1841/2019
Beschäftigung Langzeitarbeitsloser
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ANLAGE 2 - Kostenkalkulation 1841-2019
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Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 1841/2019 ab dem Kalenderjahr 2019 Par. 16 i SGB II Teilhabechancengesetz / ANÜ-KGAB Gesamtzeitraum vom 01.01.2019-31.12.2024 Teilplan 0103 Aufwand ohne MWSt Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Monate Kosten pro Monat und Kraft 37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) 283.300,00 € 283.300,00 € - € - € - € - € 566.600,00 € 24 638,06 € 160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit 193.925,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 2.133.175,00 € 66 202,01 € 197 Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 477.225,00 € 671.150,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 387.850,00 € 2.699.775,00 € 66 207,64 € 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 973.500,00 € 66 491,67 € 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 885.000,00 € 66 446,97 € 257 Unterstützungskräfte 565.725,00 € 1.025.150,00 € 741.850,00 € 741.850,00 € 741.850,00 € 741.850,00 € 4.558.275,00 € 66 268,73 € Aufwand inkl. MWSt Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Monate Kosten pro Monat und Kraft 37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) 303.131,00 € 303.131,00 € - € - € - € - € 606.262,00 € 24 682,73 € 160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit 207.500,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 2.282.500,00 € 66 216,15 € 197 Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 510.631,00 € 718.131,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 415.000,00 € 2.888.762,00 € 66 222,18 € 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 973.500,00 € 66 491,67 € 30 Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an) Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 177.000,00 € 885.000,00 € 66 446,97 € 257 Unterstützungskräfte insgesamt 599.131,00 € 1.072.131,00 € 769.000,00 € 769.000,00 € 769.000,00 € 769.000,00 € 4.747.262,00 € 66 279,88 € Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: Teilplan 0103 Teilplanzeile 11 - Personalaufwand Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 11.06.2019 11/112-13
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/112/1/13 112/13 Hüs Vorlagen-Nummer 1841/2019 Freigabedatum 21.06.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschäftigung Langzeitarbeitsloser Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung Maßnahmen zur Unterstützung Langzeitar- beitsloser in folgendem Umfang umsetzen kann: 37 Vollkräfte über die KGAB für die Unterstützung der Schulen und der Feuerwehr (Zeitraum: 1.1.2019-31.12.2020; Mittelvolumen insgesamt: 606.000 €) 30 Stellen für die Verwaltung aus dem Teilhabechancengesetz (Zeitraum: 1.7.2019- 31.12.2024; Eigenanteil / Mittelvolumen insgesamt: 973.500€) 160 Vollkräfte über die KGAB. aus dem Teilhabechancengesetz (Zeitraum: 1.7.2019- 31.12.2024; Mittelvolumen insgesamt: 2.282.500€) 30 weitere Stellen für die Verwaltung aus dem Teilhabechancengesetz (Zeitraum: 1.1.2020- 31.12.2024; Eigenanteil / Mittelvolumen insgesamt: 885.000€) Alternativ: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Maßnahmen nicht. In der Folge werden die Maßnahmen der Unterstützung der Schulen und der Feuerwehr und die Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz nicht durchgeführt. Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Wirtschaftsausschuss 24.06.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 Finanzausschuss 08.07.2019 Rat 09.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s.A. € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s.A. