Mandari Insight

1841/2019

Beschäftigung Langzeitarbeitsloser

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 21.06.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 10.20

ANLAGE 2 - Kostenkalkulation 1841-2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

ANLAGE 3 - Flyer JC TeilhabeCh-G 1841-2019

· application/pdf

Ansehen

ANLAGE 1 - Maßnahmeübersicht 1841-2019.docx

· application/pdf

Ansehen

ANLAGE 0 - Begründung Dringlichkeit 1841-2019

· application/pdf

Ansehen

ANLAGE 2 - Kostenkalkulation 1841-2019

3250 Zeichen

Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 1841/2019
ab dem Kalenderjahr 2019
Par. 16 i SGB II Teilhabechancengesetz / ANÜ-KGAB
Gesamtzeitraum vom 01.01.2019-31.12.2024
Teilplan 0103
Aufwand ohne MWSt
Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Monate Kosten pro Monat 
und Kraft
37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) 283.300,00 €           283.300,00 €      -  €                 -  €                        -  €                 -  €                 566.600,00 €     24 638,06 €                    
160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit 193.925,00 €           387.850,00 €      387.850,00 €  387.850,00 €         387.850,00 €  387.850,00 €  2.133.175,00 €  66 202,01 €                    
197 Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 477.225,00 €           671.150,00 €       387.850,00 €   387.850,00 €          387.850,00 €   387.850,00 €   2.699.775,00 €  66 207,64 €                     
30
Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an)
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 €             177.000,00 €       177.000,00 €   177.000,00 €          177.000,00 €   177.000,00 €   973.500,00 €      66 491,67 €                     
30
Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an)
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 177.000,00 €      177.000,00 €   177.000,00 €          177.000,00 €   177.000,00 €   885.000,00 €      66 446,97 €                     
257 Unterstützungskräfte 565.725,00 €           1.025.150,00 €  741.850,00 €  741.850,00 €         741.850,00 €  741.850,00 €  4.558.275,00 €  66 268,73 €                    
Aufwand inkl. MWSt
Anzahl Bereich 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Summe Monate Kosten pro Monat 
und Kraft
37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) 303.131,00 €           303.131,00 €      -  €                 -  €                        -  €                 -  €                 606.262,00 €     24 682,73 €                    
160 KGAB - Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit 207.500,00 €           415.000,00 €      415.000,00 €  415.000,00 €         415.000,00 €  415.000,00 €  2.282.500,00 €  66 216,15 €                    
197 Zwischensumme Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen 510.631,00 €           718.131,00 €       415.000,00 €   415.000,00 €          415.000,00 €   415.000,00 €   2.888.762,00 €  66 222,18 €                     
30
Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an)
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 88.500,00 €             177.000,00 €       177.000,00 €   177.000,00 €          177.000,00 €   177.000,00 €   973.500,00 €      66 491,67 €                     
30
Stadt Köln unmittelbar (hier fällt keine MWSt an)
Teilplanzeile 11 - Personalaufwand 177.000,00 €      177.000,00 €   177.000,00 €          177.000,00 €   177.000,00 €   885.000,00 €      66 446,97 €                     
257 Unterstützungskräfte insgesamt 599.131,00 €           1.072.131,00 €  769.000,00 €  769.000,00 €         769.000,00 €  769.000,00 €  4.747.262,00 €  66 279,88 €                    
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Teilplan 0103 Teilplanzeile 11 - Personalaufwand
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen
11.06.2019 11/112-13

Beschlussvorlage Rat

9105 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/112/1/13 
112/13 Hüs 
Vorlagen-Nummer 
 1841/2019 
Freigabedatum 
 21.06.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die Verwaltung Maßnahmen zur Unterstützung Langzeitar-
beitsloser in folgendem Umfang umsetzen kann: 
 37 Vollkräfte über die KGAB für die Unterstützung der Schulen und der Feuerwehr (Zeitraum: 
1.1.2019-31.12.2020; Mittelvolumen insgesamt: 606.000 €) 
 30 Stellen für die Verwaltung aus dem Teilhabechancengesetz (Zeitraum: 1.7.2019-
31.12.2024; Eigenanteil / Mittelvolumen insgesamt: 973.500€) 
 160 Vollkräfte über die KGAB. aus dem Teilhabechancengesetz (Zeitraum: 1.7.2019-
31.12.2024; Mittelvolumen insgesamt: 2.282.500€) 
 30 weitere Stellen für die Verwaltung aus dem Teilhabechancengesetz (Zeitraum: 1.1.2020-
31.12.2024; Eigenanteil / Mittelvolumen insgesamt: 885.000€) 
 
 
Alternativ: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Maßnahmen nicht. 
In der Folge werden die Maßnahmen der Unterstützung der Schulen und der Feuerwehr und die 
Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz nicht durchgeführt. 
 
