Mandari Insight

2009/0068

Personalkostenentwicklung Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt

Magistratsvorlage 12.02.2009

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266 Zeichen

..~"', -.~_"w-..~~_.•_._.~_
Iri3 -'!ptarnt 110
IE:ng 1!, ~Z,2008J
Entwicklung der durchschnittlichen Anzahl freier Stellen 2003 - 2008 Stand: Dezember 2008
(Datengrundlage siehe Detailblatt Dezember 2008)
90
80
70
60
.r:. 50co 45,3N
l::CI)
CI) 40-(/)
30
20
10
0
2003

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Hauptarnt 110
EInt- I 1.0 •2IDJ
ImStellenpool geführte freie Stellen 2008
hier: Monatsüberblick (Stichtag ist jeweils der 15. eines Monats (Dienstende).
Nicht enthalten sind durch HGLG freigewordene Stellen, freie Stellen des EAD, der Stldtischen Kliniken, der sonstigen
Eigenbetriebe sowie freie Stellen, die unter Ausnahmegenehmigungen fallen (Kindertagesstltten).
Stellen die vom Magistrat zur sofortigen Wiederbesetzung freigegeben wurden, sind ebenfalls ab dem Datum d_erMagistratsentscheidung _
nicht mehr aufgeführt, sofern sie nicht dem aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren unterliegen. Die Übersicht weist daher nur die Anzahl d. freien
Stellen aus, die nach (evtl. noch ausstehender) Beschlusslage des Magistrats bzw. ausstehender Freigabegenehmigung des RP's frei sein müssen.
Durch nicht abgeschlossene Wiederbesetzungsverfahren kann deshalb die Zahl der tatsachlichen freien Stellen
noch etwas nach oben abweichen.
StPool Nr. 1: StPool Nr. 2: StPool Nr. 3: StPool Nr. 4: StPool Nr. 10 StPool Nr. 6: StPool Nr. 9: Gesamtsumn Auf vb hoch- Monat
Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen, Freie Stellen je Monat Steiler gerech-
die aufgrund zu denen noch mit MagB. mit MagB. mit MagB. mit MagB. durch bereits umge neter
eines MagB. kein MagB. 'Vorschlag 'Vorlaufig nie "Wiederbeset "Wegfall der wirksame kw rech- Mo-
für andere vorliegt bzw. bleibt derzeit wiederbe- en nach Abla Stelle"(bereit~ Vermerke nete nats-
Zwecke zur keine aufsichts- offen". setzen". der Sperrfrist' wirksam, im (im StPI 2009 Sum- durch-
Verfügung behördl. (Geführt bis z StPI2009 aufzunehmen) meje schnitt
stehen. GenehmiQunQ Ablauf d. SpF aufzunehmen Monat
vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb tb vb vb
0 0 30 10 0 0 0 0 9 0 0 0 0 0 39 10 44 44 1
O' 0 32 .10 0 0 0 0 8 0 0 0 0 0 40 10 45 44,5 2
0 0 36 10 0 0 0 0 8 0 0 0 0 0 44 10 49 46,0 3
0 0 41 11 0 0 0 0 8 0 0 0 0 0 49 11 54,5 48,1 4
0 0 38 12 0 0 0 0 15 2 0 0 0 0 53 14 60 50,5 5
0 0 41 14 0 0 0 0 12 3 0 0 0 0 53 17 61,5 52,3 6
0 0 37 15 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 39 15 46,5 51,5 7
0 0 40 18 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 42 18 51 51,4 8
0 0 43 18 0 0 0 0 5 0 0 0 0 0 48 18 57 52,1 9
0 0 44 15 0 0 0 0 23 4 0 0 3 0 70 19 79,5 54,8 10
0 0 45 16 0 0 0 0 19 3 0 0 3 0 67 19 76,5 56,8 11
0 0 47 16 0 0 0 0 19 3 0 0 3 0 69 19 78,5 58,6 12

2009/0068

4752 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.02.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt- 
        Personalabteilung  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0068  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Personalkostenentwicklung 
Vierteljahresbericht an das Regierungspräsidium Darmstadt 
 
Vorlage vom: 12.02.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat nimmt Kenntnis vom Bericht des Personaldezernenten an das Regier ungspräsidium 
Darmstadt zur Personalkostenentwicklung (IV. Quartal 2008). 
 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zuzuleiten. 
 
 
Anlagen: Stellenpool Stand 15. Dezember 2008 
Stellenentwicklung Stand Dezember 2008 
Vierteljahresbericht Regierungspräsidium IV. Quartal 2008 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 12. Februar 2009:
 
 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Verfügung vom 21. Juli 2008 die aufsichtsbehördlichen 
Genehmigungen für den am 18. Dezember 2007 von der Stadtverordnetenversammlung 
beschlossenen Haushalt 2008 sowie für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erteilt. 
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht insbesondere im Bereich der Personalbewirtschaftung 
erhebliche Einsparmöglichkeiten. 
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung und eine Stellenbesetzungssperre ist auf eine 
Personalkostenbegrenzung hinzuwirken. Einzelheiten hierzu sind durch Rundverfügung Nr. 24 vom 5. 
September 2008 bekannt gegeben worden.  
 