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: 1. Ausgangssituation In seiner Sitzung vom 18.12.2018 (4218/2018 & 1825/2018) hat der Rat die Verwaltung beauftragt, Spielräume zu nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäfti- gungsverhältnisse zu bringen. Aus dem Teilhabechancengesetz (10. Änderungsgesetz des Sozialge- setzbuch II) ergeben sich hierzu neue Instrumente im Rahmen des § 16 i SGB II. 2. weiteres Vorgehen Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt mit der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförde- rung (KGAB) einen Vertrag abgeschlossen und insgesamt für 37 Menschen Beschäftigungsverhält- nisse bei der KGAB vereinbart (Maßnahmendauer: 1.1.2019 bis 31.12.2020 75%-Förderung über ESF und KomProArbeit). Hierbei handelt es sich um 20 Unterstützungskräfte für die Schulsekretaria- te, 14 Unterstützungskräfte für die Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen sowie um 3 Perso- nen, die bei der Feuerwehr eingesetzt werden. Die Stadt wendet hierfür in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 303.000 € auf. Die Verwaltung hat ferner eine Arbeitsgruppe initiiert, um die Möglichkeiten des § 16 i SGB II aktiv einzusetzen (Förderzeitraum 2019-2024). Unter Beteiligung des Jobcenters und der KGAB sowie der städtischen Dezernate und Ämter wurden erste Einsatzmöglichkeiten eruiert, langzeitarbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen. Im Rahmen des Programms werden die Personalkosten – für die jeweils 2-jährige Zuweisung – zu fast 100% gefördert. Daneben gibt es finanzielle Unterstützung für die Qualifizierung der Maßnahmeteilnehmerinnen und - Teilnehmer. Die eingesetzten Kräfte können – im Rahmen des geförderten Beschäftigungsverhältnis- ses – für originäre und/ oder für zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden. Der Gesamtpersonalrat ist von Beginn an eng in die Planung eingebunden. Die eingesetzten Kräfte werden tariflich eingruppiert 3 und erhalten daher volle, tarifliche Urlaubsansprüche sowie die Jahressonderzahlung. Dadurch wer- den diese Beschäftigten nicht schlechter gestellt gegenüber allen anderen in der Stadtverwaltung. Die Rückläufe zeigen, dass hier ein großes Interesse besteht und vielfältige Möglichkeiten gesehen werden. Ca. 30 unmittelbare Beschäftigungsmöglichkeiten können bei der Stadt Köln direkt geschaf- fen werden (z. B. Unterstützungskräfte bei der Digitalisierung und der Postverteilung, Unterstützungs- kräfte für Obdachlosenunterkünfte, Hilfskräfte in Sekretariaten, sowie in Museen und Bürgerzentren). Hierfür werden 30 Stellen benötigt. Der Eigenanteil, der von der Stadt zu tragen ist, beträgt für das Jahr 2019 88.500 € und für die Folgejahre bis 2024 jeweils 177.000 €, insgesamt 973.500 € (einmali- ge Beträge, wie beispielsweise Jahressonderzahlung oder Leistungsorientierte Bezahlung werden nicht gefördert). Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit. Hier sollen über die KGAB ca. 160 Personen eingesetzt werden (z. B. Stadtteilkümmerer, Ebertplatzwartteam, Innere Alt- stadt, Friedhöfe, Park- und Spielplatzhüter). Die Stadt wendet hierfür in 2019 207.500 € auf und in den Folgejahren jeweils 415.000 €, insgesamt 2.282.500 € für den gesamten Zeitraum von 5 ½ Jah- ren. Die verhältnismäßig hohe Anzahl an Stellen bei der KGAB liegt in der Aufgabenbeschreibung der einzelnen Stellen begründet. So hat die KGAB in einem Modellversuch drei Stadtteilkümmerer im Stadtteil Lindenthal eingesetzt, um sich dem Anliegen der Bürger und Bürgerinnen, die Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit in Köln zu verbessern anzunehmen. Da sich dieser Modellversuch als er- folgsversprechend herauskristallisiert hat, soll ein Ausbau auf alle Stadtteile sowie eine Erweiterung auf städtische Grünflächen, Spielplätze, Naturschutzgebiete in Köln sowie für Touristen besonders präsente und viel genutzte Bereiche in der Innenstadt erfolgen. Dabei wird auf die langjährige Erfahrung der KGAB hinsichtlich Aufbau und Strukturierung solcher Projekte mit Langzeitarbeitslosen zurückgegriffen und es werden entsprechende Aufträge der Stadt Köln an die KGAB erteilt. Für den Start des Teilhabeprogramms sind das viele gute Möglichkeiten, Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zu eröffnen. Durch diese Maßnahmen wird das Stadtbild nachhaltig verbessert und es werden Sicherheitsaspekte für die Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Die Stadt erhofft sich – neben der Unterstützung bei der Aufgabenerledigung – dass möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber soweit stabilisiert werden, um sie im Anschluss (auch nach intensiver Schulung und individueller Unterstützung) auf freie Planstellen bei der Stadt Köln einzusetzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch Coaches während der gesamten Maßnahmendauer unterstützt. Im weiteren Vorgehen ist geplant, die Maßnahmen eng zu begleiten und weitere Einsatzmöglichkei- ten zu ermitteln. Ziel ist es, die Kapazitäten kontinuierlich zu erweitern und neue Einsatzfelder zu eröffnen. Ab dem kommenden Jahr beabsichtigt die Verwaltung die 30 Stellen um weitere 30 Stellen auf insgesamt 60 Stellen erweitern. Diese Erweiterung würde einen Mehrbedarf von jährlich 177.000 € bedeuten, also insgesamt 885.000 € (2020-2024). Da das Jobcenter bereits geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen kann, plant die Ver- waltung bereits im Juli erste Langzeitarbeitslose im Rahmen des § 16 i SGB II zuzuweisen. 