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1104/2025

Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Otterweg in Lövenich

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 23.06.2025, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6451 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 1104/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Otterweg in Lövenich 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des öffentlichen 
Spielplatzes Otterweg in Köln-Lövenich mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 99.000 € netto 
durchzuführen. 
Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002, Spiel-
plätze zur Verfügung. 
 
Alternative: Die Maßnahme wird nicht umgesetzt. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   99.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen    Im Rahmen 
der Wartung und Pflege € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.900 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der öffentliche Spielplatz „Otterweg“, gegenüber der Gemeinschaftsgrundschule Johanniter 
Schule in Lövenich, befindet sich seit ca. drei Jahren in einem ausbaubedürftigem Zustand. 
 
Auf dem Spielplatz stand eine große Spielanlage mit Rutsche und eine Sechseck-Reifen-
schaukel. Die Spielgeräte mussten von dem städtischen Spielplatzservice des Amtes für 
Landschaftspflege und Grünflächen aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Umge-
staltung ist erforderlich. 
 
Beteiligung:  
Eine umfangreiche Beteiligung wurde mit den Schülerinnen und Schülern der Johanniter 
Schule durchgeführt. Alle Kinder der Schule hatten die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Ideen 
mitzuteilen. Die Ideen mit der größten Resonanz sind in der Planung verwirklicht worden. 
 
Eine Spielanlage mit vielen verschiedenen Hangel- und Balancierelementen sowie eine Rut-
sche sollen den Kindern und Jugendlichen bald zur Verfügung stehen. Ebenso wünschen sich 
viele Kinder wieder eine Sechseck-Reifenschaukel. Die Spielgeräteauswahl orientiert sich an

3 
der Altersgruppe der Grundschüler, aber auch ältere Kinder und Jugendliche werden hier 
noch viel Spaß haben. Die Spielgeräte sind für die gleichzeitige Nutzung vieler Kinder und Ju-
gendliche ausgelegt. 
 
Barrierefreiheit: 
Der Spielplatz verfügt über zwei Eingang, beide sind barrierefrei zugänglich. Alle Spielaktions-
bereiche und alle Bänke sind über befestigte Wege erreichbar. Direkt im Sandbereich inte-
griert befinden sich große Steine, die sich ebenfalls als Sitzmöglichkeiten aber auch zum Be-
klettern eignen. 
Die Kletteranlage verfügt über viele verschiedene Kletter- und Balancierelemente, die ganz 
unterschiedliche motorische Fähigkeiten erfordern. Ziel ist, dass jedes Kind und jeder Jugend-
liche entsprechend seiner individuellen Interessen und Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkei-
ten am gemeinsamen Spiel teilhaben und dazu gehören kann. 
 
Finanzierung:  
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 99.000 Euro. 
 
Die Finanzierung der Kosten erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungser-
mächtigungen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produkt-
gruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnah-
men bei der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 9.900 Euro p. a sind im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Ab-
schreibungen im Haushaltsplan 2025/2026 berücksichtigt. 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen ab 2027 ff.ist vom Dezernat IV (Dezernat 
für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse 
innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen – gegebenenfalls durch Mittelum-
schichtungen. 
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal-
tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung der Haushaltsatzung 
2025/2026 wurden die Auflagen zur Haushaltsbewirtschaftung geprüft: 
 
Die rechtliche und zeitliche Umsetzung ist zwingend erforderlich. Der Spielplatz ist nun seit 
drei Jahren stillgelegt, wird aber dringend im Stadtviertel gebraucht. Der Unmut der dort le-
benden Kinder, Jugendlichen und Anwohnenden wächst täglich. Die angrenzende Johanniter-
Schule mit circa 400 Schüler*innen nutzt den Spielplatz ebenfalls seit Jahrzehnten in den 
Pausen und Bewegungsstunden. Durch den unzufrieden stellenden Zustand des Spielplatzes 
werden zunehmend unerwünschte Personen wie Drogenverkäufer und Konsumenten und 
auch Obdachlose angezogen. Das führt zu Konflikten. Die Fläche wird zudem zunehmend 
vermüllt. 
 
Die Bereitstellung sinnvoller Freizeitangebote ist zwingend zu gewährleisten. Sinnvolle Frei-
zeitangebote unterstützen die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen maßgeblich. Dazu 
gehören besonders auch niedrigschwellige Bewegungsangebote, die jederzeit zugänglich 
sind sowie soziale Interaktion ermöglichen. Durch die Bereitstellung von qualitativ hochwerti-
gen Spielplätzen werden sowohl die körperliche Gesundheit als auch soziale Fähigkeiten ge-
fördert. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt auf Basis der in der Spielplatzbedarfsplanung 2025-
2030 gelisteten prioritären Maßnahmen. 
 
Im Zuge einer Prüfung, ob die Standards gesenkt werden können, wurde bereits die kosten-
günstigste Variante unter Berücksichtigung der Vorgaben der Sicherheitsnormen und Nach-
haltigkeit ausgewählt.

4

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Otterweg

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Details

Aktenzeichen
1104/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.06.2025
Erstellt
11.04.2025 11:55