1319/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 11.03.2024 (AN/0385/2024) betreffend „Anfrage zur Haltestelle Bahnstraße“
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/66/664-6 Vorlagen-Nummer 1319/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 11.03.2024 (AN/0385/2024) betreffend „Anfrage zur Haltestelle Bahnstraße„ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Aussagen hat die Leistungsfähigkeitsberechnung für die Aachener Straße / Bahnstraße in Köln Weiden?“ Antwort der Verwaltung Die Verwaltung hat im Rahmen der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse ein Ver- kehrsgutachten beauftragt. Das Ziel der Verkehrsuntersuchung ist, die verkehrlichen Auswir- kungen der einzelnen Planungen zu ermitteln. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kapazi- tätserweiterung werden auf der Aachener Straße zwischen Bahnstraße und der BAB1-An- schlussstelle Köln-Lövenich ca. 25.300 Kfz/Tag prognostiziert. Um nachzuweisen, dass das zu erwartende Verkehrsaufkommen mit den vorliegenden Planungen leistungsfähig abgewi- ckelt werden kann, wurde außerdem eine Verkehrssimulation durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen für die Vorzugsvariante an der Bahnstraße, dass an der Kreuzung Aachener Straße/Bahnstraße/Breslauer Straße für fast alle Ströme mindestens eine ausreichende Ver- kehrsqualität erwartet wird. Die Nebenrichtungen sind jedoch stark belastet und weisen somit lange Rückstaulängen und hohe Wartezeiten auf. Dies liegt u.a. an geringen Freigabezeiten z.B. aufgrund der längeren Bahneingriffe aufgrund der 90 m-Bahnen und Änderungen in den Verkehrsbelastungen. Der angesprochene Rechtsabbieger von der Aachener Straße in die Bahnstraße wird der Verkehrssimulation nach in Einzelfällen überstaut. 2. „Wie bewertet die Verwaltung die Aussage, dass die Wohnstraße Bahnstraße in Köln- Weiden für die Autobahnabfahrt Richtung Westen als Entlastungsstraße dient?“" Antwort der Verwaltung Die Bahnstraße dient nicht dem Abfluss der BAB, sondern die Aachener Straße Richtung Westen. Dies zeigt z. B. die prognostizierte Verkehrsbelastung zur abendlichen Spitzen- stunde. Die Geradeausrichtung ist mit ca. 641 Kfz/h belastet, der Rechtsabbieger mit ca. 106 Kfz/h. Aufgrund des flachen Winkels der Bahnstraße zur Aachener Straße im Knotenpunktsbereich ist es notwendig, den Rechtsabbieger getrennt von der parallel verlaufenden Fuß- und Rad- verkehrsfurt zu signalisieren. Eine gleichzeitige Freigabe des Rechtsabbiegers mit dem gera- deausführenden Radverkehr und den querenden Fußgänger*innen wäre nicht verkehrssicher. 2 Damit handelt es sich nicht um einen freilaufenden Rechtsabbieger. Die getrennte Signalisie- rung erfordert einen separaten Abbiegefahrstreifen. Dieser muss auch eine ausreichende Länge aufweisen, da eine Überstauung des Fahrstreifens dazu führt, dass der Abfluss aus dem vorherigen Knotenpunkt (Aachener Straße/westliche Autobahnausfahrt) gestört wird. Kri- tisch wäre dies insbesondere im Hinblick auf eine Überstauung des Gleisbereichs und damit einer Behinderung des Stadtbahnverkehrs. Auch ein Überstauen der Autobahnabfahrt muss aus Gründen der Verkehrssicherheit stets ausgeschlossen sein, dies ist aufgrund der Länge der Abfahrt und der Verkehrsbelastungen bei der westlichen Ausfahrt von der A1 unkritisch, im Gegensatz zur östlichen Ausfahrt der A1, also dem Verkehrsstrom aus Richtung Kreuz Köln-West. 3. „Welchen Wirkungskreis und Bestimmungskreis um eine Autobahnabfahrt wird durch die Autobahn GmbH festgelegt, wo kommunale Entscheidungen zur Verkehrsberuhi- gung ausgehebelt werden?