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0134/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 (AN/1965/2023) betreffend "Kleingärten in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.01.2024, TOP 1.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3959 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/3 
 
Vorlagen-Nummer  15.01.2024 
 0134/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen und CDU-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 
vom 23.11.2023 (AN/1965/2023) betreffend "Kleingärten in Köln" 
1. Welche Resonanz gibt es bislang auf die überarbeitete Kleingartenordnung?  
Es ist festzustellen, dass nach Einführung der neuen Gartenordnung zum 1. Januar 2023 die 
Resonanz der Vereine auf die Gartenordnung überwiegend positiv ist. Es gibt aber einige Re-
gelungen, die bei einigen Pächtern und Vereinen Diskussionsbedarf hervorgerufen haben, 
insbesondere die neuen Regelungen zu Trampolinen, zu verbotenen Pflanzen, zur Abwasser-
beseitigung und die neu eingeführte maximale Größe der versiegelten Fläche.  
Hinsichtlich der Einführung der maximalen versiegelten Fläche konnten wir feststellen, dass 
es im Rahmen der in diesem Jahr erfolgten Pächterwechsel zu Fragen seitens der Pächter 
hinsichtlich der maximalen Größe der befestigten Fläche und der Rückbaupflicht bei Über-
schreitung kam. Hier stellt der seit diesem Jahr zur Verfügung stehende Entsiegelungsfonds 
in Höhe von 25.000,- € eine Hilfestellung für die Vereine dar. Für Gärten, die nach langer Zeit 
den Pächter wechseln, ist die maximale Förderung der Entsiegelung mit 2.000 € aber nur eine 
geringe Unterstützung.  
2. Welchen Bedarf gibt es nach Einschätzung der Verwaltung und des Kreisverban-
des der Kölner Gartenfreunde, mehr Informationen zur neuen Kleingartenordnung 
zu verbreiten? 
Der Bedarf an weiteren Informationen wird von der Verwaltung und dem Kreisverband Kölner 
Gartenfreunde e.V. (KGV) als gering eingeschätzt. Dies liegt vor allem an den Erfahrungen, 
die der KGV mit derartigen Materialien gemacht hat. Lediglich im Bereich der Abwasserbesei-
tigung können sich die Verwaltung und der KGV zusätzliche Informationen vorstellen. Hier 
geht es vor allem um das Thema und die Möglichkeiten der Pächter der zukünftigen Abwas-
serentsorgung nach Inkrafttreten des Verbots der Pächtergruben nach dem 31.12.2024. 
3. Wie viele der Kölner Kleingärten sind an Pächterinnen und Pächter vergeben, die 
ihren Wohnsitz nicht in Köln haben? 
Von den insgesamt ca. 13.000 Pächtern, die Mitglied im Kreisverband Kölner Gartenfreunde 
sind, haben 662 ihren Wohnsitz außerhalb Kölns in 61 Gemeinden. Die überwiegende Zahl

2 
 
der Pächter kommt aus den umliegenden Gemeinden. Dies ist auf die Lage der Kleingarten-
anlagen nahe der Kölner Stadtgrenze zurückzuführen. Hier sind vor allem die ca. 2.500 Klein-
gärten im Süden der Stadt im Stadtbezirk Rodenkirchen zu nennen, eine Kleingartenanlage 
liegt sogar im Stadtgebiet von Hürth. Von den 662 Pächtern, die ihren Wohnsitz nicht in Köln 
haben, kommen 558 aus 11 angrenzenden Gemeinden. 45 Pächter kommen aus dem nähe-
ren Umland von Köln bis zu 25 km vom Stadtzentrum entfernt und 44 Pächter aus weiter ent-
fernten Gemeinden. Letzteres ist u.a. auf Umzüge nach Abschluss des Pachtvertrages zu-
rückzuführen. 
4. Werden neue Pachtverträge nur mit Menschen abgeschlossen, die den Haupt-
wohnsitz in Köln haben? 
Nach dem Generalpachtvertrag sind „Kleingartenparzellen (...) vorrangig an Bewerber zu ver-
pachten, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Köln haben“. Die Vergabe der Parzellen erfolgt 
durch die Vereine. Eine räumliche Nähe des Kleingartens zum Wohnort des Bewerbers ist von 
Vorteil, jedoch spielen bei der Auswahl der Bewerber unabhängig vom Wohnort auch andere 
Faktoren eine Rolle. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass neue Pachtverträge 
auch mit Bewerbern abgeschlossen werden, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Köln haben. Ins-
besondere in den Anlagen am Stadtrand wird es auch in Zukunft Pächter aus den Nachbarge-
meinden geben.  
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0134/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.01.2024
Erstellt
09.01.2024 14:35