3. Finanzmittelbedarf 37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) vom 01.01.2019- 31.12.2020: 606.000 Euro (inkl. MWSt) 160 Kräfte bei der KGAB in den Bereichen Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit vom 01.07.2019- 31.12.2024: 2.282.500 Euro (inkl. MWSt) 4 30 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Köln vom 01.07.2019-31.12.2024: 973.500 Euro 30 weitere Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Köln vom 01.01.2020- 31.12.2024: 885.000 Euro Gesamtkosten für 257 Unterstützungskräfte vom 01.01.2019-31.12.2024: 4.747.000 Euro Bezogen auf eine Person entstehen bei der Stadt Köln Kosten von durchschnittlich ca. 280 Euro mo- natlich. Diese ergeben sich bei unmittelbar durch die Stadt beschäftigten Personen aus den nicht be- zuschussten Gehaltsbestandteilen für leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung und Zu- satzversorgung, bei den durch die KGAB beschäftigten Personen aus den dort entstehenden Auf- wendungen, welche durch die Stadt zu übernehmen sind. 4. Finanzmittelbereitstellung Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Teilplan 0103 – Personal- und Organisationsmanagement, Teilplanzeile 11 – Personalaufwand und Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistun- gen zur Verfügung und wurden im Haushaltsplanentwurf 2020 ff. eingeplant. 5. Anlagen Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Maßnahmeübersicht Anlage 2 – Kostenkalkulation Anlage 3 – Flyer des Jobcenters zum Teihabechancengesetz
ANLAGE 3 - Flyer JC TeilhabeCh-G 1841-2019
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Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Eröffnen Sie Teilhabechancen und Beschäftigungsperspektiven Mit dem neuen Gesetz zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16 i SGB II) nutzen Sie ein Förderinstrument, mit dem der Staat Lohnkosten übernimmt. Sie haben Zeit, einen neuen Mitarbeitenden anzulernen, einzugewöhnen und im Idealfall langfristig zu gewinnen. Das Jobcenter Köln vermittelt und begleitet Langzeitarbeitslose bei der Integration in Arbeit und ist für Sie dauerhaft als Partner ansprechbar. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme: Jobcenter Köln Team MitArbeit arbeitgeber-koeln@jobcenter-ge.de Arbeitgeber - Hotline: 0221 9429 8850 www.jobcenterkoeln.de Herausgeber: Jobcenter Köln Geschäftsführung Februar 2019 Bildquelle: fotolia.com Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Wir unterstützen Sie bei der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen. Sie fördern die soziale Teilhabe Ihrer zukünftigen Fachkräfte. Lohnkostenzuschuss bis zu fünf Jahren: 1. Jahr 100% 2. Jahr 100% 3. Jahr 90% 4. Jahr 80% 5. Jahr 70% Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Sie fördern Bewerber*innen, die im Langzeitbezug des Jobcenter Köln sind und bislang nicht von der guten konjunkturellen Lage profitieren konnten. Es sind Menschen, die • über 25 Jahre alt sind • motiviert sind • bereit sind, etwas zu verändern • den Mut haben, etwas Neues zu wagen • Neues (dazu-) lernen möchten • Ihre Fachkräfte unterstützen • perspektivisch auf Fachkräfteniveau eingesetzt werden könnten • Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme benötigen Wir fördern Sie als Arbeitgeber, ganz gleich welcher Branche. Das Jobcenter übernimmt in den ersten zwei Jahren zu hundert Prozent die Lohnkosten (Mindest- oder sogar Tariflohn). Die Coaches als ganzheitliche beschäfti- gungsbegleitende Betreuung der Arbeitnehmer*innen sind zugleich Ansprechpartner für Sie bei allen Fragen. Weiterhin sind bis zu 3.000 Euro Weiterbildungs kosten pro Förderfall möglich. Sie gewinnen einen motivierten Mitarbeitenden, der die Chance wahrnimmt, ins Berufsleben zurückzukehren.
