeanpassung u. verfüllen Schwimmbeckengrube Verkehr: erhöhter Schallschutz Technisch: Photovoltaik SUMME Neubaukosten 18.112.047 € Baukosten 18.112.047 € Nebenkosten 29% 5.252.494 € BKI / Jahr 5,50% Anpassung an Baubeginn in 2021 5.140.199 € HINWEIS: Die Kostenannahme beinhaltet keine Risikozuschläge! SUMME Projektkosten 28.504.740 € HINWEIS: Die Kostenannahme beinhaltet keine Risikozuschläge! Bruttorauminhalt Neubaukosten Gesamtkosten Nettogrundfläche NGF gem. Raumliste Bedarfplanung (Stand 28.04.16) NGF Turnh. gem. Raumliste Bedarfplanung (Stand 28.04.16) Bruttogrundfläche Anlage 7
Anlage 1 - Schulentwicklungsplan 2016 (Auszug)
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! ! " # ! " $%&' Anlage 1 <& / 4 /B >$%&+5&'$ / ) 9 - , 4 (A , ) , - " 8! ! ) !2 9/ - 4D 9E 9 =! /B 9 ( / ' ) 6 &')&$)$%&* # 2 / B 8 )8, // / 4! , 9 /// 4, 4 6 / B - 4 9, )9 ,B ! ' D&+A E" ( &$ ) A = B , /// 4 0 , &% D$+A E1 D$A E 6 , , P 45 9 4, D, )3*E) /B 4" / /4 ! " ) = 9 / // 4 ! 8 " , )A=B ! ! , ) !< 2 8! 3, 3, / / 4 8 ", 8! 3, 3, / / 4 ! " ,) - " / "D?2"B @ ; 94E 9)'<*<:5%') -B 4 B !)8! B #94, ) 9 , D, )3''E)
Anlage 12 _Auszug BV Nippes 21.06.18
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Anlage 12 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 25.06.2018 Auszug aus der Niederschrift der 31. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 21.06.2018 öffentlich 9.2.1 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln- Nippes 1444/2016/1 Die Bezirksvertretung Nippes erweitert den Beschlussvorschlag der Verwaltung und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entscheiden: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modulbauweise. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine neue Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg stattdessen in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016). Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden. 3. Die Priorität der Schule soll erhalten bleiben, ferner soll eine Personalisierung erfolgen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 0 zu 1444-2016-1
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Anlage 0 zu 1444/2016/1 – Begründung der Dringlichkeit Mit Blick auf steigende Kinder- und Schülerzahlen (unter anderem im Stadtteil Nippes) existiert ein dringender Bedarf zur Realisierung des Grundschulgebäudes an der Friedrich-Karl-Straße. Nach erfolgter Personalstärkung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird dieses Projekt nun schnellst möglich vorangetrieben. Hierzu bedarf es eines zeitnahen Planungsbeschlusses.
Anlage 11_Auszug BA GW vom 18.06.2018
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Anlage 11 Geschäftsführung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Frau Weber Telefon: (0221) 221 - 22443 Fax : (0221) 221 - 24447 E-Mail: simone.weber@stadt-koeln.de Datum: 21.06.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 33. Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 18.06.2018 öffentlich 5.3 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln- Nippes 1444/2016/1 Da es sich bei dem zur Rede stehenden Projekt um eines von vier Pilotprojekten für Modulbauweise handelt, fragt RM Henk-Hollstein nach dem Stand bei den drei ande- ren Projekten. SB Kirchmeyer zeigt sich irritiert, dass die neue Vorbereitung und Planung bis einschl. LPH 3 nun nochmals 18 Monate dauern soll. Sie bittet um Auskunft, ob nicht auf der vorhandenen Planung in Modulbauweise aufgebaut werden könne, um schneller voran zu kommen. Herr Gerhards greift den Planungsauftrag aus dem Jahr 2015 auf, mit welchem die folgenden vier Schulen in Modulbauweise an den Start gehen sollten: GS Friedrich-Karl-Straße, GS Gaedestraße, GS Statthalterhofallee, KGS Thessaloniki- Allee. Es habe sich nun leider herausgestellt, dass die geplante Schule am Standort Fried- rich-Karl-Straße als Pilot für eine Modulbauweise ungeeignet sei. Herr Gerhards führt aus, dass das Grundstück derart beengt