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1319/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 11.03.2024 (AN/0385/2024) betreffend „Anfrage zur Haltestelle Bahnstraße“

Beantwortung einer Anfrage (BV) 27.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 17.06.2024, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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AN_0385_2024_Anfrage_von_Buendnis_90_Die_Gruenen

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5668 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1319/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) vom 11.03.2024 (AN/0385/2024) betreffend 
„Anfrage zur Haltestelle Bahnstraße„ 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Welche Aussagen hat die Leistungsfähigkeitsberechnung für die Aachener Straße / 
Bahnstraße in Köln Weiden?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Verwaltung hat im Rahmen der Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse ein Ver-
kehrsgutachten beauftragt. Das Ziel der Verkehrsuntersuchung ist, die verkehrlichen Auswir-
kungen der einzelnen Planungen zu ermitteln. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kapazi-
tätserweiterung werden auf der Aachener Straße zwischen Bahnstraße und der BAB1-An-
schlussstelle Köln-Lövenich ca. 25.300 Kfz/Tag prognostiziert. Um nachzuweisen, dass das 
zu erwartende Verkehrsaufkommen mit den vorliegenden Planungen leistungsfähig abgewi-
ckelt werden kann, wurde außerdem eine Verkehrssimulation durchgeführt. Die Ergebnisse 
zeigen für die Vorzugsvariante an der Bahnstraße, dass an der Kreuzung Aachener 
Straße/Bahnstraße/Breslauer Straße für fast alle Ströme mindestens eine ausreichende Ver-
kehrsqualität erwartet wird. Die Nebenrichtungen sind jedoch stark belastet und weisen somit 
lange Rückstaulängen und hohe Wartezeiten auf. Dies liegt u.a. an geringen Freigabezeiten 
z.B. aufgrund der längeren Bahneingriffe aufgrund der 90 m-Bahnen und Änderungen in den 
Verkehrsbelastungen. Der angesprochene Rechtsabbieger von der Aachener Straße in die 
Bahnstraße wird der Verkehrssimulation nach in Einzelfällen überstaut. 
 
 
2. „Wie bewertet die Verwaltung die Aussage, dass die Wohnstraße Bahnstraße in Köln-
Weiden für die Autobahnabfahrt Richtung Westen als Entlastungsstraße dient?“" 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Bahnstraße dient nicht dem Abfluss der BAB, sondern die Aachener Straße Richtung 
Westen. Dies zeigt z. B. die prognostizierte Verkehrsbelastung zur abendlichen Spitzen-
stunde. Die Geradeausrichtung ist mit ca. 641 Kfz/h belastet, der Rechtsabbieger mit ca. 106 
Kfz/h.  
 
Aufgrund des flachen Winkels der Bahnstraße zur Aachener Straße im Knotenpunktsbereich 
ist es notwendig, den Rechtsabbieger getrennt von der parallel verlaufenden Fuß- und Rad-
verkehrsfurt zu signalisieren. Eine gleichzeitige Freigabe des Rechtsabbiegers mit dem gera-
deausführenden Radverkehr und den querenden Fußgänger*innen wäre nicht verkehrssicher.

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Damit handelt es sich nicht um einen freilaufenden Rechtsabbieger. Die getrennte Signalisie-
rung erfordert einen separaten Abbiegefahrstreifen. Dieser muss auch eine ausreichende 
Länge aufweisen, da eine Überstauung des Fahrstreifens dazu führt, dass der Abfluss aus 
dem vorherigen Knotenpunkt (Aachener Straße/westliche Autobahnausfahrt) gestört wird. Kri-
tisch wäre dies insbesondere im Hinblick auf eine Überstauung des Gleisbereichs und damit 
einer Behinderung des Stadtbahnverkehrs. Auch ein Überstauen der Autobahnabfahrt muss 
aus Gründen der Verkehrssicherheit stets ausgeschlossen sein, dies ist aufgrund der Länge 
der Abfahrt und der Verkehrsbelastungen bei der westlichen Ausfahrt von der A1 unkritisch, 
im Gegensatz zur östlichen Ausfahrt der A1, also dem Verkehrsstrom aus Richtung Kreuz 
Köln-West. 
 
