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1463/2017

Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht Wahner Heide (Kölner Teil)/Bezirk 7

Mitteilung BV 22.05.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 06.07.2017, TOP 9.2.3

Mitteilung BV

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Ansehen

Anlage 1 NAWA Wahner Heide Jahresbericht 2016

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Ansehen

Mitteilung BV

5366 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1463/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 12.06.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 06.07.2017 
 
 
Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht Wahner Heide (Kölner Teil)/Bezirk 7 
 
Im Anhang wird Ihnen der Jahresbericht 2016 der Naturschutzwacht Wahner Heide (Hr. Bach, Hr. 
Baitz, Hr. Fischer, Hr. Glöckner, Hr. Hanisch, Hr. Kostack) zur Kenntnis gegeben.  
 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) findet nach wie vor eine sehr gute Zusammenar-
beit mit der Naturschutzwacht der Wahner Heide statt.  
Die Naturschutzwachte setzen sich mit großem ehrenamtlichem Engagement für das von ihnen be-
treute Schutzgebiet ein, so dass ihnen hierfür auch an dieser Stelle seitens der UNB gebührender 
Dank ausgesprochen wird. 
 
Über Telefonate bzw. über Emails finden immer wieder kurzfristig Abstimmungen zwischen der Na-
turschutzwacht und der UNB statt, somit können manche Probleme rasch behoben werden, so bspw. 
die Beauftragung zur Abholung von illegalen Abfallablagerungen. 
 
Die im Wahner–Heide-Bericht 2016 angesprochenen und noch nicht zufriedenstellend gelösten Prob-
leme stellen sich aus Betrachtung der UNB wie folgt dar:  
 
 
Begegnungen mit Heidebesuchern – allgemein – / Fußgänger in der Wahner Heide / Koppel Parade-
platz/Maikammer/Hund und Halter 
 
Auch wenn sich die Situation im Kölner Wahner-Heide-Bereich seit einigen Jahren verbessert hat, 
gibt es nach wie vor Besucher – mit und ohne Hund - die die Wegegebote innerhalb des Natur-
schutzgebietes missachten. Eine vollumfänglich zufriedenstellende Lösung wird es hier erfahrungs-
gemäß nicht geben. Kontrollgänge der Naturschutzwacht - wenn personell möglich – auch der Ord-
nungsbehörden und eine weitere Einrichtung von Weidekoppeln stellen nach wie vor die bestmögli-
che Herangehensweise an dieses Dauerthema dar. Abgezäunte Flächen auf denen Weidetiere ihrer 
Aufgabe der Landschaftspflege nachgehen, führen hierbei gleichzeitig zu einer Akzeptanzsteigerung 
bei Heidebesuchern diese Flächen nicht zu betreten. 
  
Die sensiblen Bereiche des Paradeplatzes – dessen Flächen häufig außerhalb der zugelassenen 
Wege illegal von Spaziergängern betreten werden – wurden von daher auch in der Brutsaison 2016 
wieder mittels eines mobilen Weidezaunes abgezäunt und von Ziegen beweidet. Für das Jahr 2017 
wurde bereits eine dauerhafte Koppel mittels eines fest installierten Zaunes eingerichtet. Diese Ver-
fahrensweise entkoppelt die seit langen Jahren illegal genutzten Pfade vom legal zu betretenden We-
genetz.

2 
 
Der im Bericht aufgeführte Vorschlag, einen weiteren Teilbereich eines am Flughafenzaun verlaufen-
den Weges zur allgemeinen Betretung frei zu geben, wird seitens der Unteren Landschaftsbehörde 
nach wie vor unterstützt. Mögliche Änderungen des Wegenetzes sind jedoch erst mittelfristig in Ab-
stimmung mit den Nachbarkreisen und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Rahmen ei-
ner gesamtkonzeptionellen Änderung realisierbar. 
  