ANLAGE 1 - Maßnahmeübersicht 1841-2019.docx
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Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 1841/2019 ab dem Kalenderjahr 2019 Dienststelle Tätigkeitsbezeichnung Anzahl Vollkräfte Träger 37 Hilfskräfte - ESF 3 KGAB Unterstützungskräfte Schulsekretariate - ESF 20 KGAB Unterstützungskräfte SchulHausmeister - ESF 14 KGAB 4511 Transportarbeiter 1 Stadt Köln Hilfskraft 3 Stadt Köln 51 Verwaltung Bafög 1 Stadt Köln Hilfskraft 1 KGAB Dez. VI Beschichtungsoffensive Innenstadt (Schilder) 6 KGAB Dez. VI EbertPlatzwart-Team 10 KGAB 37 Feuerwehrwerkstatthelfer 3 Stadt Köln 37 Bauunterhaltungshelfer 2 Stadt Köln 32, 56, 57 Veranstaltungsservice/Umweltranger gemeinsame Gruppe 25 KGAB Dez. VI-4 Toilette Breslauer Platz/Pollerschließung 10 KGAB Dez. VI-4 Reinigung öffentliche Flächen - Innere Altstadt 8 KGA B 1000 Akteninventarisierung 1 Stadt Köln 1000 Botengänge/Kopierservice 0,5 Stadt Köln 1000 Kuvertierung/Frankierung 0,5 Stadt Köln 1000 Scanstelle 0,5 Stadt Köln 1000 Reinigungskräfte 1 Stadt Köln 4518 Hausverwaltung 0,5 Stadt Köln 4518 Sicherheit/Bewachung 0,5 Stadt Köln Stadtteilservice alle 9 Bezirke 27 KGAB 67 Park-Spielplatzhüter 9 KGAB 67 Wegepflege und Wegesauberkeit & Sonderaufgaben 24 KGA B 67 Servicekraft Trauerhalle 10 KGAB 67 Reinigungs- und Servicekolonne 10 KGAB 505 technische Unterstützung 1 Stadt Köln 505 Verwaltungskraft 0,5 Stadt Köln 11 Unterstüzung Besprechungen 0,5 Stadt Köln 11 Zuarbeit Bewerbercenter 0,5 Stadt Köln 11 Unterstützung 111 0,5 Stadt Köln 50/23 Unterstützung des Haushandwerkers 1 Stadt Köln 50/23 Unterstützung Verwaltung 1 Stadt Köln 50/23 Unterstützung Sicherheitsdienst/Pforte 1 Stadt Köln 50/23 Unterstützung Vermietungsbüro 1 Stadt Köln 50/23 Veranstaltungstechniker/in 1 Stadt Köln 50/26 Mitarbeit bei der Haustechnik 2 Stadt Köln 501/01 Unterstützung Poststelle 1 Stadt Köln 503/41 Unterstützung Digitalisierung 3 Stadt Köln 50 Sekretariatsunterstützung Redaktion "Kölner Leben" 0 ,5 Stadt Köln 02/9-1 weitere Schulhausmeisterhelfer 1 KGAB 41 Mitarbeit Artothek 0,5 Stadt Köln I/D-2 Mitarbeit Experimentierraum 0,5 Stadt Köln 02-4 Schulhausmeisterhelfer 3 KGAB 56 Hausmeisterhelfer Obdachlosenunterkünfte 7 KGAB 56 Hausmeisterhelfer Obdachlosenunterkünfte 6 KGAB 56 Concièrge Obdachlosenunterkünfte 3 KGAB 30 ab 2020 zusätzliche Maßnahmen 30 Stadt Köln 257 Maßnahmeübersicht 11-112 11.06.2019
ANLAGE 0 - Begründung Dringlichkeit 1841-2019
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SESSION-VORLAGE 1841/2019 ANLAGE 0 - Begründung der Dringlichkeit Das Jobcenter hat bereits 48 Langzeitarbeitslose ermittelt, die – beginnend ab Juli statt ab Herbst 2019 – im Rahmen des § 16i SGB II zugewiesen werden könnten. Davon sind 46 Personen für die Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung vorgesehen. Für die betroffenen Personen würde das nach langer Arbeitslosigkeit die Möglichkeit für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben eröffnen. Die Stadt Köln möchte dies bestmöglich unterstützen und zeitnah mit Maßnahmen beginnen, welche die Maßnahmen zur Sauberkeit und Ordnung unterstützen (z.B. Stadtteilservice für alle 9 Bezirke; Breslauer Platz, Innere Altstadt, Beschichtung von Verkehrsschildern). Die Sommermonate eignen sich besonders gut für derartige Außenarbeiten und könnten bereits erste Erfolge für unser Stadtbild generieren. Eine Verschiebung in den September würde eine Verzögerung von zwei Monaten bedeuten. Ein frühzeitiger Start mit Einstellungen durch die Stadt Köln würde zudem auch ein positives Signal in Richtung Wirtschaftsunternehmen innerhalb der Stadt geben und ein Zeichen setzen, dass es sinnvoll ist, dieses Instrument der Beschäftigungsförderung intensiv, auch gerade in den Wirtschaftsunternehmen zu nutzen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1841/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.06.2019
- Erstellt
- 23.05.2019 12:31