 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
Wirtschaftsausschuss 24.06.2019 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 01.07.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s.A.  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: s.A. 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation 
In seiner Sitzung vom 18.12.2018 (4218/2018 & 1825/2018) hat der Rat die Verwaltung beauftragt, 
Spielräume zu nutzen, um langzeitarbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gungsverhältnisse zu bringen. Aus dem Teilhabechancengesetz (10. Änderungsgesetz des Sozialge-
setzbuch II) ergeben sich hierzu neue Instrumente im Rahmen des § 16 i SGB II.  
 
2. weiteres Vorgehen 
Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt mit der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförde-
rung (KGAB) einen Vertrag abgeschlossen und insgesamt für 37 Menschen Beschäftigungsverhält-
nisse bei der KGAB vereinbart (Maßnahmendauer: 1.1.2019 bis 31.12.2020 75%-Förderung über 
ESF und KomProArbeit). Hierbei handelt es sich um 20 Unterstützungskräfte für die Schulsekretaria-
te, 14 Unterstützungskräfte für die Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen sowie um 3 Perso-
nen, die bei der Feuerwehr eingesetzt werden. Die Stadt wendet hierfür in den Jahren 2019 und 2020 
jeweils 303.000 € auf.  
Die Verwaltung hat ferner eine Arbeitsgruppe initiiert, um die Möglichkeiten des § 16 i SGB II aktiv 
einzusetzen (Förderzeitraum 2019-2024). Unter Beteiligung des Jobcenters und der KGAB sowie der 
städtischen Dezernate und Ämter wurden erste Einsatzmöglichkeiten eruiert, langzeitarbeitslosen 
Bürgerinnen und Bürgern eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen. Im Rahmen des Programms 
werden die Personalkosten – für die jeweils 2-jährige Zuweisung – zu fast 100% gefördert. Daneben 
gibt es finanzielle Unterstützung für die Qualifizierung der Maßnahmeteilnehmerinnen und -
Teilnehmer. Die eingesetzten Kräfte können – im Rahmen des geförderten Beschäftigungsverhältnis-
ses – für originäre und/ oder für zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden. Der Gesamtpersonalrat ist 
von Beginn an eng in die Planung eingebunden. Die eingesetzten Kräfte werden tariflich eingruppiert