 
Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation 
 
In der Wahner Heide gibt es einige Institutionen, deren Mitarbeiter die Wege mit Kraftfahrzeugen be-
fahren dürfen, hierzu zählen u. a. der Forst und die Polizei. Nach Kenntnis der UNB stammen die 
Fahrspuren überwiegend von dienstlich bedingten Fahrten der o. g. Institutionen und sind somit zu 
tolerieren. 
 
Illegales Einfahren ins Gelände, mittels Kraftfahrzeugen, durch Dritte kommt nach vorliegender 
Kenntnis äußerst selten vor, so dass aus hiesiger Sicht die gegenwärtige Situation keinen dringenden 
Handlungsbedarf erfordert. Dennoch wurde seitens der UNB mit den Forstbediensteten des Eigentü-
mers über eine Optimierung der Wegezugänge/Absperrungen nachgedacht und in Kürze sollen an 
den beiden mitgeteilten Stellen (Paradeplatz und Rennweg) – wie vorgeschlagen – ein Baumstamm 
das dargestellte Umfahren verhindern.  
 
 
 
Müllsituation 
 
Eine Abholung der Abfälle von den Parkplätzen an der Alten Kölner Straße, durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe (AWB), funktioniert sowohl in Eigenregie (ohne vorherige Meldung) - als auch nach 
Meldung durch die UNB im Allgemeinen reibungslos.  
 
Sollte in seltenen Fällen Abfälle auch ins Gelände verbracht werden, dauert dieses manchmal etwas 
länger, da zunächst die Forstbediensteten den Abfall aus dem Gelände hin zu den Parkplätzen ver-
bringen müssen, von denen dieser im Anschluss daran durch die AWB abtransportiert wird.  
 
 
 
Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 auf 
80 km/h in 2010 
 
Von 2010 an - bis heute - wurde an der Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 
auf 80 km/h festgehalten.  
 
Auf Anfrage der Unteren Naturschutzbehörde zu einer erneuten Überprüfung bzgl. einer möglichen 
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim zuständigen Amt für Straßen- und Ver-
kehrstechnik teilt diese im Ergebnis mit, dass eine Herabsetzung der (derzeitigen) zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit nicht erfolgt. 
Flankierende Maßnahmen wie bspw. Geschwindigkeitskontrollen, Installation von Verkehrsschildern 
(Gefahrzeichen: Fußgänger) sollen umgesetzt und eine ggf. mögliche Einrichtung von Querungshil-
fen, für Fußgänger, im Bereich der Parkplätze, soll geprüft werden.

Anlage 1 NAWA Wahner Heide Jahresbericht 2016

14184 Zeichen

René Bach/ Dieter Baitz/ Adolf Fischer/     
                                                                         Kurt Glöckner/ Klaus Hanisch/ Herbert
                                                                         Kostack
                                                                         Beauftragte für den Außendienst                   
                                                                         bei der unteren Landschaftsbehörde
                                                                         der Stadt Köln, Landschaftswacht        
                                                                         Naturschutzgebiet Wahner Heide
                                                                         Dienstbezirk VII/ Wahner Heide
                                                                                           
                                                                                                               07.02.2017  
Jahresbericht 2016
 für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016
Zuständigkeitsbereich
Unser Zuständigkeitsbereich im Dienstbezirk VII/ Wahner Heide umfasst die Flächen 
südlich der Alten Kölner Str., das sind die Gebiete zwischen der Alten Kölner Str. und 
dem Flughafengebiet. Nach Westen erstreckt sich der Bereich bis zum Grengeler 
Mauspfad, im Osten bis zu der Offenlandfläche am Parkplatz Radarturm hin. Diese 
Flächen werden im folgenden bezeichnet als die Bereiche 
Paradeplatz, Maikammer sowie Radarturm. 
Nördlich der Alten Kölner Str. betreuen wir die Freiflächen des Bereiches 
Geisterbusch.
Das sind die eingezäunten Koppeln, weiterhin die so bezeichneten
Pionierbecken I, II und III
sowie die Freiflächen am                   Porzer Weg. 
Diensteinsatz
Die Dienstausübung wurde teils gemeinsam, teils einzeln zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad zu unterschiedlichen Tageszeiten ausgeführt. 
Unser Einsatz wurde den Erfordernissen bzw. den vorliegenden Erkenntnissen 
entsprechend wie bereits in den V orjahren schwerpunktmäßig angepasst.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, unsere Einsätze zeitweise intensiver zu betreiben 
(insbesondere zu Beginn und auch während der V ogelbrutzeit).

