0134/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 (AN/1965/2023) betreffend "Kleingärten in Köln"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3959 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/3 Vorlagen-Nummer 15.01.2024 0134/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 (AN/1965/2023) betreffend "Kleingärten in Köln" 1. Welche Resonanz gibt es bislang auf die überarbeitete Kleingartenordnung? Es ist festzustellen, dass nach Einführung der neuen Gartenordnung zum 1. Januar 2023 die Resonanz der Vereine auf die Gartenordnung überwiegend positiv ist. Es gibt aber einige Re- gelungen, die bei einigen Pächtern und Vereinen Diskussionsbedarf hervorgerufen haben, insbesondere die neuen Regelungen zu Trampolinen, zu verbotenen Pflanzen, zur Abwasser- beseitigung und die neu eingeführte maximale Größe der versiegelten Fläche. Hinsichtlich der Einführung der maximalen versiegelten Fläche konnten wir feststellen, dass es im Rahmen der in diesem Jahr erfolgten Pächterwechsel zu Fragen seitens der Pächter hinsichtlich der maximalen Größe der befestigten Fläche und der Rückbaupflicht bei Über- schreitung kam. Hier stellt der seit diesem Jahr zur Verfügung stehende Entsiegelungsfonds in Höhe von 25.000,- € eine Hilfestellung für die Vereine dar. Für Gärten, die nach langer Zeit den Pächter wechseln, ist die maximale Förderung der Entsiegelung mit 2.000 € aber nur eine geringe Unterstützung. 2. Welchen Bedarf gibt es nach Einschätzung der Verwaltung und des Kreisverban- des der Kölner Gartenfreunde, mehr Informationen zur neuen Kleingartenordnung zu verbreiten? Der Bedarf an weiteren Informationen wird von der Verwaltung und dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. (KGV) als gering eingeschätzt. Dies liegt vor allem an den Erfahrungen, die der KGV mit derartigen Materialien gemacht hat. Lediglich im Bereich der Abwasserbesei- tigung können sich die Verwaltung und der KGV zusätzliche Informationen vorstellen. Hier geht es vor allem um das Thema und die Möglichkeiten der Pächter der zukünftigen Abwas- serentsorgung nach Inkrafttreten des Verbots der Pächtergruben nach dem 31.12.2024. 3. Wie viele der Kölner Kleingärten sind an Pächterinnen und Pächter vergeben, die ihren Wohnsitz nicht in Köln haben? Von den insgesamt ca. 13.000 Pächtern, die Mitglied im Kreisverband Kölner Gartenfreunde sind, haben 662 ihren Wohnsitz außerhalb Kölns in 61 Gemeinden. Die überwiegende Zahl 2 der Pächter kommt aus den umliegenden Gemeinden. Dies ist auf die Lage der Kleingarten- anlagen nahe der Kölner Stadtgrenze zurückzuführen. Hier sind vor allem die ca. 2.500 Klein- gärten im Süden der Stadt im Stadtbezirk Rodenkirchen zu nennen, eine Kleingartenanlage liegt sogar im Stadtgebiet von Hürth. Von den 662 Pächtern, die ihren Wohnsitz nicht in Köln haben, kommen 558 aus 11 angrenzenden Gemeinden. 45 Pächter kommen aus dem nähe- ren Umland von Köln bis zu 25 km vom Stadtzentrum entfernt und 44 Pächter aus weiter ent- fernten Gemeinden. Letzteres ist u.a. auf Umzüge nach Abschluss des Pachtvertrages zu- rückzuführen. 4. Werden neue Pachtverträge nur mit Menschen abgeschlossen, die den Haupt- wohnsitz in Köln haben? Nach dem Generalpachtvertrag sind „Kleingartenparzellen (...) vorrangig an Bewerber zu ver- pachten, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Köln haben“. Die Vergabe der Parzellen erfolgt durch die Vereine. Eine räumliche Nähe des Kleingartens zum Wohnort des Bewerbers ist von Vorteil, jedoch spielen bei der Auswahl der Bewerber unabhängig vom Wohnort auch andere Faktoren eine Rolle. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass neue Pachtverträge auch mit Bewerbern abgeschlossen werden, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Köln haben. Ins- besondere in den Anlagen am Stadtrand wird es auch in Zukunft Pächter aus den Nachbarge- meinden geben. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0134/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.01.2024
- Erstellt
- 09.01.2024 14:35