Für die Personalausgaben im HHj. 2008 wurde ein Gesamtansatz (Kernhaushalt, IDA und an den 
EAD abgegebene Reinigungskräfte) in Höhe von 99.212.330 Euro ermittelt. Herr Bürgermeister und 
Stadtkämmerer Wolfgang Glenz hat für alle drei Bereiche eine Obergrenze in Höhe von 98 Mio. Euro 
festgelegt. Aufgrund von Umplanungen der Versorgungsbezüge wurden die ursprünglichen 
Personalkostenansätze einschließlich der Leistungsentgelte gem. § 18 TVöD wie folgt korrigiert: 
 
Kernhaushalt: 89.159.000,00 Euro (darin enthaltene LE 495.500,00 Euro) 
EB IDA:   8.217.500,00 Euro (darin enthaltene LE   72.470,00 Euro) 
EAD:      623.500,00 Euro (darin enthaltene LE     8.180,00 Euro) 
 
Insgesamt: 98.000.000,00 Euro (darin enthaltene LE 576.150,00 Euro) 
 
Durch Nachtrag wurde der Haushaltsansatz (NSK) auf 90.986.250,00 Euro angehoben. Das 
vorläufige Rechnungsergebnis beläuft sich auf 90.535.451,00 Euro. Die Sparbemühungen des 
Magistrats haben somit zu einem relativen Erfolg geführt. 
   
Dennoch ist zur weiteren Begrenzung bzw. Reduzierung der Personalausgaben die generelle 
Stellenbesetzungssperre von 12 Monaten weiterhin unabdingbar. Ausnahmen hiervon sind nur mit 
einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich.  
Weiterhin sind bis auf Weiteres grundsätzlich keine externen Einstellungen mehr vorzunehmen. Dies 
gilt für alle Bereiche
. Ausnahmen sind nur für den Kindertagesstättenbereich, den städtischen 
Sozialdienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB „Kulturinstitute“ 
sowie im techn. Bereich (Anforderung Hochschul- bzw. Universitätsabschluss – gilt auch für die 
Berufsfeuerwehr) bei Feststellung einer unabdingbaren Notwendigkeit nach erfolgloser interner 
Ausschreibung zulässig. Der mögliche Bedarf an nicht vorhandenen Fachkräften muss nach 
entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen mit eigenem Personal (Nachwuchskräfte, interne 
Bewerbungen etc.) abgedeckt werden. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Beschäftigten 
(einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung bzw. vergleich-
barem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Beteiligungsrechte der 
Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).  
Ohne systematische Aufgabenkritik in der Gesamtverwaltung sind die Einsparvorgaben im 
Personalhaushalt nicht zu erfüllen.

3 
... 
 
 
Das Hauptamt-Personalabteilung berichtet weiterhin vierteljährig über die Auswirkungen der Sperre 
und der damit verbundenen Einsparpotentiale. Dieser Bericht wird dem Regierungspräsidium zur 
Kenntnisnahme vorgelegt. 
 
Darmstadt, 12. Februar 2009       
I  /  II  / 110 
 
 
 
Walter Hoffmann       Wolfgang Glenz 
Oberbürgermeister       Bürgermeister 
Anlagen

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4998 Zeichen

Postfach 11 10 61
64225 Oarmstadt
Vollzug des Stellenplans
1. Januar bis 31. Dezem·ber 2008
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
Wissenschaftsstadt ~
Darmstadt a
Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5
0·64283 Oarmstadt
Zimmer·Nummer: 410/412
Ansprechpartner/·in: Herr Günther
Telefon: (06151) 13·2330
Telefax: (06151) 13·2382
E·mai!: Hans·Peter.Guenther@darmstadt.de
1.1. Stellen- und Personatbewirtschaftung (sog. Stettenpool)
Stand 31. Dezember 2008
1.1.1 Freie Stellen, die aufgrund eines Magistratsbeschlusses
zur Verfügung stehen:
1.1.2 ,.Freie Stellen", zu denen noch kein Magistratsbeschluss bzw.
keine aufsichtsbehördl. Genehmigung vorliegt:
1.1.3 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vorschlag bleibt
derzeit offen":
1.1.4 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Vodäufig nicht
wiederbesetzen":
1.1.5 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Wiederbesetzen
nach Ablauf einer Sperrfrist":
1.1.6 Freie Stellen mit Magistratsbeschluss "Wegfall der Stelle
(bereits wirksam, Stellenwegfall im StPlan 2010
aufzunehmen)":
1.1. 7 Freie Stellen durch bereits wirksame kw-Vermerke
(Stellenwegfall im StPlan 2010 aufzunehmen):
Anzahl der Stellen, die keiner Sperre unterliegen und sofort
wiederbesetzt wurden:
Postbank Frankfurt
Konto·Nummer 2612·601
BLZ 500 100 60
Sparkasse Oarmstadt
Konto·Nummer 544 000
BLZ 508 501 50
Internet:
http://www.darmstadt.de
o vb o tb
3 vb o tb
69 vb 19 tb
---- ----
o vb o tb

