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V/0747/2015

Entfall von Sperrpfosten im Eimermacherweg - Ende des Versuchszeitraums

Vorlagen 28.09.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 27.10.2015, TOP 4.2

Anlage 1 - Protokoll Ortstermine

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Berichtsvorlage

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Anlage 2 - §24GO-Antrag

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Anlage 1 - Protokoll Ortstermine

1346 Zeichen

61.42.0011 09.09.2015 
Herr Drubel 6158
1 / 3 Protokoll-Dr.docx
Eimermacherweg – nach Entnahme der Sperrpfähle 
hier: Protokoll der Ortstermine zwischen April und August 2015 
21. April
zwischen 10 und 12 Uhr 
unauffällig: - kaum Kfz-Verkehr 
- sporadisch einzelne Fußgänger 
 Straße ist „leer“ 
29. April
zwischen 12 und 13:30 Uhr 
wie am 21. April 
27. Mai
zwischen 7:20 und 7:55 Uhr 
unauffällig: - Kinder auf dem Weg zur Schule 
- mit / ohne Elternteil 
- vereinzelte Hundeführer / Jogger 
 alle zum Teil auf der Fahrbahn, da nur geringster  
Kfz-Verkehr und dadurch keine Gefahrenlage 
16. Juni
zwischen 7:30 und 8:00 Uhr 
unauffällig: - wenige Kfz nehmen Rücksicht auf alle Verkehrsteil- 
  nehmer (Schüler, Radler, Hundeführer) 
- wenige Arbeitnehmer nutzen vereinzelt das Auto,  
nutzen auch die Durchfahrtsmöglichkeit 
19. August
zwischen 7:30 und 8:00 Uhr 
unauffällig: - Fußgänger, Schüler, Eltern nutzen die Fahrbahn mit, 
- keine Gefahrenlage erkennbar 
- vereinzelte Kraftfahrzeuge… 
… fahren vorschriftsmä
ßig langsam
gez. Drubel 
Anlage 1 zur Vorlage V/0747/2015

61.42.0011 09.09.2015 
Herr Drubel 6158
 2 / 3 Protokoll-Dr.docx 
Dominierendes Verkehrsaufkommen im Eimermacherweg

61.42.0011 09.09.2015 
Herr Drubel 6158
 3 / 3 Protokoll-Dr.docx 
  
 
Situation vor Ort und Bildabfolge der morgendlichen Spitzenbelastung (unten)

Berichtsvorlage

4231 Zeichen

V/0747/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entfall von Sperrpfosten im Eimermacherweg - Ende des Versuchszeitraums 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
In der Vorlage V/0810/2014 wurde die Aufhebung der Durchfahrtssperre für Kraftfahrzeuge auf 
dem Eimermacherweg angeregt und durch die Bezirksvertretung Münster -Nord am 20.01.2015 
beschlossen. Die Sperrpfähle wurden am 09. März 2015 versuchsweise ebenso entfernt, wie die 
damit verbundene aufwändige Beschilderung der Zufahrtsmöglichkeiten zu den betre ffenden 
Grundstücken des Eimermachweges an der Kreuzung Ecke Idenbrockweg / Grotemeyerstraße. 
 
Im anschließenden Zeitraum bis zum 09. September wurde die Verkehrssituation eingehend 
überprüft. Folgende Erkenntnisse wurden dabei ermittelt: 
 
 
Die Verkehrsplanung hat im Rahmen mehrfacher Ortsbesichtigungen keine Gefährdungen für 
Verkehrsteilnehmer beobachten können. Details sind dem Kurzprotokoll der Anlage 1 zu en t-
nehmen. 
 
 Der Eimermacherweg ist als Wohnstraße verkehrsberuhigt ausgebaut. Die übliche G e-
schwindigkeitsbeschränkung innerhalb der Tempo 30-Zone wurde von den ohnehin weni-
gen zu beobachtenden Fahrzeugbewegungen noch deutlich unterschritten. Unabhängig 
davon, ob es sich um Anwohner - oder Lieferfahrzeuge handelte, konnte vor Ort festg e-
stellt werden, das s der mit verkehrsberuhigenden Elementen versehene Ausbau des E i-
mermacherweges seine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung deutlich erfüllt:  
Sowohl zur morgendlichen Spitzenstunde vor Schulbeginn, als auch zum Schulende, 
konnten nur wenige Fahrzeugbewegungen (zwischen 5 – 10 Kfz) festgestellt werden, die 
mit geringer Geschwindigkeit den Eimermacherweg befuhren und ihre Fahrgeschwindi g-
keit bei auftretenden Verkehrsteilnehmern zusätzlich verminderten.  
Grundsätzlich ist der Straßenraum leer und nur durch vere inzelte Fußgänger und abg e-
stellte Kraftfahrzeuge gekennzeichnet. Das Verkehrsaufkommen ist insgesamt derart g e-
ring, dass Schüler / Hundeführer / Jogger auch neben den beidseitigen Gehwegen den 
Eimermacherweg passieren (vgl. Fotoserie in Anlage 1). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0747/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.09.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0747/2015 
 
 Angesichts der ausschließlich angrenzenden Wohnbebauung finden tagsüber nur spor a-
dische Fahrzeugbewegungen statt. Die Aufhebung der Durchfahrtssperre trägt wesentlich 
dazu bei, die Durchlässigkeit im Gebiet zu fördern ohne eine erkennbare Gefahrenlage für 
andere Verkehrsteilnehmer zu erzeugen. 
 Eine besondere Gefahrenlage konnte weder auf dem Eimermacherweg, noch im Bereich 
des auf Höhe der ehemaligen Sperrpfähle einmündenden Seitenweges festgestellt we r-
den. 
 
Der Straßenverkehrsbehörde lagen im Untersuchungszeitraum  keinerlei Beschwerden über 
Gefährdungen oder Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr vor. Auch die Verkehrsüberwa-
chung mit Schwerpunkt ruhender Verkehr bestätigt diese Einschätzung. 
 
Auch der Polizei sind diesbezüglich, weder im Untersuchungszeitraum, noch  davor, entspr e-
chende Vorfälle gemeldet worden. Es ereignete sich lediglich ein Unfall im ruhenden Verkehr, der 
mit dem hier zugrundeliegenden Thema jedoch in keinem Zusammenhang steht. 
 
 
 
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Entfernung der Durchfahrtssperre b e-
währt hat. Die vor 30 Jahren vorgenommene Trennung des Eimermacherweges ist heute weder 
notwendig noch erscheint sie aus Gründen der Verkehrsführung gerechtfertigt. Die Verkehrssit u-
ation ist insgesamt unauffällig, dass auch aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken 
bestehen, die Aufhebung der Durchfahrtssperre dauerhaft zu belassen. 
 
Dem Antrag auf Wiederaufstellung der Sperrpfähle auf dem Eimermacherweg gemäß § 24 GO 
NRW, Nr. 2015-00032, vom 29.03.2015 wird daher nicht gefolgt (Anlage 2). 
 
 
I.V. 
 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Protokoll der Ortstermine zwischen April und August 2015 vom 09.09.2015 
Anlage 2: Antrag nach § 24 GO NRW auf Wiederaufstellen der Sperrpfähle im Eimermacherweg

Anlage 2 - §24GO-Antrag

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0747/2015

Beratungsverlauf (1)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grotemeyerstraße
  • Eimermacherweg 61
  • Idenbrockweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0747/2015
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37