3 
und erhalten daher volle, tarifliche Urlaubsansprüche sowie die Jahressonderzahlung. Dadurch wer-
den diese Beschäftigten nicht schlechter gestellt gegenüber allen anderen in der Stadtverwaltung.  
Die Rückläufe zeigen, dass hier ein großes Interesse besteht und vielfältige Möglichkeiten gesehen 
werden. Ca. 30 unmittelbare Beschäftigungsmöglichkeiten können bei der Stadt Köln direkt geschaf-
fen werden (z. B. Unterstützungskräfte bei der Digitalisierung und der Postverteilung, Unterstützungs-
kräfte für Obdachlosenunterkünfte, Hilfskräfte in Sekretariaten, sowie in Museen und Bürgerzentren). 
Hierfür werden 30 Stellen benötigt. Der Eigenanteil, der von der Stadt zu tragen ist, beträgt für das 
Jahr 2019 88.500 € und für die Folgejahre bis 2024 jeweils 177.000 €, insgesamt 973.500 € (einmali-
ge Beträge, wie beispielsweise Jahressonderzahlung oder Leistungsorientierte Bezahlung werden 
nicht gefördert).  
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Bereich Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit. Hier sollen über die 
KGAB ca. 160 Personen eingesetzt werden (z. B. Stadtteilkümmerer, Ebertplatzwartteam, Innere Alt-
stadt, Friedhöfe, Park- und Spielplatzhüter). Die Stadt wendet hierfür in 2019 207.500 € auf und in 
den Folgejahren jeweils 415.000 €, insgesamt 2.282.500 € für den gesamten Zeitraum von 5 ½ Jah-
ren.  
Die verhältnismäßig hohe Anzahl an Stellen bei der KGAB liegt in der Aufgabenbeschreibung der 
einzelnen Stellen begründet. So hat die KGAB in einem Modellversuch drei Stadtteilkümmerer im 
Stadtteil Lindenthal eingesetzt, um sich dem Anliegen der Bürger und Bürgerinnen, die Ordnung, 
Sauberkeit und Sicherheit in Köln zu verbessern anzunehmen. Da sich dieser Modellversuch als er-
folgsversprechend herauskristallisiert hat, soll ein Ausbau auf alle Stadtteile sowie eine Erweiterung 
auf städtische Grünflächen, Spielplätze, Naturschutzgebiete in Köln sowie für Touristen besonders 
präsente und viel genutzte Bereiche in der Innenstadt erfolgen.  
Dabei wird auf die langjährige Erfahrung der KGAB hinsichtlich Aufbau und Strukturierung solcher 
Projekte mit Langzeitarbeitslosen zurückgegriffen und es werden entsprechende Aufträge der Stadt 
Köln an die KGAB erteilt. 
Für den Start des Teilhabeprogramms sind das viele gute Möglichkeiten, Langzeitarbeitslosen neue 
Perspektiven zu eröffnen. 
Durch diese Maßnahmen wird das Stadtbild nachhaltig verbessert und es werden Sicherheitsaspekte 
für die Bürgerinnen und Bürger unterstützt. 
Die Stadt erhofft sich – neben der Unterstützung bei der Aufgabenerledigung – dass möglichst viele 
Bewerberinnen und Bewerber soweit stabilisiert werden, um sie im Anschluss (auch nach intensiver 
Schulung und individueller Unterstützung) auf freie Planstellen bei der Stadt Köln einzusetzen. Die 
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden durch Coaches während der gesamten Maßnahmendauer 
unterstützt. 
 
Im weiteren Vorgehen ist geplant, die Maßnahmen eng zu begleiten und weitere Einsatzmöglichkei-
ten zu ermitteln.  
Ziel ist es, die Kapazitäten kontinuierlich zu erweitern und neue Einsatzfelder zu eröffnen. Ab dem 
kommenden Jahr beabsichtigt die Verwaltung die 30 Stellen um weitere 30 Stellen auf insgesamt 60 
Stellen erweitern. Diese Erweiterung würde einen Mehrbedarf von jährlich 177.000 € bedeuten, also 
insgesamt 885.000 € (2020-2024). 
Da das Jobcenter bereits geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen kann, plant die Ver-
waltung bereits im Juli erste Langzeitarbeitslose im Rahmen des § 16 i SGB II zuzuweisen. 
 
3. Finanzmittelbedarf 
 37 Unterstützungskräfte Arbeitnehmerüberlassung KGAB (ESF-Förderung) vom 01.01.2019-
31.12.2020: 606.000 Euro (inkl. MWSt) 
 160 Kräfte bei der KGAB in den Bereichen Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit vom 01.07.2019-
31.12.2024: 2.282.500 Euro (inkl. MWSt)

4 
 30 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Köln vom 01.07.2019-31.12.2024: 
973.500 Euro 
 30 weitere Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt Köln vom 01.01.2020-
31.12.2024: 885.000 Euro 
 Gesamtkosten für 257 Unterstützungskräfte vom 01.01.2019-31.12.2024: 4.747.000 Euro 
Bezogen auf eine Person entstehen bei der Stadt Köln Kosten von durchschnittlich ca. 280 Euro mo-
natlich. Diese ergeben sich bei unmittelbar durch die Stadt beschäftigten Personen aus den nicht be-
zuschussten Gehaltsbestandteilen für leistungsorientierte Bezahlung, Jahressonderzahlung und Zu-
satzversorgung, bei den durch die KGAB beschäftigten Personen aus den dort entstehenden Auf-
wendungen, welche durch die Stadt zu übernehmen sind. 
 
4. Finanzmittelbereitstellung 
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Teilplan 0103 – Personal- und Organisationsmanagement, 
Teilplanzeile 11 – Personalaufwand und Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- & Dienstleistun-
gen zur Verfügung und wurden im Haushaltsplanentwurf 2020 ff. eingeplant. 
 
