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V/0071/2014

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 27.01.2014

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 26.03.2014, TOP 3.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9547 Zeichen

V/0071/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.03.2014 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für 
die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Au f-
Auf-
wand 
Zuschuss 
bis zu  
DJK SC Nienberge 
e. V. West 
Sanierung des Auße n-
bereichs des Tennisve r-
einshauses 
10.01.2014 18.500 € 9.250 € 
Paddelsport Mün s-
ter 1923 e. V. Ost Errichtung von 3 Boots -
Lager-Stellagen 27.01.2014 2.200 € 1.100 € 
Paddelsport Mün s-
ter 1923 e. V. Ost Erneuerung Tor -
/Zaunanlage 27.01.2014 1.200 € 600 € 
Segelclub Hansa 
Münster e. V. Mitte 
Erneuerung d es Au f-
gangs zum Dachboden 
der Segelkammer  
16.12.2013 1.900 € 950 € 
Summe  23.800 € 11.900 € 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Vorbehalten: 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0071/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Schwienheer 
Ruf: 
492-5215 
E-Mail: 
SchwienheerRa@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0071/2014 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster nach der Sportförderrichtlinie lässt ihre parlamentari-
sche Beratung und Beschlussfassung über die von den Sportvereinen beantragten Bau-
kostenzuschüssen vollständig unbeeinflusst.  
 
2.2  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an ande-
rer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.3  Die Sportvereine halten bei der sachgemäßen Durchführung der Baumaßnahme n die ein-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon so 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab, dass ein fachbezogener Austausch problemlos mö g-
lich ist. 
 
3. Die Stadt Münster verbindet mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüber keinerlei Hinweis darauf, wie sie mögliche 
Förderanträge bewertet.  
 
4. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die  von den Sportvereinen bean-
tragte Sportförderung entscheiden wird, ist unabhängig von der Entscheidung zum „förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“.  
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch de n Beschluss nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden.  
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
Der Sportverein DJK SC Nienberge  e. V. beantragte am 10.01.2014 einen städtischen Bauko s-
tenzuschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung des Außenbereichs des Tennisvereinshauses, 
da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Der 
DJK SC Nienberge e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige Baumaßnahme vornehmen. 
Im Außenbereich des Tennisvereinshauses ist die vorhandene Plattierung stark beschädigt. Die 
Bodenplatten sind aufgrund des hohen Alters und der ganzjährigen Witterungseinflüsse stark b e-
schädigt. Ein großer Teil der Platten ist gebrochen und es haben sich Stolperkanten gebildet, 
durch die eine Verletzungsgefahr für die Nutzer und Besucher der Sportanlage  besteht. Der A u-
ßenbereich dient zu einem Teil als Zuwegung zum Vereinshaus und den sanitären Anlagen. Bei 
guter Witterung wird der Außenbereich außerdem von den Sportlern und Sportlerinnen zur Spie l-
beobachtung, für den theoretischen Unterricht sowie als Aufenthaltsbereich genutzt.    
 
Der Sportverein Paddelsport Münster 1923 e. V.  beantragte am 27.01.2014 einen städtischen 
Baukostenzuschuss zu seinen Aufwendungen für die Errichtung von 3 -Boots-Lager-Stellagen und 
die Erneuerung der Tor-/Zaunanlage, da er die geplanten Baumaßnahmen nur teilweise mit Eigen- 
bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Paddelsport Münster 1923 e. V. muss kurzfristig die vorg e-
nannten notwendigen Baumaßnahmen vornehmen.  
Durch steigende Mitgliederzahlen und die in diesem Zusammenhang steigenden Anzahl an Booten 
reichen die vorhandenen Liegeplätze für die Schul- und Vereinsboote nicht mehr aus. Um alle Boo-
te sicher und fachgerecht lagern zu können, werden 3 zusätzliche Boots-Lager-Stellagen benötigt.  
Das Haupttor zum Gelände des Vereins ist aufgrund des Alters abgängig und nicht mehr verkehrs-
sicher, da es starken Rost aufweist. Das Schloss ist ebenfalls defekt und nicht reparabel, so dass 
ein Einbruchschutz momentan nicht sichergestellt werden kann.  
 
Der Sportverein Segelclub Hansa Münst er e. V. beantragte am 16.12.2013 einen städtischen 
Baukostenzuschuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung des Au fgangs zum Dachboden der 
Segelkammer, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen- bzw. Kreditmitteln finan-
zieren kann. Der Segelclu b Hansa Münster e. V. muss kurzfristig die vorgenannte notwendige

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V/0071/2014 
Baumaßnahme vornehmen. 
Der Dachboden der Segelkammer wird vom Verein als Trockenraum für die Segel und Lagerraum 
für Segelutensilien genutzt. Der Zugang zum Dachboden erfolgt im Moment über eine Leiter. Diese 
Leiter entspricht nicht mehr den Anforderungen eines sicheren und gefahrlosen Erreichens des 
Dachbodens. Um die Verkehrssicherheit des Zugangs zu gewährleisten, muss dieser erneuert 
werden.       
   
2. Die städtische Sportförderung 
Die S portvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städt i-
schen Baukostenzuschuss nach der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen 
die Sportvereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren gepl anten Baumaß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die 
Vereine DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster 
e. v.  ist frühestens 201 5 eine Entscheidung der Stadt Mün ster über die beantragten Sportförd e-
rungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit der Durchführung der Bauma ß-
nahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in d em sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub e-
ginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ 
durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Z u-
schussentscheidung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die Vereine DJK SC 
Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v.  für die vor-
genannten geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bislang damit 
nicht begonnen. 
 
DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. v.   
müssen ihre Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, oh ne auf die 
Zuschussentscheidung warten zu können. Aus diesem Grunde beantragten sie zeitgleich mit ihren 
Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn“, weil DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster 
e. v.  damit in die Lage versetzt werden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Beratungsgang 
für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird d ie Vereinsanträge später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigke iten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ und der 
späteren Entscheidung zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung 
den Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten 
die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ihnen bei der Maßnahme n-
planung und Maßnahmenausführung helfen. Sie wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 
2015 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Sofern den Vereinen DJK SC Nienberge e. V.,  Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub 
Hansa Münster e. v.  der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht oder in einer späte-
ren Ausschusssitzung genehmigt wird, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf 
den Vereinsbetrieb auswirken.

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V/0071/2014 
Spricht sich der Sportausschuss für den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn “ aus, 
dürfen DJK SC Nienberge e. V., Paddelsport Münster 1923 e. V. und Segelclub Hansa Münster e. 
v.  die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung b eginnen. Die Sportvereine 
müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten 
Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben.  
 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.14 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2014 Sportausschuss
TOP 3.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0071/2014
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37