sei, sodass die Turnhalle unter dem Schulge- bäude stehen müsse, d. h. die Lastabtragungen finden nicht 1:1 nach unten weg statt. Diese Situation sei bei den anderen drei Standorten nicht gegeben, so dass dort eine bessere bauliche Umsetzung möglich ist. Herr Gerhards erläutert weiterhin die nicht optimal verlaufene Planungshistorie, die zu der aktuellen Situation mit der Entschei- dung, diesen Schnitt im Verfahren und eine Neuaufsetzung vorzuschlagen, geführt habe. Bei dieser Gelegenheit werde auch auf das schulpädagogische Konzept bzw. Wünsche der Montessori-Schule eingegangen. Zu den anderen drei Schulen in Modulbauweise gibt Herr Gerhards folgende Informa- tionen: Der Kostenrahmen beläuft sich bei der GS Gaedestraße und der GS Statthalter- hofallee auf jeweils etwa 20 Mio. Euro, bei der KGS Thessaloniki-Allee auf rd. 25 Mio. Euro. Alle Objekte werden im Passivhausstandard geplant. Als Architekturbüro sei das Büro Hahn Helten aus Aachen beauftragt (dieses Büro führe derzeit sehr zufrieden- stellend das Projekt Im Weidenbruch durch). Gaedestraße und Thessaloniki-Allee ver- liefen aus planungsrechtlicher Sicht derzeit unkritisch. Bei der Statthalterhofallee gebe es noch Klärungsbedarf wegen des Baumschutzes (B-Plan-Verfahren). Im Rahmen der VgV-Verfahren befinden sich derzeit alle relevanten Planer in der Ausschreibung. Die Beauftragung stehe kurz bevor. Die weitere Terminplanung stellt Herr Gerhards wie folgt dar: Bei paralleler Bauabwicklung derzeitige Prognose: o Einreichung „vertiefte Bauvoranfrage“: 01/2019 o Baubeginn Baustelle: 01/2020 o Fertigstellung Schulgebäude: 08/2020 o Fertigstellung Turnhallen: 10/2020 Parallele Baustellen nur bei Vergabe an verschiedene Bieter möglich Bei einem Bieter (aufgrund Engpass in der Taktung) zu erwartender Versatz von 5 Mo- naten Vorsitzender Dr. Schoser regt an, wie Schulausschuss – d. h. vorbehaltlich der Zu- stimmung durch die Bezirksvertretung Nippes – beschließen zu lassen. Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung ei- nes 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modulbauweise. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt eine neue Planungsaufnahme (bis ein- schließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grund- schulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nip- pesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg statt- dessen in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016). Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Fi- nanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits be- rücksichtigt worden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig unter Vorbehalt der Zustimmung der BV Nippes zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
1444/2016/1
Stand: 21.10.2025
Sachstandsbericht
Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen
Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad",
Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs-
(4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-
zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen
„Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modul-
bauweise.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt stattdessen eine neue Planungsaufnahme (bis ein-
schließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäu-
des mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nip-
pes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in konventioneller und massiver
Bauweise, sowie gemäß den
geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom
02.02.2016).
Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer
aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haus-
halt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019
im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Gebäude wurde in Modulbauweise errichtet und ist seit den Sommerferien 2025 in Be-
trieb.
Nächste Schritte:
Keine.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Entfällt.
