V/0071/2014
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
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V/0071/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 26.03.2014 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Verein BV Maßnahme Antrag vom ca. Au f- Auf- wand Zuschuss bis zu DJK SC Nienberge e. V. West Sanierung des Auße n- bereichs des Tennisve r- einshauses 10.01.2014 18.500 € 9.250 € Paddelsport Mün s- ter 1923 e. V. Ost Errichtung von 3 Boots - Lager-Stellagen 27.01.2014 2.200 € 1.100 € Paddelsport Mün s- ter 1923 e. V. Ost Erneuerung Tor - /Zaunanlage 27.01.2014 1.200 € 600 € Segelclub Hansa Münster e. V. Mitte Erneuerung d es Au f- gangs zum Dachboden der Segelkammer 16.12.2013 1.900 € 950 € Summe 23.800 € 11.900 € 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: Vorlagen-Nr.: V/0071/2014 Auskunft erteilt: Frau Schwienheer Ruf: 492-5215 E-Mail: SchwienheerRa@stadt-muenster.de Datum: 14.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0071/2014 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari- sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau- kostenzuschüssen vollständig unbeeinflusst. 2.2 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande- rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.3 Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g- lich ist. 3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche Förderanträge bewertet. 4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die von den Sportvereinen bean- tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Der Sportverein DJK SC Nienberge e. V. beantragte am 10.01.2014 einen städtischen Bauko s- tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung des Außenbereichs des Tennisvereinshauses, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der DJK SC Nienberge e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme vornehmen. Im Außenbereich des Tennisvereinshauses ist die vorhandene Plattierung stark beschädigt. Die Bodenplatten sind aufgrund des hohen Alters und der ganzjährigen Witterungseinflüsse stark b e- schädigt. Ein großer Teil der Platten ist gebrochen und es haben sich Stolperkanten gebildet, durch die eine Verletzungsgefahr für die Nutzer und Besucher der Sportanlage besteht. Der A u- ßenbereich dient zu einem Teil als Zuwegung zum Vereinshaus und den sanitären Anlagen. Bei guter Witterung wird der Außenbereich außerdem von den Sportlern und Sportlerinnen zur Spie l- beobachtung, für den theoretischen Unterricht sowie als Aufenthaltsbereich genutzt. Der Sportverein Paddelsport Münster 1923 e. V. beantragte am 27.01.2014 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinen Aufwendungen für die Errichtung von 3 -Boots-Lager-Stellagen und die Erneuerung der Tor-/Zaunanlage, da er die geplanten Baumaßnahmen nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Paddelsport Münster 1923 e. V. muss kurzfristig die vorg e- nannten notwendigen Baumaßnahmen vornehmen. Durch steigende Mitgliederzahlen und die in diesem Zusammenhang steigenden Anzahl an Booten reichen die vorhandenen Liegeplätze für die Schul- und Vereinsboote nicht mehr aus. Um alle Boo- te sicher und fachgerecht lagern zu können, werden 3 zusätzliche Boots-Lager-Stellagen benötigt. Das Haupttor zum Gelände des Vereins ist aufgrund des Alters abgängig und nicht mehr verkehrs- sicher, da es starken Rost aufweist. Das Schloss ist ebenfalls defekt und nicht reparabel, so dass ein Einbruchschutz momentan nicht sichergestellt werden kann. Der Sportverein Segelclub Hansa Münst er e. V. beantragte am 16.12.2013 einen städtischen Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung des Au fgangs zum Dachboden der Segelkammer, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finan- zieren kann. Der Segelclu b Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige - 3 - V/0071/2014 Baumaßnahme vornehmen. Der Dachboden der Segelkammer wird vom Verein als Trockenraum für die Segel und Lagerraum für Segelutensilien genutzt. Der Zugang zum Dachboden erfolgt im Moment über eine Leiter. Diese Leiter entspricht nicht mehr den Anforderungen eines sicheren und gefahrlosen Erreichens des Dachbodens. Um die Verkehrssicherheit des Zugangs zu gewährleisten, muss dieser erneuert werden. 2. Die städtische Sportförderung Die S portvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städt i- schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren gepl anten Baumaß- nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die Vereine DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v. ist frühestens 201 5 eine Entscheidung der Stadt Mün ster über die beantragten Sportförd e- rungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Bauma ß- nahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in d em sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e- ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u- schussentscheidung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die Vereine DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v. für die vor- genannten geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit nicht begonnen. DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v. müssen ihre Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, oh ne auf die Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeitgleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn“, weil DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v. damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigke iten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihnen bei der Maßnahme n- planung und Maßnahmenausführung helfen. Sie wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 2015 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Sofern den Vereinen DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v. der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht oder in einer späte- ren Ausschusssitzung genehmigt wird, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den Vereinsbetrieb auswirken. - 4 - V/0071/2014 Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, dürfen DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v. die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung b eginnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. i. V. gez. Dr. Andrea Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0071/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37