Damit ein regelmäßiger Gedankenaustausch zwischen den Kollegen der 
Landschaftswacht der Stadt Köln stattfinden kann, treffen wir uns einmal im Monat 
in der Heide, sofern es den Mitgliedern der Landschaftswacht möglich ist. 
 
Allgemeine Situation und Besonderheiten im Betreuungsgebiet
Die allgemeine Situation und Besonderheiten in den einzelnen Gebieten wurden in 
den vergangenen Jahresberichten, insbesondere 2006, bereits umfangreich 
beschrieben. Hierauf kann verwiesen werden. 
Vergleich der allgemeinen Situation 2016 mit 2015
Im Vergleich zu 2015 fanden wir in 2016 vielfach gleiche oder ähnliche Situationen 
vor, so dass Teile des Berichtes 2015 auch für 2016 Anwendung finden konnten.
 
Begegnungen mit Heidebesuchern -allgemein-
Gespräche mit Heidebesuchern unterschiedlicher Nutzerinteressen verliefen in 2016 
in der Regel meist konstruktiv und in der Regel mit positivem Ausgang, obschon bei 
vielen Hundehaltern eine leicht säuerliche Miene zu erkennen war. Insgesamt 
gesehen fanden jedoch viele nette Gespräche mit Heidebesuchern statt, mit denen wir
Gedankenaustausch über Naturschutz, die Heide allgemein, den Flughafen, den 
Hund, das Pferd etc. geführt haben und somit ein guter Kontakt zu den regelmäßigen 
Heidebesuchern hergestellt werden konnte. Unser Bestreben ist es, zu allen Gruppen 
von Heidebesuchern ein gutes Verhältnis zu entwickeln und dafür zu sorgen, dass 
diese sich rücksichtsvoll anderen gegenüber verhalten, ebenfalls, wie es unserer 
Aufgabe entspricht, dafür zu sorgen, dass der Bevölkerung das im Kölner Raum 
einzigartige Naturschutzgebiet Wahner Heide näher gebracht und der Naturschutz 
dort respektiert wird. 
Der weitaus größte Teil der Heidebesucher, die wir wegen der einen oder anderen 
Sache ansprechen, verhält sich, wie bereits in den V orjahresberichten zum Ausdruck 
gebracht, anständig und einsichtig. Das war auch in 2016 wieder so. In wenigen 
Fällen gab es etwas Stress, meist mit uneinsichtigen Hundehaltern. Das Problem liegt
allgemein darin, dass wir es in der Wahner Heide nur zu einem Teil mit regelmäßigen 
Besuchern zu tun haben, diese halten sich am ehesten an die Spielregeln. Andererseits
finden wir viele Besucher vor, die die Wahner Heide seltener oder erstmals aufsuchen
und sich noch nicht an die Gepflogenheiten halten, dem Vernehmen nach noch nicht 
einmal die Schilder gelesen haben.
Kein Verständnis zeigt die Bevölkerung hingegen nach wie vor für das 
Begehungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes und dem letzten Teil der
Unteren Querschneise zum Flughafenzaun hin. Ausführungen hierzu unter 
Fußgänger in der Wahner Heide.