Anlage 6 - Fotodokumentation
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Fotodokumentation Friedrich-Karl-Str. 64, 50737 Köln-Nippes Stand 07.05.2018
Blick von Friedrich-Karl-Straße auf Grundstück Blick entlang der Grundstücksgrenze zur Ki ta
Blick über Schwimmbeckengrube zur Nachbarbebauung Blick über Schwimmbeckengrube zur Kita
Anlage 6
Anlage 5 - Luftbild
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Grundstück FKS 40m30 20 10 0 1:1000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 04.05.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Anlage 5
Anlage 9_Auszug BV Nippes vom 30.05.2018
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Anlage 9 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.06.2018 Auszug aus der Niederschrift der 30. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 30.05.2018 öffentlich 9.2.6 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln- Nippes 1444/2016/1 Herr Bezirksbürgermeister Schößler bemängelt die Kurzfristigkeit der Vorlage. Darüber hinaus versteht er nicht, dass der Verwaltung nach vier Jahren Planungszeit auffalle, dass sich das Gelände aufgrund eines Gefälles nicht für eine Bebauung in Modulbauweise eigne. Aus der Vorlage würde nicht hervorgehen, wie hoch die unnötigen Planungskosten seien und ob hierfür die Gebäudewirtschaft oder der Schulträger aufkomme. Herr Baumann sieht hier ähnlich schlechte Vorplanungen wie beim Kalkberg. Frau Bechberger möchte wissen, ob wegen der geänderten Bebauung mehr Bäume gefällt werden müssen. Frau Hölzing versteht die Problematik nicht und verweist darauf, dass auf diesem Gelände vorher ein Schwimmbad gestanden habe und dass das vorhandene Gefälle problematisch für eine Schule, aber nicht für ein Schwimmbad gewesen sein soll. Herr Schmitz hält die Vorbereitungszeit für unzureichend, er hätte sich nicht mit der Vorlage auseinandersetzen können, da diese erst am heutigen Tag auf die Tagesordnung gekommen sei. Auch habe es wohl Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Montessorischule gegeben, die wohl eine bestimmte Raumplanung bevorzugt hätten, die in Modulbauweise aber nicht möglich gewesen sei. Daher stelle sich die Frage, ob die Wünsche der Schule bei der neuen Bauweise Berücksichtigung finden könnten. Herr Schößler stellt fest, dass die nächste Sitzung der BV Nippes vor den Sitzungen des Finanzausschusses und des Rates am 02. und 05. Juli stattfindet und durch eine Vertagung die Gesamtberatungsdauer nicht verlängert werde. Die aufgeworfenen Fragen von Frau Bechberger, Frau Hölzing und Herrn Schmitz könnten dann bis dahin von der Fachverwaltung beantwortet werden. Die bisherige Diskussion solle aber dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnis gegeben werden. Anschließend wird die Vorlage in die Sitzung am 21.06.2018 geschoben.
Anlage 3 - Lageplan
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Anlage 8 - Planungskosten auf Kostenschätzung
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BV Grundschule Friedrich-Karl-Straße - Plankosten Plankosten Bauvorhaben: FKS Grundschule Friedrich-Karl-Straße Friedrich-Karl-Str. 64 - 50737 Köln Grundstück: Gemarkung Nippes - Flur 88 - Flurstück 3520 u. 2711 PSP Nummer: 15-21272-001 WE Nummer: 21272 Stand: 11.04.2018 Bemerkung: o HOAI-Annahme gemäß Kostenschätzung basierend auf Bausoll vom 28.04.2016 o Ohne Risikozuschlag 1. Geschätzte Baukosten (Brutto) Kostenannahme Anpassung 5,5% Kostenannahme Erklärung nach BKI 2017 auf Baubegin angepasst berechnet BRI 2021 Baubeginn 2021 KG 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € KG 200 Herrichten u. Erschließen 910.703,00 € 200.354,66 € 1.111.057,66 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 9.757.529,00 € 2.146.656,38 € 11.904.185,38 € KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 3.252.510,00 € 715.552,20 € 3.968.062,20 € KG 500 Außenanlagen 1.040.803,00 € 228.976,66 € 1.269.779,66 € KG 600 Ausstattung u. Kunstwerke (Küche) 650.502,00 € 143.110,44 € 793.612,44 € KG 3,4,5 Zusatzkosten 2.500.000,00 € 550.000,00 € 3.050.000,00 € u.a. Photovoltaik, erhöhter Schallschutz, etc. Gesamt 18.112.047,00 € 3.984.650,34 € 22.096.697,34 € Gesamt KG 300+400+500+600 17.201.344,00 € 3.784.295,68 € 20.985.639,68 € 2. Plankosten (KG300-600) für LP 1-9 29% 6.085.835,51 € ca. 29% der Gesamtkosten KG 300-600 3. Plankosten (KG300-600) für LP 1-3 30% 1.825.750,65 € ca. 30% der Plankosten LP 1-9 Plankosten für LP 1-3 gerundet 1.900.000,00 € 1 von 1 Anlage 8