5. Anlagen 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Maßnahmeübersicht 
Anlage 2 – Kostenkalkulation 
Anlage 3 – Flyer des Jobcenters zum Teihabechancengesetz

ANLAGE 3 - Flyer JC TeilhabeCh-G 1841-2019

2152 Zeichen

Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Wir fördern Arbeitgeber, die fördern.
Eröffnen Sie Teilhabechancen und 
Beschäftigungsperspektiven
Mit dem neuen Gesetz zur Teilhabe am Arbeitsmarkt 
(§16 i SGB II) nutzen Sie ein Förderinstrument, mit dem 
der Staat Lohnkosten übernimmt. Sie haben Zeit, einen 
neuen Mitarbeitenden anzulernen, einzugewöhnen und 
im Idealfall langfristig zu gewinnen. Das Jobcenter Köln 
vermittelt und begleitet Langzeitarbeitslose bei der 
Integration in Arbeit und ist für Sie dauerhaft als Partner 
ansprechbar.
Sprechen Sie uns an, 
wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
Jobcenter Köln
Team MitArbeit
arbeitgeber-koeln@jobcenter-ge.de
Arbeitgeber - Hotline: 0221 9429 8850 
www.jobcenterkoeln.de
Herausgeber:
Jobcenter Köln
Geschäftsführung
Februar 2019
Bildquelle: fotolia.com
Wir fördern Arbeitgeber, 
die fördern.
Wir unterstützen Sie bei der Beschäftigung 
von Langzeitarbeitslosen. 
Sie fördern die soziale Teilhabe Ihrer
zukünftigen Fachkräfte.

Lohnkostenzuschuss bis zu fünf Jahren:
1. Jahr 100%
2. Jahr 100%
3. Jahr 90%
4. Jahr 80%
5. Jahr 70%
Wir fördern Arbeitgeber, die fördern. Wir fördern Arbeitgeber, die fördern.
Sie fördern
Bewerber*innen, die im Langzeitbezug des Jobcenter 
Köln sind und bislang nicht von der guten konjunkturellen 
Lage profitieren konnten. Es sind Menschen, die
•	 über 25 Jahre alt sind
•	 motiviert sind
•	 bereit sind, etwas zu verändern
•	 den Mut haben, etwas Neues zu wagen
•	 Neues (dazu-) lernen möchten
•	 Ihre Fachkräfte unterstützen
•	 perspektivisch auf Fachkräfteniveau eingesetzt 
werden könnten
•	 Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme 
benötigen
Wir fördern
Sie als Arbeitgeber, ganz gleich welcher Branche. Das 
Jobcenter übernimmt in den ersten zwei Jahren zu 
hundert Prozent die Lohnkosten (Mindest- oder sogar 
Tariflohn). Die Coaches als ganzheitliche beschäfti-
gungsbegleitende Betreuung der Arbeitnehmer*innen 
sind zugleich Ansprechpartner für Sie bei allen Fragen.
Weiterhin sind bis zu 3.000 Euro Weiterbildungs kosten 
pro Förderfall möglich.
Sie gewinnen
einen motivierten Mitarbeitenden, der die Chance 
wahrnimmt, ins Berufsleben zurückzukehren.