Fußgänger in der Wahner Heide
Fußgänger auf den Freiflächen werden in den Bereichen Paradeplatz, Maikammer 
und auf der Wiese am Radarturm (hinter dem Parkplatz) öfters angetroffen, aber auch
in der Fläche Pionierbecken II. An schönen Tagen finden auf der Wiese am 
Radarturm an und ab Picknick und sonstige Gelage statt. 
Die zur Betretung vorgesehenen Wege werden oft nicht eingehalten. Insbesondere 
wird das Betretungsverbot der Wege im Bereich des Flughafenzaunes sowie letzter 
Teilbereich der Unteren Querschneise von der Bevölkerung überhaupt nicht 
akzeptiert und befolgt. Bei diesbezüglichen Gesprächen kam es in der Vergangenheit 
zu nicht hinnehmbaren und nicht mehr zumutbaren Situationen wie Beschimpfungen 
übelster Art und Bedrohungen. Wir mussten uns daher, wie bereits in den 
V orjahresberichten dargestellt, an den genannten Stellen unsere Überzeugungsarbeit 
zurücknehmen. In den früheren Jahresberichten wie auch in weiteren umfangreichen 
Schreiben, die von der Stadt Köln unterstützend an die DBU (Eigentümer der Fläche)
weitergegeben wurden, ist auf die Situation hingewiesen worden. Wie gesagt, hatte 
sich die Stadt Köln für eine Freigabe der genannten Wegabschnitte, auch gegenüber 
der DBU als Eigentümer der Fläche, positioniert. Wir möchten daher nochmals 
darauf hinweisen, dass die Angelegenheit nach wie vor im Raume steht und 
überdacht werden sollte.
Als Abhilfe wurden  seinerzeit Absperrungen eingangs der nicht zugelassenen Wege 
angebracht. Diese signalisieren den Heidebesuchern schon, dass sie hier nicht 
durchgehen sollen, werden jedoch an allen Stellen ignoriert, indem sie umgegangen 
werden. Es haben sich inzwischen Umgehungswege um die Absperrungen gebildet 
(siehe Fotos). Eine erneute Absperrung ist noch nicht erfolgt, obschon sich uns die 
Frage stellt, ob dieses überhaupt sinnvoll ist, sie wird vermutlich wieder umgangen 
werden (siehe Fotos).
Koppel Paradeplatz/ Maikammer
Die zeitweise Einzäunung der Koppeln auf den Freiflächen Paradeplatz/ Maikammer 
hat sich nach unserer Auffassung bestens bewährt, was dazu geführt hat, dass die 
Natur in diesen Bereichen zur Ruhe kommen konnte und insbesondere bedrohte 
V ogelarten in der Brutzeit weitgehend nicht mehr gestört wurden. Gemäß 
Untersuchungen brüten in diesem Bereich auch wieder mehr bedrohte V ogelarten, 
u.a. auch zwei Brutpaare des Orpheusspötters, wie wir hörten. Wir konnten nicht 
feststellen, dass die Flächen durch die Ziegen überweidet waren. Positiv ist zu 
werten, dass die Ziegen Blätter der Spätblühenden Traubenkirsche (Prunus serotina) 
teilweise abgefressen haben.
Zu bemerken ist allerdings, dass auf den Koppeln wohl einige Male Hunde gesehen 
wurden, auf der Koppel Maikammer konnte von uns ein Hund beobachtet werden, 
der die Ziegen jagte, zugebissen hatte er allerdings nicht. Die Halter hatten den Hund 
jedoch umgehend zurückgerufen, hatten sich bei uns vielfach entschuldigt und 
versichert, dass sie den Hund hier nie wieder frei herumlaufen lassen würden. Da der 
V orfall den Leuten sichtlich sehr unangenehm war bzw. sich sehr einsichtig

