3249/2019
Altlastenuntersuchungen und Ergebnisse zu Altlast 50503
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3829 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 3249/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 Altlastenuntersuchungen und Ergebnisse zu Altlast 50503 Im Vergleich zur letzten Anfrage der SPD-Fraktion in der BV5 (AN/0899/2019) zur Altlastensituation der Altablagerung Simonskaul und deren Beantwortung durch die Verwaltung (2632/2019) ergibt sich kein neuer Sachstand. Im Rahmen des laufenden Planungsverfahrens wird durch den Planungsträger ein Sicherungs- und Sanierungskonzept erstellt. Dieses wird von der dafür zuständigen Fachabteilung im Umweltamt ge- prüft und freigegeben. Das Sanierungskonzept hat alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse insbesondere die Gutachten von 2007 und 2017 zu berücksichtigen. Die Anfragen der SPD-Fraktion in der BV5 beantwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Ist das zuletzt in der Nachfragenbeantwortung vorgelegte Luftbild Abb. 1 von 1959 korrekt? In der Beantwortung der letzten Anfrage (2632/2019) ist bei der Jahreszahl zum Luftbild ein Schreib- fehler aufgetreten. Das dort abgebildete Luftbild stammt aus dem Jahr 1956 und nicht aus dem Jahr 1959. Dies ändert jedoch nichts der damals getätigten Aussage, dass die Altablagerung nicht bis an die Neusser Str. herangereicht hat. 2. Warum deckt es sich nicht mit dem Isolinienplan der Firma HPC vom 05.04.2017? Historische Luftbilder ergeben in der Regel nur in der Zusammenschau aller Luftbilder ein Bild über den Nutzungsverlauf von Altablagerungen. Einzelne Bilder sind immer nur eine Momentaufnahme. Der Isolinienplan der HPC AG von 2017 deckt sich mit dem Abgrabungsverlauf der Grube von 1951 und stellt ihre südliche Grenze dar. 2 Abbildung 1: Luftbild 1951 und Auffüllmächtigkeiten HPC 2017 3. Danach liegt die Wohnbebauung, wenn man den Isolinienplan und zusätzlich das Luftbild von 1959 zusammen zugrunde legt auf großflächigen Altlasten. Wie tief werden diese ausgekoffert und ersetzt, bzw. welche Auflagen stellt das Umweltamt dazu auf? Das Vorhaben befindet sich weiterhin im Planungsprozess. Die Ausführungsdetails (Aushubtiefe, Sa- nierungsplan, Sicherung der überplanten Bereiche, etc.) werden derzeit durch den Investor geklärt und mit der Verwaltung abgestimmt. Durch einen Sanierungsplan nach den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes wird letztendlich sichergestellt, dass sich aus der Altlast keine Beeinträchtigungen für das Planungsvorhaben und die Umgebung ergeben. 4. Wie erklärt sich die Verwaltung die chemischen Gerüche in Bohrprobe 12 in 4 m Tiefe und in den Proben 14, 17, 18, 19, 22 den süßlich modrigen Geruch, da es an dieser Stelle laut StEA Sitzung vom 28.06. 2018 gar keine Deponie oder Belastung gibt? Der Interpretation der vorliegenden Unterlagen liegt augenscheinlich ein Missverständnis zu Grunde. Wie bereits in der Vorlage 2632/2019 (Frage 3) erläutert, befinden sich die Rammkernbohrungen 12, 14, 17, 18, 19 und 22 im Zentrum der als Altablagerung erfassten Fläche (s. Abbildung 2). Die hier zitierten Gerüche und Auffälligkeiten stammen aus Schichtenverzeichnissen der Gefährdungsab- schätzung von 2007 und nicht aus den von der HPC AG erstellten Unterlagen. Die Aussagen bezie- hen sich insofern auf unterschiedliche Flächen. 3 Abbildung 2.: Lageplan mit Bohransatzpunkten des Büro s GFM (2005) zur Erstellung einer Gefäh r- dungsabschätzung für die Altablagerung 50503. 5. Wann wurde die von mir schraffierte Fläche in Abb. 4 zuletzt beprobt? Für die Flurstücke 4216 und 4217 liegen der Verwaltung keine Ergebnisse aus Bodenuntersuchungen vor. Die vom Büro HPC 2017 durchgeführten Bohrungen 14 – 21 liegen jedoch unmittelbar angren- zend an den o.g. Grundstücken und zeigen unauffällige Befunde.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3249/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.11.2019
- Erstellt
- 16.09.2019 14:15