Anlage 10 - Beantwortung von Nachfragen aus der BV Nippes
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Anlage 10 Beantwortung von Nachfragen zur Vorlage 1444/2016/1 Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karlstr. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes aus der Sitzung 30.05.2018 Herr Bezirksbürgermeister Schößler bat in der Sitzung vom 30.05.2018 darum, die zur Vorlage 1444/2016/1 aufgeworfenen Fragen von Frau Bechberger, Frau Hölzing und Herrn Schmitz bis zur nachfolgenden Sitzung zu beantworten. Die bisherige Diskussion solle dem Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Kenntnis gegeben werden. 1. Frau Bechberger fragte, ob wegen der geänderten Bebauung mehr Bäume gefällt werden müssen. 2. Frau Hölzing verwies darauf, dass auf dem betroffenen Gelände vorher ein Schwimmbad ge- standen habe und dass das vorhandene Gefälle problematisch für eine Schule, aber nicht für ein Schwimmbad gewesen sein soll. 3. Herr Schmitz bezog sich auf Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Montessori- schule, die eine bestimmte Raumplanung bevorzugt hätten, die in der Modulbauweise aber nicht möglich gewesen sei. Daher stellte sich ihm die Frage, ob die Wünsche der Schule bei der neuen Bauweise Berücksichtigung finden könnten. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Zu 1 Der bisherige Entwurf hat vorgesehen, dass sämtliche neun Bäume auf dem zu bebauenden Grund- stück gefällt werden. Hiervon ist aber nicht der Park betroffen, der sich direkt an der Ecke Friedrich- Karl-Straße / Niehler Kirchweg befindet. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße wird es sich vo- raussichtlich nicht vermeiden lassen, dass die neun Bäume auch bei einem neuen geänderten Ent- wurf gefällt werden müssen. Auf dem Grundstück werden jedoch neue Bäume gepflanzt werden. Die Anzahl ist abhängig vom neuen Entwurf. Zu 2 Das vorhandene Gelände ist für einen Schulbau nicht problematisch. Die geringe Grundstücksgröße, das Gefälle von circa 3,50 m und die Grundstücksform formulieren die Anforderungen an den Ent- wurf. Daraus ergibt sich, dass - die Turnhalle ins Gebäude integriert werden muss, - die Konstruktion und der Entwurf den Geländeverlauf berücksichtigen müssen. Für die oben genannten Anforderungen hat das Ergebnis der ersten Ausschreibung gezeigt, dass sich die Anforderungen aus der Geländemodulation in Verbindung mit den konstruktiven Anforderun- gen einer Turnhalle in Modulbauweise nicht sinnvoll und zufriedenstellend umsetzen lassen, so dass von diesem Konzept abgewichen werden muss. Zu 3 Durch eine veränderte Konstruktionsweise ergibt sich die Möglichkeit auf die Wünsche der Schule planerisch freier zu reagieren.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1444/2016/1 Freigabedatum 30.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anpassung des Planungsbeschlusses zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle am Standort des ehemaligen "Nippesbad", Friedrich-Karl-Str. / Ecke Niehler Kirchweg, 50737 Köln-Nippes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die Aufhebung des gefassten Planungs- (4143/2013) und des gefassten Baubeschlusses (1444/2016) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulge- bäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg in Modulbauweise. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt stattdessen eine neue Planungsaufnahme (bis einschließ- lich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines 3-zügigen Grundschulgebäudes mit 1-fach Turnhalle auf dem Gelände des ehemaligen „Nippesbad“ in Köln-Nippes, Ecke Friedrich-Karl- Straße / Niehler Kirchweg in konventioneller und massiver Bauweise, sowie gemäß den geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise (Ratsbeschluss vom 02.02.2016). Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach einer aktuellen und vorläufigen Kostenannahme auf rd. 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haus- halt zu finanzierenden Planungskosten sind in der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301 bereits berücksichtigt worden. Alternative: Es gibt keine Alternative, da die ursprünglich an diesem Standort vorgesehene Modulbauweise auf diesem Grundstück nicht umsetzbar ist. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 18.06.2018 Finanzausschuss 02.07.2018 Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen HJ 2019 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.900.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € (Flächenverrechnungspreis inkl. Nebenkosten/Reinigung) c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Auf Grundlage des Planungsbeschlusses vom 16.12.2014 (Ratsvorlage 4143/2013), der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2014/2015 und der Entwurfsplanung wurde vom Rat der Stadt Köln am 14.02.2017 (Ratsvorlage 1444/2016) beschlossen, den Neubau des Grundschulgebäudes Ecke Friedrich-Karl-Straße / Niehler Kirchweg als Pilotprojekt in Modulbauweise zu errichten. Genehmigt wurde gemäß Kostenschätzung (2016) eine Bausumme von 16.810.000 Euro brutto. Im Juni 2017 wurde eine europaweite offene Ausschreibung durchgeführt. Der einzige Anbieter legte ein Angebot mit einem Preis von rund 29.750.000 Euro vor. Die Ausschreibung wurde jedoch aufgrund des unwirtschaftlichen Angebotes aufgehoben. Als Ergebnis der Ausschreibung hat sich gezeigt, dass das Grundstück aus der Sicht von Modulbau- anbietern nicht für die avisierte Bebauung mit Modulbauten geeignet ist. Auf Grund des kleinen Grundstücks ist nur eine kompakte Bauweise mit integrierter Turnhalle und Unterkellerung möglich, zudem muss das Gebäude dem Geländeverlauf (Höhendifferenz von ca. 3,50 m) angepasst werden. Diese Gegebenheiten lassen sich nur schwer bis gar nicht in Modulbauweise bewerkstelligen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die bestehende Planung anzupassen und anstelle einer Realisierung des Projektes in Modulbauweise, die Schule in konventioneller und massiver Bauweise, auch unter eventueller Verwendung von vorgefertigten Bauelementen neu zu planen und zu errichten. Durch eine konventionelle Bauweise kann besser auf die Grundstückssituation eingegangen werden, da keine modularen Vorgaben eingehalten werden müssen. Auch wird die Raumaufteilung nicht in modulare Raster gezwungen oder Raumhöhen von Modulmaßen begrenzt. Somit eröffnet sich jetzt die Möglichkeit, die pädagogisch-architektonischen Standards in Form von aktuellen Raumkonzepten, wie „Cluster“, in einer neuen Planung umzusetzen. Bezogen auf die Grundstückssituation, wird die alte Planung in Modulbauweise wegen den vorgenannten Einschränkungen nicht weiter verfolgt. 3 Als Grundlage für eine Neuplanung wird hierzu eine aktuelle Bedarfsplanung erarbeitet. Der Bebauungsplan wurde entsprechend des Schulbedarfs in Köln-Nippes am 28.07.2015 angepasst. Das Grundstück des ehemaligen Nippesbad wird für den Gemeinbedarf vorgehalten und sieht eine maximal 3 geschossige Bebauung mit Schule/Turnhalle und Kita vor. Die Kita wurde 2017 durch einen Investor realisiert und hat den Betrieb aufgenommen. Energiestandard Sowohl Schulgebäude, als auch die Turnhalle sollen gemäß den geltenden städtischen Energieleitlinien (Ratsbeschluss vom 02.02.2016) in Passivhausweise geplant und errichtet werden. Finanzierung: Die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach vorläufiger Kostenannahme auf rund 1,9 Mio. €. Die aus dem städtischen Haushalt zu finanzierenden Planungskosten sind im Haushaltsjahr 2019 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Weiterer Ablauf: Nach erfolgtem Ratsbeschluss erfolgt die Vorbereitung und Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 nach HOAI. Geschätzte Dauer 18 Monate. Das Ergebnis der Planung wird dem Rat vorgelegt. Inhalt dieser Beschlussvorlage wird die Mittelfreigabe aufgrund der Kostenberechnung nach Leistungsphase 3 der HOAI sein. Nach erfolgtem Baubeschluss erfolgt die Vorbereitung und Generalunternehmer-Vergabe sowie die Ausführungs- und Genehmigungsplanung. Nach erteilter Baugenehmigung erfolgt die Bauausführung. Geschätzte Dauer 42 Monate. Anlagen Anlage 1 – Schulentwicklungsplan 2016 (Auszug) Anlage 2 – Raumliste Anlage 3 – Lageplan Anlage 4 – Bebauungsplan Anlage 5 – Luftbild Anlage 6 – Fotodokumentation Anlage 7 – Kostenannahme Anlage 8 – Planungskosten auf Kostenschätzung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1444/2016/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2018
- Erstellt
- 08.03.2018 09:11