ANLAGE 1 - Maßnahmeübersicht 1841-2019.docx

2355 Zeichen

Förderung der Beschäftigung Langzeitarbeitsloser 1841/2019
ab dem Kalenderjahr 2019
Dienststelle Tätigkeitsbezeichnung Anzahl Vollkräfte Träger 
37 Hilfskräfte - ESF 3 KGAB 
Unterstützungskräfte Schulsekretariate - ESF 20 KGAB 
Unterstützungskräfte SchulHausmeister - ESF 14 KGAB 
4511 Transportarbeiter 1 Stadt Köln 
Hilfskraft 3 Stadt Köln 
51 Verwaltung Bafög 1 Stadt Köln 
Hilfskraft 1 KGAB 
Dez. VI Beschichtungsoffensive Innenstadt (Schilder) 6 KGAB 
Dez. VI EbertPlatzwart-Team 10 KGAB 
37 
Feuerwehrwerkstatthelfer 3 Stadt Köln 
37 Bauunterhaltungshelfer 2 Stadt Köln 
32, 56, 57 Veranstaltungsservice/Umweltranger gemeinsame Gruppe 25 KGAB 
Dez. VI-4 Toilette Breslauer Platz/Pollerschließung 10 KGAB 
Dez. VI-4 Reinigung öffentliche Flächen - Innere Altstadt 8 KGA B 
1000 Akteninventarisierung 1 Stadt Köln 
1000 Botengänge/Kopierservice 0,5 Stadt Köln 
1000 Kuvertierung/Frankierung 0,5 Stadt Köln 
1000 Scanstelle 0,5 Stadt Köln 
1000 Reinigungskräfte 1 Stadt Köln 
4518 Hausverwaltung 0,5 Stadt Köln 
4518 Sicherheit/Bewachung 0,5 Stadt Köln 
Stadtteilservice alle 9 Bezirke 27 KGAB 
67 Park-Spielplatzhüter 9 KGAB 
67 Wegepflege und Wegesauberkeit & Sonderaufgaben 24 KGA B 
67 Servicekraft Trauerhalle 10 KGAB 
67 Reinigungs- und Servicekolonne 10 KGAB 
505 technische Unterstützung 1 Stadt Köln 
505 Verwaltungskraft 0,5 Stadt Köln 
11 Unterstüzung Besprechungen 0,5 Stadt Köln 
11 Zuarbeit Bewerbercenter 0,5 Stadt Köln 
11 Unterstützung 111 0,5 Stadt Köln 
50/23 Unterstützung des Haushandwerkers 1 Stadt Köln 
50/23 Unterstützung Verwaltung 1 Stadt Köln 
50/23 Unterstützung Sicherheitsdienst/Pforte 1 Stadt Köln 
50/23 Unterstützung Vermietungsbüro 1 Stadt Köln 
50/23 Veranstaltungstechniker/in 1 Stadt Köln 
50/26 Mitarbeit bei der Haustechnik 2 Stadt Köln 
501/01 Unterstützung Poststelle 1 Stadt Köln 
503/41 Unterstützung Digitalisierung 3 Stadt Köln 
50 Sekretariatsunterstützung Redaktion "Kölner Leben" 0 ,5 Stadt Köln 
02/9-1 weitere Schulhausmeisterhelfer 1 KGAB 
41 Mitarbeit Artothek 0,5 Stadt Köln 
I/D-2 Mitarbeit Experimentierraum 0,5 Stadt Köln 
02-4 Schulhausmeisterhelfer 3 KGAB 
56 Hausmeisterhelfer Obdachlosenunterkünfte 7 KGAB 
56 Hausmeisterhelfer Obdachlosenunterkünfte 6 KGAB 
56 Concièrge Obdachlosenunterkünfte 3 KGAB 
30 ab 2020 zusätzliche Maßnahmen 30 Stadt Köln 
257 
Maßnahmeübersicht
11-112
11.06.2019

ANLAGE 0 - Begründung Dringlichkeit 1841-2019

1260 Zeichen

SESSION-VORLAGE 1841/2019 
ANLAGE 0 - Begründung der Dringlichkeit 
 
Das Jobcenter hat bereits 48 Langzeitarbeitslose ermittelt, die – beginnend ab Juli statt ab 
Herbst 2019 – im Rahmen des § 16i SGB II zugewiesen werden könnten. Davon sind 46 
Personen für die Maßnahmen zur Sicherheit und Ordnung vorgesehen. 
Für die betroffenen Personen würde das nach langer Arbeitslosigkeit die Möglichkeit für 
einen Wiedereinstieg ins Berufsleben eröffnen. Die Stadt Köln möchte dies bestmöglich 
unterstützen und zeitnah mit Maßnahmen beginnen, welche die Maßnahmen zur Sauberkeit 
und Ordnung unterstützen (z.B. Stadtteilservice für alle 9 Bezirke; Breslauer Platz, Innere 
Altstadt, Beschichtung von Verkehrsschildern). 
Die Sommermonate eignen sich besonders gut für derartige Außenarbeiten und könnten 
bereits erste Erfolge für unser Stadtbild generieren. 
Eine Verschiebung in den September würde eine Verzögerung von zwei Monaten bedeuten. 
Ein frühzeitiger Start mit Einstellungen durch die Stadt Köln würde zudem auch ein positives 
Signal in Richtung Wirtschaftsunternehmen innerhalb der Stadt geben und ein Zeichen 
setzen, dass es sinnvoll ist, dieses Instrument der Beschäftigungsförderung intensiv, auch 
gerade in den Wirtschaftsunternehmen zu nutzen.

Beratungsverlauf (5)

24.06.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
24.06.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
01.07.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 10.29 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1841/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
21.06.2019
Erstellt
23.05.2019 12:31