“ Antwort der Verwaltung Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bahnstraße sind nicht Bestandteil des Planungs- beschlusses zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse und daher auch nicht Gegen- stand der Abstimmungen mit der Autobahn GmbH. Wenn bei einer baulichen Änderung neben der Stadt Köln ein weiterer Baulastträger betroffen ist, ist die Planung mit diesem abzustimmen. Da bei der Haltestellenplanung Bahnstraße die BAB-1-Anschlussstelle betroffen ist, wurde die Autobahn GmbH als Baulastträger beteiligt. Dabei wurde einvernehmlich festgelegt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Risiko für Rückstaus auf die BAB 1 durch die Maßnahme möglichst gering bleiben soll. Dies ist auf- grund der Länge der Abfahrt und der Verkehrsbelastungen bei der westlichen Ausfahrt von der A1 unkritisch, im Gegensatz zur östlichen Ausfahrt der A1, also dem Verkehrsstrom aus Richtung Kreuz Köln-West. 4. „Bestimmt somit die Autobahn GmbH über die Breiten von KVB-Haltestellen und ver- hindert so einen ausreichende Bahnsteigbreite für die Fahrgäste an der KVB-Halte- stelle Bahnstraße?“ Antwort der Verwaltung Eine Erhöhung der Bahnsteigbreiten/-flächen ist nur mit einer Reduzierung der Fahrstreifen oder der Flächen in den Nebenanlagen möglich. Auf eine Reduzierung der Fahrstreifen wird aus den in den Antworten zu 2. und 3. angeführten Gründen verzichtet. Von einer Reduzie- rung der Flächen in den Nebenanlagen auf Kosten der Geh- und Radwegbreiten, wird eben- falls abgesehen, da in diesem Bereich das Mindestmaß von 2,00 m für Geh- und Radwege teilweise im Bestand bereits unterschritten wird. Zur Bemessung der erforderlichen Bahnsteigbreiten wurde auf Basis von Fahrgastzählungen das erwartete Fahrgastaufkommen an den Haltestellen berechnet. Diese kommt zu dem Er- gebnis, dass die geplanten Bahnsteigbreiten für das Fahrgastaufkommen in der Hauptver- kehrszeit ausreichend dimensioniert ist. Anlagen: AN/0385/2024
AN_0385_2024_Anfrage_von_Buendnis_90_Die_Gruenen
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bündnis 90/Die Grünen Bezirksvertretung Lindenthal Aachener Str. 220 50931 Köln bv3@gruenekoeln.de Köln, 28. Februar 2024 Anfrage zur Haltestelle Bahnstraße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal am 11. März 2024 zu setzen: Welche Aussagen hat die Leistungsfähigkeitsberechnung für die Aachener Straße / Bahnstraße in Köln Weiden? Wie bewertet die Verwaltung die Aussage, dass die Wohnstraße Bahnstraße in Köln-Weiden für die Autobahnabfahrt Richtung Westen als Entlastungsstraße dient? Welchen Wirkungskreis und Bestimmungskreis um eine Autobahnabfahrt wird durch die Autobahn GmbH festgelegt, wo kommunale Entscheidungen zur Verkehrsberuhigung ausgehebelt werden? Bestimmt somit die Autobahn GmbH über die Breiten von KVB-Haltestellen und verhindert so einen ausreichende Bahnsteigbreite für die Fahrgäste an der KVB-Haltestelle Bahnstraße? Begründung: Die Bezirksvertretung Lindenthal hat an einem Fachgespräch im November 2023 mit der Verwaltung zum Ausbau der Haltestellen der Linie 1 im Kölner Westen teilgenommen. U.a. ging es um den Antrag der BV Lindenthal auch die Breiten an der Haltestelle Bahnstraße in Köln Weiden. Die BV hatte vorgeschlagen, den überlangen, fast freien Rechtsabbieger in die Bahnstraße (4) deutlich zu verkürzen. Damit kann auch eine Auto-Verkehrsberuhigung für die Bahnstraße erreicht werden. Die BV Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 (nach einer Verschiebung vom 04.12.2024) entsprechend beschlossen. Am 27.02. 2024 – 3 Monate nach dem Fachgespräch wird kurz vor der Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.03.2024 von einer Leistungsfähigkeitsberechnung seitens der Verwaltung gesprochen, die eben diesen langen Rechtsabbieger benötigt, um den Autoverkehr leistungsfähig von der Autobahnabfahrt Richtung Westen zu gewährleisten. Damit sei die notwendige Bahnsteigverbreiterung nicht machbar. Mit freundlichen Grüßen Ute Ackermann Fraktionsvositzende Anlage : Bild der Planung Haltestelle Bahnstraße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1319/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.05.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 10:18