Die monatliche Entwicklung von Januar bis Dezember 2008 sowie die Entwicklung der durchschnittlichen
Anzahl freier Stellen von 2003 bis 2008 entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen 1 und 2. Der
hochgerechnete Monatsdurchschnitt für das Jahr 2008 beträgt 58,6 ständig freie Stellen.
Durch Nachtrag wurde der Haushaltsansatz (NSK) auf 90.986.250,00 Euro angehoben. Das vorläufige·
Rechnungsergebnis beläuft sich auf 90.535.451,00 Euro. Die Sparbemühungen des Magistrats haben
somit zu einem relativen Erfolg geführt.
Ziel muss es weiterhin sein, durch konsequente Einhaltung der Konsolidierungsbeschlüsse Einsparungen
zu erreichen. Eine Reduzierung der Personalausgaben ist vordringlich und Bestandteil der Auflagen des
Regierungspräsidiums zur Genehmigung des Haushaltes.
Die vom Magistrat am 30. Juli 2005 zur Konsolidierung des Personalhaushaltes und zur Reduzierung der
Personalausgaben beschlossenen Vorgaben müssen dringend eingehalten werden:
Die 12-monatige Stellenbesetzungssperre für freiwerdende Stellen bleibt erhalten und ist in jedem
Fall einzuhalten (Ausnahmen hiervon sind nur mit einer ausdrücklichen vorherigen Genehmigung
des Regierungspräsidiums für den Einzelfall möglich).
Bei Stellenbesetzungen erfolgen grundsätzlich keine externen Einstellungen im Verwaltungs-, sozi-
alpädagogischen und technischen Bereich. Die Eingliederung der derzeit überplanmäßigen Be·
schäftigten (einschließlich eventueller Qualifikation) hat Vorrang. Bei vergleichbarer Besoldung
bzw. vergleichbarem Entgelt ist die Zuweisung auch ohne Stellenausschreibung möglich (die Be-
teiligungsrechte der Personalvertretung sowie der Frauenbeauftragten bleiben hiervon unberührt).
Hier zeigen die Erfahrungen der letzten Monate, dass ein genereller EinsteHungstopp insbesondere im
Hinblick auf den Abbau der überplanmäßigen Kräfte sinnvoll ist. Allerdings sollten folgende Ausnah-
men zuläSSig sein: Auszubildende, anerkannter Bedarf im Kindertagesstättenbereich, städtischer Sozi-
aldienst, die Lehrkräfte an der Musikschule der Akademie für Tonkunst des EB"Kulturinstitute" sowie
im techno Bereich (Anforderungen Hochschul- bzw~ Universitätsabschluss - gilt analog auch für die
Berufsfeuerwehr). Einzelvorlagen an den Magistrat sind erforderlich.
Durch eine restriktive Stellenbewirtschaftung ist auf eine Begrenzung des Personalaufwandes hin-
zuwirken. Der Magistrat hat bei freiwerdenden Stellen entsprechen Rationalisierungsmaßnahmen
einzuleiten.
Bis auf Weiteres ist vor einer Stellen besetzung eine Frist von mindestens zwölf Monaten einzuhal-
ten. Auf die Schaffung neuer Stellen ist grundsätzlich zu verzichten. Ein ggf. unabweisbarer Mehr-
bedarf ist in erster Linie durch interne Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Organisationsmaßnahmen
auszugleichen.
Bei Beförderungen im Beamtenbereich ist zusätzlich eine Frist von zwölf Monaten einzuhalten, be-
ginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem die subjektiven und objektiven Beförderungsvoraussetzungen
vorliegen. Ausnahmen sind nur nach der-ausdrücken vorherigen Zustimmung der-Aufsichtsbe-
hörde möglich.
Die Gewährung von über- und außertariflichen Leistungen im Arbeitnehmerbereich sowie freiwillig
gewährte Zuwendungen im Beamtenbereich sind grundsätzlich zu unterlassen bzw. abzubauen.
Die Vorgaben zur Stellenbewirtschaftung sind analog für die Eigenbetriebe "Bäder", "Bürgerhäuser und
Märkte", "Kutturinstitute" und "tmmobilienmanagement Darmstadt" anzuwenden.

Das Hauptamt sowie die o. g. Eigenbetriebe werden beauftragt, viertetjährhch über die Umsetzung der
SteJleneinsparvorgabe zu berichten.
Mit freundli
h~Wolfga Glenz
Bürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 105

Orte (1)

  • Luisenplatz 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0068
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.02.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00