V/0747/2015
Entfall von Sperrpfosten im Eimermacherweg - Ende des Versuchszeitraums
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Anlage 1 - Protokoll Ortstermine
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61.42.0011 09.09.2015 Herr Drubel 6158 1 / 3 Protokoll-Dr.docx Eimermacherweg – nach Entnahme der Sperrpfähle hier: Protokoll der Ortstermine zwischen April und August 2015 21. April zwischen 10 und 12 Uhr unauffällig: - kaum Kfz-Verkehr - sporadisch einzelne Fußgänger Straße ist „leer“ 29. April zwischen 12 und 13:30 Uhr wie am 21. April 27. Mai zwischen 7:20 und 7:55 Uhr unauffällig: - Kinder auf dem Weg zur Schule - mit / ohne Elternteil - vereinzelte Hundeführer / Jogger alle zum Teil auf der Fahrbahn, da nur geringster Kfz-Verkehr und dadurch keine Gefahrenlage 16. Juni zwischen 7:30 und 8:00 Uhr unauffällig: - wenige Kfz nehmen Rücksicht auf alle Verkehrsteil- nehmer (Schüler, Radler, Hundeführer) - wenige Arbeitnehmer nutzen vereinzelt das Auto, nutzen auch die Durchfahrtsmöglichkeit 19. August zwischen 7:30 und 8:00 Uhr unauffällig: - Fußgänger, Schüler, Eltern nutzen die Fahrbahn mit, - keine Gefahrenlage erkennbar - vereinzelte Kraftfahrzeuge… … fahren vorschriftsmä ßig langsam gez. Drubel Anlage 1 zur Vorlage V/0747/2015 61.42.0011 09.09.2015 Herr Drubel 6158 2 / 3 Protokoll-Dr.docx Dominierendes Verkehrsaufkommen im Eimermacherweg 61.42.0011 09.09.2015 Herr Drubel 6158 3 / 3 Protokoll-Dr.docx Situation vor Ort und Bildabfolge der morgendlichen Spitzenbelastung (unten)
Berichtsvorlage
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V/0747/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Entfall von Sperrpfosten im Eimermacherweg - Ende des Versuchszeitraums Beratungsfolge 27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: In der Vorlage V/0810/2014 wurde die Aufhebung der Durchfahrtssperre für Kraftfahrzeuge auf dem Eimermacherweg angeregt und durch die Bezirksvertretung Münster -Nord am 20.01.2015 beschlossen. Die Sperrpfähle wurden am 09. März 2015 versuchsweise ebenso entfernt, wie die damit verbundene aufwändige Beschilderung der Zufahrtsmöglichkeiten zu den betre ffenden Grundstücken des Eimermachweges an der Kreuzung Ecke Idenbrockweg / Grotemeyerstraße. Im anschließenden Zeitraum bis zum 09. September wurde die Verkehrssituation eingehend überprüft. Folgende Erkenntnisse wurden dabei ermittelt: Die Verkehrsplanung hat im Rahmen mehrfacher Ortsbesichtigungen keine Gefährdungen für Verkehrsteilnehmer beobachten können. Details sind dem Kurzprotokoll der Anlage 1 zu en t- nehmen. Der Eimermacherweg ist als Wohnstraße verkehrsberuhigt ausgebaut. Die übliche G e- schwindigkeitsbeschränkung innerhalb der Tempo 30-Zone wurde von den ohnehin weni- gen zu beobachtenden Fahrzeugbewegungen noch deutlich unterschritten. Unabhängig davon, ob es sich um Anwohner - oder Lieferfahrzeuge handelte, konnte vor Ort festg e- stellt werden, das s der mit verkehrsberuhigenden Elementen versehene Ausbau des E i- mermacherweges seine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung deutlich erfüllt: Sowohl zur morgendlichen Spitzenstunde vor Schulbeginn, als auch zum Schulende, konnten nur wenige Fahrzeugbewegungen (zwischen 5 – 10 Kfz) festgestellt werden, die mit geringer Geschwindigkeit den Eimermacherweg befuhren und ihre Fahrgeschwindi g- keit bei auftretenden Verkehrsteilnehmern zusätzlich verminderten. Grundsätzlich ist der Straßenraum leer und nur durch vere inzelte Fußgänger und abg e- stellte Kraftfahrzeuge gekennzeichnet. Das Verkehrsaufkommen ist insgesamt derart g e- ring, dass Schüler / Hundeführer / Jogger auch neben den beidseitigen Gehwegen den Eimermacherweg passieren (vgl. Fotoserie in Anlage 1). Vorlagen-Nr.: V/0747/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 28.09.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0747/2015 Angesichts der ausschließlich angrenzenden Wohnbebauung finden tagsüber nur spor a- dische Fahrzeugbewegungen statt. Die Aufhebung der Durchfahrtssperre trägt wesentlich dazu bei, die Durchlässigkeit im Gebiet zu fördern ohne eine erkennbare Gefahrenlage für andere Verkehrsteilnehmer zu erzeugen. Eine besondere Gefahrenlage konnte weder auf dem Eimermacherweg, noch im Bereich des auf Höhe der ehemaligen Sperrpfähle einmündenden Seitenweges festgestellt we r- den. Der Straßenverkehrsbehörde lagen im Untersuchungszeitraum keinerlei Beschwerden über Gefährdungen oder Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr vor. Auch die Verkehrsüberwa- chung mit Schwerpunkt ruhender Verkehr bestätigt diese Einschätzung. Auch der Polizei sind diesbezüglich, weder im Untersuchungszeitraum, noch davor, entspr e- chende Vorfälle gemeldet worden. Es ereignete sich lediglich ein Unfall im ruhenden Verkehr, der mit dem hier zugrundeliegenden Thema jedoch in keinem Zusammenhang steht. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Entfernung der Durchfahrtssperre b e- währt hat. Die vor 30 Jahren vorgenommene Trennung des Eimermacherweges ist heute weder notwendig noch erscheint sie aus Gründen der Verkehrsführung gerechtfertigt. Die Verkehrssit u- ation ist insgesamt unauffällig, dass auch aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Bedenken bestehen, die Aufhebung der Durchfahrtssperre dauerhaft zu belassen. Dem Antrag auf Wiederaufstellung der Sperrpfähle auf dem Eimermacherweg gemäß § 24 GO NRW, Nr. 2015-00032, vom 29.03.2015 wird daher nicht gefolgt (Anlage 2). I.V. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Protokoll der Ortstermine zwischen April und August 2015 vom 09.09.2015 Anlage 2: Antrag nach § 24 GO NRW auf Wiederaufstellen der Sperrpfähle im Eimermacherweg
Anlage 2 - §24GO-Antrag
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Anlage 1 zur Vorlage V/0747/2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Grotemeyerstraße
- Eimermacherweg 61
- Idenbrockweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0747/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37