verhielten, haben wir von weiteren Maßnahmen abgesehen.
Wir begrüßen es sehr, dass die Flächen im Frühjahr 2017 fest eingezäunt werden 
sollen und denken, dass sie so gestaltet werden, dass Hunde dort nicht mehr herein 
kommen können.  
Hund und Halter
Die Situation in den Konfliktbereichen, insbesondere in den Bereichen Paradeplatz 
und Maikammer hat sich im Vergleich zu dem Beginn unserer Tätigkeit in 2006 
schon verbessert. Wie gesagt, konnte ein zufriedenstellender Zustand dort mit 
Ausnahme der Monate, als die eingezäunte Koppel bestand, nicht richtig erreicht 
werden. Das hängt auch damit zusammen, dass diese Bereiche laufend von neuen 
Hundehaltern aufgesucht werden. Diese kommen angabegemäß oft nur wenige Male 
im Jahr hierher oder sind neu hier. Sie geben meist vor, die Schilder noch nicht 
gelesen zu haben. Viele sehen es aber auch nicht ein, dass ihr Hund an die Leine 
muss. Das Problem “unangeleinte Hunde“ aber auch “Fußgänger in den Flächen“ im 
Bereich Paradeplatz wird wohl nach der vorgesehenen dauerhaften Einzäunung wohl 
gelöst sein. 
Reitpferde und Reiter
Die große Mehrzahl der Reiter benutzt die ausgeschilderten Reitwege. Wir treffen hin
und wieder Reiter an, die sich nicht an die vorgesehenen Reitwege halten oder sich 
nicht zurecht gefunden haben. Insgesamt gesehen bestehen keine größeren Probleme 
mit den Reitern. 
Beschilderung
Zusatzschilder sind in 2016 wie auch in 2015 nicht mehr abmontiert worden,  
nachdem wir 2014 die neu aufgehängten Schilder mit Spezialschrauben angebracht 
hatten (abflachende Rundkopfschrauben, bei denen am Schraubenkopf keine 
Kontermöglichkeit mehr besteht. Das Gewinde wurde nach dem Festschrauben 
verkantet).
Fahrzeuge im Gelände, Schranken und Wegesituation
Seitdem die Schranke Alte Kölner Str./ Untere Querschneise vor einigen Jahren 
geschlossen wurde, fahren dort weniger Fahrzeuge in das Gebiet Paradeplatz/ 
Maikammer ein. Viele Fahrspuren bzw. zerfahrene Wegstellen im Bereich 
Paradeplatz/ Maikammer weisen jedoch darauf hin, dass das Gebiet regelmäßig 
befahren wird, was leider zur Folge hat, dass die neu angelegte Nordschneise wieder 
an einigen Stellen zerfahren wird. Fahrspuren sind eingangs des Wander- und 
Reitweges erkennbar, der vom Parkplatz Paradeplatz zur Heide führt.
Regelmäßige Heidebesucher haben berichtet, dass sie des öfteren Polizeiautos dort

gesehen haben.
Wie bereits im Jahresbericht 2014 und 2015 dargestellt, sollte überlegt werden, an der
Einmündung des Wander- und Reitweges, der vom Parkplatz Paradeplatz zur Heide 
führt, eine Schranke anzubringen oder einen Baumstamm hinzulegen, der ein 
Einfahren verhindert, jedoch noch einen Durchgang für Reiter und Fußgänger zulässt.
Das gleiche gilt für Wegeinmündungen an der Alten Kölner Str. in Richtung 
Flughafenzaun, die noch nicht versperrt sind, u.a. auch um wilde Ablagerungen zu 
vermeiden (siehe auch bei Müllsituation).  
Die Schranke an der Alten Kölner Str./ Rennweg in Richtung Flughafenzaun ist stets 
geschlossen, sie wird von den Bediensteten (Bahn etc.) die dort regelmäßig einfahren 
immer geschlossen, während die Schranke an der Alten Kölner Str./ Rennweg 
(gegenüber Parkplatz Maikammer) nach wie vor vielfach offen stand und von uns 
geschlossen wurde. Wie schon 2015 erwähnt, befindet sich neben der Schranke eine 
offene Stelle, an der Fahrzeuge einfahren können, sie sollte verengt werden, z.B. 
durch Ablegen eines Baumstammes (siehe Foto).
 