 
3. „Welchen Wirkungskreis und Bestimmungskreis um eine Autobahnabfahrt wird durch 
die Autobahn GmbH festgelegt, wo kommunale Entscheidungen zur Verkehrsberuhi-
gung ausgehebelt werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Bahnstraße sind nicht Bestandteil des Planungs-
beschlusses zur Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse und daher auch nicht Gegen-
stand der Abstimmungen mit der Autobahn GmbH. 
Wenn bei einer baulichen Änderung neben der Stadt Köln ein weiterer Baulastträger betroffen 
ist, ist die Planung mit diesem abzustimmen. Da bei der Haltestellenplanung Bahnstraße die 
BAB-1-Anschlussstelle betroffen ist, wurde die Autobahn GmbH als Baulastträger beteiligt. 
Dabei wurde einvernehmlich festgelegt, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit das Risiko 
für Rückstaus auf die BAB 1 durch die Maßnahme möglichst gering bleiben soll. Dies ist auf-
grund der Länge der Abfahrt und der Verkehrsbelastungen bei der westlichen Ausfahrt von 
der A1 unkritisch, im Gegensatz zur östlichen Ausfahrt der A1, also dem Verkehrsstrom aus 
Richtung Kreuz Köln-West. 
 
 
4. „Bestimmt somit die Autobahn GmbH über die Breiten von KVB-Haltestellen und ver-
hindert so einen ausreichende Bahnsteigbreite für die Fahrgäste an der KVB-Halte-
stelle Bahnstraße?“ 
 
Antwort der Verwaltung 
Eine Erhöhung der Bahnsteigbreiten/-flächen ist nur mit einer Reduzierung der Fahrstreifen 
oder der Flächen in den Nebenanlagen möglich. Auf eine Reduzierung der Fahrstreifen wird 
aus den in den Antworten zu 2. und 3. angeführten Gründen verzichtet. Von einer Reduzie-
rung der Flächen in den Nebenanlagen auf Kosten der Geh- und Radwegbreiten, wird eben-
falls abgesehen, da in diesem Bereich das Mindestmaß von 2,00 m für Geh- und Radwege 
teilweise im Bestand bereits unterschritten wird. 
Zur Bemessung der erforderlichen Bahnsteigbreiten wurde auf Basis von Fahrgastzählungen 
das erwartete Fahrgastaufkommen an den Haltestellen berechnet. Diese kommt zu dem Er-
gebnis, dass die geplanten Bahnsteigbreiten für das Fahrgastaufkommen in der Hauptver-
kehrszeit ausreichend dimensioniert ist. 
 
Anlagen: 
 
AN/0385/2024

AN_0385_2024_Anfrage_von_Buendnis_90_Die_Gruenen

2265 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · 
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksvertretung Lindenthal
Aachener Str. 220
50931 Köln
bv3@gruenekoeln.de
Köln, 28. Februar 2024
Anfrage zur Haltestelle Bahnstraße
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung Lindenthal am 11. März 2024 zu setzen:
Welche Aussagen hat die Leistungsfähigkeitsberechnung für die Aachener Straße / Bahnstraße 
in Köln Weiden?
Wie bewertet die Verwaltung die Aussage, dass die Wohnstraße Bahnstraße in Köln-Weiden für 
die Autobahnabfahrt Richtung Westen als Entlastungsstraße dient? 
Welchen Wirkungskreis und Bestimmungskreis um eine Autobahnabfahrt wird durch die 
Autobahn GmbH festgelegt, wo kommunale Entscheidungen zur Verkehrsberuhigung 
ausgehebelt werden? 
Bestimmt somit die Autobahn GmbH über die Breiten von KVB-Haltestellen und verhindert so 
einen ausreichende Bahnsteigbreite für die Fahrgäste an der KVB-Haltestelle Bahnstraße? 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat an einem Fachgespräch im November 2023 mit der 
Verwaltung zum Ausbau der Haltestellen der Linie 1 im Kölner Westen teilgenommen. U.a. ging 
es um den Antrag der BV Lindenthal auch die Breiten an der Haltestelle Bahnstraße in Köln 
Weiden.

Die BV hatte vorgeschlagen, den überlangen, fast freien Rechtsabbieger in die Bahnstraße (4) 
deutlich zu verkürzen. Damit kann auch eine Auto-Verkehrsberuhigung für die Bahnstraße 
erreicht werden. 
Die BV Lindenthal hat in ihrer Sitzung am  29.01.2024 (nach einer Verschiebung vom 
04.12.2024) entsprechend beschlossen. 
Am 27.02. 2024 – 3 Monate nach dem Fachgespräch wird kurz vor der Sitzung des 
Verkehrsausschusses am 05.03.2024 von einer Leistungsfähigkeitsberechnung seitens der 
Verwaltung gesprochen, die eben diesen langen Rechtsabbieger benötigt, um den Autoverkehr 
leistungsfähig von der Autobahnabfahrt Richtung Westen zu gewährleisten. Damit sei die 
notwendige Bahnsteigverbreiterung nicht machbar. 
Mit freundlichen Grüßen
Ute Ackermann                             
Fraktionsvositzende
  
Anlage : Bild der Planung Haltestelle Bahnstraße

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1319/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
27.05.2024
Erstellt
17.04.2024 10:18