1557/2018
Messungen von Luftschadstoffen auf Kölner Stadtgebiet
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 25.05.2018 1557/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 29.05.2018 Messungen von Luftschadstoffen auf Kölner Stadtgebiet In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 24.04.2018 hat die Verwaltung angekün- digt, über die Ergebnisse von Gesprächen mit dem Landesumweltamt für Natur, Umwelt und Natur- schutz (LANUV) NRW zu weiteren Messaktivitäten auf Kölner Stadtgebiet zu berichten. Grundsätzlich ist das auf Kölner Stadtgebiet betriebene Luftmessnetz des Landes im Vergleich zu anderen Großstädten mit insgesamt 12 Passivsammlern und vier Messcontainern gut geeignet, um einen Überblick über die Luftqualität zu erhalten. Um weitere Probenahmestellen in das Messpro- gramm aufzunehmen, muss ein begründeter Verdacht vorliegen. Dieser ergibt sich aus Erkenntnis- sen, die sich mit Berechnungen mittels eines Screeningprogramms feststellen lassen. Einen Bedarf zur detaillierteren Erfassung von Feinstaub auf Kölner Stadtgebiet sieht die Landesbe- hörde auf Nachfrage durch das städtische Umweltamt derzeit nicht. Die Mindestanzahl von Feinstaubmessungen wird in der 39. BImSchV geregelt, wobei mindestens ein Drittel der Feinstaubmessungen auf PM2,5 ausgerichtet sein müssen. Diese Bedingung wird im NRW-Messnetz landesweit erfüllt. Darüber hinaus liegt je nach Stationstyp (verkehrsnah, städtischer Hintergrund, ländlicher Hintergrund) ein relativ verlässlicher Faktor zwischen PM10- und PM2,5- Jahresmitteln vor, anhand derer der PM2,5-Mittelwert recht genau abgeschätzt werden kann. Derzeit sind alle PM-Messgeräte im Einsatz, so dass keine Kapazitäten seitens des Landes für PM- Messeinrichtungen vorgesehen sind. Messungen von Ultrafeinstaubpartikeln mit einem Durchmesser von kleiner 0,1 µm werden derzeit von den Landesumweltämtern vereinzelt im Rahmen von Studien betrieben. Auf Kölner Stadtgebiet befindet sich kein Messgerät. Für die Messung können keine Standardgeräte verwendet werden, weshalb diese sehr kostspielig sind. Darüber hinaus existieren keine Grenzwerte für Ultrafeinstäube, so dass keine einheitlichen Anforderungen an die Messbedingungen gestellt werden und kein Ver- gleichswert vorliegt. Vor dem Hintergrund der Gesundheitsgefährdung durch Feinstäube und der Abhängigkeit der Mess- werte von den Witterungsverhältnissen, verfolgt das Umweltamt die Entwicklung der Feinstaubbelas- tung weiterhin sehr sorgfältig. Im Zusammenhang mit den laufenden Messkampagnen durch engagierte Bürger hat das städtische Umweltamt bereits Kontakt zu den Vertretern der Messinitiativen aufgenommen, mit dem Ziel deren Engagement zu begleiten. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1557/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 25.05.2018
- Erstellt
- 09.05.2018 14:43