Störungen der Natur
Gravierender Naturfrevel wurde in 2016 im Betreuungsgebiet nicht festgestellt. Hin 
und wieder werden Pilz- und Beerensammler angetroffen, die soweit erkennbar 
kleinere Mengen an den Wegrändern abpflücken. Hin und wieder laufen Sammler in 
den Flächen herum, was nicht geduldet werden konnte.
Darüber hinaus werden ab und an Zweige wie Ginster, Fichte, Weide abgeschnitten. 
Ein größerer Schaden für die Natur dürfte damit nicht verbunden sein. Insgesamt hielt
sich nach unserer Auffassung alles noch in Grenzen.
Ansonsten stellen an und ab frei laufende Hunde in den Flächen, ggf. auch laut 
bellende Hunde eine Störung in der Natur dar. 
Müllsituation
Kleinmüllteile in den Flächen halten sich in Grenzen. Wilde Müllablagerungen incl. 
Bauschuttablagerungen an den Parkplätzen Paradeplatz, Rösrather Weg, Maikammer,
Radarturm und am Mauspfad sind jedoch des öfteren zu beobachten. 
An diesen Plätzen sammeln wir bei Bedarf den Müll in Müllsäcken ein und stellen 
diese wie auch größere Müllteile, sofern möglich, an den Straßenrand. Diese werden 
dann mehr oder weniger zeitnah von der AWB abgeholt. 
 
Änderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit     auf der Alten
Kölner Str. (nur Kölner Teil) von 60 km/h     auf 80 km  /h   in 2010
Da wir das Thema Höchstgeschwindigkeit auf der Alten Kölner Straße nach wie vor 
für wichtig halten, haben wir hierzu unsere früheren Ausführungen nachstehend

nochmals dargestellt:
Die Erhöhung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h auf 80 km/h auf der 
Alten Kölner Str. in 2010 konnten wir nicht nachvollziehen. Seitdem wird in diesem 
Abschnitt noch mehr gerast als früher. Auf die Gefahren hatte Klaus Hanisch die 
Verantwortlichen aufmerksam gemacht, auch auf die Gefahren, die sich für Radfahrer
ergeben. In unseren Jahresberichten haben wir auf das erhöhte Risiko für Heidenutzer
und die Natur hingewiesen. Im Rhein-Sieg-Kreis besteht auf dieser Straße übrigens 
weiterhin Tempo 60 km/h.
Herr xxxx gab seinerzeit hierzu an, dass seit längerer Zeit auf diesem 
Streckenabschnitt keine nennenswerten Unfälle verzeichnet wurden und die 
Begrenzung daher gelockert werden musste.
Inzwischen gab es im Kölner Teil der Alten Kölner Str. einen oder zwei (?) 
tödliche Unfälle mit Radfahrern!
Absperrung 1 am Flughafenzaun - inzwischen Umgehungsweg -

Absperrung 2 am Flughafenzaun - inzwischen Umgehungsweg -
Die Absperrungen werden ignoriert und umgangen.
Schranke gegenüber Parkplatz Maikammer (Alte Kölner Str./ Rennweg) steht häufig offen.     
Neben der Schranke gegenüber Parkplatz Paradeplatz kann man eine Stelle

erkennen, wo eine Einfahrt trotz geschlossener Stelle möglich ist (Stelle ist 
breiter als auf dem Bild erkennbar). Sie sollte etwas verengt werden, sodass 
keine Fahrzeuge mehr einfahren können, Fußgänger und Reiter jedoch noch 
vorbei passieren können.

Beratungsverlauf (2)

12.06.2017 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.07.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1463/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27